Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 15. August 2007, 20:52:09

Titel: OLG Düsseldorf: Darlegungs- und Beweislast bei der Billigkeitskontrolle
Beitrag von: RR-E-ft am 15. August 2007, 20:52:09
Anmerkung zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 22.03.2007, Az. VI - 2 U (Kart) 17/04 (http://www.ewerk.hu-berlin.de/content/ewerk/ausgabe.php?message_id=519&type=info)

Erwägungen aus dieser Entscheidung können auch bei der Billigkeitskontrolle der Energiepreise selbst Bedeutung erlangen.

Auch Gasversorger wälzen z.B.  mit den Preisen Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber und Marktstufen als Kosten, die selbst nicht angemessen sein können. Preiserhöhungen werden gerade mit solchen Kostenwälzungen begründet.

Der Beschluss selbst ist in der Rechtsprechungsdatenbank NRW (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2007/VI_2_U__Kart__17_04beschluss20070322.html)veröffentlicht.