Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => enercity AG => Thema gestartet von: caro71 am 27. Juli 2007, 17:56:58

Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: caro71 am 27. Juli 2007, 17:56:58
Hallo,

trotz Musterschreiben, Widersprüchen etc. wurde uns die Wasser-Versorgung abgestellt.

Was kann schlimmstenfalls passieren, wenn wir den Hahn selbst wieder aufdrehen?

Gestern wurde bei uns das Wasser abgestellt, das ist zum Wochenende besonders bitter (natürlich auch sonst), vorallem weil wir auch noch eine Mieterin im Hause haben.

War von Euch schonmal jemand so frech? Welche Strafen drohen in solch einem Fall?

Brauche dringend eine Antwort.

Liebe Grüße

Caro71
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: Zeus am 27. Juli 2007, 18:31:49
@caro 71

Mit welcher Begründung wurde Ihnen das Wasser abgestellt?
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: caro71 am 27. Juli 2007, 20:33:00
O-Ton: \"... da die von Ihnen angekündigten Zahlungen nicht erfolgten, haben wir die Einstellung  der Versorgung angedroht und zwischenzeitlich durchgeführt. Die Androhung erfolgte fristgerecht mit unseren Mahnungen vom 16.05. und 07.06.2007.\"

Die letzte Mahnung vom 24.07. (Erhalt am 25.07.) enthielt ebenfalls eine solche Androhung...am folgenden Tag (26.07.) war kein Wasser mehr in den Leitungen.....

Die Wiederaufnahme der Versorgung erfolgt erst bei vollständiger Zahlung der Forderungen, so unsere Stadtwerke.
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: DieAdmin am 27. Juli 2007, 20:38:03
@caro71,

wenn Sie den Namen des Versorger nennen, könnte ich den Thread in den jeweiligen Versorgerbereich verschieben, ansonsten müsste ich, da es nicht unmittelbar um die Energiepreise geht in den Offtopic verschieben :(
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: caro71 am 27. Juli 2007, 23:15:49
Wir sind von den Stadtwerken Hannover/enercity betroffen!
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: bjo am 27. Juli 2007, 23:59:18
Zitat
Original von caro71
O-Ton: \"... da die von Ihnen angekündigten Zahlungen nicht erfolgten, haben wir die Einstellung  der Versorgung angedroht und zwischenzeitlich durchgeführt. Die Androhung erfolgte fristgerecht mit unseren Mahnungen vom 16.05. und 07.06.2007.\"

hallo,
die behaupten du hättest nicht gezahlt!. Nimm deine Konotauszuüge, geh zur nächsten Ansprechstelle von denen, beweise Ihnen das du gezahlt hast!
Wenn die sich dann immer noch dumm stellen, hilft kurzfristig nur noch die Selbsthilfe d. h. aufdrehen.
Zeugen mitnehmen!
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: Zeus am 28. Juli 2007, 01:14:49
@Caro71

Verstehe nicht ganz. Sie schreiben, dass Ihnen trotz Musterschreiben, Widersprüchen etc. das Wasser abgestellt wurde. Ich kann mir schwer vorstellen, dass sie gegen den Wasserpreis in Hannover Widerspruch eingelegt haben und entsprechende Kürzungen vorgenommen. Laut den letzten Erhebungen zählt der Wasserverbrauchspreis von 1,49€ pro Kubikmeter in Hannover zu den billigsten in Deutschland.
Ist Ihnen da eventuell ein Fehler unterlaufen indem Sie Gebühren für Strom, Erdgas und Wasser einfach als Einheit behandelt haben? Das geht natürlich nicht. In diesem Fall sollten Sie sich umgehend mit Ihren Stadtwerken verständigen. Ich verstehe auch nicht wieso Sie trotz imperativer Mahnungen nicht sofort einen Anwalt konsultiert haben.
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: caro71 am 28. Juli 2007, 10:10:47
@Zeus

wir glauben nicht, dass es sich um einen Fehler handelt... der monatliche Abschlag beinhaltet nun mal Gas, Wasser, Abwasser und Hausstrom (ist so gesehen natürlich eine Einheit). Lediglich die einzelnen Wohnungen haben ihre eigenen Stromabschläge. Die WASSER- UND STROMPREISE WURDEN NICHT MONIERT. Wir haben die Erhöhung der Gaspreise in 2005 ausdrücklich angeprangert.

