Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => P => Stadt/Versorger => Pfalzgas Frankenthal => Thema gestartet von: ManfredD am 14. Juli 2007, 16:02:42
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Pfalzgas will den Klageweg gegen seinen Kunden einschlagen...
Ich bin Kunde der Pfalzgas GmbH und habe seit 01.2005 gegen jede Preiserhöhung und gegen den Gesamtpreis Widerspruch
gem. §315 Abs. 3 Satz 2 BGB eingelegt. Verwendet wurden Standardschreiben, angepasst an aktuelle Weiterentwicklungen,
wie beim Bund der Energieverbraucher hinterlegt. Habe die Jahresabrechnungen 2005/2006,2006/2007 und die Abschlaege
entsprechend gekuerzt auf Preisbasis 12.2004. Nach jedem Schreiben wurden mir Gutachten der Wirtschaftspruefungsgesellschaft
PwC Deutsche Revision von Pfalzgas vorgelegt, als Rechtfertigung der Preiserhoehungen.
Bereits am 15.06.2007 erhielt ich ein Schreiben der Pfalzgas GmbH, dass der BGH am 13.06.2007 eine Grundsatzentscheidung
getroffen hat und ich jetzt sofort zur Zahlung der ausstehenden Betraege verpflichtet bin.
Ein gerichtliches Verfahren wurde angedroht, falls ich nicht bis zum 02.07.2007 die Rueckstaende bezahle.
Ich hatte immer meine eigene Rechnung erstellt und Pfalzgas zugesendet, wie sich meine Zahlungen zusammensetzen.
Heute nun am 14.07.2007 erhielt ich Post der Rewchtsanwaelte Linn & Kollegen aus Frankenthal mit der ultimativen Aufforderung
die Rueckstaende zu begleichen, ansonsten wurde ein Gerichtverfahren gegen mich erwirkt.
Auszuege des Schreibens anbei:
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Sehr geehrter Herr D.,
die Pfalzgas GmbH, Wormser Str. 123, 67227 Frankenthal, vertreten durch ihren
Geschäftsführer, Herrn Martin Weinzierl, hat uns mit der Wahrnehmung ihrer Interessen
beauftragt.
Sie schulden unserer Mandantin gemäß Ihrer Preisminderung einschließlich
zwischenzeitlich hinzugekommener Zinsen und Kosten insgesamt 220,19 Euro , die Sie
unter Hinweis auf § 315 BGB einbehalten haben. Solange der Bundesgerichtshof hierzu
noch nicht geurteilt hatte, hat unsere Mandantin im Interesse der Fairness weder eine
Versorgungssperre, noch gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet.
Die erwartete Grundsatzentscheidung in diesem Zusammenhang ist jedoch am
13.06.2007 ergangen. Mit Schreiben vom 15.06.2007 hat unsere Mandantin Sie
hierüber informiert und sich bereit erklärt, bei einern Zahlungseingang bis spätestens
02.07.2007 auf Zinsen zu verzichten. Leider haben Sie von diesem Angebot keinen
Gebrauch gemacht.
Die jetzt noch bestehenden Außenstände können weder aus wirtschaftlichen Gründen
noch im Sinne der Gleichbehandlung aller Kunden unserer Mandantin hingenommen
werden.
Zur Feststellung der Billigkeit der Preise bleibt unserer Mandantin deshalb -so sehr sie
dies auch bedauert -nichts anderes übrig, als die Rückstände nunmehr einzuklagen.
Auf ausdrücklichen Wunsch unserer Mandantin möchten wir einen letzten Versuch zur
außergerichtlichen Beilegung unternehmen und geben Ihnen letztmals die Möglichkeit,
Ihr Konto bis spätestens 27.07.2007 auszugleichen.
Den aktuellen Kontostand einschließlich zwischenzeitlich hinzugekommener Zinsen und
Kosten wollen Sie bitte beigefügterBerechnung entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Rechtsanwältin
Anlage
JahresabrechnunG vom 02.06.2006 531,07
5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 20.06.2006 41,52
572,59
Jahresabrechnung vom 23.05.2007 654,86
5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12.06.2007 4,59
659,45
Anwaltskosten 156,50
Gegenstandswert: 1.232,04
1,3 Geschäftsgebühr gern. Nr. 2300 W RVG 136,50
Post- und Telekomentgelte gern. Nr. 7002 W RVG 20,00
156,50
1.388,54
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Fragen:
1. Wie soll ich mich jetzt weiter verhalten (habe eine Rechtschutzversicherung)
2. Habe in den Prozesskostenfond beim \'Bund der Energieverbraucher \' seit 2005 eingezahlt
und werde das Schreiben an diesen weiterleiten, zur weiteren Unterstuetzung.
3. Wer kann mir einen Rechtsanwalt nennen im PLZ-Gebiet 6xxxx, der auf Energierecht spezialisiert ist.
In der Liste vom Bund der Energieverbraucher ist in besagtem PLZ-Gebiet kein Anwalt aufgefuehrt.
4. Sind ZTinsen und Zusatzkosten rechtens.
Aus anderen Forenbeitraegen habe ich festgestellt, dass manche Gasversorger aehnlich agressiv vorgehen
wie die Pfalzgas ´GmbH und dahinter System zu erkennen ist.
Gruss aus der Pfalz
Manfred D.
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@ManfredD,
Zunächst sollten Sie mal eine Schutzschrift beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen, sofern noch nicht erfolgt
Dann lesen Sie mal hier
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=600&st_id=600&content_news_detail=4810&back_cont_id=600
Ich schätze mal, man will Sie einschüchtern.
kommen Sie doch mal über meien private E-mail Adresse oder über Telefon, dann kann man sich unterhalten.
Unsere Stadtwerke fordern per regelmäßiger Mahnung bei zwei Liegenschaften bei mir schon über 5000 €
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@Cremer
Hallo Herr Cremer,
eine Schutzschrift habe ich bisher noch nicht hinterlegt. Es wurde mir zwar mit Gassperre gedroht, jedoch nach telefonischer Intervention,
diese schriftlich wieder zurueckgenommen. Man hat sich auch entschuldigt, wie im Schreiben ersichtlich, und ich vertraue dem mal.
