Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => N => Stadt/Versorger => N-Ergie => Thema gestartet von: HDN1970 am 29. Juli 2007, 15:04:10

Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: HDN1970 am 29. Juli 2007, 15:04:10
Hallo,
bei mir wird bald die Jahresabrechnung kommen. Da mein Versorger Strom und Gas in einer Rechnung abrechnet, habe ich folgende Frage.
Aus meiner Stromabrechnung wird sich eine Nachzahlung ergeben, beim Gas (natürlich mit gekürzten Beträgen) wird sich ein Guthaben ergeben. Da der Versorger aber sicherlich mit seinen Preisen abrechnet wird eine hohe Nachzahlung anstehen.
Kann ich die Stromnachzahlung mit dem Gasguthaben einfach verrechnen?
Grüße aus Nürnberg
Heike
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: superhaase am 29. Juli 2007, 16:44:59
normal NEIN.
Suche mal hier im Forum nach Aufrechnungsverbot.
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: HDN1970 am 29. Juli 2007, 17:29:23
dacht ich mir fast. Was wäre dann unnormal?
ich hab jetzt mal die Zahlung eingestellt, natürlich teil ich das morgen noch per Fax dem Versorger mit und dann läßt sich bei der Ablesung ja auch noch was tricksen.
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: Cremer am 29. Juli 2007, 18:51:51
@HDN1970,

ich denke doch.

Sofern Strom und Gas (ggf. auch noch Wasser)  in einer Rechnung gelistet ist und eine Gesamtsumme gebildet wird, kann mal sehr wohl aufrechnen.

Sofern Sie Widerspruch nach § 315 eingelegt  hatten, die Abschläge gekürzt hatten, können Sie Ihre eigene Jahresrechnung erstellen.
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: HDN1970 am 30. Juli 2007, 16:10:33
Danke Herr Cremer, daß kommt mir natürlich sehr gelegen.  Es sind natürlich zwei abrechnung, die dann aber in einer Gesamtrechnung zusammengefasst werden. Strom + Gas - geleistete Zahlung (als Gesamtbetrag Strom/Gas) ergibt Guthaben oder Nachzahlung. Meine Abschlagszahlungen definiere ich genau nach Strom und Gas, aber auf der Rechnung erscheint das immer als Gesamtsumme.
Ich lege als Nettoenergiepreis 3,29 ct/kWh zugrunde. Liege ich damit im Rahmen, das ist der Preis aus 09/04?
Vielen Dank schonmal für Ihre Infos und Hilfe.
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: Zeus am 30. Juli 2007, 16:43:37
@HDN1970

Wann haben Sie zum erstenmal Widerspruch eingelegt  und angefangen die Beträge zu kürzen?
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: HDN1970 am 30. Juli 2007, 19:33:44
Am 31.08.06 habe ich den ersten Widerspruch eingelegt. Erst mal hab ich unter Vorbehalt weiterbezahlt und dann nach und nach gekürzt. Dazwischen habe ich die Einzugsermächtigung entzogen, da die N-ergie gemacht hat was sie wollte, nicht auf Schreiben und Mails reagiert, das ging sogar soweit, dass ich einmal zurückbuchen ließ. Mit der Entabrechnung im letzten Jahr gab es durch meinen Ablesefehler kleine Probelme, die aber gelöst sind. Bei jeder weiteren Erhöhung bzw. Senkung habe ich erneut auf den Widerspruch hingewiesen und rückwirkend bis 2004 widersprochen.
Ich hoffe mal das ich keinen Fehler reingebraucht habe.
Zeus? Sind sie aus Nürnberg?
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: Zeus am 30. Juli 2007, 20:10:34
@HDN1970

Wenn Sie erst am 31.08.06 Ihren ersten Widerspruch eingelegt haben, haben Sie mindestens eine Jahresendabrechnung Anstandslos hingenommen und gezahlt, möglicherweise sogar zwei und somit warscheinlich auch schon einen höheren kWh- Preis als 3,29 Ct/kwh anerkannt. Überprüfen!
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: HDN1970 am 30. Juli 2007, 20:20:18
da hab ich wohl gemacht. Mein Abrechnungszeitraum ist immer 01.09. - 31.08.
Am 31.08.06 habe ich Widerspruch eingelegt und am 11.12.06 rückwirkend gegen die Preiserhöhungen aus 2004. Also mit diesem Schreiben habe ich Zitat \"Als Grundlage für meine zukünftigen Abschlagszahlungen im laufenden Abrechnungsjahr für Erdgas lege ich den Preis vom 30.09.04 in Höhe von Energiepreis 3,29 ct/kWh fest.
Ich glaub ich hab volles Chaos angerichtet oder?
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: RR-E-ft am 30. Juli 2007, 20:26:22
@HDN1970

Zunächst müsste man erst einmal wissen, ob man Tarifkunde oder Sondervertragskunde ist.