Entsprechend der letzten Jahresabschlußrechnung haben wir die entstanden Mehrkosten infolge der Erhöhung ausgerechnet und quasi auf der Grundlage der Gaspreise vor der Erhöhung unseren Abschlag weitergezahlt (Grund: eine Überzahlung zu vermeiden). So wurde es auch den Stadtwerken mitgeteilt.

Wir sind zwar keine Rechtsexperten, aber nach unserer Meinung hätten die Stadtwerke erstmal ihre rechtlichen Mittel (Mahnverfahren, Pfändung etc.) ausschöpfen müssen, bevor man uns das Wasser abdreht. Außerdem ist es ja nicht so, dass wir gar nichts gezahlt haben. Immerhin zahlen wir noch 2/3 an die Stadtwerke.
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: caro71 am 28. Juli 2007, 10:44:36
@bjo

Dein Tipp ist gut... vielen Dank!
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: Cremer am 28. Juli 2007, 11:18:06
@Caro71,

haben Sie denn beim Widerspruch ein Aufrechnungsverbot ausgesprochen?

Dann sind Forderungen von Gas auf Wasser nicht übertragbar.

Ich habe z.B. bei uns seit 2 Jahren den Wasserpreis gekürzt

siehe hier:

Kartellbehörde prüft Wasserpreis der Stadtwerke Kreuznach (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=6931)
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: caro71 am 28. Juli 2007, 11:28:07
Neeee......das haben wir nicht gemacht :(
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: Zeus am 28. Juli 2007, 15:18:51
@caro 71

Es ist Ihnen offensichtlich mindestens ein Fehler in ihrer Vorgensweise unterlaufen. Dies wird auch durch den Hinweis von Herrn Cremer aufgezeigt.
Bezüglich Ihrer Meinung, die Stadtwerke hätten erstmal ihre rechtliche Mittel ausschöpfen müssen bevor sie das Wasser abdrehen, möchte ich Sie auf den § 33 Abs. 2 AVBEltV ( finden Sie im Internet) hinweisen. Dort steht: \" ...ist der Versorger insbesondere bei nicht Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, berechtigt die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt. \" Dies ist die Verpflichtung für die Stromversorgung, ähnlich ist es bei Wasser.
Möglicherweise haben Sie auf die Mahnungen gar nicht reagiert.
Damit wir uns richtig verstehen: ich möchte Sie keineswegs belehren und ich finde die Vorgehensweise Ihres Versorgers erbärmlich. Mit meinem Beitrag möchte ich sie nur ermuntern jetzt nicht voreilig zu handeln und nach reiflicher Überlegung dann den in dieser Situation richtigen Weg zu gehen. Meines Erachtens, wie ja auch schon von bjo empfohlen, das offene Gespräch mit den Stadtwerken. Ich kann mir nicht vorstellen, dass danach es noch notwendig sein sollte zur Selbsthilfe zu greifen. Wenn doch, dann ist die Situation so verfahren, dass ich es nicht ohne Anwalt tun würde
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: superhaase am 28. Juli 2007, 17:16:25
Das Wasser abzudrehen ist hier bestimmt rechtswidrig.
Haben sie denn auch Strom und Gas abgedreht?
Ich nehme mal an nein.
Das ist also eine richtige Sauerei, genau das abzudrehen, mit dem sie Dich am empfindlichsten treffen, obwohl sie genau wissen warum Du weniger zahlst.

Hast Du denn nicht den Musterbrief verwendet? War da nicht ein Aufrechnungsverbot drin?
Du hättest auch jedenfalls getrennte und klar zugewiesene Überweisungen machen sollen.
Außerdem hättest Du auf eine terminierte Sperrandrohung reagieren müssen (wie hier propagiert).
Gab es keine Sperrandrohung mit genauem Termin, ist das Abdrehen sowieso nicht zulässig. Eine schwammige Formulierung \"wenn Sie nicht zahlen, dann stellen wir die Versorgung ein\" ist unzureichend.
.
Ich würde den Hahn einfach sofort wieder aufdrehen - die Rechtsfolgen können wohl kaum so schwer sein, schließlich ist Wasser lebensnotwendig und das Abstellen höchstwahrscheinlich rechtswidrig.

