Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Emsdetten => Thema gestartet von: Willy am 01. September 2007, 17:43:06
-
Hallo,
ich brauche bitte fachmännischen Rat:
Heute erhielt ich ein Schreiben unserer Stadtwerke. Mit diesem Schreiben wird nicht nur gefordert:
Gesetzesänderung erfordert Ihre Unterschrift
sondern:
Die Preise für unsere günstigen Individualabkommen sind geringfügig angepasst. Auf Grund der deutlich gestiegenen Kosten für Erneuerbare Energien aus Wind und Sonne hat sich der entsprechende EEG-Aufschlag zum 01.01.2007 um 0,17 ct./kWh netto (0,20 ct./kWh brutto erhöht.
Gleichzeitig wird ein \"Preisblatt\" hinzugefügt, in dem die zum 01.02.2007 erhöhten Strompreise um eben die o.g. 0,20 ct./kWh rückwirkend nochmals zum 01.02.2007 erhöht werden.
Frage an Rechtskundige: Ist dieses zulässig?
-
@Willy
Da muß doch wohl ein Fehler unterlaufen sein. Steht da wirklich drin \"wir erhöhen Rückwirkend...\"?
Möglicherweise Schreibfehler. ?(
-
Zeus
Da muß doch wohl ein Fehler unterlaufen sein. Steht da wirklich drin \"wir erhöhen Rückwirkend...\"?(
Nein, kein Schreibfehler!
Es steht dort nicht rückwirkend; sondern das Anschreiben mit Datum 27.08.2007 enthält:
Stadtwerke Emsdetten - Preisblatt: Individualabkommen gültig ab 01.02.2007
Dieses bedeutet rückwirkend!
Weiter lautet es in dem Schreiben:
\"Diese Preisanpassung ist die Folge von gesetzlichen Beschlüssen und stellt bei den Stadtwerken einen durchlaufenden Posten dar.\"
-
Stadtwerke Emsdetten - Preisblatt: Individualabkommen gültig ab 01.02.2007
Was steht denn im Individualabkommen über den EEG-Aufschlag? Vielleicht wurde das ja so vereinbart. Geht es um Öko-Strom?
-
Bisher stand dort nichts. Erst unter den jetzt zur Unterschrift vorliegenden AGB\'s ist das EEG erwähnt.
Grund für die Strompreiserhöhung sei das EEG; siehe oben.
Meine Frage lautet aber, ob dieses für sieben Monate rückwirkend rechtens ist?
-
@Willy,
da habe ich jetzt mal auf die Schnelle die bei den Stadtwerken E. greifbaren \"Individualabkommen\" angesehen und folgenden Passus gefunden:
Werden die Leistungen des diesen Bedingungen zugrunde liegenden Vertrages oder, soweit zur Erbringung dieser Leistungen erforderlich, die Erzeugung, Übertragung, Verteilung oder der Handel elektrischer Energie mit weiteren Steuern, Abgaben oder sonstigen, die jeweilige Leistung unmittelbar betreffenden, hoheitlich auferlegten Belastungen belegt oder ändert sich deren Höhe, ist der Lieferant berechtigt, diese Änderungen mit Inkrafttreten der betreffenden Regelung dem Kunden in der jeweils gültigen
Höhe weiterzugeben, soweit die jeweilige gesetzliche Regelung dem nicht entgegensteht. Bei einem Wegfall oder einer Absenkung der im vorstehenden Satz benannten Steuern, Abgaben oder sonstigen hoheitlich auferlegten Belastungen ist der Lieferant zu einer Weitergabe verpflichtet. Der Kunde wird über die Anpassung der Entgelte spätestens mit der Rechnungsstellung informiert.
Nach diesem Vertrag kann man sich wohl bis zur Rechnungsstellung Zeit lassen.
-
Nomos
Noch einmal:
In dem Individualabkommen (http://www.st-sn.de/gaskunden/privat/individualabkommen.pdf) vom Januar 2007 und den damaligen AGB\'s gültig zum 01.02.2007 war von EEG nichts zu lesen.
Erst in dem Individualabkommen (http://www.stadtwerke-emsdetten.de/emsdetten/strom/Individual-Haushalt.pdf) wie auch in den neuen AGB\'s, welche ich jetzt unterschreiben soll und das rückwirkend ebenfalls zum 01.02.2007 gültig werden soll wird das EEG erwähnt.
Darum wiederhole ich meine Frage: Ist dieses rechtens?
-
@Willy,
das EEG gibt es ja schon länger.
Waren denn vielleicht in den bisherigen Preisen das EEG enthalten?
Wollen/müssen die jetzt das EEG extra ausweisen?
Auf der Anmeldung steht ja auch die AVBeltV drauf und nicht die StromGVV
Wollen die jetzt DAMIT die StromGVV als ihre AVB\'s zu grunde legen
-
Original von Willy
Nomos
Noch einmal:
In dem Individualabkommen (http://www.st-sn.de/gaskunden/privat/individualabkommen.pdf) vom Januar 2007 und den damaligen AGB\'s gültig zum 01.02.2007 war von EEG nichts zu lesen.
Erst in dem Individualabkommen (http://www.stadtwerke-emsdetten.de/emsdetten/strom/Individual-Haushalt.pdf) wie auch in den neuen AGB\'s, welche ich jetzt unterschreiben soll und das rückwirkend ebenfalls zum 01.02.2007 gültig werden soll wird das EEG erwähnt.
Darum wiederhole ich meine Frage: Ist dieses rechtens?
@Willy,
da stellt sich doch zuerst die Frage, ob überhaupt AGB\'s wirksam vereinbart wurden.
Siehe § 305 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html)!
Lagen denn die AGB\'s beim Vertragsabschluss nicht vor? Und wenn, welche?
Zu vertraglichen Änderungen mit Rückwirkung ist man nicht verpflichtet.
[/list]
-
Original von Cremer
Auf der Anmeldung steht ja auch die AVBeltV drauf und nicht die StromGVV
Wollen die jetzt DAMIT die StromGVV als ihre AVB\'s zu grunde legen
Ja Herr Cremer, dieses will man.
Auf der Rückseite des Anschreibens lautet es:
Auslöser für den Abschluss des neuen Stromliefervertrages sind die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen aufgrund des Inkrafttretens der StromGVV.
und weiter:
Sie gehören zu der Kundengruppe, mit der wir einen neuen Stromliefervertrag abzuschließen haben.
Soweit ich aus dem Forum weiß, betrifft die StromGVV aber nur Tarifkunden.
Als Inhaber des Individualabkommens bin ich doch wohl Sondervertragskunde.
Was mich aber stutzig macht, ist die rückwirkende Preiserhöhung zum 1.2.2007.
-
Hallo,
fragen Sie doch mal einfach nach, was mit denjenigen passiert, die nach dem 01.03.07 den Anbieter gewchselt haben, oder weggezogen sind und den Tarif hatten. Nachberechnung über € 1,80? Oder müssen dies die restlichen Emsdettener Kunden zahlen, die dem Tarif treu geblieben sind?
Gruß
NN
-
@Willy,
m.E. müßte die Formulierung in etwa lauten:
Die StromGVV erheben wir wirksam in unsere AGB\'s.
Nur ein Schreiben wie hier dürfte m.E. nicht wirksam sein, die StromGVV/GasGVV in die AGB\'s zu nehmen.