Schreiben der Pfalzgas vom 28.06.2007:
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BGH-Urteil
Sehr geehrter Herr D.,
zunächst möchten wir klarstellen, dass die Ihnen zugegangene Sperrandrohung nicht vollzogen
wird und uns für die Mahnung entschuldigen.
Mit der Zusendung der entsprechenden Wirtschaftsprüfertestate haben wir Ihnen belegt, dass die
Erhöhung unserer Erdgaspreise unter dem Anstieg unserer Beschaffungskosten geblieben ist.
Diesen Testaten können Sie nach unserem Dafürhalten nachvollziehbar und prüffähig entnehmen,
wie die Erhöhungen auf den von Ihnen vorher akzeptierten Preis zustande gekommen sind.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem aktuellen Urteil klargestellt, dass Preiserhöhungen wegen
gestiegener Bezugskosten der Billigkeit entsprechen, wobei eine Billigkeitsüberprüfung der Be-
zugspreise selbst nicht stattfindet. Insbesondere aber wurde entschieden, dass die vereinbarten
Anfangspreise einer Billigkeitsprüfung nicht unterliegen, da der leitungsgebundenen Gasversor-
gung alleine im Hinblick auf den Substitutionswettbewerb keine Monopolstellung zukommt. Wie Sie
den Testaten entnehmen können, können wir in einem Gerichtsverfahren belegen, dass unsere
Gaspreisanhebungen im Verhältnis zur Kostensteigerung lagen.
Selbstverständlich liegt es nicht in unserem Interesse Klage gegen unsere Kunden zu führen. Wir
werden dies jedoch tun, falls unsere berechtigte Forderung nicht bis zum 02.07.2007 ausgeglichen
Vor diesem Hintergrund bitten wir Ihre Haltung noch einmal zu überdenken.
Mit freundlichen Grüßen
Pfalzgas GmbH
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Gruss aus der Pfalz
ManfredD
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Hallo ManfredD
Wir haben fast exakt das gleiche Schreiben von der Pfalzgas GmbH bekommen. Sogar die Datumsangaben zur Forderung sind gleich gewählt. Der ausstehende Betrag, um den es im Moment geht ist ähnlich hoch. Wir haben jedoch erst seit Anfang dieses Jahres Einspruch wegen Unbilligkeit eingelegt. Wir interessieren uns deshalb sehr für die auf Fragen 1,3 und 4 erhaltenen Anworten, die Du gestellt hattest. (Auch per Email möglich).
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@ManfredD
Überprüfen Sie nocheinmal ob alles stimmt was Sie geschrieben haben. U.a. sagen Sie, dass Sie die Jahresabrechnungen 2005/2006 und 2006/2007 entsprechend gekürzt haben, und dass nach jedem Schreiben von Ihnen ein Gutachtenden Wirtschaftsprüfgesellschaft PwC Deutsche Revision vorgelegt wurde. Meines Wissens wurden spätestens ab 1.1. 06 diese Testate für Pfalzgas von AC Christies&Partner Gmbh erstellt. Dies ist auch auf den Internetseiten der Pfalzgas unter \"Preisdiskussion\" nachzuvollziehen.
@Cremer
Sind sie sicher, dass die Gasanstalt Kaiserslautern ausdrücklich auf eine Forderung von 400€ verzichtet hat? Haben Sie den Brief gesehen? Meines Wissens hat das Unternehmen bei Wegzüge von Kunden, die Widerspruch eingelegt haben, Ihre Forderungen vorerst nur bis zum Urteil des BGH zurückgestellt.
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@Zeus,
war mir so von dem Forumsmitglied mitgetielt worden, dass er seinerzeit die schriftliche \"Verzichtserklärung\" gesehen hätte
Nun, letztlich kann man sich nur sicher sein, wenn man persönlich ein solches Schriftstück gesehen hatte.
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@Zeus
anbei zur Belegung meiner Aussage das Schreiben der Pfalzgas GmbH vom 14.11.2005 mit den Testaten von PwC vom 21.April 2005, 12. Juli 2005 und 17.Oktober 2005.
Auszug aus dem Schreiben der Pfalzgas GmbH:
_____________________________________________
Ihr Schreiben vom 27.10.05
Sehr geehrter Herr D.,
gerne bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihres o.g. Schreibens. Ihre Verärgerung angesichts
deutlich angestiegener Energiepreise können wir sehr gut nachvollziehen. Die aktuellen
Preiserhöhungen für Erdgas haben aber mehrere, von Seiten Pfalzgas nicht
beeinflussbare Ursachen:
So sind die Beschaffungskosten für Erdgas ebenso wie die Preise für andere
Energieträger in den vergangenen Monaten erheblich gestiegen. Aufgrund der steigenden
Nachfrage nach Energieträgern in vielen Teilen der Welt und der schwierigen Situation in
einigen Förderländern ist das Weltmarktangebot für Erdgas spürbar knapper und der
Energieträger damit teurer geworden.
Pfalzgas setzt alles daran, Mehrbelastungen auf der Einkaufsseite nicht vollständig als
Preisanpassung an die Verbraucher weiterzugeben, sondern durch günstigeren Einkauf
und interne Rationalisierungen aufzufangen. So sind wir mit unseren Preiserhöhungen
unterhalb der Steigerung unserer Beschaffungskosten geblieben und haben diese auch
erst zeitverzögert durchgeführt. Ebenso wie anderen Gasversorgungsunternehmen ist es
aber auch Pfalzgas nicht möglich, derart große Preissprünge, wie wir sie zurzeit auf den
Beschaffungsmärkten erleben, durch Rationalisierungen komplett aufzufangen.
Beigefügt überlassen wir Ihnen hierzu entsprechende Wirtschaftsprüfertestate für die
Preiserhöhungen zum 01.01.2005,01.07.2005 und 01.10.2005. Weitere Informationen zur
Gaspreisdiskussion finden Sie auch im Internet unter http://www.pfalzgas.de, Rubriken \"Preise\"
und \"Aktuelles\".
