Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: aviator am 14. August 2007, 09:31:09
-
Guten Morgen Zusammen,
auf der Suche nach Informationen, bin ich auf dieses Forum gestossen.
Ich habe folgendes Problem :
Der Gaszähler wurde durch den EV gewechselt. Zwei Tage später massiver Gasgeruch im Keller, den mein Sohn (11) feststellte. Feuerwehr rückte an und stellte fest, dass der Zähler undicht war. Glücklicherweise ist nichts passiert. Der EV und ein Fremddienstleister (?!) dichteten neu ab. Nun sollen wir die Rechnung für den Fremddienstleister zahlen. Das sehe ich nicht ein, da nach meinem Verständnis das Verursacherprinzip gilt.
Bevor ich den EV heimsuche, würde ich gerne erfahren, ob es Regelungen gibt in Bezug auf was ist EV Eigentum, was ist privat.
Vielen Dank.
Grüsse sendet
Aviator
-
Im Allgemeinen ist es so:
Der Gaszähler ist Eigentum des EVU bzw. des Netzbetreibers.
Alle damit verbundenen Arbeiten gehen zu Lasten des Eigentümers, also EVU/Netzbetreiber.
Schließlich zahlst Du dafür mit Deiner Gasrechnung.
Die \"Zuständigkeit\" für Reparaturen beginnt für den Gaskunden praktisch erst nach dem Zähler.
ciao,
sh
-
@aviator,
1.)
sie meinen wohl die Rechnung für den Einsatz der Feuerwehr zahlen zu müssen.
Hier war gefahr im Verzug und dazu war es als Laie und Bürger der richtige Schritt die Feuerwehr über Notruf zu alarmieren.
2.)
Das Fremdunternehmen will sich an Ihnen schadlos halten, obwohl es einen Auftrag/Vertrag mit dem EVU gibt, worin auch ein solcher Schadensfall vereinbart sein soll.
Verursacher ist das Versorgungsunternehemn.
Die Fremdfirma hat als Erfüllungsgehilfe des Versorgers gehandelt.
-
Hallo,
nachdem der Zähler gewechselt wurde, muss das EVU auf Dichtheit geprüft haben, sog. abspritzen. Wenn dies geschehen ist, liegt die Bewislast bei Ihnen, nachzuweisen, dass der Zähler nicht dicht angebracht wurde. Sollte der Dichtheitstest nicht durchgeführt worden sein, hat das EVU das Problem, gegen die eigenen Sicherheitsregeln verstossen zu haben.
Der Zähler ist zwar Eigentum des EVU, da er sich aber in Ihrer Anlage befindet, nämlich hinter dem Hausanschlusspunkt, ist es Ihr Verantwortlichkeitsbereich. Der Grundpreis, den das EVU nimmt, hat nichts mit der Montage des Zählers zu tun.
Gegen die Rechnung können Sie m.E. nur etwas unternehmen, wenn Sie dem EVU fahrlässige Abnahme nachweisen, z.B. nicht durchgeführte Dichtigkeitsprüfung.
Gruß
NN
-
Original von Netznutzer
Der Zähler ist zwar Eigentum des EVU, da er sich aber in Ihrer Anlage befindet, nämlich hinter dem Hausanschlusspunkt, ist es Ihr Verantwortlichkeitsbereich. Der Grundpreis, den das EVU nimmt, hat nichts mit der Montage des Zählers zu tun.
Bist Du sicher?
Worauf stützt Du das?
Wenn der im Eigentum des EVU befindliche Zähler defekt ist, egal ob undicht oder falsch zählend, dann muss doch das EVU den Zähler kostenlos tauschen/reparieren.
Ausnahme wäre eine äußere Gewalteinwirkung, die der Hausbesitzer zu verantworten hätte.
Und wenn nicht der Zähler selbst, sondern die Verbindungsmuffen undicht waren, dann ist ein unmittelbarer Zusammenhang mit der zwei Tage vorher erfolgten Montagearbeit offensichtlich.
Ferner ist es schon so, dass man an den Netzbetreiber (indirekt) für das Betreiben der Messeinrichtungen und das Ablesen zahlt. Zum Betreiben zählt auch der Austausch defekter Messeinrichtungen.
-
@superhaase,
ich kann mich Ihrer Meinung vollinhaltlich anschließen. :]
@aviator
Allerdings sollte man argumentativ richtig antworten (siehe meine vorgehende Antwort)
Achtung:
Es kommt noch eine Rechnung der Kommune über den Feuerwehreinsatz !!
Diese sollte man ambeesten mit einem Schreiben zwecks Begleichung weiterreichen.
-
Original von Cremer
Achtung:
Es kommt noch eine Rechnung der Kommune über den Feuerwehreinsatz !!
