Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EnBW => Thema gestartet von: 7a_klettern am 26. Juli 2007, 13:49:34

Titel: Auswirkungen BGH-Urteil vom 13.06.2007 auf Zahlungsverhalten
Beitrag von: 7a_klettern am 26. Juli 2007, 13:49:34
Hallo zusammen!

Ich habe gerade die Ausführungen zum o. g. Gerichtsurteil (BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=6571)) gelesen.
Mich interessiert nun, ob dies konkrete Auswirkungen auf das Zahlungs- und Widerspruchsverhalten im Zusammenhang mit der EnBW hat?
Bisher habe ich auf das letzte Schreiben der EnBW nicht reagiert, da es genau mit dem Urteil zusammenfiel. Allerdings sind noch \"Forderungen\" offen und ich wüsste gerne, ob ich diese nun bezahlen soll (Hoffentlich nicht!) oder erneut meinem Widerspruch durch ein erneutes Schreiben Nachdruck verleihen soll.

Vielen Dank schon jetzt auf Eure Antworten!

Gruß,

Marcus Kunkel
Titel: Auswirkungen BGH-Urteil vom 13.06.2007 auf Zahlungsverhalten
Beitrag von: 7a_klettern am 03. August 2007, 07:58:41
Ist die Frage so bescheuert oder heißt keine Antwort Weitermachen wie bisher?!?

Falls ich irgendwo einen Beitrag zu dieser Frage übersehen habe, wäre ich für einen Hinweis dankbar!

Gruß!
Titel: Auswirkungen BGH-Urteil vom 13.06.2007 auf Zahlungsverhalten
Beitrag von: kamaraba am 03. August 2007, 09:47:07
@7a_klettern

Geduld ist eine Tugend.
Die vollständige schriftliche Urteilsbegründung ist erst wenige Tage alt.
Mann sollte den Fachleuten daher etwas Zeit geben.
Ggf. hilft das hier weiter.
Wie weiter nach dem Gaspreisurteil - BGH, Urteil v. 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=6566&threadview=0&hilight=&hilightuser=0&page=1)
Titel: Auswirkungen BGH-Urteil vom 13.06.2007 auf Zahlungsverhalten
Beitrag von: Cremer am 03. August 2007, 12:55:38
@7a_klettern,

ich setze voraus Sie haben Widerspruch eingelegt, Abschläge gekürzt und eigene Jahresrechnug erstellt.

Dann haben Sie nur die Differenz zu Ihrer Jahresrechnung als Forderung zu zahlen.

Die Forderung des Versorger kann man offen lassen/nicht beachten.

Das BGH - Urteil betrifft, wie hier im Forum bereits mehrfach beschrieben,  nur einen bestimmten Kunden.

Wenn der Vorsorger meint, er muss seine Forderugnen \"eintreiben\", muss er ein Gerichtsverfahren gegen Sie anstrengen.
Titel: Auswirkungen BGH-Urteil vom 13.06.2007 auf Zahlungsverhalten
Beitrag von: 7a_klettern am 09. August 2007, 10:27:46
Guten Morgen!

Zitat
Original von kamaraba
Geduld ist eine Tugend.
Entschuldigung, Geduld ist tatsächlich nicht meine Stärke... :rolleyes: ähem...
Zitat
Original von Cremer
ich setze voraus Sie haben Widerspruch eingelegt, Abschläge gekürzt und eigene Jahresrechnug erstellt.

Dann haben Sie nur die Differenz zu Ihrer Jahresrechnung als Forderung zu zahlen.
Ja, alles habe ich genau so gemacht. Damit bin ich ziemlich beruhigt!
(Sollte erneut eine Mahnung o. ä. hereinschneien, werde ich mir allerhöchstens überlegen, meinen bereits geäußerten Forderungen und Absichten mit einem kurzen Schreiben/Fax noch einmal Nachdruck zu verleihen.)

Ihnen beiden großen Dank für Ihre Geduld! ;)

Viele Grüße

M. Kunkel
Titel: Auswirkungen BGH-Urteil vom 13.06.2007 auf Zahlungsverhalten
Beitrag von: Cremer am 09. August 2007, 14:09:09
@7a_klettern


gern geschehen :]