Bezüglich der Rechtsprechung zum § 315 BGB sei unsererseits der Hinweis auf ein
aktuelles Urteil des Amtsgerichtes Euskirchen vom 05.08.2005 (Az.: 17 C 260/05) erlaubt,
welches ebenfalls die Auffassung vertritt, dass zur Darlegung der Billigkeit der
Seite 2
Gaspreisanpassung der Nachweis einer entsprechenden Bezugskostensteigerung
ausreichend ist. In der Entscheidungsbegründung heißt es wörtlich:
\"Bei der Billigkeitskontrolle ist nicht der Preis an sich zu überprüfen, sondern lediglich die
Preiserhöhung. Der Preis an sich ist von den Klägern bei Abschluss des Sondervertrages
akzeptiert worden, ohne dass es für sie entscheidend darauf ankam, wie sich dieser Preis
zusammensetzt. Aus diesem Grund ist die Beklagte auch nicht verpflichtet, ihre gesamte
Kalkulation offen zu legen. Es reicht die Darlegung, dass die Preisanpassung auf einer
entsprechenden Bezugskostensteigerung beruht. \"
\"Auch die Tatsache, dass das Landeskartellamt die Preiserhöhung zum Januar 2005 für
unbedenklich hielt, ist ein Indiz dafür, dass die Preiserhöhung der Billigkeitskontrolle stand
hält.
In Anbetracht dessen bitten wir Sie, Ihre Auffassung zu überdenken und um vollständigen
Zahlungsausgleich.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
PFALZGAS GMBH
________________________________________
D. Ergebnis unserer Überprüfung
Wir haben die Bezugskonditionen der Pfalzgas GmbH, Frankenthal, anhand der bestehenden
Bezugsverträge überprüft und bestätigen hiermit folgendes:
Die von der Pfalzgas zum 1. Januar 2005 vorgenommene Erhöhung der Arbeitspreise be-
trägt seit der letzten Preisfestsetzung (1. Januar 2004) maximal netto 0,39 Cent/KWh.
Im gleichen Zeitraum hat sich eine Anhebung der Arbeitsbezugspreise für Erdgas um netto
0,402 Cent/KWh ergeben. Damit liegt die zum 1. Januar 2005 vorgenommene Arbeitspreis-
erhöhung um mindestens netto 0,012 Cent/KWh unter dem Anstieg der Bezugskonditionen.
Saarbrücken, den 21. April 2005
PwC Deutsche Revision
Aktiengesellschaft
WirtschaftsprüfungsgeseIIschaft
0.0380486.001
________________________________________
D. Ergebnis unserer Überprüfung
Wir haben die Bezugskonditionen der Pfalzgas GmbH, Frankenthal, anhand der bestehenden
Bezugsverträge überprüft und bestätigen hiermit folgendes:
Die von der Pfalzgas zum 1. Juli 2005 vorgenommene Erhöhung der Arbeitspreise beträgt
seit der letzten Preisfestsetzung (1. Januar 2005) maximal netto 0,35 Cent/KWh.
Im gleichen Zeitraum hat sich eine Anhebung der Arbeitsbezugspreise für Erdgas um netto
0,374 Cent/KWh ergeben. Damit liegt die zum 1. Juli 2005 vorgenommene Arbeitspreiser-
höhung um mindestens netto 0,024 Cent/KWh unter dem Anstieg der Bezugskonditionen.
Saarbrücken, den 12. Juli 2005
PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
0.0405414.001
________________________________________
D. Ergebnis unserer Überprüfung
Wir haben die Bezugskonditionen der Pfalzgas GmbH, Frankenthal, anhand der bestehenden
Bezugsverträge überprüft und bestätigen hiermit folgendes:
Die von der Pfalzgas zum 1. Oktober 2005 vorgenommene Erhöhung der Arbeitspreise
beträgt seit der letzten Preisfestsetzung (1. Juli 2005) netto 0,10 Cent/KWh.
Im gleichen Zeitraum hat sich eine Anhebung der Arbeitsbezugspreise für Erdgas um netto
0, 114 Cent/KWh ergeben. Damit liegt die zum 1. Oktober 2005 vorgenommene Arbeits-
preiserhöhung um netto 0,014 Cent/KWh unter dem Anstieg der Bezugskonditionen.
Saarbrücken, den 17. Oktober 2005
PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
WirtschaftsprüfungsgeseIIschaft
0.0424078.001
__________________________________________
Ende Auszug
Gruss aus der Pfalz
ManfredD
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@Cremer
Galt dies mir?
war mir so von dem Forumsmitglied mitgetielt worden, dass er seinerzeit die schriftliche \"Verzichtserklärung\" gesehen hätte
Nun, letztlich kann man sich nur sicher sein, wenn man persönlich ein solches Schriftstück gesehen hatte. ____________________________________________
Was ist mit Verzichtserklaerung gemeint ?
Mittlerweile habe ich die Zusage meiner Rechtschutzversichung zur Kostenuebernahme einer anwaltlichen Beratung.
Habe einer Rechtsanwaeltin aus der Liste der Energieverbraucher meine Unterlagen zur Verfuegung gestellt. Sie wird diesen Fall weiter bearbeiten.
Ihnen Hr. Cremer moechte ich nochmals ausdruecklich danken - Ihr Beitrag war der einzige, der hier zu meinem Thema kam. Scheinbar ist der Fall rechtlich nicht sehr interessant :-(
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@ManfredD
Nachdem nunmehr das Urteil des BGH vom 13.06.2007 mit Gründen vorliegt, stellt sich zunächst die Frage, ob man selbst Tarifkunde ist und deshalb ein gesetzliches Recht zur einseitigen Leistungsbestimmung gem. § 315 BGB besteht.
Besteht kein solches Recht, waren die Erhöhungen unzulässig.
Besteht hingegen ein solches Recht bedarf es weiterer Prüfungen.
Unklar ist, ob die Angaben zu den Bezugskostensteigerungen zutreffen, was man bestreiten kann.
Weiter unklar ist, ob und inwieweit Bezugskostensteigerungen durch Kosteneinsparungen und -senkungen an anderer Stelle ganz oder teilweise ausgeglichen werden konnten, was man mit Nichtwissen bestreiten kann.
Demnach ist weiter unklar, ob der Lieferant überhaupt zu Gaspreiserhöhungen berechtigt war und falls er zu einseitigen Erhöhungen berechtigt gewesen sein sollte, ob diese einseitigen Erhöhungen jeweils angemessen waren.
Juristisch interessanter ist ein solcher Fall nun einmal nicht.
