Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Skiri am 12. Februar 2005, 15:08:05
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mal Frage wenn man in die ZUkunft schaut
angenommen man zahlt die Erhöhung nicht oder nur um 2%
Der Gasversorger treibt das Geld nicht per Gericht ein, es läuft erst mal so ne Weile ...
Es könnte ja sein, dass irgendwann mal die Gaspreise evtl wieder fallen,
darf dann der Energieversorgen diese \"niedrigeren\" Preise einfach den bisherigen \"Musterbriefschreibern\" verweigern oder vorenthalten ?
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Natürlich nicht.
Die Preise sinken insgesamt, bei den Preisverweigerern natürlich weniger.
Tatsächlich wahrscheinlich eher nicht:
Im aktuellen \"Stern\", Heft 7/2005 vom 10.02.2005, S. 140 ff. (\"Angriff der Strom- Krieger\") ist ein Interview mit dem E.on - Vorstandsvorsitzenden Dr. Bernotat abgedruckt.
Dabei wagt dieser einen Blick in die Zukunft. Die Preise werden fühestens im Sommer 2005 sinken, jedoch eher nur marginal undzwar wohl unabhängig von der derzeitigen Entwicklung der Ölpreise.
Wenn die Preise also nur viel weniger sinken, als sie bisher und evtl noch einmal im April 2005 gestiegen sind, sollen sie wohl auf einem viel höherem Niveau als bis zum Sommer 2004 verharren.
Das rechnet sich eben - für die Konzerne.
Wer alle Preiserhöhungen seit September 2004 ggf. zzgl. Sicherheitsaufschlag verweigert hat, hat damit weiterhin den günstigsten - weil selbst gewählten - Tarif bei seinem Versorger, wenn dieser nichts hiergegen unternimmt.
Warum sollten die anderen Kunden dann noch mehr zahlen und nicht auch in diesen \"Tarif\" des Versorgers wechseln? Immerhin gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz Art. 3 Grundgesetz im Bereich der Daseinsvorsorge mittelbar.
Umso mehr Kunden also mitmachen und sich darauf berufen, um so eher haben alle wieder günstigere Preise. Ich will in diesem Zusammenhang nicht davon sprechen, dass die Preise bis zum Sommer 2004 billig waren.
Wollen die Versorger das verhindern, müssen diese vor Gericht ihre Kalkulationen offen legen, was jedoch wohl den selben Effekt einer erheblichen Preissenkung nach sich ziehen dürfte.
Deshalb ist die Preisverweigerung evtl. ein Mittel, mit dem die Verbraucher selbst für günstigere Preise sorgen können.
Denn wie Herr Dr. Bernotat klar gestellt hat, werden die Versorger nicht von ihrer Politik abrücken. Im aktuellen SPIEGEL ist auch ein Interview mit ihm.
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,340183,00.html
Da sagte er, dass ihm seine eigenen Experten im Hause von einer privaten Erdgasheizung abgeraten haben.
Viele Verbraucher hätten sich wohl eine solche Beratung gewünscht.
Zur Senkung der Stromrechnung empfiehlt Herr Dr. Bernotat ganz einfach: Stromsparen.
Das ging in Thüringen bei der E.on-Tochter TEAG Thüringer Energie AG reichlich schief:
http://www.verivox.de/news/ArticleDetails.asp?aid=8615
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt