Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Rüsselsheim => Thema gestartet von: RR-E-ft am 30. Juli 2007, 17:19:10
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Stadtwerke vor Amtsgericht erfolgreich (http://www.energate.de/news/90183)
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@Fricke,
da brauchts mal bischen mehr Info
Wer war der Kläger und wie lautete die Klage etc.
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@Cremer
Eine Klage gegen die Stadtwerke werden diese nicht selbst geführt haben. Also muss ein Kunde gegen die Stadtwerke geklagt haben. Ob dieser nun Schulze, Müller oder Lehmann hieß, tut wohl nichts zur Sache.
Und mehr Informationen sind noch nicht verfügbar als die Pressemitteilung des Versorgers. (http://www.stadtwerke-ruesselsheim.de/content_stadtwerke/presse/2007/07/07_07_27_klage.htm)
Demnach soll das Urteil rechtskräftig sein.
Nur gilt dieses Urteil eben nur für diesen einen Kunden, der möglicherweise deshalb unterlagen war, weil er nicht hinreichend bestritten hatte.
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@RR-E-ft
Welche Möglichkeit gibt es, an das Urteil ranzukommen?
Dürfte von großem Interesse für viele sein, da im Artikel auch die Rede von einem \" unabhängigen Gutachten \" ist zu erfahren wer dieses Gutachten erstellt hat.
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@Zeus
Man kann sicher bei den Stadtwerken Rüsselsheim wegen einer Kopie nachfragen.
Es kommt indes nicht darauf an, wer ein \"Gutachten\" erstellt hat, sondern ob bestritten wurde, dass es sich um ein \"unabhängiges\" handelte, und ob der Inhalts desselben bestritten wurde, siehe nur den Heilbronner Fall.