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@ ManfredD
Sie haben sich viel Mühe gegeben. Auch die Gutachten der PwC bis 17. Oktober 2005 waren mir bekannt. Sie hatten aber geschrieben: \"Habe die Jahresabrechnungen 2005/2006 und 2006/2007 entsprechend gekürzt. Nach jedem Schreiben wurde mir ein Gutachten der PwC vorgelegt\". Ich hatte Ihnen gegenüber erwidert, dass diese Gutachten ab 1. Januar 2006 von AC Christies&Partner Gmbh erstellt wurden. Ich verstehe nicht inwiefern Ihre Erwiderung meine Aussage widerlegen soll.
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@Zeus
Ich hatte Sie so verstanden, dass erst ab 01.2006 insgesamt Testate fuer Pfalzgas GmbH erstellt wurden.
Im Schreiben der Pfalzgas GmbH, wie unten hinterlegt, wurden mir alle Testate nochmals gesendet. Die letzte Seite war dann das Testat von
von AC CHRISTES & PARTNER GmbH.
Insofern ist richtig, dass ab 01.2006 diese von dieser Wirtschaftspruefungsgesellschaft erstellt wurden.
Danke fuer den Hinweis.
Auszug Schreiben der Pfalzgas GmbH vom 15.02.2006
____________________________________________
Ihr Widerspruch
Sehr geehrter Herr D.,
wir bestätigen den Eingang Ihres obigen Schreibens, am 13.02.2006.
Ihre Verärgerung angesichts deutlich angestiegener Energiepreise können wir sehr gut nachvoll-
ziehen. Die aktuellen Preiserhöhungen für Erdgas haben aber mehrere, von Seiten Pfalzgas nicht
beeinflussbare Ursachen:
So sind die Beschaffungskosten für Erdgas ebenso wie die Preise für andere Energieträger in den
vergangenen Monaten erheblich gestiegen. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Energieträ-
gern in vielen Teilen der Welt und der schwierigen Situation in einigen Förderländern ist das Welt-
marktangebot für Erdgas spürbar knapper und der Energieträger damit teurer geworden.
Pfalzgas setzt alles daran, Mehrbelastungen auf der Einkaufsseite nicht vollständig als Preisan-
passung an die Verbraucher weiterzugeben, sondern durch günstigeren Einkauf und interne Rati-
onalisierungen aufzufangen. So sind wir mit unseren Preiserhöhungen unterhalb der Steigerung
unserer Beschaffungskosten geblieben und haben diese auch erst zeitverzögert durchgeführt. E-
benso wie anderen Gasversorgungsunternehmen ist es aber auch Pfalzgas nicht möglich, derart
große Preissprünge, wie wir sie zurzeit auf den Beschaffungsmärkten erleben, durch Rationalisie-
rungen komplett aufzufangen.
Als Gasversorgungsunternehmen der so genannten örtlichen Verteilung haben wir leider keinen
Einfluss auf Rohstoffgewinnung und Importpreise, sondern müssen lediglich selbst auf diese
Preisentwicklungen, die sich in unseren Bezugskosten widerspiegeln, reagieren. Pfalzgas verdient
durch die Preiserhöhungen keinen Cent mehr, sondern gibt lediglich gestiegene Beschaffungskos-
ten weiter, in den meisten Fällen sogar weniger.
Seite 2
Dazu überlassen wir Ihnen 4 Wirtschaftsprüfertestate aus denen Sie entnehmen können, dass der
Anstieg der Beschaffungskosten mit den Preiserhöhungen 2005 nicht vollständig und erst zeitver-
zögert weitergegeben.wurden. Die Preisanpassung zum 01.01.2006 erfolgte unsererseits um den-
selben Betrag wie unsere Bezugskosten gestiegen sind.
Weiteren Informationen zur Gaspreisdiskussion finden Sie auch im Internet unter
http://www.pfalzgas.de, Rubriken \"Preise\" und \"Aktuelles\".
Bezüglich der Rechtsprechung zum § 315 BGB sei unsererseits der Hinweis erlaubt, dass die
Amtsgerichte hier sehr unterschiedlich urteilen. So wurde mit Urteil des AG Koblenz vom
02.06.2005 (AZ: 141 C 403/05) beispielsweise gerade das Recht zur Gaspreisanpassung bestä-
tigt. Des Weiteren verweisen wir in diesem Zusammenhang auch auf ein neueres Urteil des Land-
gerichtes Berlin vom 14.06.2005 (Az.: 20 O 450/04), welches in Kenntnis des Ihrerseits zitierten
BGH-Urteils ergangen ist, in dem es heißt: \"Gaskunden dürfen ihre Rechnungen nicht unter dem
\'Einwand der Billigkeit (§ 315 BGB) kürzen.\" Ein Urteil des Amtsgerichtes Euskirchen vom
05.08.2005 (Az.: 17 C 260/05) vertritt ebenfalls die Auffassung, dass zur Darlegung der Billigkeit
der Gaspreisanpassung der Nachweis einer entsprechenden Bezugskostensteigerung ausrei-
chend ist, ebenso das aktuell ergangene Urteil des Landgerichtes Heilbronn. Hier ist jedoch immer
auch im Einzelfall zu prüfen, mit welcher Fragestellung sich die Gerichte genau beschäftigt haben.
Hinsichtlich der Zulässigkeit von Gassperren und deren Androhung im Zusammenhang des § 315
BGB möchten wir darauf hinweisen, dass unsererseits grundsätzlich keine Sperrandrohungen er-
folgen, sofern sich der Kunde lediglich auf § 315 BGB beruft. Wir werden in jedem Fall die sachli-
che Auseinandersetzung mit unseren Kunden suchen und gegebenenfalls die gerichtliche FeststeI-
lung unserer berechtigten Forderungen herbeiführen.
Der Gesetzgeber verpflichtet die Gasversorgungsunternehmen nach dem Energiewirtschaftsge-
setz jedermann an ihr Versorgungsnetz anzuschließen. Grundlage der Versorgung ist die A VB-
GasV. Gemäß dieser Verordnung, die wir zu Ihrer Information beifügen, ist in § 4 Abs. 2 verfügt,
dass Änderungen der allgemeinen Tarife und Bedingungen nach öffentlicher Bekanntgabe wirk-
sam werden. Dieser Verpflichtung kommen wir immer nach. Bei der Verordnung bzw. Formulie-
rung handelt es sich nicht um \"Geschäftsbedingungen\" der Pfalzgas, sondern um eine für die gan-
ze Bundesrepublik gültige Rechtsverordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Pfalzgas GmbH
AC
CHRlSTES & PARTNER
C. ERGEBNIS
Wir haben die Entwicklung der Bezugspreise der Pfalzgas GmbH seit dem 1. Oktober
2005 mit der von der Pfalzgas GmbH zum 1. Januar 2006 vorgenommenen Preiserhö-
hung der Abgabepreise verglichen.
