Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => Erdgas Südwest GmbH => Thema gestartet von: taxman am 27. Juli 2007, 12:47:25

Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: taxman am 27. Juli 2007, 12:47:25
Hallo,
 
für alle Kunden der Erdgas-Südwest-GmbH veranstaltet die PIN einen Informationsabend!
 
Die Veranstaltung findet am 08.08.2007 wieder in Wiesloch, in der TSG-Gaststätte, um 19.30 Uhr statt.
 
Vortragender wird Herr Rechtsanwalt Klaus Reinhardt sein, welcher als Vertreter sowohl der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, wie auch als Vertreter des Bundes der Energieverbraucher konkret zum aktuellen Sondervertragsangebot der Erdgas-Südwest-GmbH Stellung nehmen wird.
 
Auch wird Herr Reinhardt konkret über das letzte BGH-Urteil berichten und die Wertung des Bundes der Energieverbraucher erläutern.
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: mene123 am 08. August 2007, 23:35:58
Hallo Taxman,
bin Kunde bei Erdgas-Südwest und habe seit  2004 den Gaspreiserhöhungen wiedersprochen usw.
Ich habe über drei Ecken von dem heutigen Infoabend in Wiesloch erfahren, konnte leider nicht kommen. Ich würde gerne der Gruppe beitreten und Infos bekommen.
Ich brauche Rat wegen den nach dem BGH Urteil zugesandten Nachforderungen, wegen dem neuem Sondervertragsangebot, dass im September unterschrieben werden soll usw.
Gibt es die Ergebnisse/Infos etc. des Treffens in Wiesloch irgendwo?
Danke für eine kurze Nachricht
Gruß
mene123
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: ESG-Rebell am 09. August 2007, 09:35:48
Herr Reinhardt schilderte gestern Abend die Rechtslage nach dem BGH-Urteil:


Daher muss jeder Kunde sein Vertragsverhältnis überprüfen (lassen). Wer keine Unterlagen (mehr) hat, sollte einfach kurz per Fax seinen Versorger nach seinen bisherigen vertraglichen Grundlagen fragen.

Ob sich eine Annahme des Sondervertrags lohnt, muss dann jeder für sich entscheiden.
[/list]
Für mich ist diese Situation äußerst unbefriedigend.

Sie bedeutet schlichtweg, dass die GVU in der Praxis mit dem Gelddrucken weitermachen können, wie ich bereits am 30.07.07 (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=30280#post30280) ausgeführt hatte; zumindest solange, bis ein weiteres Grundsatzurteil den Gaskunden, die den Gesamtpreis als unbillig gerügt haben, den Rücken stärkt.

Eines sollte aber jedem klar sein: An den Nachteilen einer Zahlung unter Vorbehalt hat sich nix geändert! Wer bezahlt - ob mit oder ohne Vorbehalt - sieht sein Geld mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht wieder! Eine Zahlung unter Vorbehalt ist aber immer noch besser als eine vorbehaltlose Zahlung.

Eine gute Nachricht gibt\'s dennoch: Neukunden, die erstmalig Gas beziehen und sofort Unbilligkeitseinwand erheben, sind derzeit noch fein raus.

Ja - gestern war tatsächlich ein solcher Kunde dabei!

Geht\'s noch perverser?!?

Alle Angaben und Empfehlungen von mir - wie immer - ohne juristische Gewähr!

Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: jonas93 am 15. August 2007, 12:34:33
Hallo an alle Erdgas Südwest-Terrorisierten,
auch mir hat heute die Erdgas Südwest nochmals die Unterziechnung des Sondervertrages nahegelegt und fordert \"offene Beträge\" aus den Jahren 2004/2005/2006 mit dem Verweis auf das BGH Urteil vom 13.06.2007 ein.
Damit sind wir hier schonmal 2 Leute, die wohl dazu Fragen haben und wohl auch Hilfe benötigen.
Vielleicht ist man zu mehreren schlauer.
Gruß
jonas93
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: taxman am 15. August 2007, 13:31:17
Hallo jonas93,

warte doch noch das morgige Treffen und den Ergebnissen daraus ab.

Weiterer Kontakt gerne über pin.energiepreise@yahoo.de   !!!!!