Trotzdem kann ich nur dringend raten gleich am Montag zu einem Anwalt zu gehen, denn Du hast wahrscheinlich schon einiges falsch gemacht. Mit einem Anwalt kannst Du da wahrscheinlich einiges wieder ins Lot bringen - hoffentlich alles, denn der Versorger scheint ja auch Fehler gemacht zu haben.

Also: Geh Montag zum Anwalt - auch im Interesse Deiner Mieter!

ciao,
sh
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: caro71 am 28. Juli 2007, 19:06:12
@alle

Erstmal vielen Dank für die Antworten, Ratschläge und Hinweise (die ich keineswegs als Belehrung empfinde).

Klar haben haben wir  Musterbriefe verwand, allerdings stand dort nichts von einem Anrechnungsverbot drin.  In den Mahnungen steht jedesmal der gleiche pauschale Satz: \"Bitte bedenken Sie, dass bei Nichtzahlung mit Ablauf von 4 Wochen nach Eingang der Mahnung die Versorgung eingestellt werden kann\". Das ist sehr pauschal und nichts konkretes. Selbst in der letzten Mahnung, die wir am 25.07. (mit Datum vom 24.07.) stand dieser Satz. Es wurde kein konkretes Datum benannt. Wie ernst kann mal also so einen Hinweis oder Drohung nehmen, der in jeder Mahnung gleich formuliert ist?! Auf was hätten wir also reagieren sollen?

Als die Stadtwerke hier waren, um das Wasser abzustellen, ließen Sie einen Schrieb im Briefkasten. Nach diesem Schreiben hätten sie selbst zwischen zwei Optionen wählen können: die Forderungen über den gerichtlichen Weg einzutreiben oder die Sperrung der Versorgung vorzunehmen. Die Stadtwerke Hannover haben sich für letzteres entschieden. Pech erstmal für uns! Aber vielleicht auch nicht.....

Natürlich haben wir schon unseren Rechtsanwalt eingeschaltet, es liegt auch schon der Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht. Ganz besonders freut sich aber die Verbraucherzentrale und die Bundesnetzagentur auf unseren Anruf am Montag.

Mein Mann habe ich von dem Vorhaben, den Hahn wieder aufzudrehen, abgebracht. Vielmehr hat es sich selbst erledigt, denn das passende Werkzeug zu finden, ist gar nicht so einfach. Nicht einmal in Werkzeugspezialläden!!!

Wir werden die Kampfansage unserer Stadtwerke gern aufnehmen und lassen uns nicht entmutigen!

Vielleicht hätten wir auf die Mahnungen reagieren sollen, das ist aber jetzt nicht mehr zu ändern! Wir müssen das Beste daraus machen.

Und eines steht doch fest: Aus unseren Fehlern, können andere nur lernen. Ich denke, dass ist in diesem Prostest ganz wichtig. :evil:

Wenn Ihr Interesse habt, halte ich Euch in dieser Angelegenheit gern auf dem Laufenden. Montag sind wir um einiges schlauer.
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: Zeus am 28. Juli 2007, 19:55:55
@caro71

Bin auf jeden Fall am weiteren Verlauf interessiert. Drücke Ihnen die Daumen für die nächste Woche!!!
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: caro71 am 28. Juli 2007, 20:01:12
@zeus

Das freut mich sehr.... vielen Dank.
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: superhaase am 29. Juli 2007, 01:07:42
Ja klar interessiert uns das.
Wäre da nicht sogar eine Strafanzeige und eine Schadensersatzforderung angebracht? Euer Mieter könnte ja mitspielen und die Miete kürzen, weil kein Wasser da war. Das ist ein Schaden, den ihr dann wieder vom Versoger einfordern könnt, wenn die Sperrung unrechtmäßig war.
Man sollte solchen Versorgern durchaus mal zeigen, wo der Hammer hängt!
Euer Anwalt wird Euch da wohl richtig beraten......