Als Ergebnis dieser Gegenüberstellung stellen wir fest, dass die Abgabepreise in den Ar-
beitspreisen zum I. Januar 2006 absolut um denselben Betrag angehoben worden sind
wie die Arbeitspreise auf der Bezugsseite. Gleichzeitig blieben die Jahresgrundpreise für
Abnehmer ebenso wie die Leistungspreise auf der Bezugsseite jeweils unverändert.
Frankfurt, den 26. Januar 2006
AC CHRISTES & PARTNER GmbH
WirtschaftsprüfungsgeseIlschaft
Steuerberatungsgesellschaft
____________________________________________
Ende Auszug Schreiben
Den Satz aus dem Schreiben Seite 2 (fett hinterlegt) finde ich hinsichtlich der Entwicklung und mir im Schreiben am 26. Juni 2007
signalisierten Energiesperre doch recht merkwuerdig und verwirrend:
Zitat Anfang Pfalzgas GmbH
____________________________________________
... Hinsichtlich der Zulässigkeit von Gassperren und deren Androhung im Zusammenhang des § 315
BGB möchten wir darauf hinweisen, dass unsererseits grundsätzlich keine Sperrandrohungen er-
folgen, sofern sich der Kunde lediglich auf § 315 BGB beruft...
____________________________________________
Zitat Ende
Hatte man hier ploetzlich etwa seine Meinung geaendert ???
Pfalzgas GmbH hat sich ja dann konsequenterweise schriftlich entschuldigt und die Androhung
der Energiesperre postwendend zurueckgenommen.
Viele Gruesse aus der Pfalz
ManfredD
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Für diese Testate und deren Wertigkeit gibt es passendes Sprichwort:
Die Hand, die einen füttert, beißt man nicht
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
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Original von ktown
Für diese Testate und deren Wertigkeit gibt es passendes Sprichwort:
Die Hand, die einen füttert, beißt man nicht
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
daher heißt es hier im Forum auch,
- zum Gerichtstermin kommen lassen und die sollen einen unabhängigen Gutachter bestimmen!
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@ ManfredD
Möchte auf einiges eingehen:
- Ich habe trotz längerer Recherchen bisher im PLZ-Gebiet 6xxxx keinen Anwalt gefunden der auf Energie-Recht spezialisiert ist.
- Es ist zutreffend, dass viele Versorger sich durch das BGH-Urteil offensichlich gestärkt fühlen und agressiver vorgehen. Die Meinung sie würden wegen kleinerer Beträge vor anderen Kosten zurückschrecken kann nicht aufrecht erhalten werden. In ihrem Fall hat man wegen nur 220,19€ (einschliesslich Zinsen und Kosten) bereits eine Anwaltskanzlei eingeschaltet. Meines Erachtens werden die Versorger sehr schnell das Stadium der Drohgebärde überschreiten- ja sogar müssen wenn sie glaubwürdig bleiben wollen in ihrer damit angedeuteten Strategie.
- Über die Wertigkeit vorgelegter Testate gibt es unterschiedliche Meinungen, auch unter Juristen. Und wie es letzten Endes vor Gericht aussehen wird bleibt noch abzuwarten. Möglicherweise könnte hier auch noch das Sprichwort \" eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus \" zum tragen kommen. Wie auch immer, ich habe bisher kein Testat über Erdgaspreiserhöhungen gesehen das die notwendige Transparenz aufweist um das Vertrauen der Kunden zu fördern.
- Sie sind für eine juristische Auseinandersetzung gut versichert, nehmen Sie also die Herausforderung an.
- Auch den Background Ihres Versorgers nicht vergessen. Die Pfalzgas wurde 1953 als eigenständige Gesellschaft und 100%ige Tochter der Saar-Ferngas AG gegründet. Seit 2002 ist sie eine je 50 prozentige Tochter der Pfalzwerke AG und der Saar-Ferngas AG. Die Saar-Ferngas ist zugleich der Erdgasvorlieferanten der Pfalzgas. Da lässt sich auch leicht einmal die Frage nach den Netznutzunsgebühren stellen deren Kürzung bisher nicht beim Endverbraucher angekommen ist. Der Entgeltgenehmigungsbescheid der Bundesagentur vom 08.11.2006 sieht für die Saar-Ferngas eine Entgeltkürzung in Höhe von 5% vor.
- Ebenfalls nicht vergessen : Die Pfalzgas hat bis heute auch nicht die Angemessenheit der Gaspreisabsenkungen zum 01.01.2007 und zum 01.04.2007 belegt, nicht einmal durch ein dann eventuell umstrittenes Gutachten.
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Original von Zeus
Wie auch immer, ich habe bisher kein Testat über Erdgaspreiserhöhungen gesehen das die notwendige Transparenz aufweist um das Vertrauen der Kunden zu fördern.
Dies ist auch meine Meinung. Welcher private Endkunde hat erstens das fachliche Wissen und zweitens die Hintergrundinformationen um prüfen zu können auf welcher Basis diese Gutachten erstellt wurden und ob es damit korrekt das geforderte wiederspiegelt.
Ja selbst diese Gutachten sind nur sogut wie die Grundlagen auf denen sie erstellt wurden.
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@ Zeus
Vielen Dank fuer die Informationen. Anbei meine Rueckmeldung zu den einzelnen Punkten::
- Im PLZ-Gebiet 6xxxx ist auf der Liste des Bundes der Energieverbraucher kein Anwalt mit Spezialgebiet
Energierecht aufgefuehrt. Ich bin deswegen auf PLZ-Gebiet 5xxxx ausgewichen und habe einen Anwalt der auf
der Liste des Bundes der Energieverbraucher gefuehrt ist - Spezialgebiet Strom- und Gasabrechnung, Billigkeitseinwendung, Fluessiggas.