VG
taxman
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: jonas93 am 16. August 2007, 12:42:43
Hallo Mitstreiter,

heute nun flatterte mir eine Änderungskündigung von der geliebten Erdgas Südwest zum 30. September diesen Jahres ins Haus.
Ab 1. Oktober wollen sie uns dann nur noch zu den Bedingungen der Allgemeinen Ergas-Preise (Grundversorgung) beliefern, falls wir nicht den \"Sondervertrag\" unterzeichnen.
Wer kann Rat geben, wie ich mich jetzt verhalten soll. Ist diese Kündigung nicht ein wenig knapp, gibt es nicht auch Kündigungsfristen (z.B. 3 Monate)? Widersprechen?
8)
So verhalten sich Monopolisten und erhöhen den Druck....inzwischen schon fast täglich!!
Gruß jonas93
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: kamaraba am 16. August 2007, 13:37:02
@jonas93

Guckst du hier: ESG (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=6886&hilight=%E4nderungsk%FCndigung)
und auch mal nach \"Änderungskündigung\" im Forum suchen.
Gibt es viele hilfreiche Beiträge
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: Natur am 16. August 2007, 21:25:23
@jona93,

hat auch mich heute mit einer Änderungskündigung der ESG erwischt. Werde übers Wochenende prüfen und meine Vorgehensweise mitteilen.
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: ianus am 17. August 2007, 19:56:29
Hallo zusammen,

die Änderungskündigung bekam ich auch inzwischen, mit Datum tt.mmmm.JJJJ und ohne Unterschrift ... (man beachte die 4 m für das Monatsfeld  ;) )

Nach dem hier schon beschriebenen

http://www.energienetz.de/index.php?itid=2021

ist das wohl Methode bei allen Versorgern und die Kündigung deswegen schon der fehlenden Form wegen hinfällig. Aus meinem Vertrag ergibt sich auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und automatische Verlängerung um ein Jahr. Widersprechen muss ich dem ganzen wohl trotzdem sicherheitshalber?

Hat jemand einen Link zu den Urteilen vom BGH und OLG München? In obigen Text steht, dass die Versorgern nach den Urteilen nicht einfach umstufen dürfen in einen neuen Tarif sondern dass der Ersatztarif auch der Billigkeit entsprechen muss.
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: jonas93 am 18. August 2007, 09:42:40
@ ianus

Zitat
Widersprechen muss ich dem ganzen wohl trotzdem sicherheitshalber


Die Änderungskündigung scheint ja wohl m.E. unwirksam zu sein, da die Form in Gänze nicht gewahrt wird. Dazu stellen sich mir folgende 2 Fragen:

1. wenn ich widerspreche und auf die fehlende Form hinweise, riskiere ich dann nicht eine - zumindest in der Form wirksame - Kündigung..und
2. sollte ich das Schreiben ignorieren und erst im Fall des Falles - also bei der tatsächlichen Umstellung meines Vertrage durch die ESW - auf die fehlende Form der Änderungskündigung hinweisen.

Fall 2 würde somit zumindest auf Zeit spielen.

Gruß Jonas93
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: ianus am 18. August 2007, 15:26:04
Das ganze scheint mir mehr Drohgebärde und der Versuch, sich einiger unbequemer Widersprecher zu entledigen, die evtl. doch den Vertrag unterschreiben. Auf der Hauptseite stehen heute auch Infos zu dem Anwaltstreffen, wo nicht dazu geraten wird, dass Angebot anzunehmen.

Das tt.mmmm.JJJJ ist sicher kein Versehen ist. Eher dient es dazu eine \'unwirksame\' Kündigung auszusprechen, für die die ESG auch nicht in Schwierigkeiten kommen kann.

Ich kopiere die Schreiben und schicke sie per Einschreiben zurück an Herrn Biehl (Geschäftsführer des ESG) damit er doch bitte unterschreibt und das Datum einträgt. Fristsetzung 14 Tage. Sonst war das ganze wohl ein Versehen. Wenn sie das ernst meinen, sollen sie das durch Unterschrift bestätigen, sonst landet es im Ordner zur Archivierung von Schrift-Müll.

Den Widerspruch kann man dann immer noch nachlegen (in beiden Fällen ob Unterschrift oder nicht).

So ein Kindergarten, die benehmen sich wie  Gurus einer Sekte, aber nicht wie ernsthafte Vertragspartner.