Ich wäre jeden falls stinksauer und würde alle Möglichkeiten ausschöpfen, dem Versoger ans Bein zu pinkeln.......
Viel Glück dabei!

ciao,
sh
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: Cremer am 29. Juli 2007, 19:40:00
@caro71

es würde mich noch interessieren, wer die Stadtwerke ins Haus reingelassen hatte

Hatten Sie denn die mieter von der Sachlage nicht informiert?
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: caro71 am 29. Juli 2007, 21:03:03
@cremer

Die Stadtwerke sind nicht ins Haus gekommen. Der Schacht mit dem Hahn befindet sich an der Straße.

Unsere Mieter waren im Urlaub und sind erst am Samstag wieder gekommen. Gott sei Dank, sie nehmens mit Humor und unterstützen uns auch.
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: bjo am 29. Juli 2007, 22:15:07
Zitat
Original von caro71
@cremer

Die Stadtwerke sind nicht ins Haus gekommen. Der Schacht mit dem Hahn befindet sich an der Straße.

Unsere Mieter waren im Urlaub und sind erst am Samstag wieder gekommen. Gott sei Dank, sie nehmens mit Humor und unterstützen uns auch.

Hallo,
Stadtwerke und andere Versorger mögen es gar nicht negativ in der Örtlichen
Presse zu stehen!
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: Cremer am 29. Juli 2007, 23:19:04
@caro71,

ah, deswegen konntet Ihr nicht selber den Hahn aufdrehen, sehr geschickt die SW - H  :evil:

Nun, wem dem alles so den Tatsachen entspricht, wie Sie geschildert haben, dann ist nur der  Anwalt der richtige Weg.

Trotzdem würde mich/uns mal interessieren, mit welcher Begrüdung die jetzt ausgerchtnet Wasser abgedreht haben.

Hier sollte der Anwalt nachhaken und Schadenersatz wegen dieser nicht angebrachten Sperre einfordern
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: Eis am 29. Juli 2007, 23:49:40
Bei einer Sperrung von Allgemeinwasser in Mehrfamilienhäusern müssen Mieter 4 Wochen vorher durch Aushang benachrichtigt werden, um sich mit dem Hauseigentümer in Verbindung zu setzen. Außerdem müssen sich \"unschuldige Mieter\" entsprechend bevorraten können und es muss eine Zapfstelle eingerichtet werden.

Welche Energieart der Versorger bei Kunden mit Zahlungsrückständen nicht mehr liefert, liegt generell im Ermessen des Gläubigers. Auch bei Gasschulden kann Wasser gesperrt werden.
Aus praktischen Gründen wird meistens die Energieart gewählt, die am einfachsten zu sperren ist (meist Strom) bzw die auch ohne Anwesenheit der Schuldner zugänglich ist. Eine Außensperrung ist daher genauso zulässig wie die Sperrung im Haus selbst.

Die Selbstöffnung ist strafbar § 274 StBG.
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: e-Stromer am 30. Juli 2007, 02:51:15
Bitte nenne die Quelle für Deine Behauptungen - danke
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: Eis am 30. Juli 2007, 12:45:41
Meine Quellen kann man am besten unter dem Begriff \"Praktische Erfahrungen im täglichen Arbeitsleben\" zusammenfassen.

Auf welchen Gesetzen, Rechtsverordnungen, Gerichtsurteilen oder Dienstanweisungen der Energieversorger diese Dinge basieren, können sicher Rechtsfachleute genauer erläutern.
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: Zeus am 30. Juli 2007, 13:18:31
@Eis

 Behauptungen aufzustellen ohne sie rechtlich belegen zu können, hilft in einer solchen Situation nicht weiter und bedeutet für andere nur Zeitverschwendung.
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: Zeus am 01. August 2007, 14:39:08
@caro71

Wie sieht es denn an der hannoverschen Wasserfront aus? Ist die Wasserzufuhr wieder hergestellt?
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: caro71 am 01. August 2007, 22:03:54
@ alle Interessierten  - unser Wasser fließt wieder

Seit heute früh haben wir wieder fließend Wasser.

