Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Bundesweit / Länderübergreifend => Thema gestartet von: RR-E-ft am 23. August 2007, 14:04:21

Titel: BFH prüft steuerlichen Querverbund
Beitrag von: RR-E-ft am 23. August 2007, 14:04:21
BFH prüft steuerlichen Querverbund (http://www.zfk.de/zfkGips/Gips?Anwendung=MeldungenAnzeigen&Methode=Einzelmeldung&Mandant=ZFK&AuswahlRessourceID=1367)
Titel: BFH prüft steuerlichen Querverbund
Beitrag von: nomos am 23. August 2007, 19:59:45
Diese kommende BFH-Entscheidung dürfte  viele kommunale Holding-Gesellschaften interessieren.

Da gibt es ja diverse Konstrukte, die im Wesentlichen das Ziel haben, Steuern zu sparen. Da spart dann die Stadt zu Lasten von Land und Bund. Der Bürger zahlt allerdings immer!
Titel: BFH prüft steuerlichen Querverbund
Beitrag von: Cremer am 24. August 2007, 08:23:15
@ Fricke,

da bin ich aber mal gespannt.


Diesen Fall haben wir hier in Bad Kreuznach.
Titel: BFH prüft steuerlichen Querverbund
Beitrag von: RR-E-ft am 24. August 2007, 14:31:55
Beispiel Potsdam (http://www.potsdam-abc.de/meldungen/anzeigen.php?id=16281)
Titel: BFH prüft steuerlichen Querverbund
Beitrag von: Cremer am 24. August 2007, 17:04:10
@ Fricke,

das ist die frecheste Abzocke, die ich in der letzten Zeit gesehen habe.

Und die Äußerung des Stadtwerkechefs:

Zitat
Der Etat für Marketing und Sponsoring liege bei einem Prozent des Umsatzes – zwei Millionen Euro. Das sei im Vergleich nicht viel.

ist der reinste Hohn.

Hoffentlich setzt sich die Entscheidung des BFH durch

Das treibt meinen Blutdruck wieder hoch, welches nicht gut ist, da ich mich zur Zeit in Reha einer Herz-Kreislaufklinik in Bad Nauheim befinde. :D
Titel: BFH prüft steuerlichen Querverbund
Beitrag von: kamaraba am 24. August 2007, 19:54:51
@Cremer

Dann aber am Besten über die Zeit in dieser Richtung nichts mehr lesen. ;)
Titel: BFH prüft steuerlichen Querverbund
Beitrag von: nomos am 24. August 2007, 20:36:57
Zitat
Original von RR-E-ft
Beispiel Potsdam (http://www.potsdam-abc.de/meldungen/anzeigen.php?id=16281)
Beispiel Bietigheim-Bissingen: Steuervorteile in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro jährlich (http://www.ludwigsburger-kreiszeitung.de/index/LKZPortal/Suche.html?arid=1392&lkzds=1)

 Der im Artikel genannte Steuervorteil stimmt, mehr aber nicht. (http://media10.roadkast.com/vox/GP4.gif) X([/list]
Titel: BFH prüft steuerlichen Querverbund
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Oktober 2007, 14:56:57
Urteil des BFH (http://www.energate.de/news/91373)

VKU zum BFH- Urteil (http://www.vku.de/vkuGips/Gips?Anwendung=CMSTickerEintrag&Methode=ShowHTMLAusgabe&RessourceID=27131)
Titel: BFH prüft steuerlichen Querverbund
Beitrag von: nomos am 25. Oktober 2007, 18:04:20
Auch in der Frage des Querverbundes und der sogenannten Steuervorteile durch  Holdingkonstruktionen  bleibt es also spannend.

Der BFH hat heute die Klage der Holding der 13.000-Einwohner-Stadt Bedburg-Hau am Niederrhein abgewiesen, die eine Verrechnung der Gewinne einer Grundstücksentwicklungsgesellschaft mit den Verlusten einer Bädergesellschaft durchsetzen wollte.

Der Finanzhof erkennt die steuerliche Verrechnung von Gewinnen und Verlusten nicht an, weil der steuerliche Querverbund eine \"verdeckte Gewinnausschüttung\" an die Gemeinde darstelle. Das Hallenbad sei schon immer defizitär gewesen und werde auch in Zukunft Verluste machen. Deshalb würde ein \"ordentlicher und gewissenhafter\" Holding-Geschäftsleiter solche Verluste, die eigentlich die Stadt tragen muss, nicht ständig ausgleichen, so der BFH.