Schönes Wochenende
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: noi76 am 18. August 2007, 20:21:10
Nur als Anmerkung: Das Schreiben haben auch Kunden bekommen, die in einem neuen Vertrag drin sind ;) Der Hotline war das ziemlich peinlich, die hat nur nachgefragt ob das Datum gedruckt ist... Scheinbar ist das Schreiben wirklich nur ein Fehler im System gewesen.
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: Natur am 20. August 2007, 21:31:26
Hallo Zusammen,

ich mach erst mal nichts bzgl. Änderungskündigung, da im zweit letzten Absatz steht: \"......falls zu diesem Zeitpunkt kein anderweitiges Vertragsverhältnis vorliegt.\" Als Zeitpunkt ist der 01. Oktober 2007 gemeint!

In der Zwischenzeit werde ich meine jetzige Vertragssituation klären lassen. Hierzu habe ich folgende Fragen formuliert:
- Was sind die aktuellen Vertragsbedingungen?
- Was ist die aktuelle Kündigungsfrist ?
- Enthält der jetzige Vertrag eine Vertragsanpassungsklausel?
- Was ist die gestzliche Grundlage, das bei Nichtunterzeichnung einen Schlechterstellung vorgenommen wird?
- Ging der Sondervertrag an alle ESG-Kunden ? Wenn nein, warum ?
- Warum trägt das Schreiben keine Unterschrift ?

Melde mich sobald die ESG antwortet.
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: ESG-Rebell am 22. August 2007, 08:17:43
Zitat
Original von Natur
- Ging der Sondervertrag an alle ESG-Kunden ? Wenn nein, warum ?
Meine Nachbarn, die keinen Widerstand leisten, haben kein neues Vertragsangebot von der ESG erhalten. Dieses geht also offenbar nur an Rebellen.

Da sie ebenfalls nach Sondertarif PG1/PG2 beliefert werden, profitieren sie also automatisch von der Preissenkung vom 1.5.2007 auch ohne den Knebelvertrag zu unterschreiben.

Bei den ausgesprochenen Änderungskündigungen handelt es sich also nachweisbar um eine Schikane!

Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: RR-E-ft am 22. August 2007, 12:45:50
@ESG- Rebell

Es kann davon ausgegangen werden, dass der Versorger bei der Erdgasversorgung in seinem Grundversorgungsgebiet eine marktbeherrschende Stellung hat.

Die Vertragskündigung kann sich deshalb als Missbrauch dieser Marktstellung und Diskriminierung im Sinne des GWB darstellen, wenn vergleichbaren Kunden die Verträge nicht ebenso gekündigt wurden.

Man sollte deshalb die zuständige Kartellbehörde einschalten, so dass diese deshalb von Amts wegen Ermittlungen aufnehmen kann.
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: taxman am 22. August 2007, 16:49:49
Zitat
Original von RR-E-ftMan sollte deshalb die zuständige Kartellbehörde einschalten, so dass diese deshalb von Amts wegen Ermittlungen aufnehmen kann.

Das Problem ist ja nur das im Wirtschaftsministerium der Parteifreund von vielen Aufsichtsratsmitgliedern der Muttermuttergesellschaft (EnBW AG) unseres Versorgers sitzt!

Willi Fischer, Meßstetten, Landrat des Zollernalbkreises

Heinz Seiffert, Ehingen, Landrat des Alb-Donau-Kreises

Gerhard Stratthaus MdL, Brühl, Finanzminister des Landes Baden-Württemberg

Kurt Widmaier, Ravensburg, Landrat des Landkreises Ravensburg
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: RR-E-ft am 22. August 2007, 16:53:06
@taxman

Man sollte nicht behaupten können, dass infolge einer bestehenden \"Spätzle- Connection\" ein Staatsversagen zu besorgen stünde.
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: ESG-Rebell am 22. August 2007, 16:55:34
Zitat
Original von taxman
Das Problem ist ja nur das im Wirtschaftsministerium der Parteifreund von vielen Aufsichtsratsmitgliedern der Muttermuttergesellschaft (EnBW AG) unseres Versorgers sitzt!
Kann sein. Daher ist zu befürchten, dass eine entsprechende Anzeige nur schleppend bearbeitet oder aber ergebnislos eingestellt wird.

Dies werden wir aber natürlich an die große Glocke hängen.

Noch dieses Wochenende werde ich weitere Nachbarn befragen. Sollten diese keine Änderungskündigung erhalten haben, so schreibe ich umgehend eine Anzeige an das Landeskartellamt.

Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: Long-Rider am 22. August 2007, 17:23:12
Ich habe eben meine Nachbarin nach dem Sondervertragsangebot gefragt. Auch sie hat es bekommen aber noch nicht unterschrieben und zurück geschickt. Sie hat auch die gleiche Änderungskündigung bekommen wie wir. Sie ist keine Wiederständlerin!
Ich werde noch weiter in der Nachbarschaft rechergieren....

Long-Rider

....also alle bisher gefragten Nachbarn haben ein Sondervertragsangebot im März erhalten und auch unterschrieben zurück geschickt!
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: Natur am 22. August 2007, 21:18:42
Hallo Zusammen,

hier ein Link zu einem sehr informativen Text zum Thema Sondervertrag.

http://www.vz-nrw.de/stromliefervertraege

viel Spaß!
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: taxman am 23. August 2007, 09:05:46
Zitat
Original von Natur
hier ein Link zu einem sehr informativen Text zum Thema Sondervertrag.

http://www.vz-nrw.de/stromliefervertraege


Lieber Herr Fricke und auch die anderen Forumteilnehmer,

ist Ihnen der Inhalt dieser Stellungnahme der VZ-NRW zu den aktuellen Tendenzen bekannt?

Ich zweifle insbesondere an dem Pasus wo dem Sonderkunden nahegelegt wird das neue Vertragsangebot anzunehmen um die Vorteile aus den neuen Regelungen genießen zu können ?????

Leider habe ich inzwischen schon einiges von den VZ lesen müssen was sich als unvorteilhaft herausgestellt hat. Insoweit bin ich diesem Pamfleh ein bischen skeptisch gegenüber.

Danke für die Kommentare und danke Natur für die Mitarbeit!

taxman
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: RR-E-ft am 26. August 2007, 13:25:05
Zitat
Da sich Ergas Südwest nun auch massiv an mich wendet und versucht Druck zu erzeugen, möchte ich kurz meinen \"Gasvertragsverlauf\" schildern und mit einigen Fragen um Hilfestellung bitten.

Mein Vertrag/Sonderabkommen wurde 1994 mit den Badenwerken geschlossen.

Frage: bin ich Tarifkunde oder Sondervertragskunde??

Hier gibt es eine einseitige nicht nachvollziehbare und unwillkürliche Preisanpassungsklausel und eine konkrete eine Kündigungsfrist, keinenfalls aber eindeutig genannte Preise.

Die ganzen Jahre lang - seit 1994 - wurde der Gasverbrauch nach diesem Sonderabkommen berechnet.
Seit dem 1.10.2001 nach der Bestabrechnung  und später nach dem Sondertarif Erdgas SG1.  weiter nach dem Erdgas Sonderpreis Preisgruppe PG 1.

Widerspruch habe ich erstmals im Oktober 2004 gegen die Preiserhöhung im November 2004 eingelegt - nur gegen die Erhöhung nach § 315 BGB - und zahle seitdem bis heute einen Preis  von 0,03774 €/ kWh. Diesen habe ich akzeptiert.
Ich habe dann gegen alle weiteren Preiserhöhungen Widerspruch eingelegt - erstmals im September 2006 habe ich die gesamte vorliegende Rechnung als unbillig erklärt und auch die Preise insgesamt als unbillig gerügt, mich jedoch nicht explizit auf den § 315 BGB in meinen Schreiben bezogen was den Gesamtpreis angeht.

Jetzt nach Erhalt des Formulars Sondervertrag und eines Schreibens mit Titel Änderungskündigung  (Datum tt.mmmm.JJJJ   und   ohne Unterschrift   und    Nachforderung der seit 2004 nicht gezahlten \"Rückstände\") habe ich mich schriftlich gegen diese \"Umtarifierung\" gewandt - widersprochen.
Dazu habe ich schriftlich verlangt, weiterhin über den 30. September 2007 hinaus nach meinem bestehenden und ungekündigten Vertragsverhältnis nach der Preisgruppe PG 1 beliefert zu werden - in der Form meines akzeptierten Preises von 0,03774 EUR/kWh.

Alle Zahlungen seit Nov. 2004 habe ich nur unter Vorbehalt geleistet.


Frage:

Sollte ich sicherheitshalber nochmals alle Preise insgesamt (Gesamtpreis) seit November 2004 als unbillig nach § 315 rügen?

Geht das überhaupt noch?