Siehste hier. (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=30079#post30079)
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: superhaase am 30. Juli 2007, 20:27:18
Zitat
Original von Zeus
Wenn Sie erst am 31.08.06 Ihren ersten Widerspruch eingelegt haben, haben Sie mindestens eine Jahresendabrechnung Anstandslos hingenommen und gezahlt, möglicherweise sogar zwei und somit warscheinlich auch schon einen höheren kWh- Preis als 3,29 Ct/kwh anerkannt.
Man muss das nicht so sehen.
Die BGH-Entscheidung ist hier äußerst umstritten, was diese \"Anerkennung\" angeht. Der Kläger hat in diesem Prozess auch nur gegen eine Preiserhöhung geklagt. Siehe Kommentare zu diesem Urteil hier im Forum.

In einem anderen Verfahren an einem anderen Gericht kann diesbezüglich anders entschieden werden, insbesondere wenn man den Gesamtpreis als unbillig gerügt hat und somit ganz andere Vorraussetzen gegeben sind.

Man kann es durchaus darauf ankommen lassen. Man ist nicht \"verpflichtet\" diese eigenwillige Interpretation einer Preisanerkennung dieses BGH-Senats zu übernehmen.

@HDN1970:
Cool bleiben, wenn Du den Musterbrief verwendet hast, dann passt das erst mal.  8)
Als Tarifkunde ist Dein Preis erst mal ok.
Als Sondervertragskunde musst Du nur den Anfangspreis Deines Vertrages zahlen, weil die Preisanpassungsklauseln wahrscheinlich unwirksam sind.
Da solltest Du mal genau schauen und hier im Forum dazu weitere Infos zusammenlesen.

Solange der Versorger nicht auf Zahlung klagt, kannst Du Deinen niedrigen Preis erst mal genießen - aber Du solltest das Geld zurücklegen, falls Du irgendwann mal vor Gericht zu einer höheren Zahlung verurteilt wirst.

Wenn Du ganz sicher gehen willst und Dir das alleine nicht zutraust, solltest Du den Schutzbrief des BdEV in Anspruch nehmen und zu einem Anwalt gehen.

ciao,
sh
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: RR-E-ft am 30. Juli 2007, 20:34:02
@HDN1970

Erdgas Smart ist zum Beispiel ein sog. Sonderabkommen. (http://www.n-ergie.de/download/gasvertrag.pdf)

Zitat
Im Übrigen ist die N-ERGIE berechtigt, die Preise zu ändern (Preisänderung). Über diese Preisänderung wird die N-ERGIE den Auftraggeber mindestens sechs Wochen vorher informieren.


Es ist überhaupt nicht ersichtlich, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang der Lieferant zu einseitigen Preisänderungen berechtigt sein soll. Die in den AGB enthaltene Preisänderungsklausel unter Punkt 3 ist deshalb mit dem Transparenzgebot des § 307 BGB nicht vereinbar und somit unwirksam, so dass Preisänderungen nicht darauf gestützt werden können.
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: HDN1970 am 30. Juli 2007, 20:36:11
@ superhase
Preiserhöhung zum 01.09.06, dieser habe ich am 31.08.06 widersprochen, am 11.12.06 bin ich dann draufgekommen, daß ich ja rückwirkend widersprechen kann, was ich dann auch gemacht habe. Mit diesem Schreiben habe ich auch die Abschlagszahlung gekürzt. Die Antworten vom Versorger beziehen sich aber immer auf die Erhöhung vom 01.09.06.
Kann ich jetzt trotzdem für den gesamten Abrechnungszeitraum den Preis von 2004 zugrunde legen?
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: superhaase am 30. Juli 2007, 20:42:32
Zitat
Original von HDN1970
Kann ich jetzt trotzdem für den gesamten Abrechnungszeitraum den Preis von 2004 zugrunde legen?
Können kannst Du vieles. Auch das.
Ob Du damit letztendlich durchkommst, weiß niemand.

