Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Fossile Energie / Atomkraft => Thema gestartet von: Fidel am 18. Juli 2007, 14:56:22
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http://www.atomhaftpflicht.de/
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Zitat: Auf Seiten der SPD sehen Oskar Lafontaine...
Na hoffentlich sagt denen mal einer, dass O.L. und SPD nicht mehr zusammengehören. Wie soll man etwas ernst nehmen, wenn in einer Seite vom 18.07.07 solch ein Fehler steckt.
Gruss
NN
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Original von Fidel
http://www.atomhaftpflicht.de/
Auch wenn es eine ganze Webseite zu dem Aufruf gibt:
Ich halte das - mit Verlaub - für Unfug.
Selbst bei einer kleinen Eintrittswahrscheinlichkeit ist der mögliche Schaden immens.
Dadurch wird auch der Erwartungswert, nachdem sich unter anderem der Beitrag für eine solche Versicherung bemisst, sehr hoch.
Welcher (Rück)versicherer soll / kann die finanziellen Folgen eines solchen Schadensereignisses in nennenswerter Höhe absichern?
Wollen wir alle über unsere Energiekosten den hohen Beitrag für eine solche Versicherung zahlen?
Die Folgen einer Katastrophe muss sowieso jeder einzelne Betroffene tragen.
Ich finde es grundsätzlich immer besser, keine (Haftungs)Ansprüche zu haben als diese in Anspruch nehmen bzw. durchsetzen zu müssen.
Daher sollte der politische Druck m.E. dahin gehen, den Betrieb solcher Anlagen durch eine Instanz fortlaufend überwachen zu lassen, der nur das Wohl der Bevölkerung am Herzen liegt und die materiell und personell für ihre Aufgabe auch ausreichend ausgestattet ist.
Ich kann mich des subjektiven Eindrucks nicht erwehren, dass den angeblichen Atom-Technikern im Irak bzw. in Nord-Korea wesentlich besser auf die Finger geschaut wird als unseren einheimischen Betreibern. Auch wenn es bei uns weniger um kriminelle als um sicherheitsrelevante Fragen geht, finde ich auch in Deutschland eine strenge Überwachung sinnvoll.
Gruss,
ESG-Rebell.
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Moin:
@ESG-Rebell
Es gibt Studien, die kalkulieren die Kosten für den GAU eines Atomkraftwerks in Deutschland mit 5 Billion Euro. Der Gesetzgeber verlangt für den Fall einer Katastrophe in einem Atomkraftwerk lediglich eine Schadensdeckung bis zu 2,5 Milliarden Euro.
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist derzeit eine Mindestdeckungssumme von 5 Millionen Mark für Personenschäden erforderlich. Übertrüge man diesen Wert im Verhältnis auf die Situation bei den Atomkraftwerken, dann hieße dies, dass nur noch 2.500 EUR Mindestdeckungssumme erforderlich wären. Viele Verkehrsunfallopfer stünden dann mehr als dumm da.
Da die deutschen Atomkraftwerke aber bekanntermaßen die sichersten der Welt sind (Cremer? Ist doch so, oder??) dürften die Kosten für eine solche Versicherung nicht die Welt kosten.
Wollen wir alle über unsere Energiekosten den hohen Beitrag für eine solche Versicherung zahlen?
Im Falle eine GAUs müssten wir jedenfalls alle zahlen. Oder wollen Sie die Kosten für die Evakuierung und die Behandlung der Strahlenopfer ausschließlich bei den Betroffenen erheben? Ganz zu schweigen von den anfallenden Kosten, wenn mehrere hunderttausend oder gar millionen von Menschen evakuiert werden müssen.
Die Folgen einer Katastrophe muss sowieso jeder einzelne Betroffene tragen.
Pardon, aber da kann ich Ihnen nicht ganz folgen. Es gibt hier ganz klar einen Verursacher, der haftbar zu machen wäre. Dass dies im konkreten Fall nicht funktionieren wird ist mir natürlich klar, denn der betroffene AKW-Betreiber, im Falle des Atomkraftwerks Krümmel eine GmbH & Co. oHG, wird natürlich in Konkurs gehen. Aus welchem Grunde \"muss\" hier jeder Betroffene die Folgen tragen?
Zur Zeit sind die AKW-Betreiber in der komfortablen Situation, Gewinne zu privatisieren, die im Falle eines GAU enstehenden astronomischen Kosten (=Verluste) aber sozialisieren zu können.
Ich finde es grundsätzlich immer besser, keine (Haftungs)Ansprüche zu haben als diese in Anspruch nehmen bzw. durchsetzen zu müssen.
Fein, wenn Sie nie in diese Situation gelangen, Ansprüche gegenüber Dritten zu haben und durchsetzen zu müssen.