Der Fall betrifft zwar keine kommunalen Stadtwerken und ist nicht unbedingt vergleichbar. Die Begründung hat aber mehr als nur einen steuerlichen Aspekt. Der steuerliche Querverbund und damit auch die Quersubventionen sind mit diesem Urteil in Frage gestellt.
Titel: BFH prüft steuerlichen Querverbund
Beitrag von: egn am 06. März 2008, 10:39:54
Hierzu noch ein Artikel den ich gefunden habe:
http://www.vsbd-gaspreis.de/archiv/zeitungsartikel/2007/sk_021107_bfh-urteil.pdf
Titel: BFH prüft steuerlichen Querverbund
Beitrag von: taxman am 07. März 2008, 08:50:25
Jeder kann die Überprüfung der steuerlichen Wirksamkeit von Stadtwerkskonstruktionen durch eine Anzeige beim zuständigen Finanzamt erwirken. Die Finanzämter sind verpflichtet allen Anzeigen nachzugehen!

Im übrigen kann eine Anzeige auch anonym erfolgen!

Oder von einem Verbraucherschutzverband wie z. B. dem BdE!
Titel: BFH prüft steuerlichen Querverbund
Beitrag von: egn am 07. März 2008, 08:57:32
Zitat
Original von taxman
Oder von einem Verbraucherschutzverband wie z. B. dem BdE!

Einfach alle Stadtwerke in D anzuzeigen das wäre doch was.  :D
Titel: BFH prüft steuerlichen Querverbund
Beitrag von: taxman am 07. März 2008, 09:25:19
Zitat
Original von egnEinfach alle Stadtwerke in D anzuzeigen das wäre doch was.

Gut wäre es, wenn man das ganze mit ein paar konkreten Hinweisen untermauern könnte!

Sicherlich ist es auch so, dass sehr viele steuerlich unbeanstandet sein werden!

Ich wollte nur einen Weg aufzeigen, wie man dieses Urteil eventuell nutzen kann!
Titel: BFH prüft steuerlichen Querverbund
Beitrag von: egn am 07. März 2008, 09:32:31
Zitat
Original von taxman
[Gut wäre es, wenn man das ganze mit ein paar konkreten Hinweisen untermauern könnte!

Sobald die Konstruktion ähnlich der wie oben ist und eine Quersubventionierung erfolgt besteht immer der Verdacht dass die Gelder die zu den defizitäten Betrieben fliessen nicht versteuert wurden.

Zitat
Sicherlich ist es auch so, dass sehr viele steuerlich unbeanstandet sein werden!

Ich wäre mir da nicht so sicher. Die Erfahrung mit anderen Steuertatbeständen zeigt dass die Konstruktionen immer sehr ähnlich sind. Dies liegt häufig daran dass diese Konstruktionen in der einschlägigen Literatur der Steuerberater publiziert werden und jeder nur kopiert.

Zitat
Ich wollte nur einen Weg aufzeigen, wie man dieses Urteil eventuell nutzen kann!

Das war sicher ein interessanter Hinweis. Wenn einem die Stadtwerke zu stark auf den Senkel gehen dann kann man ja mal ...
Titel: BFH prüft steuerlichen Querverbund
Beitrag von: kamaraba am 07. März 2008, 09:44:01
Auch in KA Freizeitbad als Abschreibungsmodell

Die Stadtwerke Karlsruhe erhoffen sich dabei steuermindernde Abschreibungsmodalitäten (http://www.click2day.com/Sport_Fitness/2007/erlebnisbad_KA01.php)
Titel: BFH prüft steuerlichen Querverbund
Beitrag von: nomos am 15. November 2008, 10:33:01
Der steuerliche Querverbund (http://www.sh-nordsee.de/dlz-bz/zeitung3.html)

Was der Fiskus steuerlich verrechnet nennt sich steuerlicher Querverbund. Manche sehen da zur Quersubventionierung schon keinen Unterschiede mehr. Man \"darf\" verrechnen!

