Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Bundesweit / Länderübergreifend => Thema gestartet von: RR-E-ft am 23. August 2007, 14:04:21
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BFH prüft steuerlichen Querverbund (http://www.zfk.de/zfkGips/Gips?Anwendung=MeldungenAnzeigen&Methode=Einzelmeldung&Mandant=ZFK&AuswahlRessourceID=1367)
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Diese kommende BFH-Entscheidung dürfte viele kommunale Holding-Gesellschaften interessieren.
Da gibt es ja diverse Konstrukte, die im Wesentlichen das Ziel haben, Steuern zu sparen. Da spart dann die Stadt zu Lasten von Land und Bund. Der Bürger zahlt allerdings immer!
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@ Fricke,
da bin ich aber mal gespannt.
Diesen Fall haben wir hier in Bad Kreuznach.
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Beispiel Potsdam (http://www.potsdam-abc.de/meldungen/anzeigen.php?id=16281)
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@ Fricke,
das ist die frecheste Abzocke, die ich in der letzten Zeit gesehen habe.
Und die Äußerung des Stadtwerkechefs:
Der Etat für Marketing und Sponsoring liege bei einem Prozent des Umsatzes – zwei Millionen Euro. Das sei im Vergleich nicht viel.
ist der reinste Hohn.
Hoffentlich setzt sich die Entscheidung des BFH durch
Das treibt meinen Blutdruck wieder hoch, welches nicht gut ist, da ich mich zur Zeit in Reha einer Herz-Kreislaufklinik in Bad Nauheim befinde. :D
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@Cremer
Dann aber am Besten über die Zeit in dieser Richtung nichts mehr lesen. ;)
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Original von RR-E-ft
Beispiel Potsdam (http://www.potsdam-abc.de/meldungen/anzeigen.php?id=16281)
Beispiel Bietigheim-Bissingen: Steuervorteile in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro jährlich (http://www.ludwigsburger-kreiszeitung.de/index/LKZPortal/Suche.html?arid=1392&lkzds=1)
Der im Artikel genannte Steuervorteil stimmt, mehr aber nicht. (http://media10.roadkast.com/vox/GP4.gif) X([/list]
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Urteil des BFH (http://www.energate.de/news/91373)
VKU zum BFH- Urteil (http://www.vku.de/vkuGips/Gips?Anwendung=CMSTickerEintrag&Methode=ShowHTMLAusgabe&RessourceID=27131)
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Auch in der Frage des Querverbundes und der sogenannten Steuervorteile durch Holdingkonstruktionen bleibt es also spannend.
Der BFH hat heute die Klage der Holding der 13.000-Einwohner-Stadt Bedburg-Hau am Niederrhein abgewiesen, die eine Verrechnung der Gewinne einer Grundstücksentwicklungsgesellschaft mit den Verlusten einer Bädergesellschaft durchsetzen wollte.
Der Finanzhof erkennt die steuerliche Verrechnung von Gewinnen und Verlusten nicht an, weil der steuerliche Querverbund eine \"verdeckte Gewinnausschüttung\" an die Gemeinde darstelle. Das Hallenbad sei schon immer defizitär gewesen und werde auch in Zukunft Verluste machen. Deshalb würde ein \"ordentlicher und gewissenhafter\" Holding-Geschäftsleiter solche Verluste, die eigentlich die Stadt tragen muss, nicht ständig ausgleichen, so der BFH.
Der Fall betrifft zwar keine kommunalen Stadtwerken und ist nicht unbedingt vergleichbar. Die Begründung hat aber mehr als nur einen steuerlichen Aspekt. Der steuerliche Querverbund und damit auch die Quersubventionen sind mit diesem Urteil in Frage gestellt.
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Hierzu noch ein Artikel den ich gefunden habe:
http://www.vsbd-gaspreis.de/archiv/zeitungsartikel/2007/sk_021107_bfh-urteil.pdf
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Jeder kann die Überprüfung der steuerlichen Wirksamkeit von Stadtwerkskonstruktionen durch eine Anzeige beim zuständigen Finanzamt erwirken. Die Finanzämter sind verpflichtet allen Anzeigen nachzugehen!
Im übrigen kann eine Anzeige auch anonym erfolgen!
Oder von einem Verbraucherschutzverband wie z. B. dem BdE!
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Original von taxman
Oder von einem Verbraucherschutzverband wie z. B. dem BdE!
Einfach alle Stadtwerke in D anzuzeigen das wäre doch was. :D
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Original von egnEinfach alle Stadtwerke in D anzuzeigen das wäre doch was.
Gut wäre es, wenn man das ganze mit ein paar konkreten Hinweisen untermauern könnte!