Ein Kollege von mir, der ein identisches Schreiben der Pfalzgas bekommen hat, hat sich angeschlossen und wird auch vertreten.
Da ich aus der IT-Branche komme und einen 6Mbit Internetzugang habe, kann ich die gesamte Korrespondenz,
mit Uebermittlung von Schriftstuecken, darueber abwickeln. Raeumlich Naehe ist somit nicht unbedingt zwingend.
- Die Gesamtforderungen der Pfalzgas GmbH setzen sich derzeit wie folgt zusammen:
(als Anlage im Schreiben aufgefuehrt - wie unten dargestellt )
Bei den 220,19 Euro ist sicherlich ein \'Additionsfehler\' !!! aufgetreten.
Jahresabrechnung vom 02.06.2006 531,07
5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 20.06.2006 41,52
572,59
Jahresabrechnung vom 23.05.2007 654,86
5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12.06.2007 4,59
659,45
Anwaltskosten 156,50
Gegenstandswert: 1.232,04
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 W RVG 136,50
Post- und Telekomentgelte gern. Nr. 7002 W RVG 20,00
156,50
Gesamt 1.388,54 Euro
- Ich weiss mittlerweile definitiv von drei weiteren Faellen, bei denen Kunden der Pfalzgas GmbH ein
identisches Schreiben des Anwalts bekommen haben, mit gleichen Zahlungsterminierungen.
Vermute daher, man hat flaechendeckend alle Widerspruechler der Pfalzgas GmbH angeschrieben.
- Die \' Qualitaet der Testate \' sehe ich aehnlich
- Ich weiss von meiner Rechtschutzversicherung, dass es seit dem BGH-Urteil vom 13.06.2007, einen \'gravierende Anfrageboom\'
von Kunden auf Rechtschutz zum besagten Thema gibt. Solange meine Rechtschutzversicherung mir den Ruecken staerkt,
sehe ich das erstmal ganz entspannt.
Nochmals vielen Dank fuer Ihre Bemuehungen und Ihre Unterstuetzung.
Viele Gruesse aus der Pfalz
ManfredD
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@ManfredD
die zitierten Urteile sind gerade diejenigen wenigen Urteile, welche für die Versorger entschieden wurden.
Euskirchen ging in Revision und koblenz kann so nicht verglichen werden.
Die weiteren Tatsachen diesbezgl., sind hinlänglich bekannt.
Sofern nicht zuweit, schlage ich als Anwalt Frau Sievers-Röhm in Walsalgesheim heim vor, welche ich nur empfehlen kann.
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Hallo ManfredD,
gehöre auch zu denen, die einwenig gegen die Gaspreiserhöhungen der Pfalgas GmbH rebellieren.
Bin im Landkreis Südwestpfalz zu Hause.
Mit Datum vom 30.07.2007 erhielt meine Firma und ich privat ebenfalls von der RA-Kanzlei Linn & Kollegen ein Schreiben mit dem gleichen Inhalt wir in deinem Schreiben.
Lediglich die ausstehenden Euro-Beträge sind anders.
Ich, privat und mit der Firma legen seit Januar 2006 Einspruch ein, und habe auch die seit dieser Zeit eingetroffenen Jahresrechnungen immer auf den Gaspreisstand vom 01.10.2005 - 0,040200Euro/kwh gekürzt.
Alle Schreiben wie Du sie erhalten hast einschl. den Testaten von PwC vom 21. April, 12. Juli und 17. Oktober 2005 sind auf meinem Tisch gelandet.
Ich habe auch grundsätzlich auf jedes Schreiben der Pfalzgas entsprechend geantwortet. Auch den jeweiligen Gaspreiserhöhungen wurde widersprochen.
Nun würde mich interessieren, da Dein Schreiben von der RA-Kanzlei \"älter\" ist, ob die Frist schon abgelaufen ist und wie die Reaktion seitens der Pfalzgas ist.
Vor allem weis ich noch nicht so genau wie ich jetzt reagieren soll ?
Soll man sich vielleicht mit einem Anwalt zusammentun ?
In Bezug auf die Verbraucherzentralen allgemein, muß ich sagen ist man in dem jetzigen Zustand, bzw. nach der Urteilsverkündung des BGH ziemlich alleine auf weiter Flur.
Vor dem Urteil wurde man vollgeschmissen mit Musterbriefen jeglicher Art,
.......Verbraucher wehre dich.....
.........und jetzt kann man auf keiner Internetseite nachlesen wie man sich verhalten soll, bzw. was seitens des Verbraucherschutzes hier getan wird.
Allgemein: was kann man nun tun ? Zahlen oder Kämpfen ?????
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Original von KlausF
.........und jetzt kann man auf keiner Internetseite nachlesen wie man sich verhalten soll, bzw. was seitens des Verbraucherschutzes hier getan wird.
Allgemein: was kann man nun tun ? Zahlen oder Kämpfen ?????
Dazu dies:
Protest nicht aufgeben! Musterbrief hilft (http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=6409&back_cont_id=4043)
Wobei ich ihn an die individuelle Situation natürlich anpassen würde.
ciao,
sh
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Original von KlausF
Allgemein: was kann man nun tun ? Zahlen oder Kämpfen ?????
Antwort: Zahlen oder kämpfen.
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@KlausF
Ja, wenn es zum Schwur kommt... Wie RR-E-ft bereits geschrieben hat : Zahlen oder kämpfen. Diese Entscheidung muss jetzt jeder für sich alleine treffen . Was für Sie richtig ist kann hier im Forum keiner für Sie entscheiden denn die einzelne Fälle divergieren oft zu sehr. Nur eines haben doch alle hier jetzt betroffenen gemeinsam : sie waren davon überzeugt mit ihrem Widerspruch das Richtige zu tun. Ob sie es auch immer richtig getan haben, daran habe ich so einige Zweifel nach dem was ich in den letzten Tage so alles gehört, gelesen und gesehen habe.
Weder die Verbraucherzentralen noch der Bund der Energieverbraucher konnten das BGH-Urteil präjudizieren und hier im Forum wurde mehr als einmal - insbesondere von RR-E-ft - auf bestehende Risiken hingewiesen.
