Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => Erdgas Südwest GmbH => Thema gestartet von: taxman am 03. August 2007, 16:37:01
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Hallo,
ein Nachbar hat letzte Woche das Sondervertragsangebot unterschrieben und der ESG zurückgefaxt.
Er will jetzt diese Willenserklärung wieder zurück nehmen!
Wie lange kann man denn solch eine Erklärung wieder zurücknehmen? Welche Frist ist hier zu beachten?
Danke
taxman
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Wurde ihm ein vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt?
Falls nicht, ist fraglich, ob ein vom Gesetz zulässiger Anfechtungsgrund vorliegt, § 119 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html).
Sollte dies der Fall sein, dann ist die Anfechtung unverzüglich zu erklären, § 121 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/121.html).