Sollte ich eine gültige Änderungskündigung verlangen oder ESW mitteilen, dass die Form in diesem Schreiben nicht gewahrt und somit für mich die Änderungskündigung nicht  relevant ist.
         
Sollte ich der Aufforderung zur Nachzahlung schriftlich widersprechen?
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: Natur am 24. September 2007, 20:11:44
Inzwischen habe ich von der ESG ein Antwortschreiben auf meine Fragen erhalten. Wie erwartet nur allg. Pharsen und keinen wirklichen Bezug auf meine Fragen. Wichtig, in dem Antwortschreiben wird erwähnt, dass alle Kunden ein Vertragsangebot erhalten haben!

Ich werde nun wie folgt vorgehen:

Zuerst zum Sachverhalt und meine (Vertrags-)situation:
Protest und Unbilligkeitseinwand wurde 2006 erstellt. Der Arbeitspreis wurde von mir auf ein Niveau festgelegt, dass minimal höher liegt als der neue Preis in PG2!

So geht es weiter:
Mit dem neuen Vertrag fahre ich also nicht schlechter wie zuvor. Deshalb unterzeichne ich das Papier mit dem Zusatz \"Ich unterschreibe den Vertrag nur aus wirtschaftlichen Gründen und behalte mir alle Rechte aus dem bisherigen Vertrag vor.\"  

Gegen weitere Preiserhöhungen kann ich dann wieder entsprechend mit einen Unbilligkeisteinwand vorgen.

Vielleicht noch ein wichtiger Hinweis zur Abschlagszahlung:
Nach dem milden Winter ist der Gasverbrauch niedriger als im Jahr zuvor. Ich habe den Gesamtverbrauch für 2007 hochgerechnet und die Abschlagszahlungen um ca. 40% gekürzt. So laufe ich nicht Gefahr, dass die ESG zum Ende des Abrechnungszeitraumes einen \"Überschuss\" meiner Zahlungen hat! Das ging übrigends ganz problemlos. Eine email an die ESG mit der Begründung und ein paar Tage später erhielt ich ein entsprechendes Bestätigungsschreiben.

Lasst mal lesen wie Ihr Euch bzgl. Sondervertrag entscheidet.
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: Cremer am 24. September 2007, 20:39:17
@Natur,

nun, Sie haben mit dem Versorger einen Preis ausgehandelt:

Zitat
Der Arbeitspreis wurde von mir auf ein Niveau festgelegt, dass minimal höher liegt als der neue Preis in PG2!

Man sollte tunlichst keinen Preis \"vorschreiben\"
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: ESG-Rebell am 25. September 2007, 08:26:41
Zitat
Original von Natur
Mit dem neuen Vertrag fahre ich also nicht schlechter wie zuvor.

Doch - hinsichtlich der Vertragsbedingungen. Die ESG behält sich dort nämlich beliebige Preis- und Klauseländerungen vor.

Zitat
Original von Natur
Gegen weitere Preiserhöhungen kann ich dann wieder entsprechend mit einen Unbilligkeisteinwand vorgen.
Können Sie - jedoch nicht mit Aussicht auf Erfolg.

Da Sie einen Sondervertrag mit klar enthaltenem Preis freiwillig unterschreiben (Sie könnten ja Ihren jetzigen Vertrag fortführen), ist der Preis vereinbart und kann nicht nachträglich als unbillig gerügt werden.

Die Preisanpassungsklausel der ESG ist jedoch vollkommen intransparent, sodass Sie ggf. mit §307 BGB argumentieren können.

Jeglicher Widerstand wird jedoch zur Folge haben, dass die ESG Ihnen den neuen Sondervertrag kündigt (was sie ebenfalls dürfen) und Sie in der Grundversorgung landen.

Dort müssen Sie dann erst wieder Unbilligkeitseinwand gegen die einseitig festgelegten Allgemeinen Tarife erheben.

Warum also den \"Umweg\" über den neuen Sondervertrag?

Damit erhält die ESG doch nur eine Unterschrift unter die Preise vom 1.5.2007?

Ich halte von dem Vertragsangebot weiterhin nix!

Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: Natur am 25. September 2007, 19:45:38
Zitat
Original von Cremer
@Natur,

nun, Sie haben mit dem Versorger einen Preis ausgehandelt:

Zitat
Der Arbeitspreis wurde von mir auf ein Niveau festgelegt, dass minimal höher liegt als der neue Preis in PG2!