Ich hab im November meinen Unbilligkeitseinwand gegen den aktuellen Gesamtpreis gemacht (bin Tarifkunde) und zahle jetzt freiwillig etwa 3ct/kWh.
Ob ich damit letztendlich durchkomme, wird sich ebenfalls erst noch zeigen. Wahrscheinlich würde ein von einem Gericht festgestellter billiger Preis etwas höher sein - falls es zu einer solchen Feststellung jemals kommen sollte.

Wie gesagt, wenn Du möglichst sicher gehen willst, dann nimm den Schutzbrief des BdEV. Allerdings kann auch ein Anwalt nicht garantieren, dass Du nicht doch irgendwann mal den vollen Preis zahlen musst. Aber die Wahrscheinlichkeit, einen gravierenden Fehler zu machen, wird erheblich reduziert.

ciao,
sh
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: HDN1970 am 30. Juli 2007, 20:51:10
@RR-E-ft
ich bin Tarifkunde, kein Sondervertrag.
zu welcher Zahlung würden Sie mir raten, Preis 08/06 oder 09/04 oder soll ich das ganze splitten.
Kann der Versorger oder evtl. später das Gericht mir einen Formfehler anlasten? Falls nicht könnte ich es doch mit dem niedrigen Preis drauf ankommen lassen, oder?

@ superhaase
bin gespannt ob wir durchkommen mit unseren Preisen.
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: superhaase am 30. Juli 2007, 20:55:00
Zitat
Original von HDN1970
Kann der Versorger oder evtl. später das Gericht mir einen Formfehler anlasten?
Das kann Dir nur ein Anwalt vor Ort sagen, der Deine ganzen UNterlagen geprüft hat.
Auch unser geschätzter RR-E-ft wird sich hüten, hierzu konkretes zu sagen, wie ich ihn kenne... ;)
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: HDN1970 am 30. Juli 2007, 20:59:54
@ superhaase
warst du beim Anwalt? Bist du Mitglied im Verein?
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: superhaase am 30. Juli 2007, 21:10:30
Mitglied ja, auch am Prozesskostenfonds beteiligt.
Beim Anwalt war ich noch nicht. Werde erst bei einer Klage der SWM gegen mich einen Anwalt nehmen.
Bin so frei und mutig und selbstbewusst... ;)
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: HDN1970 am 30. Juli 2007, 21:19:49
also ich hätte im Falle eines Falles eine Rechtschutzversicherung.
ich denke ich bin auch mal mutig, alles andere würde meiner Natur widersprechen, und einfach mal den niedrigen Preis von 3,29 ct bezahlen. Was wollen die schon machen als mich zu verklagen, dann kann ich immer noch bezahlen oder die Rechtschutzversicherung beanspruchen.
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: elmex am 30. Juli 2007, 21:42:27
Bin auch (Tarif-)Kunde der N-Ergie bei Gas und habe nach Widerspruch bezüglich des Gesamtpreises zunächst Zahlungen unter Vorbehalt in Höhe des \"Einstiegspreises\" vom Frühjahr 2006 geleistet.

Nach der letzten Jahresrechnung habe ich meinen Widerspruch wegen zwischenzeitlicher Preisanpassungen erneuert und die Zahlungen einschliesslich des Grundpreises- weiter merklich reduziert. Orientiert habe ich mich an dem Preis, den der BdE als den \"billigen\" Preis exemplarisch vorrechnet.

Man antwortet mir stets mit immerwährend gleichen Textbausteinen und bezieht den Widerspruch nur auf die jeweiligen Preisanpassungen...

Bislang bekam ich weder Mahnungen, lediglich die freundliche Bitte, doch zu zahlen, da ich mich sonst des Risikos aussetze, ein Inkasso- oder Mahnverfahren aufgehalst zu bekommen.

Seither habe ich Ruhe.
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: HDN1970 am 30. Juli 2007, 21:47:54
@elmex
welchen Preis genau legst du zugrunde?
Ich habe in meinen letzten Schreiben an die N-Ergie 3,29 ct Energiepreis zugrundegelegt. Den Grundpreis nehme ich hin wie die das wollen, da sich da eh nicht viel verändert.
Hast du schon eine komplette Jahresabrechnung mit deinen gekürzten Preisen? Sperrandrohungen oder ähnliches?
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: elmex am 30. Juli 2007, 21:59:52
Ich zahle derzeit einen Arbeitspreis von 4,24 ct brutto unter Vorbehalt.