Das ist nicht zwingend der Fall, oder?
Fände ich unangemessen.
Normalerweise muss auch niemand was zahlen, wenn er in gutem Glauben einen Fehlalarm auslöst und die Feuerwehr mit einem ganzen Zug anrückt.
-
@superhaase,
glauben Sie mir, das ist so.
Ich arbeite in diesem \"Geschäft\"
Eine Kommune kann allerdings daraufverzichten.
Bei einem Brand eines Hauses wird der Einsatz der Feuerwehr von der Brandversicherung gezahlt, weil man dagegen versichert ist.
Wenn Sie aber die Feuerwehr rufen, weil der Keller unter Wasser ist, zahlt dies normalerweise keien Versicherung, da kein Leitungswasser.
Und dann kommen Sie für die Kosten des Einsatzes der Feuerwehr auf.
-
@Cremer
Original von Cremer
@superhaase,
glauben Sie mir, das ist so.
Ich arbeite in diesem \"Geschäft\"
Eine Kommune kann allerdings daraufverzichten.
Bei einem Brand eines Hauses wird der Einsatz der Feuerwehr von der Brandversicherung gezahlt, weil man dagegen versichert ist.
Wenn Sie aber die Feuerwehr rufen, weil der Keller unter Wasser ist, zahlt dies normalerweise keien Versicherung, da kein Leitungswasser.
Und dann kommen Sie für die Kosten des Einsatzes der Feuerwehr auf.
Meinen Sie diesen Beitrag wirklich ernst??
Bei Keller unter Wasser durch Regen, ok.
Aber Wasser ist kein Gas!!!
Bei intensivem Gasgeruch im Keller, der durch Lüften nicht zu beseitigen ist??
Da hat doch die Feuerwehr möglicherweise einen viel größeren Schaden verhindert!! Zur Not, wenn die Kommune darauf wirklich nicht verzichten sollte, wird die Versicherung wohl für den Einsatz aufkommen.
Anderenfalls könnte ich mir vorstellen, daß sich die Versicherung quer stellt, wenn die Feuerwehr nicht grufen wurde, obwohl der Gasgeruch bemerkt wurde und es einen riesigen Schaden durch Explosion/Brand gegeben hat.
Randy
-
Original von aviator
Guten Morgen Zusammen,
auf der Suche nach Informationen, bin ich auf dieses Forum gestossen.
Ich habe folgendes Problem :
Der Gaszähler wurde durch den EV gewechselt. Zwei Tage später massiver Gasgeruch im Keller, den mein Sohn (11) feststellte. Feuerwehr rückte an und stellte fest, dass der Zähler undicht war. Glücklicherweise ist nichts passiert. Der EV und ein Fremddienstleister (?!) dichteten neu ab. Nun sollen wir die Rechnung für den Fremddienstleister zahlen. Das sehe ich nicht ein, da nach meinem Verständnis das Verursacherprinzip gilt.
Bevor ich den EV heimsuche, würde ich gerne erfahren, ob es Regelungen gibt in Bezug auf was ist EV Eigentum, was ist privat.
Vielen Dank.
Grüsse sendet
Aviator
Gaszähler, Stromzähler und auch Wasseruhren sind Eigentum des Versorgers, Netzbetreibers. Sämtliche Kosten die damit im direkten Zusammenhang stehen hat dieser zu tragen.
Der Verantwortungsbereich des Kunden beginnt hinter der Blombe soweit eine vorhanden ist.
Der Verbraucher hat nur dann die Kosten zu tragen wenn
Schäden durch Manipulationsversuche entstehen, bzw. der Verbraucher eigenmächtig den genehmigten Zustand verändert. Aus dem Austellungsort z. B. eine Sauna macht und der Zähler durch den Wasserdampf leidet.
Der Verbaucher hat allerdings auch dafür sorge zu tragen das im Schadensfall die Kosten im Rahmen bleiben.
Er darf z. B. sich nicht in ein First Class Hotel einmieten wenn auch preiswertere zur Verfügung stehen.
Ansprechpartner ist immer der Versorger, dabei ist es egal wer letztendlich rauskommt und arbeiten durchführt.
-
@Randy,
es ist so wie ich es geschildert habe !
Eingedrugenes Oberflächenwasser im Keller ist höhere Gewalt, die normalerweise nicht von einer Versicherung abgedeckt ist (Force Majeure Klausel). Es gibt allerdings in einigen Bundesländern eine (Teil-) Versicherung auch dafür.
Es obliegt jedoch der zuständigen Kommune (Gemeinde), ob sie für den Einsatz der kommunalen Feuerwehr einen Kostenerstattungsbescheid erlässt oder nicht. Bei Brandeinsätzen trägt normalerweise dies die Brandversicherung, sofern eine vorhanden ist, sonst der Eigentümer.