Gruß
Fidel
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@Fidel,
der Aufruf für eine Haftpflichtversicherung für die deutschen Atomkraftwerke ist totaler Unfug und zeugt, das das politische Sommerloch gefüllt werden muss.
Die vier Altpolitiker können es nicht assen und müssen sich mal wieder profilieren, damit sie nicht ganz von der Bühne verschwinden.
Ein möglicher Unfall in dieser Größenordnung wird schon alleine daraus schon durch die Staatsanwaltschaft behandelt werden (siehe z.B. ICE-Unglück). Daraus ergibt sich nach Abschluss eine Entscheidung und damit eine Haftung.
Die Kostenforderungen werden sodann die EVU aus eigener Tasche zu leisten haben.
Wichtig ist anscheinend auch, dass schnell Meldungen auf Online-Seiten der verschiedenen Pressemedien gesetzt werden. Diese sind dann so grottenschlecht, dass die Sätze keinen Sinn ergeben. Hauptsache schnell mal eine Meldung raus, ob sie stimmt oder nicht
Hier der Stern:
http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/unternehmen/:Atomaufsicht-Vattenfall-%D6ffentlichkeit/593447.html
Die schleswig-holsteinische Sozialministerin Gitta Trauernicht wirft dem Betreiber der Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel.
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Original von Fidel
Wollen wir alle über unsere Energiekosten den hohen Beitrag für eine solche Versicherung zahlen?
Im Falle eine GAUs müssten wir jedenfalls alle zahlen. Oder wollen Sie die Kosten für die Evakuierung und die Behandlung der Strahlenopfer ausschließlich bei den Betroffenen erheben?
Nein. Der Beitrag für eine Versicherung ist jedoch immer höher als der Erwartungswert.
Ergibt nun das Produkt aus Schadenshöhe (5 Bn Euro) und Eintrittswahrscheinlichkeit (z.B. 1/100 Jahre) einen Erwartungswert von 50 Mio Euro, so dürfen wir alle jährlich - so circa - 100. Mio Euro zusätzlich abdrücken.
Original von Fidel
Die Folgen einer Katastrophe muss sowieso jeder einzelne Betroffene tragen.
Pardon, aber da kann ich Ihnen nicht ganz folgen. Es gibt hier ganz klar einen Verursacher, der haftbar zu machen wäre.
Aus welchem Grunde \"muss\" hier jeder Betroffene die Folgen tragen?
Damit meinte ich nicht primär die finanziellen Verluste, sondern die nicht bezahlbaren Schäden, wie einen Verlust an Gesundheit (Verstrahlung) oder Angehörigen (Todesopfer) sowie ggf. Arbeitsplatzverlust (Region unbewohnbar).
Original von Fidel
Ich finde es grundsätzlich immer besser, keine (Haftungs)Ansprüche zu haben als diese in Anspruch nehmen bzw. durchsetzen zu müssen.
Fein, wenn Sie nie in diese Situation gelangen, Ansprüche gegenüber Dritten zu haben und durchsetzen zu müssen.
Meine Rede. Daher bringt es mehr, Geld in eine effektive Überwachung als in eine Versicherung zu stecken.
Gruss,
ESG-Rebell.
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@Cremer
Original von Cremer
der Aufruf für eine Haftpflichtversicherung für die deutschen Atomkraftwerke ist totaler Unfug und zeugt, das das politische Sommerloch gefüllt werden muss.
Die vier Altpolitiker können es nicht assen und müssen sich mal wieder profilieren, damit sie nicht ganz von der Bühne verschwinden.
Ein möglicher Unfall in dieser Größenordnung wird schon alleine daraus schon durch die Staatsanwaltschaft behandelt werden (siehe z.B. ICE-Unglück). Daraus ergibt sich nach Abschluss eine Entscheidung und damit eine Haftung.
Die Kostenforderungen werden sodann die EVU aus eigener Tasche zu leisten haben.
Der Aufruf und die entsprechende Website sind nicht taufrisch, worauf Netznutzer schon zutreffend hingewiesen hatte.
Mit einem aktuellen Sommerloch hat das rein gar nichts zu tun.
Der Aufruf stammt wohl noch aus der Zeit vor der Novellierung des Atomgesetzes.
Im Übrigen ist für bestimmte Fälle eine Haftungsobergrenze in Höhe von 2,5 Mrd EUR vorgesehen, vgl. §§ 31 iVm. § 34 AtG (http://www.gesetze-im-internet.de/atg/index.html). Für diese Haftungsobergrenze muss vom Anlagenbetreiber eine Deckungsvorsorge nachgewiesen werden, die auch in Form einer Haftpflichtversicherung erbracht werden kann, vgl. §§ 13, 14 AtG.