Man sollte tunlichst keinen Preis \"vorschreiben\"


Ich muss dich wohl einen Preis festlegen wenn ich die Gasrechnung kürze.


@ ESG-Rebell,

ich denke mit dem erwähnten Zusatz, dass ich den Vertrag nur aus wirtschftlichen Gründe unterschreibe, stehen mir weiterhin alle Wege offen. Schliesslich bedeutet der neue Vertrag für mich persönlich keine preisliche Schlechterstellung. Vielleicht ist das ein \"Umweg\" er verschafft aber Zeit. Dies kann durchaus auch positiv sein, verfolgt man die aktuellen Nachrichten, dass die Gasmonopolisten wieder die nächste Preiserhöhung eingeleitet haben.
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: RR-E-ft am 25. September 2007, 20:27:38
@Natur

Warum Sie den neuen Vertrag absgeschlossen hatten (Motiv) ist rechtlich vollkommen unbeachtlich und hält gerade keinerlei Wege offen.

Im Laden fragt ja auch keiner, warum sie eine Tüte Milch kaufen, ob die etwa für die Katze sein sollte, von der Sie beim Kauf  nicht wussten, dass diese gerade vor dem Laden vom Auto überfahren wurde und deshalb keine Milch mehr braucht. Dann können Sie die gekaufte Milch auch nicht zurückgeben und das Geld zurück verlangen.

Juristen sprechen von einem unbeachtlichen Motivirrtum.

An den vertraglich vereinbarten Anfangspreis werden Sie nach Vertragsabschluss gebunden sein. Dieser unterliegt deshalb keiner Billigkeitskontrolle, weil er nicht einseitig festgesetzt wurde, sondern Teil einer vertraglichen Einigung bei Vertragsabschluss war.

Auch weitere Preiserhöhungen unterliegen bei einem Sondervertrag keiner Billigkeitskontrolle, sondern sind unzulässig, wenn ein Preisänderungsvorbehalt in AGB gegen § 307 BGB verstößt.

Ließe sich hingegen die Zulässigkeit einer künftigen Preisänderung bereits anhand  der AGB- Klausel selbst kontrollieren, wie es das Transparenzgebot des § 307 BGB verlangt, bedarf es gar keiner gerichtlichen Billigkeitskontrolle mehr. ....
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: Natur am 25. September 2007, 20:46:04
@RR-E-ft

O.K. verstanden. Ich frage mich dann aber, warum wird dieser Passus \"Ich unterschreibe nur....\" so von der Verbraucherzentrale NRW vorgeschlagen?

Und bitte nochmal zum Verständnis:
Kann ich nun gegen weitere Preiserhöhungen mit dem Billigkeitseinwand vorgehen oder nicht ?
Zu diesem Sachverhalt aüssert sich die Verbraucherzentrale NRW positiv, soll heissen, ja man kann wieder einen Billigkeitseinwand einbringen.

Wäre toll, wenn Sie hier Klarheit verschaffen könnten.

Danke.
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: RR-E-ft am 25. September 2007, 20:56:55
@Natur

Warum die VZ NRW was vorschlägt, weiß ich nicht. Auch dort mag es Motive geben.

Natürlich können Sie auch zukünftige Preiserhöhungen als unbillig rügen.
Das ist nur möglicherweise so unnütz wie bisher auch schon.

Darauf kommt es nicht an, weil bei einem Sondervertrag wohl  schon kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 BGB hinsichtlich der zu zahlenden Entgelte  bei Vertragsabschluss vereinbart wurde und zudem auch kein gesetzliches Preisänderungsrecht des Versorgers besteht, so dass dieser zu einer einseitigen Preisneubestimmung gem. § 315 Abs. 1 und  2 BGB überhaupt gar nicht berechtigt ist und deshalb natürlich auch keine gerichtliche  Billigkeitskontrolle gem. § 315 Abs. 3 BGB erfolgen braucht.....

Nochmals:

Der Versorger war in dem bisher bestehenden Sondervertrag zu keinerlei einseitigen Leistungsbestimmungen berechtigt, so dass es auf deren Billigkeit überhaupt nicht erst ankam.

Der Versorger hatte das womöglich durch die Blume auch immer wieder erklärt und geschrieben, dass seine Preisänderungen keiner gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterliegen und er seine Preiskalkulation nicht vor Gericht offen legen muss.