Wer spart da eigentlich zu Lasten bzw. zu Gunsten vom wem Steuern? Die eine öffentliche Hand greift der anderen öffentlichen Hand in die Tasche. Im Finanzausgleich wird dann zum Teil wieder \"quer\" gerechnet.

Beide bedienen sich aus den Taschen der Bürger.  Eine quere Politik, nicht nur im Norden!  X( .
Unter dem Strich mit Sicherheit nicht zum Vorteil der Bürger und Verbraucher.
Politiker verkaufen das den Bürgern dann noch als \"wirtschaftlichen Steuervorteil\". Schlimm ist, wenn sie das auch noch selbst glauben.

Zitat
Die Stadtwerke betreiben die gewinnbringenden Sparten Gas, Wasser und Strom sowie die Verlustsparte Dithmarscher Wasserwelt. Weil der Verlust mit dem Gewinn der anderen Abteilungen verrechnet werden darf und erst der Gesamtgewinn am Ende zu versteuern ist, entsteht ein wirtschaftlicher Steuervorteil in Höhe von jährlich rund 800 000 Euro. Die Stadt, zu 51 Prozent an den Stadtwerken beteiligt, ist indes verpflichtet, das Defizit der Wasserwelt zu 100 Prozent zu übernehmen. Doch bislang war es der Fall, dass es trotz der Verluste im Schwimmbad insgesamt zu einer Gewinnausschüttung von Stadtwerken an die Stadt kommt – in der Vergangenheit bewegte sich diese Summe zwischen 100 000 und 300 000 Euro.
Titel: BFH prüft steuerlichen Querverbund
Beitrag von: Lothar Gutsche am 22. November 2008, 12:40:15
Das, was bei zahlreichen Stadtwerken \"steuerlicher Querverbund\" genannt wird ist letztlich nichts anderes als eine strafbare Steuerhinterziehung. Das Bundesfinanzministerium setzt die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes durch sogenannte Nichtanwendungserlasse einfach außer Kraft, entgegen den Vorgaben der Gewaltenteilung. Das prangerte 2007 ganz stark der Präsident des BFH, Dr. h. c. Wolfgang Spindler, in der Zeitschrift für Deutsches Steuerrecht an.  Die Rolle des Bundesfinanzministeriums wird von dem Wirtschaftsstrafrechtler Dr. Volker Gallandi in der Zeitschrift für Rechtspolitik 2008 sogar als \"Staat im Staate\" bezeichnet, weil das Ministerium Rechtsbruch legalisiert und maskiert und dabei Milliardenschäden in Kauf nimmt.

In dem Spezialfall des steuerlichen Querverbundes bei Energiepreisen liegt ein zusätzlicher Verfassungsverstoß vor. Denn die überhöhten Energiepreise bedeuten eine verfassungswidrige Steuererhebung bei den Energieverbrauchern, wie spätestens seit dem Urteil zum sogenannten Steinkohlepfennig klar sein dürfte (Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober 1994 unter Aktenzeichen 2 BvR 633/86).

Ausführlich habe ich das Thema in einem Artikel erörtert, der seit kurzem auf der Homepage des Vereins Cleanstate in der Rubrik Energiepreise abgerufen werden kann, siehe http://www.cleanstate.de/Energiepreise.html (http://www.cleanstate.de/Energiepreise.html). In dem Artikel gibt es weiterführende Links u. a. zu den genannten Urteilen und mit Dank an den Beck-Verlag auch zu dem Artikel von Dr. Gallandi.

Viele Grüße
Lothar Gutsche
Titel: BFH prüft steuerlichen Querverbund
Beitrag von: jroettges am 22. November 2008, 14:29:09
@ Dr. Lothar Gutsche

Vielen Dank für den erhellenden Aufsatz.
Wir sollten doch aus der EU aus- und in den Weltkongress der Bananenhandelsländer eintreten.  X(
Titel: BFH prüft steuerlichen Querverbund
Beitrag von: uwes am 09. Januar 2009, 17:02:04
Sehr geehrter Herr Dr. Gutsche,

Ihre Ausführungen habe ich mit großem Interesse gelesen und  empfinde sie als sehr überzeugend.