Möglicherweise können Sie es selbst nicht lassen und wollen sich mit Ihrem Beitrag nur profilieren. Möglicherweise füllen Sie damit ein eigenes Sommerloch. ;)
Womöglich haben Sie dieses Problem schon selbst erkannt:
Original von Cremer
Wichtig ist anscheinend auch, dass schnell Meldungen auf Online-Seiten .... gesetzt werden. Diese sind dann so grottenschlecht, dass die Sätze keinen Sinn ergeben. Hauptsache schnell mal eine Meldung raus, ob sie stimmt oder nicht
Daran sollten Sie sich ggf. selbst messen. ;)
Grober Unfug ist es, dass Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Haftungsansprüche begründen und eine unbegrenzte Haftung der Anlagenbetreiber ohne weitergehende Vorsorge ausreichen könnte.
Was nutzt die unbegrenze Haftung, wenn keine Haftungsmasse der Betreibergesellschaft vorhanden ist?
Bei einer Betreibergesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG ist persönlich voll haftender Gesellschafter (Komplementär) der Kommanditgesellschaft eine GmbH. Deren Haftung wiederum ist - wie der Name GmbH schon sagt- beschränkt. Die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Einlagen, die in der Regel bereits voll erbracht sind, also regelmäßig den Gläubigern der Kommanditgesellschaft persönlich gar nicht mehr.
Betreibergesellschaft und Komplementär -GmbH melden im Falle eines Falles Insolvenz an.
Geschädigte können als Gläubiger dabei ihre Forderungen zur Tabelle anmelden, wenn überhaupt ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens könnte allein deshalb abgewiesen werden, weil schon keine ausreichende Masse vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens selbst abzudecken.
Und dann?
Was sind die deshalb nicht durchsetzbaren Schadensersatzansprüche der Geschädigten dann wert?
Der größte Wert einer Betreibergesellschaft ist möglicherweise das Anlagevermögen an dem Kernkraftwerk selbst, liquide Mittel sind hingegen nur insoweit vorhanden, wie sie für den laufenden Betrieb der Anlage gerade benötigt werden.
Das Anlagevermögen lässt sich jedoch im Falle eines Falles schlecht liquidieren.
Oder sollen die Anlagen bzw. deren Überreste (an wen?) zwangsversteigert werden, um aus dem Versteigerungserlös die unbegrenzen Haftungsansprüche der Betroffenen zu befriedigen?
Sie sind mit Ihren Beiträgen manchmal ganz schön komisch unterwegs. ;)
Möglicherweise bewirkt eine gewisse ideologische Verblendung eine Ignoranz für die eigentlichen Probleme. Jedenfalls war dieser Beitrag von Ihnen aus meiner Sicht totaler Unfug.
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@Fricke,
ich vermag nicht erkennen, dass der Aufruf nicht ganz taufrisch sein soll.
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@Cremer
Das glaube ich Ihnen, dass Sie das nicht gleich erkennen konnten:
http://www.atomhaftpflicht.de/medienberichte.php3
Taufrisch ist wohl etwas anderes.
Auf der Website wird immer das aktuelle Datum angegeben. Wenn sich nichts an der Seite ändert, wird das auch noch in fünfzig Jahren der Fall sein und Sie können dann immer noch aktuelle Stellungnahmen dazu abgeben. :D
Vielleicht vermögen Sie aber zu erkennen, dass Ihre Stellungnahme inhaltlich \"nicht ganz frisch\" ist.
Ihre Argumentation lässt m. E. jedweden Sachverstand hinsichtlich der eigentlichen Problematik vermissen. Wenn Sie auch das nicht vermögen sollten zu erkennen, dann weiß ich dazu auch nichts mehr zu sagen. ;)
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@Fricke,
=)logisch !!!
also auf der Seite war ich auch schon.
Ich vermag aber nicht erkennen, wann die Unterschriftenaktion gestartet wurde? Oder war das in 2000 ?
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@Cremer
Ich würde logisch davon ausgehen, dass die Unterschriftenaktion gestartet wurde, bevor die Presseberichterstattung 2000 erfolgte. Nicht völlig auszuschließen wäre, dass die Presse seit 2000 über die Absicht einer Unterschriftenaktion berichtete, welche dann 2007 realisiert wurde- nachdem das Atomgesetz längst novelliert wurde - so dass man seine aktuelle inhaltliche Stellungnahme dazu jetzt dringend abgeben und online stellen muss. ;)
Zwischenstand der Aktion im Jahre 2001 (http://www.strahlentelex.de/Stx_01_344_S07.pdf)
Die Aktion wurde im Frühjahr 2000 gestartet und steht seitdem unverändert im Netz um nunmehr über sieben Jahre später Ihre harsche Kritik zu ernten. Sie sind eben nicht früher dazu gekommen. Sonst stünde die Deckungsvorsorge vermittels Haftpflichtversicherung wohl heute nicht im Atomgesetz.:D :D :D
Guten Morgen ! ;)