Wo er recht hat, hat er recht.

Das sahen ja auch die Landgerichte Bremen, Berlin, Dresden, Kassel und Essen so, dass nämlich alle einseitigen  Preiserhöhungen von Anfang an unwirksam waren, ohne dass es erst auf eine Billigkeit ankommt.

Nur die Kunden hatten es wohl nicht recht verstanden. :rolleyes:

In jedem Falle sollte man solchen unzulässigen einseitigen Preisneufestsetzungen widersprechen.
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: Natur am 25. September 2007, 21:32:37
@RR-E-ft,

vielen Dank.

Ich sehe in dem neuen Sondervertrag als Laie aber nicht, dass die ESG zur einseitigen Preisfestlegung bereichtigt ist.

In der GasGVV heist es unter § 17 Zahlung, Verzug : ...§ 315 des BGB bleibt  von Satz 2 unberührt\"

Es ist auch nirgends eine Berechnungsformel zu finden, auf die der Bund der Energieverbraucher, hinweist.

Drehen wir die Sache doch mal um. Habe ich einen Nachteil, wenn ich den Sondervertrag nicht unterschreibe?

Danke.
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: ESG-Rebell am 26. September 2007, 10:58:50
Zitat
Original von Natur
Ich sehe in dem neuen Sondervertrag als Laie aber nicht, dass die ESG zur einseitigen Preisfestlegung bereichtigt ist.
Schon auf der ersten Seite des Vertrags (http://de.geocities.com/drfghde/EnBW-AG/Docs/2007-03-20-Angebot-Sondervertrag-Kommentiert.pdf) steht unter Punkt 2.Preise, Absatz 3:

\"Es wird darauf hingewiesen, dass die ESW [...] zu Preisänderungen sowie zu Änderungen der Ergänzenden Bedingungen der ESW zur GasGVV berechtigt ist.\"

Nach meiner Kenntnis der Semantik der Deutschen Sprache besagt dies, dass die ESW sich schlichtweg alle Rechte - namentlich insbesondere das Recht zur Preisfestsetzung - offen hält, und zwar in einem unbegrenzten Umfang.

Dies ist meines Erachtens ein klarer Fall von intransparenten Klauseln (§307, 305 BGB). Kunden, die sich darüber beklagen, kann die ESW jedoch einfach aus dem Vertrag rausschmeissen.

Falls Ihr Angebot von meinem abweicht und die ESW dort etwa nachgebessert hat, so schicken Sie mir bitte ein PN.


Zitat
Original von Natur
Es ist auch nirgends eine Berechnungsformel zu finden, auf die der Bund der Energieverbraucher, hinweist.
Ja eben - Sie haben damit keinerlei Möglichkeit, den Zeitpunkt künftiger Preiserhöhungen und die Höhe zukünftiger Preise auch nur grob abzuschätzen.

Interpretieren Sie das Kleingedruckte stets im verbraucherfeindlichsten Sinne (so nennen es die Juristen meines Wissens auch).  

Zitat
Original von Natur
Drehen wir die Sache doch mal um. Habe ich einen Nachteil, wenn ich den Sondervertrag nicht unterschreibe?
Ja - vorausgesetzt, die ESW kann Ihnen kündigen. Sie landen in der Grundversorgung und zahlen je nach Verbrauch und Nennwärmeleistung wenige Prozent mehr als Sonderkunden.

Der Grundversorgungstarif \"Heizgas\" ist nicht erheblich teurer als die Sondertarife.

Drehen wir die Sache doch mal um. Würden Sie ein billiges Autoradio als kostenlose Dreingabe zu Ihrem Neuwagen vom Händler annehmen und dafür auf jegliche Gewährleistung und Garantie verzichten?

Preise sind nicht alles - Rechte können auch verdammt wertvoll sein!!!

Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: taxman am 26. September 2007, 12:17:08
Natur,

schau mal deine PN an!

taxman
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: RR-E-ft am 26. September 2007, 13:21:30
@ESG- Rebell

Was von solchen Änderungsvorbehalten in AGB (Formularbestimmungen) zu halten ist, hat das OLG Frankfurt (http://www.olnhausen.com/law/olg/olgffm-agb2.html) deutlich gemacht.
Titel: Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
Beitrag von: natis67 am 15. Juli 2010, 00:12:33
Hallo,
wann findet der nächste Infoabend in Wiesloch statt?
Viele Grüße
natis67