Ihre Feststellung:

Allein die von einem rechtswidrigen Nichtanwendungserlass gedeckte Quersubventionierung öffentlicher Aufgaben durch überhöhte Energiepreise verursacht milliardenschwere Schäden. Deshalb sind jetzt mehrere Institutionen aufgefordert, diesen fortgesetzten Verfassungsbruch unverzüglich zu beenden und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu handeln

trifft nach meiner Auffassung haargenau den Fall der Delmenhorster Stadtwerke, die sich im Rahmen einer steuerlichen Organschaft zusammen mit der städtischen Delbus GmbH und dem Eigenbertrieb VVD und den öffentlichen Bädern zu 100 % im Besitz der Stadt Delmenhorst befinden und unumwunden - auch öffentlich - einräumen, dass die Gewinne der swd GmbH für den Bäder- und Busbetrieb verwendet werden müssen.

M.E. stehen einer solchen Praxis aber die Bestimmungen des ENWG entgegen, wonach eine möglichst preisgünstige Versorgung mit Energie gewährleistet sein muss.

Herzlichen Dank für diese erhellenden Ausführungen.

Mit freundlichem Gruß

Uwes
Titel: BFH prüft steuerlichen Querverbund
Beitrag von: wulfus am 09. Januar 2009, 18:58:31
Zitat
Original von Lothar Gutsche
Das, was bei zahlreichen Stadtwerken \"steuerlicher Querverbund\" genannt wird
ist letztlich nichts anderes als eine strafbare Steuerhinterziehung. ...
Danke für diesen meinen Glauben an den Staat erschütternden Beitrag!
Aber eigentlich nicht verwunderlich, wurde hier doch schon mehrmals geschrieben,
dass die Energielobby der Bundesregierung beim Gesetze schreiben die Feder führt!
Titel: BFH prüft steuerlichen Querverbund
Beitrag von: RR-E-ft am 09. Januar 2009, 20:39:58
@wulfus

Was hat denn den Glauben an den Staat erschüttert, etwa die Auffassung, dass der sog. \"steuerliche Querverbund\" eine strafbare Steuerhinterziehung darstellt? Von einem Glauben an einen Staat ist wohl noch nie jemand selig geworden.  ;)
Titel: BFH prüft steuerlichen Querverbund
Beitrag von: egn am 10. Januar 2009, 09:04:26
Für mich stellt sich die Frage was wir als Bürger dagegen wirksam tun können.

Natürlich können wir als Einzelne Strafanzeige stellen und Briefe an die verantwortlichen Stellen schreiben. Allerdings glaube ich dass das einfach alles verpufft und so völlig wirkungslos ist.

Was hier meiner Meinung nach fehlt ist ein Verband der sich an die Spitze des Protests setzt und durch breit angelegte Aktionen die Bürger dafür sensibilisiert und so eine breite Protestbewegung anführt.

Wäre das nicht auch was für den Bund der Energieverbraucher?

Schließlich sind gerade die Energieverbraucher die überwiegend die Zeche für die durch die Quersubvention begünstigten allgemeinen Aufgaben zahlen müssen.
Titel: BFH prüft steuerlichen Querverbund
Beitrag von: wulfus am 10. Januar 2009, 10:13:11
Zitat
Original von RR-E-ft ... Was hat denn den Glauben an den Staat erschüttert, etwa die Auffassung, dass der sog. \"steuerliche Querverbund\" eine strafbare Steuerhinterziehung darstellt? Von einem Glauben an einen Staat ist wohl noch nie jemand selig geworden.  ;)
Schwache Entgegnung, Herr Fricke. Lesen Sie mal den Eid, den unser Finanzminister geschworen hat:
\"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren,  
Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen,  
meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.\"
Titel: BFH prüft steuerlichen Querverbund
Beitrag von: Pedro am 10. Januar 2009, 11:04:22
@Wulfus: \'\'Schwache Entgegnung...\'\'
Das finde ich gar nicht! Es ist nunmal die Wirklichkeit, die Herr Fricke kurz zitiert!
Die Praxis sieht ja leider so aus: siehe ENERGIERIESEN im Vorspann auf der Startseite.
Wenn nicht die ganz große Mehrheit der Energiekunden sich so verhalten würde wie der Darsteller im Video, könnte man etwas ändern. Aber.....Schauen Sie ruhig noch /wieder einmal die NDR-Satire von EXTRA3  an.