Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Datko am 10. August 2007, 09:06:41
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Folgende Frage wurde unter
-> Erdgas -> Musterbrief nach dem BGH Urteil ...
(09. August 2007, 21:53:57)
gestellt.
Wer kann weiterhelfen?
Danke
Joachim Datko
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\"Hallo,
ich hab mir nach Erhalt des Schreibens der Rewag ( über das neue Urteil vom 13 Juni ) mal den Musterbrief runtergeladen und durchgelesen.
Beim vorletzten Satz bin ich allerdings doch etwas ins Staunen geraten. Da steht ja prinzipiell:
Verklagt mich doch wenn ihr wollt, das ist mir vollkommen egal. Ich werde sowieso gewinnen.
Da mir als Student nur beschränkte Mittel zur Verfügung stehen stellt sich mir nun ersteinmal die Frage:
- Wie teuer kann denn so was werden?
- Ist jemand der Meinung, dass die Androhung der Klage nur ein Bluff ist?
- Muss ich der zusätzlich beigelegten Mahnung (für die gekürzten
Abschlagszahlungen) seperat widersprechen?\"
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@Datko
Wer sich gegen Preiserhöhungen zur Wehr setzt, muss mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung rechnen und sollte von Anfang an signalisieren, dass er zu einer solchen auch bereit ist. Wie diese gerichtliche Klärung schlussendlich ausgeht ist abhängig von vielen individuellen Umständen, nicht zuletzt vom eigenen Prozessverhalten (Bestreiten).
Zu den Kosten eines Verfahrens lassen sich keine generellen Angaben machen. Da kommt es auf die gestellten Klageanträge und deren Gegenstandswert an.
Man sollte sich von einen Anwalt beraten lassen. Der informiert auch über das Kostenrisiko im individuellen Fall.
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RR-E-ft, danke für die Antwort!
Werden ähnlich gelagerte Verfahren, z.B. mit dem selben Erdgasversorger gebündelt? Wie verfahren Juristen in solchen Situationen?
MfG
Joachim Datko
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@Datko
Viele Verbraucher haben ihre Klagen gebündelt.
Bisher ist nur der Fall der E.ON Westfalen Weser AG bekannt, wo auch ein Versorger mehrere Kunden in einer \"Sammelklage\" verklagt hat. Die Zulässigkeit einer solchen ist im letztgenannten Fall strittig.
\"Sammelklagen\" sind wegen der Kostendegression deutlich kostengünstiger, weshalb bei Klagen von Verbrauchern möglichst viele daran beteiligt werden. Bei Feststellungsklagenm, deren Rechtskraft in die Zukunft reicht, ist der für die Verfahrenskosten maßgebliche Gegenstandswert regelmäßig höher als bei Zahlungsklagen (egal ob hin oder her).