Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => Gelsenwasser => Thema gestartet von: Majue am 31. August 2007, 14:59:24

Titel: Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung
Beitrag von: Majue am 31. August 2007, 14:59:24
Hallo,
heute erhielten wir ein Schreiben von Gelsenwasser, in dem wir aufgefordert werden, die einbehaltenen Rückstände bis zum 05.09.2007 zu bezahlen. Hierbei beruft sich Gelsenwasser auf die Entscheidung des BGH vom 13.06.2007 als letztinstanzliches Gericht. Andernfalls wird uns angedroht, die offenen Beträge gerichtlich einzuklagen.
Wie sollen wir uns nun verhalten? Gerne stelle ich den Brief als JPG-Datei zur Verfügung.
Gruß
J. Markert
Titel: Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung
Beitrag von: Cremer am 31. August 2007, 15:49:57
@Majue,

abwarten was passiert
Titel: Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung
Beitrag von: superhaase am 31. August 2007, 16:03:07
Besser noch ist, diesen Musterbrief (http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=901&file=dl_mg_1185986444.doc) zurückzuschicken.

Am besten selbst vorher lesen! Ist interessant ;)

ciao,
sh
Titel: Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung
Beitrag von: bjo am 31. August 2007, 16:41:41
Die BGH Entscheidung gilt ja nur für gleichgelagerte Fälle.
Es wird nach meinem Laienverständis ausdrücklich darauf hingewiesen das
BGB §315 anwendbar ist. Mit der Einschränkung das man nicht hinter die letzte
ohne Widerspruch gezahlte Jahresrechnung zurück gehen kann.

Frag mal einen Rechtsanwalt ob man gegen Gelsenwasser vorgehen kann
Grund \"arglistige Täuschung\"
Titel: Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung
Beitrag von: superhaase am 31. August 2007, 16:45:03
Zitat
Original von bjo
... Mit der Einschränkung das man nicht hinter die letzte
ohne Widerspruch gezahlte Jahresrechnung zurück gehen kann...
Selbst das ist äußerst fraglich. Es kommt halt auf den Einzelfall und auf das eigene Verhalten (Bestreiten) an.
Titel: Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung
Beitrag von: bjo am 31. August 2007, 16:47:36
Zitat
Original von superhaase
Zitat
Original von bjo
... Mit der Einschränkung das man nicht hinter die letzte
ohne Widerspruch gezahlte Jahresrechnung zurück gehen kann...
Selbst das ist äußerst fraglich. Es kommt halt auf den Einzelfall und auf das eigene Verhalten (Bestreiten) an.

kann ich als Laie nicht beurteilen, hab das nur für mich so interpretiert
PS: zahle an die RWE nur noch Gaspreis vom 31.12.2004!
- eigene Abschlagsberechnung
- eigene Jahresrechnung
Titel: Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung
Beitrag von: Kampfzwerg am 02. September 2007, 18:46:04
Zitat
Original von superhaase
Zitat
Original von bjo
... Mit der Einschränkung das man nicht hinter die letzte
ohne Widerspruch gezahlte Jahresrechnung zurück gehen kann...
Selbst das ist äußerst fraglich. Es kommt halt auf den Einzelfall und auf das eigene Verhalten (Bestreiten) an.

@superhaase
Du sprichst mir absolut aus dem Herzen. ;)

Wenn Gelsenwasser sich jetzt dementsprechend äußert, kann es bei NGW (deren Tochter) auch nicht mehr lange dauern. Dann bekomme ich auch Post  :]

Mann! Frau!
Das wäre mein Traum, bitte, bitte, bitte verklagt mich!!!  
Bitte!  (hört sich das vielleicht jetzt zuuu verzweifelt an  ;) )

Und ich erwidere mit \"Gegenklage\", und das dann auch noch völlig kostenfrei  =)
Seufz.....wenn ich d a s erleben dürfte...das wäre noch besser als...(die Gedanken sind frei)  =)
Titel: Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung
Beitrag von: Cremer am 02. September 2007, 19:18:42
@Kampfzwerg,

ich kann nicht verstehen, dass man so geil drauf ist verklagt zu werden, noch schlimmer, eine gegenklage einreichen  zu wollen :rolleyes:
Titel: Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung
Beitrag von: Kampfzwerg am 02. September 2007, 19:29:27
@ Cremer

aber, aber.... wer wird denn gleich das Schlimmste/Beste denken hihihi
Nein?????
Lieber Herr Cremer, sollte es Ihnen denn wirklich so an Fantasie mangeln  =) Sie Schelm  ;)
Ich kann das nicht so recht glauben!  :D
Titel: Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung
Beitrag von: Majue am 02. September 2007, 21:39:10
Zitat
Original von superhaase
Besser noch ist, diesen Musterbrief (http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=901&file=dl_mg_1185986444.doc) zurückzuschicken.

Am besten selbst vorher lesen! Ist interessant ;)

ciao,
sh


Wer hat denn diesen Musterbrief verfasst? Kommt der von der Aktion \"Gaspreise runter\"?
Titel: Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung
Beitrag von: Cremer am 02. September 2007, 22:13:43
@Majue,

dieser ist aus 3 Jahren \"Erfahrung\" hier durch Energienetz entstanden
Titel: Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung
Beitrag von: superhaase am 03. September 2007, 07:59:30
Genauer gesagt hatten sich da ein paar Juristen zusammengesetzt und das ausgebrütet, nachdem ein erster Musterbrief vom BDE hierzu recht verunglückt war und heftig kritisiert wurde, soviel ich weiß.
Titel: Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung
Beitrag von: Majue am 06. September 2007, 21:33:30
Hallo,
habe nun das Musterschreiben an Gelsenwasser verschickt und warte mal. was passiert!
Gruß
Jürgen Markert
Titel: Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung
Beitrag von: wau-wau am 05. Oktober 2007, 18:39:07
Hallo Majue,

mich interessiert zu erfahren, ob Gelsenwasser auf deinen Musterbrief reagiert hat. Ich hörte heute, dass weitere Schreiben dieser Art verschickt worden sind.

Gruß und danke !
Titel: Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung
Beitrag von: Majue am 05. Oktober 2007, 21:30:14
Hallo wau-wau,

bis heute habe ich kein Antwortschreiben von Gelsenwasser erhalten. Wahrscheinlich beraten sie sich zur Zeit mit ihren Anwälten, was zu tun ist.

Gruß
J. Markert
Titel: Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung
Beitrag von: Cremer am 07. Oktober 2007, 10:56:35
@Majue,

beraten werden die wohl gerade nicht.

Eher werden sie wohl zuviel mit Widersprüchen zu tun haben. :]