Heute hat mich ein Kunde der Pfalzgas angerufen und gesagt, dass er weiterkämpfen wolle, obwohl er keine Rechtschutzversicherung hat und es bei ihm um eine relativ niedrige Summe geht.
Er wollte von mir die Adresse eines auf Energiefragen spezialisierten Anwalts und ich musste ihm antworten, dass mir einer solcher in der Pfalz nicht bekannt ist. Ich habe ihm die Adresse der von Herrn Cremer empfohlenen Anwältin Frau Sievers- Röhm in 55425 Waldalgesheim (Telefon 0028-616218 ) gegeben. Sollten Sie sich entscheiden zu kämpfen treffen dort Sie vielleicht Gleichgesinnte.
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Der richtige Name mit richtiger Telefonnummer
Die Rechtsanwältin heist Sievers-Röhmhild M., Spitalstraße 8a, 55425 Waldalgesheim, Tel.: 06721 - 992510.
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@KlausF
Danke für die Korrektur. Da war bei mir einiges durcheinandergekommen. Entschuldigung. Haben Sie sich entschlossen weiterzumachen?
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@KlausF,
Sievers-Röhmhild M.,
danke für die Korrektur, war mir bisher nicht aufgefallen
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@ KlausF
...zahlen oder kaempfen?
Diese Entscheidung muss jeder, wie @Zeus bereits anmerkte, fuer sich alleine treffen, da die Abwaegung eigener finanzieller Risiken
kein anderer treffen kann. Aber es gibt einige Entscheidungshilfen.
Hat man sich bisher immer nach den Empfehlungen vom \'Bund der Energieverbraucher\' und den Verbraucherschutzverbaenden
gerichtet und auch die Widerspruchschreiben an den Energieversorger entspechend verfasst und angepasst, ist dies erstmal eine
gute Grundlage. Und wenn es zum \'Schwur\' ...!!! kommt und der Energieversorger die \'Keule\' auspackt, ist es ganz einfach
diese finanzielle Riskoabschaetzung. Spaetestens mit dem Anschreiben des Anwalt des Versorgers, ist man auf rechtliche
Unterstuetzung eines auf diesem Gebiet spezialisierten Anwalts angewiesen.
Hat man eine Rechtschutzversicherung, die einem den Ruecken staerkt und die Kosten einer ersten anwaltlichen Beratung uebernimmt,
kann man sich erstmal entspannt zuruecklehnen.Die Empehlungen des Anwalts sind ab jetzt massgeblich fuer das weitere Vorgehen.
Mein Kollege, mit fast identischem \'Leidensweg\' bei der Pfalzgas GmbH, und ich, haben uns, da wir beide eine Rechtschutzversicherung haben,
die die Kosten uebernimmt, entschieden, dies jetzt bis auf weiteres durchzustehen.
Auf Empehlung von Hrn. Cremer haben wir beide Frau M. Sievers-Römhild ( dies ist die richtige Schreibweise!!! ohne \'h\' ) mit unseren Faellen betraut.
Die Rueckmeldungen sind bis dato sehr ermutigend und geben Hoffnung.
Ich hatte im Anschreiben des Anwalts der Pfalzgas GmbH eine Zahlungsfrist bis zum 27.07.2007 gesetzt bekommen (Kollege identisch).
Wir haben natuerlich nicht gezahlt. Bisher ist es ruhig und es gibt keine weitere Korrespondenz.
So wie es aussieht, haben alle Widerspruechler der Pfalzgas GmbH, identische Schreiben bekommen.
Man spekuliert hier wahrscheinlich einfach darauf, dass viele Kunden das weitere Risiko scheuen und bezahlen.
Selbst wenn 50% zahlen, waere dies schon ein Erfolg fuer die Pfalzgas GmbH. Und soweit ich das neueste Urteil des BGH
verstanden habe, akzeptiert man somit den aktuellen Preis und es gibt \'no way of return\'.
Mit solchen \'Anwalts-Aktionen\' wie jetzt bei der Pfalzgas GmbH, wird nach meiner Ansicht auch die Front der \'Widerspruechler\'
geschwaecht, da viele aufgeben. Aber verstaendlich - hier ist die \'eigene Haut\' erstmal wichtiger.
Ich werde weiter aktuell berichten, da ich es fuer wichtig halte, dass solche Informationen oeffentlich werden und zur Unterstuetzung anderer Betroffenen beitragen.
Bei der Einschaetzung der derzeitigen Lage \'Unterstuetzung durch Vebraucherschutzverbaende etc\' stimme ich Ihnen zu. Alles etwas \'nebulos und verwirrend\' ...
Gruss aus der Pfalz
ManfredD
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@ ManfredD
Volle Zustimmung mit divergierender Meinung in einem Punkt : ich glaube nicht, dass die Versorger die Widerspruchsfront nur aufweichen wollen und sich mit Teilerfolge zufrieden geben werden. Sie werden meines Erachtens jetzt bis zum letzten Widerständler durchziehen, es sei denn sie werden in einem Verfahren wie sie es jetzt anstreben gestoppt und eines besseren belehrt. Hierfür gebührt Ihnen jetzt schon der Dank aller.
Würden die Versorger bei einem Widerstand wie dem ihrigen jetzt vor einer gerichtlichen Entscheidung den Schwanz einziehen, hätten sie dann an jeglicher Glaubwürdigkeit (soweit überhaupt noch vorhanden) verloren, und dies würde der Front der Widersprüchler neue Impulse geben.
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Hier kann ich Zeus nur beipflichten.
Das die Versorger nun in Bewegung geraten ist für beide Seiten gut. Es kommt letztlich, so hoffe ich, bei gut vorbereiteter Wiederspruchsbegründung zu dem für die Verbraucher erhofften Urteil.
Andersrum kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass die Versorger nicht auch Rechtsanwälte in ihren Reihen haben die das BGH-Urteil \"richtig\" deuten.
Für mich scheint dieses Urteil nämlich kein \"Freifahrtschein\" für die Versorger zu sein, ihre Außenstände nun einzuklagen. Zumindestens nicht für alle.
Es stellt sich hier die Frage ob die Pfalzgas GmbH hier nur bellt oder auch beisen will.
Warten wir es mal ab, ob es überhaupt zu einem Gerichtstermin kommt.
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Also ich habe mich entschlossen, obwohl ich keinen Vertragsrechtsschutz habe, weiterzumachen.