Es kann also in der Regel eine Rechnung erfolgen.
Zurück zu diesem Fall:
Verursacher ist das EVU und ist damit auch kostenpflichtig.
-
@all
Vielen Dank für Eure Antworten.
Stand ist, dass es noch keine Rechnung der Feuerwehr gab. Die Familie hat den Keller erst 4 Tage später betreten (Kurzurlaub) und - wiederrum glücklicherweise und nicht üblich - waren die Kellerfenster geöffnet.
Die Feuerwehr hat den Gasaustritt messtechnisch erfasst und NICHT das Gasunternehmen.
Natürlich...wir machen alle Fehler...aber ich bezahle NUR meine Fehler...
Das \"System\" war 15 Jahre lang dicht...3 Tage nach Einbau gibs massive Undichtigkeiten.
Der Verantwortliche ist seit gestern nicht zu erreichen, obwohl ich um Rückruf gebeten habe. Nun gibt es eine Frist bis zum Mittag.
Dann geht´s in die Vollen....
Ich halte Euch auf dem Laufenden...
Gruss
Aviator
-
@aviator,
Bei Ihrem letzten Beitrag fällt mir auf, dass das Leck auch aus der leitung stammen könnte und nicht direkt aus dem Zähler.
da ist nun zu fragen:
- die Leitung vor dem Zähler > Sache des EVU
- die Leitung nach dem Zähler > Sache des Kunden.
Aber:
Läßt sich nachweisen, dass die Leckage unmittelbar im Zusammenhang mit dem Zählertausch steht?
Achtung.
Heute werden die kommende und gehende Leitungen zum Gaszähler an einer Montageplatte des Zähler \"befestigt/angeschlossen\".
Ist diese Montageplatte vorhanden? Wenn nein, wurde diese montiert? Dann ist die Ursache ebenso dem EVU zuzuschreiben
-
@Cremer
Die Leckage war wohl direkt hinter dem Absperrhahn im Kugelventil. Also, aus der Wand 20 cm Absperrhahn...weitere 1 - 1,50 m der Gaszähler, dahinter das \"private\" Netz.
Fakt ist aber wohl, dass das Betreibernetz mit dem Absperrventil endet. Dahinter soll bereits - definitionsgemäss - das \"private\" Netz sein.
Nachzulesen in NDAV-Gas (Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck) §5 und §13.
Diese liegen mir als PDF vor, kann sie aber leider nicht anhängen.
Wie es aussieht, bleibt man wohl auf den Kosten sitzen, da eine Abhängigkeit (Verursacher) nicht zu beweisen ist bzw. - wie man sich ausdrückte - \"Wort gegen Wort\" steht.
Güsse sendet
Aviator
-
Original von aviator
Nachzulesen in NDAV-Gas (Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck) §5 und §13.
@avitator,
stimmt bis auf eine Kleinigkeit:
\"§ 13 Gasanlage
(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung (Anlage), mit Ausnahme des Druckregelgerätes und der Messeinrichtungen, die nicht in seinem Eigentum stehen, ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. \"
Ich verstehe das so: da mir die Messeinrichtung nicht gehört, bin ich auch nicht für das Zeug zwischen Hauptsperreinrichtung und Messeinrichtung verantwortlich.
Grüße von gastrom
-
Hallo,
Hab das ganze mal mit einem befreundeten Handwerker durchgesprochen.
Der meinte, wenn ihm das passiert wäre würde er die Kosten übernehmen und seiner Versicherung melden. Grund der direkte Zusammenhang zwischen Wechsel und Störung!
-
@aviator,
abwarten und erneut melden, wenn rechnungen eintrudeln.
Absperrhahn gehört noch zum Lieferanten.
-
Original von aviator
Die Leckage war wohl direkt hinter dem Absperrhahn im Kugelventil.
Es kommt halt immer auf die genaue Ausdrucksweise bei der Fragestellung an. Erst hast Du von einem Leck des Zählers gesprochen..... :rolleyes:
Was heißt nun \"direkt hinter dem Absperrhahn im Kugelventil\"?
Ist das Kugelventil nicht Teil des Absperrhahns?
Oder was hat ein weiteres separates Kugelventil zwischen Absperrhahn und Zähler für eine Funktion?
Ich nehme also jetzt mal an, das Leck war \"im\" Absperrhahn - also das Kugelventil des Absperrhahns war undicht. Das ist auch gut vorstellbar, dass ein altes Kugelventil jahrelang dicht ist, und dann nach einer Betätigung (bei den Montagearbeiten mindestens einmal zu- und wieder aufgedreht) undicht wird. Sowas kommt vor.