Sicherlich ist es auch so, dass sehr viele steuerlich unbeanstandet sein werden!
Ich wollte nur einen Weg aufzeigen, wie man dieses Urteil eventuell nutzen kann!
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Original von taxman
[Gut wäre es, wenn man das ganze mit ein paar konkreten Hinweisen untermauern könnte!
Sobald die Konstruktion ähnlich der wie oben ist und eine Quersubventionierung erfolgt besteht immer der Verdacht dass die Gelder die zu den defizitäten Betrieben fliessen nicht versteuert wurden.
Sicherlich ist es auch so, dass sehr viele steuerlich unbeanstandet sein werden!
Ich wäre mir da nicht so sicher. Die Erfahrung mit anderen Steuertatbeständen zeigt dass die Konstruktionen immer sehr ähnlich sind. Dies liegt häufig daran dass diese Konstruktionen in der einschlägigen Literatur der Steuerberater publiziert werden und jeder nur kopiert.
Ich wollte nur einen Weg aufzeigen, wie man dieses Urteil eventuell nutzen kann!
Das war sicher ein interessanter Hinweis. Wenn einem die Stadtwerke zu stark auf den Senkel gehen dann kann man ja mal ...
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Auch in KA Freizeitbad als Abschreibungsmodell
Die Stadtwerke Karlsruhe erhoffen sich dabei steuermindernde Abschreibungsmodalitäten (http://www.click2day.com/Sport_Fitness/2007/erlebnisbad_KA01.php)
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Der steuerliche Querverbund (http://www.sh-nordsee.de/dlz-bz/zeitung3.html)
Was der Fiskus steuerlich verrechnet nennt sich steuerlicher Querverbund. Manche sehen da zur Quersubventionierung schon keinen Unterschiede mehr. Man \"darf\" verrechnen!
Wer spart da eigentlich zu Lasten bzw. zu Gunsten vom wem Steuern? Die eine öffentliche Hand greift der anderen öffentlichen Hand in die Tasche. Im Finanzausgleich wird dann zum Teil wieder \"quer\" gerechnet.
Beide bedienen sich aus den Taschen der Bürger. Eine quere Politik, nicht nur im Norden! X( .
Unter dem Strich mit Sicherheit nicht zum Vorteil der Bürger und Verbraucher.
Politiker verkaufen das den Bürgern dann noch als \"wirtschaftlichen Steuervorteil\". Schlimm ist, wenn sie das auch noch selbst glauben.
Die Stadtwerke betreiben die gewinnbringenden Sparten Gas, Wasser und Strom sowie die Verlustsparte Dithmarscher Wasserwelt. Weil der Verlust mit dem Gewinn der anderen Abteilungen verrechnet werden darf und erst der Gesamtgewinn am Ende zu versteuern ist, entsteht ein wirtschaftlicher Steuervorteil in Höhe von jährlich rund 800 000 Euro. Die Stadt, zu 51 Prozent an den Stadtwerken beteiligt, ist indes verpflichtet, das Defizit der Wasserwelt zu 100 Prozent zu übernehmen. Doch bislang war es der Fall, dass es trotz der Verluste im Schwimmbad insgesamt zu einer Gewinnausschüttung von Stadtwerken an die Stadt kommt – in der Vergangenheit bewegte sich diese Summe zwischen 100 000 und 300 000 Euro.
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Das, was bei zahlreichen Stadtwerken \"steuerlicher Querverbund\" genannt wird ist letztlich nichts anderes als eine strafbare Steuerhinterziehung. Das Bundesfinanzministerium setzt die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes durch sogenannte Nichtanwendungserlasse einfach außer Kraft, entgegen den Vorgaben der Gewaltenteilung. Das prangerte 2007 ganz stark der Präsident des BFH, Dr. h. c. Wolfgang Spindler, in der Zeitschrift für Deutsches Steuerrecht an. Die Rolle des Bundesfinanzministeriums wird von dem Wirtschaftsstrafrechtler Dr. Volker Gallandi in der Zeitschrift für Rechtspolitik 2008 sogar als \"Staat im Staate\" bezeichnet, weil das Ministerium Rechtsbruch legalisiert und maskiert und dabei Milliardenschäden in Kauf nimmt.
In dem Spezialfall des steuerlichen Querverbundes bei Energiepreisen liegt ein zusätzlicher Verfassungsverstoß vor. Denn die überhöhten Energiepreise bedeuten eine verfassungswidrige Steuererhebung bei den Energieverbrauchern, wie spätestens seit dem Urteil zum sogenannten Steinkohlepfennig klar sein dürfte (Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober 1994 unter Aktenzeichen 2 BvR 633/86).
