Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Bietigheim-Bissingen => Thema gestartet von: nomos am 21. August 2007, 23:02:22

Titel: unverzüglich und gerichtlich
Beitrag von: nomos am 21. August 2007, 23:02:22
Auch die Widerspruchskunden der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen erhielten jetzt aufgrund des BGH-Urteils vom 13.06.07 vom Geschäftsführer und der Leiterin des Kundenzentrums einen freundlichen Brief (http://vox.podspot.de/files/SWBB-Zahlungsaufforderung.pdf) mit der Ankündigung der unverzüglichen gerichtlichen Verfolgung der \"Ansprüche\".

Im Schreiben wird das BGH-Urteil im Fall des Richters aus Heilbronn interpretiert und \"zusammengefasst\". Dem Schreiben ist ein Anhang beigefügt, das als \"Wirtschaftsprüfertestat\" bezeichnet wird.

Das Schreiben wird mit dem Satz beendet:

\"Falls Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.\"

Was für ein Verzug beim \"unverzüglichen Verfolgen\" da verhindert werden soll, wäre jetzt spontan mein erste Frage.

Das Urteil wird offensichtlich zur konzertierten Aktion der \"Mitglieder im Verbund der EnergiePartner\" und sonstiger Kartelle gegen widersprechende Kunden genutzt.
Titel: unverzüglich und gerichtlich
Beitrag von: Cremer am 22. August 2007, 09:11:58
@nomos,

zunächst behaupten die SWBB nichts falsches bzgl. des BGH Urteils.

Nur im folgenden nach den ersten beiden Absätzen wird unwahres behauptet.

Die Billigkeit eines Preises läßt sich m.E. nur durch eine Gericht bestimmen.

Die SWBB beziehen diesen Begriff auf das Schreiben der Firma AVN, welche aber die Angemessenheit des Preises bestätigt.

M.E. besteht aber in der Begrifflichkeit ein gravierender Unterschied.
Titel: unverzüglich und gerichtlich
Beitrag von: RR-E-ft am 22. August 2007, 12:55:03
Mögliche Reaktion des Kunden (http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=901&file=dl_mg_1185986444.doc)