Wie Cremer sagt, und wie Du ja selbst aus der NDAV zitierst, endet das Versorgernetz \"mit\" dem Absperrhahn (Ausnahme bleibt Messeinrichtung).
-> Kosten trägt hier also auf jeden Fall der Netzbetreiber.
Egal ob das Leck jetzt beim Zählerwechsel entstand oder nicht.
Ist das Leck hingegen in der Leitung zwischen Absperrhahn und Zähler entstanden (in einem zusätzlichen separaten Kugelventil?), dann ist das allerdings wirklich Dein Bier. Und zwar unabhängig davon, ob die Handwerker beim Zählerwechsel das Kugelventil angefasst haben oder nicht (außer, sie haben es nachweisbar beschädigt).
Aber warum sollte eine nicht manipulierte Leitung (mal angenommen es gibt kein separates Kugelventil) von selbst undicht werden?
Daher hatte ich anfangs gesagt, dass die Verantwortlichkeit des Kunden \"praktisch\" erst nach dem Zähler beginnt.
Es wäre schön, wenn sich Fragesteller im Forum etwas mehr Mühe mit der genauen Formulierung und Schilderung der Sachlage geben würden. Wird wohl ein Wunsch bleiben.... ;)
ciao,
sh
-
Vielleicht ist dieser Gas-Kugelhahn gemeint:
http://www.weinmann-schanz.de/cgi-bin/WebObjects/XSeMIPSWS.woa/1/wa/project?wosid=p32I6AOHkR0mrXDFaSMOxw&pid=102.117&atid=7093&ecm=at
Und der sitzt hinter dem Gaszähler und ist somit Eigentum des Hausbesitzers.
Da er direkt hinter der Verschraubung(jedenfalls bei uns)vom Gaszähler sitzt,kann es durchaus sein,daß er durch die Montage undicht geworden ist.
-
Original von Cremer
@aviator,
abwarten und erneut melden, wenn rechnungen eintrudeln.
Absperrhahn gehört noch zum Lieferanten.
Hallo Gerd,
du meinst den Hauptabsperrhahn,der sitzt noch vor dem Gaszähler.
Aber nach dem Zähler gibt´s noch eine Absperrung und das ist die,von der
im vorherigen Beitrag geschrieben hab.Und für die ist nicht mehr der EV zuständig.
Man kann sich jetzt natürlich streiten,wer nun den Undichten verursacht hat.
Aber ist es das wert?Neu eindichten lassen und gut ist.;)
-
@hollmoor:
wie ich schon sagte: es ist nicht auszumachen, welchen Absperrhahn oder welches Kugelventil aviator eigentlich meint, und wo dieses angeordnet ist..... X(
da können wir uns den Mund fusselig diskutieren......
-
@superhaase
Er wird ja wohl mal wieder reinschauen und dann kann er sich den Link ansehen und erkennen,ob es der Hahn ist oder nicht.Die Abbildung zeigt einen 3/4\" Hahn,es kann aber auch 1 \" sein.
Wichtig ist nur,das dieser von mir beschriebene
hinter dem Zähler sitzt und dann ist es seine Sache.Diese zusätzlichen Absperrvorrichtungen werden von den installierenden Heizungsfirmen geliefert und eingebaut.Habe ich selbst schon zigmal in Rechnung gestellt!;)
-
Wir wissen aber nicht, ob er diesen Hahn oder einen anderen meint, weil er sich nie eindeutig ausgedrückt hat. Erwähnt hat er nur den Absperrhahn vor dem Zähler .......
-
Naja,vor dem Zähler kann man so,oder so sehen!Ich denke,du merkst,was ich meine!;)
Es gibt ja zwei Seiten!!!:D
-
korrigiere:
... erwähnt hat er nur den Hahn unmittelbar am Hausanschlusspunkt.
-
Sorry,jetzt hab noch mal von Anfang an gelesen. (http://www.cosgan.de/images/midi/konfus/k040.gif)
Jau,so wie er dann im dritten Beitrag schreibt,ist es der Hauptabsperrhahn vorm Zähler.
-
@all
Nochmals vielen Dank für alle Antworten.
Ja, ich habe geschrieben, dass der Zähler undicht war, was der Tatsache entspricht.
Nach der Messung hat man festgestellt, dass am Haupthahn AUCH noch eine Undichtigkeit vorhanden ist...1 Liter/Stunde.
Da dies nicht der Netzbetreiber abdichtet, sondern zertifizierte Sub´s, kam es zu o.g. Vorfall.
Ferner hab ich geschrieben...aus der Wand kommt ein Rohr, dann der HAUPTABSPERRHAHN...(dahinter war es undicht)...dann kommt der Gaszähler...der Undichte...
Hoffe ich hab mich jetzt exakter ausgedrückt...;-))
Gruss
Aviator