Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: Fidel am 15. August 2007, 23:02:54
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Moin:
In gewissen Abständen erfreue ich E.ON Avacon mit den Verbrauchsdaten meines Gaszählers. Dazu verwende ich ein Online-Formular, das auf der Website von E.ON Avacon bereitgestellt wird.
Seit kurzem gibt es dort nun das (Pflicht-) Feld \"Geburtsdatum\". Wozu mag das gut sein? Bekomme ich von meinem EVU zukünfitig eine Grußkarte zum Geburtstag oder gar einen Blumenstrauß?
Leider wird nicht ganz klar, wessen Geburtsdatum hier eingegeben werden soll. Das der Ehefrau, oder des ältesten Sohnes? Ich habe einmal Opas Geburtsdatum aus den Anfängen des letzten Jahrhunderst genommen. Vielleicht bekommt er dann ja noch posthum die goldene Ehrennadel für langjährige Treue.
Gruß
Fidel
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@Fidel,
freilassen, steht zwar in der GasGVV drin § 2 Ab1. 2 Nr. 1
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@Cremer
Sagen Sie mir mal, wie man ein \"Pflichfeld\" bei einem Online-Formular
freilassen kann?
\"Pflichtfelder\" sind auszufüllen. Was drin steht und ob das Geburtsdatum
der Wahrheit entspricht, mag dahin gestellt sein.
Da kann man auch das Datum vom OPA nehmen ;)
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@kamaraba,
@Fidel,
ich würde da z.B. den 1.1.1900 reinschreiben.
Der § 2 Abs.3 regelt den Vertragsschluss und nicht die Erfassung von Verbrauchsdaten ( §9 Zutrittsrecht)
Insofern ist es m. E. rechtsmissbräculich, solche Daten bei der Zählerstands-/Verbrauchserfassung nennen zu müssen.
Schreiben Sie doch einfach einen Berief oder melden Sie per \"Kontakt\" online den Verbrauch.
Schreiben Sie an das Wirtschaftsministerium und schildern diesen Fall.
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Die E.ON Avacon hat auf der Internetseite bei Privatkunden ein Formularcenter.
Dort kann man online 14 Änderungen vornehmen, wie Bankdaten, Rechnungszweitschrift, Zählerstand Broschürenbestellung, etc.
Bei all diesen Formularen wird beim Ausfüllen als Pflichtfeld auch das Geburtsdatum verlangt.
Das Geburtsdatum wird nach § 2 (Vertragsabschluss) Abs. 2 der GasGVV/StromGVV nur dort zur Pflichtangabe.
Ich halte dies schlicht für anmassend und rechtsmissbräuchlich bei allen angaben dies verlangen zu wollen.
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ich hab selbst noch kein Online-Formular dieser Art benutzt.
Aber wahrscheinlich soll die obligatorische Eingabe des Geburtsdatums nur verhindern, dass irgendein \"unberechtigter\" Dritter für Dich (versehentlich) falsche Daten einträgt......
Insofern ist das vielleicht zu tolerieren und nicht zu beanstanden.
ciao,
sh
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@superhaase,
Eingabe des Geburtsdatums nur verhindern, dass irgendein \"unberechtigter\" Dritter für Dich (versehentlich) falsche Daten einträgt......
Das kann und darf kein Entscheidungskriterium sein !
Anfang 2006 wurde dies bei den ersten Gesetzesntwürfen zur Drucksache 306/06 zu dem neuen GasGVV/StromGVV kritisiert.
Bei E.ON Avacion kann man auch verschlüsselt schicken.
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Original von Cremer
Bei E.ON Avacion kann man auch verschlüsselt schicken.
Es geht nicht ums Verschlüsseln, sondern um die Zugangsberechtigung.
Besser wäre es natürlich, alle Verbraucher erhielten separat einen Benutzernamen und ein Zugangspasswort.
Das ist für viele unbedarfte Kunden aber zu kompliziert......
Sein Geburtsdatum kann jeder \"Depp\" eingeben. Soll halt eine Vereinfachung sein und die Akzeptanz des Systems fördern.
ciao,
sh
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Moin:
Original von superhaase
Aber wahrscheinlich soll die obligatorische Eingabe des Geburtsdatums nur verhindern, dass irgendein \"unberechtigter\" Dritter für Dich (versehentlich) falsche Daten einträgt......
Insofern ist das vielleicht zu tolerieren und nicht zu beanstanden.
@superhaase
Um falsche Daten eingeben zu könnnen müsste ein \"unberechtigter Dritter\" sich zuvor die Vertragsnummer und die Abnahmestellennummer beschaffen. Damit dürfte die Missbrauchshürde doch bereits hoch genug gelegt worden sein, oder?
Meint jedenfalls
Fidel
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@Fidel:
Da haste wahrscheinlich recht.