Wir hatten zunächst die Rechtsanwälte der Verbraucherzentrale  aufgesucht und unseren Fall dargelegt. Einen solchen Fall, wie dem unseren ist ihnen noch gar nicht untergekommen, und man war etwas hilflos. Wir mußten dann leider unverrichteter Dinge wieder in unser wasserloses Heim zurück kehren.
Wir haben dann die Unterlagen an einen hannoveraner Rechtsexperten in Sachen Energiepreise weitergereicht und der hat uns dann weiterhelfen können. Er sichtete unsere Unterlagen und den gelaufenen Schriftverkehr. Wir haben vom Prinzip her alles richtig gemacht bis auf eine kleine Ausnahme: mein Mann hat für zwei Monate gar kein Geld überwiesen (an dieser Stelle möchte ich mich bei Euch/Ihnen entschuldigen, denn das wußte ich bis gestern auch noch nicht und somit habe ich den Fall nicht richtig geschildert). Eigentlich wäre das auch kein Fehler gewesen, wenn wir es den Stadtwerken h a a r k l e i n in unserem Widerpruchsschreiben zu den erhöhten Gaspreisen unter Bezugnahme des §315 BGB erklärt. Hätten wir das getan, hätte uns überhaupt nichts passieren können. Das Selbst wenn wir im vergangenen Jahr die Nachzahlung unter Berufung auf §315 nicht gezahlt hätten, wären die Stadtwerke machtlos gewesen.

Die Stadtwerke haben den Fehler gemacht, dass sie gegen ihre eigene Reguliarien, nämlich der Fristsetzung von 4 Wochen verstoßen haben. Die haben stets ihre Standard-Mahnschreiben benutzt. Wenn in der letzten Mahnung mit Datum von 24.07. eine neue 4-Wochen zur Zahlung der Forderung eingeräumt wird, dann kann nicht 1 bzw. 2 Tage später das Wasser abgestellt werden. Hier haben die Stadtwerke geschlampt und einen sehr dummen Fehler gemacht.

Deal/Ergebnis des Ganzen ist, dass wir die wirklich nicht bezahlten zwei Monate überwiesen haben. Nach Auffassung unseres Rechtsanwaltes hätten wir die in dem Verfahren auf einstweilige Verfügung auch zahlen müssen. Allerdings bleiben die Stadtwerke auf ihren Kosten für das An- und Abstellen des Wassers sitzen.

Wir zahlen die verminderten Abschläge weiter und sind sehr gespannt auf unsere Jahresabschlußrechnung im Oktober......

Wir hatten sogar noch ein bisschen Glück im Unglück, denn die jüngste Rechtsprechung (ich glaube es ist das Urteil aus Juni 2007) läßt es nicht mehr zu, dass man noch Monate nach der Jahresabschlussrechnung Einsprüche gegen die erhöhten Gaspreise einlegen kann.

Also für alle \"Grünschnäbel\" auf diesem Sektor der Tipp: warten bis zur nächsten Jahresabschlußrechnung, genau prüfen und dann erst entsprechend reagieren. Nehmt Euch die Zeit erklärt ganz genau Eure zukünftige Vorgehensweise.

Ist das nicht ein unspektakuläres Ende??????? ;)

Ich danke nochmals für Eure Anteilnahme und die vielen, hilfreichen und vor allem aufbauenden Kommentare. :D
Titel: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
Beitrag von: Cremer am 02. August 2007, 07:22:00
@caro71,

Zitat
Also für alle \"Grünschnäbel\" auf diesem Sektor der Tipp: warten bis zur nächsten Jahresabschlußrechnung, genau prüfen und dann erst entsprechend reagieren. Nehmt Euch die Zeit erklärt ganz genau Eure zukünftige Vorgehensweise.

...und nicht vergessen, die Abschläge soweit einzukürzen, dass am Ende zur Jahresrechnung eine nachzahlung auf die eigene Jahreasrechnung entsteht.

Guthaben zahlt der Versorger bekanntlich nicht zurück.