Ausführlich habe ich das Thema in einem Artikel erörtert, der seit kurzem auf der Homepage des Vereins Cleanstate in der Rubrik Energiepreise abgerufen werden kann, siehe http://www.cleanstate.de/Energiepreise.html (http://www.cleanstate.de/Energiepreise.html). In dem Artikel gibt es weiterführende Links u. a. zu den genannten Urteilen und mit Dank an den Beck-Verlag auch zu dem Artikel von Dr. Gallandi.
Viele Grüße
Lothar Gutsche
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@ Dr. Lothar Gutsche
Vielen Dank für den erhellenden Aufsatz.
Wir sollten doch aus der EU aus- und in den Weltkongress der Bananenhandelsländer eintreten. X(
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Sehr geehrter Herr Dr. Gutsche,
Ihre Ausführungen habe ich mit großem Interesse gelesen und empfinde sie als sehr überzeugend.
Ihre Feststellung:
Allein die von einem rechtswidrigen Nichtanwendungserlass gedeckte Quersubventionierung öffentlicher Aufgaben durch überhöhte Energiepreise verursacht milliardenschwere Schäden. Deshalb sind jetzt mehrere Institutionen aufgefordert, diesen fortgesetzten Verfassungsbruch unverzüglich zu beenden und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu handeln
trifft nach meiner Auffassung haargenau den Fall der Delmenhorster Stadtwerke, die sich im Rahmen einer steuerlichen Organschaft zusammen mit der städtischen Delbus GmbH und dem Eigenbertrieb VVD und den öffentlichen Bädern zu 100 % im Besitz der Stadt Delmenhorst befinden und unumwunden - auch öffentlich - einräumen, dass die Gewinne der swd GmbH für den Bäder- und Busbetrieb verwendet werden müssen.
M.E. stehen einer solchen Praxis aber die Bestimmungen des ENWG entgegen, wonach eine möglichst preisgünstige Versorgung mit Energie gewährleistet sein muss.
Herzlichen Dank für diese erhellenden Ausführungen.
Mit freundlichem Gruß
Uwes
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Original von Lothar Gutsche
Das, was bei zahlreichen Stadtwerken \"steuerlicher Querverbund\" genannt wird
ist letztlich nichts anderes als eine strafbare Steuerhinterziehung. ...
Danke für diesen meinen Glauben an den Staat erschütternden Beitrag!
Aber eigentlich nicht verwunderlich, wurde hier doch schon mehrmals geschrieben,
dass die Energielobby der Bundesregierung beim Gesetze schreiben die Feder führt!
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@wulfus
Was hat denn den Glauben an den Staat erschüttert, etwa die Auffassung, dass der sog. \"steuerliche Querverbund\" eine strafbare Steuerhinterziehung darstellt? Von einem Glauben an einen Staat ist wohl noch nie jemand selig geworden. ;)
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Für mich stellt sich die Frage was wir als Bürger dagegen wirksam tun können.
Natürlich können wir als Einzelne Strafanzeige stellen und Briefe an die verantwortlichen Stellen schreiben. Allerdings glaube ich dass das einfach alles verpufft und so völlig wirkungslos ist.
Was hier meiner Meinung nach fehlt ist ein Verband der sich an die Spitze des Protests setzt und durch breit angelegte Aktionen die Bürger dafür sensibilisiert und so eine breite Protestbewegung anführt.
Wäre das nicht auch was für den Bund der Energieverbraucher?
Schließlich sind gerade die Energieverbraucher die überwiegend die Zeche für die durch die Quersubvention begünstigten allgemeinen Aufgaben zahlen müssen.
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Original von RR-E-ft ... Was hat denn den Glauben an den Staat erschüttert, etwa die Auffassung, dass der sog. \"steuerliche Querverbund\" eine strafbare Steuerhinterziehung darstellt? Von einem Glauben an einen Staat ist wohl noch nie jemand selig geworden. ;)
Schwache Entgegnung, Herr Fricke. Lesen Sie mal den Eid, den unser Finanzminister geschworen hat:
\"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren,
Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen,
meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.\"
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@Wulfus: \'\'Schwache Entgegnung...\'\'
Das finde ich gar nicht! Es ist nunmal die Wirklichkeit, die Herr Fricke kurz zitiert!
Die Praxis sieht ja leider so aus: siehe ENERGIERIESEN im Vorspann auf der Startseite.
Wenn nicht die ganz große Mehrheit der Energiekunden sich so verhalten würde wie der Darsteller im Video, könnte man etwas ändern. Aber.....Schauen Sie ruhig noch /wieder einmal die NDR-Satire von EXTRA3 an.