Eigentlich ist die Höhe der Vorbehaltszahlung egal, da nach Widerspruch gegen den Preis insgesamt ebendieser nicht fällig wird, so dass man bis zu einem rechtskräftigen Zahlungsurteil gar nichts zahlen müsste...

Die Jahresrechnung kam bei mir im Mai und wurde natürlich mit den neuen Preisen berechnet. Sodann habe ich meine eigene Rechnung aufgemacht und die künftigen Abschläge entsprechend des Vorjahresverbrauchs angepasst.

Meines Wissens spricht die N-Ergie bei Widersprüchlern keine Sperrandrohungen mehr aus, da man dieses rechtswidrige Verhalten schon mehrfach in der Presse publik gemacht hatte. Zumindest wurde ich bislang davor verschont. Ausser der Erwähnung von Inkasso und Mahnbescheid ist weiter nichts geschehen. Hatte aber bisweilen ausgiebigen Schriftwechsel mit den Damen und Herren am Plärrer.
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: HDN1970 am 30. Juli 2007, 22:02:11
@elmex
und welchen Grundpreis zahlst du? bei meiner letzten Abrechnung waren das 152,60 Euro netto.

schau mal in deine PN
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: Zeus am 31. Juli 2007, 00:02:30
@superhase

Warum alles komplizieren? HDN1970 hat bisher nur zum Ausdruck gebracht, dass er/sie gegen die \"Preiserhöhungen\" Widerspruch eingelegt hat. Er/Sie hat bisher nicht gesagt, das er/sie  einen Unbilligkeitseinwand auch gegen den Gesamtpreis gemacht hat. Wie sieht Ihre Antwort an ihn/sie aus sollte es zutreffen, dass er/sie nur gegen die Erhöhungen Widerspruch eingelegt hat, auch unter Berücksichtigung des BGH-Urteils vom 13.06.2007?
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: superhaase am 31. Juli 2007, 07:45:31
Zitat
Original von Zeus
@superhase
Warum alles komplizieren?
Ich wollte es eigentlich einfacher machen ;)

Ich habe vorrausgesetzt, dass er einen aktuellen Musterbrief verwendet hat und somit auch dem Gesamtpreis widersprochen hat. Das hab ich auch geschrieben. Ich hoffe er liest es auch genau.

Aber Du hast Recht, so sicher scheint das nicht zu sein - deshalb nochmal ganz ausdrücklich an HDN1970:

- bist Du sicher, dass Du Tarifkunde bist (manche täuschen sich da)?
- hast Du den Musterbrief des BdEV genommen, in dem auch der Gesamtpreis als unbillig gerügt wird und die Berechtigung zur einseitigen Preisänderung angezweifelt wird?

Das ist wirklich wichtig.

ciao,
sh
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: HDN1970 am 31. Juli 2007, 14:57:43
@superhaase
ich bin eindeutig Tarifkunde erdgar Ideal M

folgenden Text habe ich am 31.08.06 verschickt
\"ich nehme Bezug auf Ihr Preiserhöhungsverlangen und bitte zunächst um Mitteilung, woraus Sie die behauptete Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung herleiten wollen.
Sollten Sie zu einer einseitigen Preiserhöhung berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, so lange die Angemessenheit Ihrer jeweiligen Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde.

Ich berufe mich insoweit auf § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB.
Dies gilt in gleicher Weise für künftig mitgeteilte (erneut erhöhte) Preise.

Bitte weisen Sie mir die Erforderlichkeit  und die Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage nach.
Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, möchten Sie bitte von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. absehen. Wegen der Erhebung des Unbilligkeitseinwands fehlt es an einer fälligen Forderung. Die Androhung der Versorgungssperre ist daher unzulässig und möglicherweise sogar strafbar.

Guthaben aus etwaigen anderen Versorgungsverträgen sind mir in voller Höhe auszuzahlen. Eine etwa geschuldete Nachzahlung werde ich von mir aus bewirken. Einer Aufrechnung Ihrerseits widerspreche ich gemäß § 366, Abs.1, BGB. Bis der billige Preis feststeht, zahle ich unter Vorbehalt den bislang gezahlten Preis weiter. Die Abschlagszahlungen bleiben daher unverändert, so lange ich mein Verbrauchsverhalten (also die abgenommene Energiemenge) nicht wesentlich verändere.

