Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Coesfeld => Thema gestartet von: MinCOE am 16. August 2007, 10:47:19
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Ich habe die Beiträge in den Foren zum Urteil des BGH zu 315 BGB gelesen und werde nicht so ganz schlau daraus. Ich habe mehereren Gaspreiserhöhungen unter Verwendung der vom BdE zur Verfügung gestellten Vordrucke widersprochen und nun von meinen Stadtwerken (Coesfeld) folgendes Schreiben erhalten mit der Aufforderung meine Widersprüche zurückzunehmen und zu zahlen:
\"Sie hatten gegen verschiedene Gaspreiserhöhungen in der Vergangenheit Widerspruch eingelegt und sich dabei auf §315 BGB berufen. Der Bundesgerichtshof hat nun höchstrichterlich entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen Gaspreiserhöhungen einer Billigkeitskontrolle nach §315 BGB unterliegen. Erfolgen solche Preiserhöhungen wegen gestiegener Bezugskosten, nimmt das Gasversorgungsunternehmen sein berechtigtes Interesse wahr, Kostensteigerungen wärend der Vertragslaufzeit an die Kunden weiterzugeben.
Das Testat eines unabhängigen Wirtschaftsprüfungsunternehmens belegt, dass von uns nur die gestiegenen Bezugskosten an unsere Kunden weitergegeben wurden.\"
Was soll ich jetzt konkret tun???
Zudem haben Die Stadtwerke meinen Tarif geändert ohne mich zu Fragen, aber da lass ich mir noch die Berechnung schicken...
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Hallo MinCoe,
wenn Sie wollen rufen Sie mal die Regionalvertretung des BdEv für das Münsterland unter der Tel.: 02573/98576 abends ab 20 Uhr an.
Wir kennen dieses Problem bereits und stellen dafür entsprechende Musterschreiben zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
B. Ahlers
BdEv für das Münsterland
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@MinCOE,
bitte auch mal hier zunächst lesen
http://www.energiepreise-runter.de/
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@MINCOE
Auch hier gibt´s ein aktuelles Antwortschreiben:
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=901&file=dl_mg_1185986444.doc
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Auch für die Gasversorgungunternehmen stellt sich diese Frage (http://www.bgw-kongress.de/pdf_veranst/branchenkommunikation_gaspreise.pdf)
Bald wird man mit neuen Texten aufwarten.
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Auf diesem Seminar sollte den KMU vermittelt werden, dass sie selbst gegen unbillige Preise ihrer Lieferanten (z.B. EON-Ruhrgas) vorgehen sollten, um nicht Gefahr zu laufen, pleitezugehen, wenn sich die Verbraucher mit ihren Unbilligkeitseinwänden durchsetzen sollten.
Ich fürchte, dass das die Referenten so nicht kommunizieren werden.
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Experten unter sich (http://www.bgw-kongress.de/pdf_veranst/bgh_urteil.pdf)
Andere Experten ebenfalls unter sich (http://www.energienetz.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=6597&back_cont_id=4043)