Auf diesen Preis beschränke ich die Ihnen erteile Einzugsermächtigung.
Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen. Schließlich bitte ich darum, mir den Erhalt dieses Schreibens kurzfristig schriftlich zu bestätigen.\"

am 11.12.06
habe ich der N-ergie noch mitgeteilt...
\"bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 09.11.06 und aufgrund Ihrer erneuten Preisänderung, teile ich Ihnen mit, dass ich des Weiteren in Bezug auf § 315 BGB rückwirkend gegen die Preiserhöhung aus 2004 Widerspruch einlege. Als Grundlage für meine neue Abschlagszahlung im laufenden Abrechnungsjahr für Erdgas lege ich den Preis vom 30.09.04 in Höhe von Energiepreis 3,29 ct/kWh und Grundpreis 152,60 € fest. usw.\"

Ich habe mir heute alles genau ausgerechnet und käme auf eine Nachzahlung von 21 ct, wenn ich für den gesamten Abrechnungszeitraum den Ernergiepreis von 3,29 ct und den von N-Ergie geforderten Grundpreis von derzeit 148,80 € zugrundelege. (Alles Nettopreise)

Ihr hab mich ein bißchen verwirrt, hab ich alles gemacht was ich sollte, oder ist noch ein Denkfehler drin?

Übrigens,  die letzte Jahresabrechnung 09/06 habe ich ohne zu meckern noch akzeptiert.

Superhaase, ich bin ein Mädchen. *g*

Grüße aus Nürnberg
Heike
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: superhaase am 31. Juli 2007, 18:24:21
Jetzt rebellieren schon die Mädchen - ts ts ts.
Was aus unserer Welt geworden ist..... ;)

Was Du bisher gemacht hast scheint ok zu sein. Haben viele so oder so ähnlich gemacht.

Wichtig ist jetzt, nach Erhalt der Jahresabrechnung wieder eine Gegenrechnung mit Unbilligkeitseinwand zurückzuschicken.
Siehe Musterbrief - Antwort auf Jahresrechnung (http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1703/)

Darin wird nochmal korrekt gegen alle Preise die Unbilligkeit eingewendet.
Dieser Brief ist fast wichtiger als der erste zwischenjährige Unbilligkeitseinwand, da es hier um die konkrete Abrechnung und Deine konkrete Zahlung hierzu geht.

Allerdings würde ich die darin enthaltene Passage mit der Kürzung der nächsten Abschläge wegen Verrechnung eines evtl. von Dir errechneten Rückzahlungsbetrages nicht verwenden, wegen des Aufrechnungsverbotes, das hier gelten könnte. Das ist eine unnötige Angriffsfläche für den Versorger, denke ich. Lieber auf das Geld vorläufig verzichten. Nach gerichtlicher Festlegung eines billigen Preises kriegst Du es dann ja vielleicht.
Besser ist es, immer rechtzeitig vor Rechnungsfrist den Zähler zu beobachten und ggf. die Abschläge (nach Ankündigung) weiter zu kürzen bzw. einzustellen, um eine \"Überzahlung\" zu vermeiden.

Ferner würde ich jeweils das Wort \"Preiserhöhung\" durch \"Preisfestsetzung\" ersetzen, und vor das mehrmals vorkommende Wort \"Preisforderung\" noch das Wort \"gesamte\" setzen.
Also z.B. den 2. Absatz so:
\"Sollten Sie zu einer einseitigen Preisfestsetzung berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, solange die Angemessenheit Ihrer jeweiligen gesamten Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde.\"

Gas und Strom getrennt halten in Deinen Berechnungen....... auch für die Ankündigung der Abschläge......

ciao,
sh
Titel: Jahresabrechnung
Beitrag von: HDN1970 am 31. Juli 2007, 18:30:51
Hallo sh,
danke für die vielen Tipps, ich werd Sie mir zu Herzen nehmen und gespannt auf meinen Protest warten. Ich habe die Abschlagszahlung für Gas, natürlich unter Ankündigung schon eingestellt. Die Letzte für Strom behalte ich auch ein, damit der Versorger nicht auf die Idee kommt zu verrechnen. Trau denen mittlerweile alles zu.
Ich für meinen Teil werde nichts verrechnen, ich sorge schon dafür das es aufgeht. *g*

Dürfen Mädchen nicht protestieren? *g* Die können das fei ganz gut.

Bye