Nach Rücksprache mit RA Sievers-Römhild (ohne \"h\") werden vorab für außergerichtliche Korresondenzen Kosten abhängig des Streitwertes
= bis 600 Euro - ca. 83 Euro Anwaltsgebühren
=600 bis 900 Euro - ca. 125 Euro Anwaltsgebühren anfallen.
Bei meinem privaten Widerspruch bewege ich mich bei gesamt einschl. Verzugszinsen, Anwaltsgebühren gegenerischer Seite usw. bei ca. 550,00 Euro,
mit dem Geschäft ebenfalls bei ca. 580,00 Euro.
Also fallen für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwaltes bei mir 2 x ca. 83,00 Euro an.
Ich glaube 83,00 Euro die es wert sind.
Also an alle, die keinen Rechtschutz haben: die vorab anfallenden Anwaltskosten fallen weit aus geringer aus wie man meint.
Allerdings nur für den außergerichtlichen Bereich.
Kommt die Sache dann vor Gericht, sieht es anders aus.
Aber ich glaube, daß alle die jetzt erst Post vom Anwalt der Gasversorger erhalten, in diesen \"Genuss\" nicht kommen, da garantiert vorher entweder alles unter den Tisch fällt, oder es ist zu einem Musterprozess gekommen der positiv oder negativ für den Endverbraucher ausgegangen ist.
Bei negativem Urteil heist es sowieso daß alle Endverbraucher trotz Einsprüchen die Forderungen begleichen müssen, ohne wenn und aber.
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Original von KlausF
Bei negativem Urteil heist es sowieso daß alle Endverbraucher trotz Einsprüchen die Forderungen begleichen müssen, ohne wenn und aber.
Dies ist erst dann der Fall, wenn es gegen einen selbst als Beklagten ein rechtskräftiges Urteil gibt, also nicht, wenn ein Nachbar - aus welchen Gründen auch immer - einen solchen Rechtsstreit verloren hat.
Ein Urteil gegen alle Endverbraucher kann es nur dann geben, wenn alle Endverbraucher zugleich mit einer Klage gemeinsam verklagt werden und in diesem Rechtsstreit als Beklagte endgültig unterlegen sind.
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@RR-E-ft
Richtig! Wir dürfen aber den psychologischen Effekt nicht vergessen. Viele werden dann geneigt sein endgültig zu resignieren und nicht mehr bereit sein - so dann empfunden - erheblich gesteigertes Risiko einzugehen.
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@Zeus
\"Psychologische Kriegsführung\" ist eben etwas anderes als Juristerei.
Meine Meinung ist, dass derjenige, der (grundlos) in Depression verfällt, sich eher an einen Psychologen wenden sollte.
Was viele andere machen, kann einem selbst doch herzlich egal sein. Schließlich kämpft jeder um die Hoheit über die eigene Geldbörse. ;)
Schließlich haben die allermeisten Gaskunden immer alles anstandslos bezahlt, ohne dass sich diejenigen, die sich gegen überhöhte Preise zur Wehr setzen, davon haben beirren lassen. Weshalb es anders werden sollte, vermag ich nicht zu erkennen.
Schließlich kann ein negatives Urteil darauf gründen, dass der verklagte Kunde unzureichend bestritten hatte. Das mag diesen selbst kurz in eine Resignation stürzen, aber bitte doch keine anderen Kunden, die sich zur Wehr setzen.
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Update Status Pfalzgas GmbH 05.08.2007
Habe jetzt Rueckmeldung von meiner Rechtsanwaeltin ( anwaltliche Beratung ) und fuehle mich in meiner Position gestaerkt, nicht zu zahlen.
Es macht in meinem Fall Hoffnung und \'Lust auf mehr\' :-).
Von der Pfalzgas GmbH gibt es bisher keine weiteren Anschreiben.
Viele Gruesse aus der Pfalz
ManfredD
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Wie bereits bekannt ist erhöht die Pfalzgas ihre Gaspreise zum 01.10.2007.
Wie ist so das allgemeine Verhalten der Gegener dieser Seite ?
Einspruch Ja oder Nein ?
Gibt\'s hierfür irgendwo wieder ein spezieller Vordruck ?
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@KlausF
Wie bisher gehandhabt. Widerspruch! Die Pfalzgas soll nachweisen, dass die Erhöhung den gestiegenen Bezugskosten, abzüglich eventueller Einsparungen (z.B. gesenkte Netzzugangsentgelte) entspricht und die Kalkulation ihres Gesamtpreises offen legen.
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Original von Zeus
Die Pfalzgas soll nachweisen, dass die Erhöhung den gestiegenen Bezugskosten, abzüglich eventueller Einsparungen (z.B. gesenkte Netzzugangsentgelte) entspricht ...
Das würde ich auf keinen Fall so schreiben.
Ich würde immer die Berechtigung zur einseitigen Preisänderung abstreiten (vor allem als Sondervertragskunde) und zusätzlich den Gesamtpreis als unbillig rügen.
Keinesfalls sollte man sich die Ausdrucksweise der Energieversorger aneignen und nur von \"Weitergabe der erhöhten Bezugskosten\" und dergleichen faseln. ;)
Ganz im Gegenteil: Man sollte auch die Weitergabe von überhöhten Bezugskosten rügen und den Versorger auffordern, gegen solche überhöhten Bezugskosten vorzugehen.
Generell gilt natürlich: Widersprechen!
Die Gaspreise sind nach wie vor stark überhöht und damit unbillig.
ciao,
sh
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@superhase
Stimme zu. Im Widerspruch natürlich nur von \"überhöhten Bezugspreisen\" schreiben. Wollte nur aufzeigen warum Widerspruch und nicht einen solche vorformulieren. Das überlasse ich Juristen.
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Ich stehe schon mal oben im Threat. Wir haben seit 2006/2007 nach §315 gegen die Gaspreise Widerspruch eingelegt.
Die Pfalzgas GmbH stellte mir plötzlich heute eine Phantasierechnung von runden 300 € und droht mir mit einer Gassperrung, falls ich nicht bis zum 05.09 (ab jetzt eine Woche Zeit) zahle (zuzüglich 4€ Mahngebühr). Obwohl ich eine schriftliche Zusage schwarz auf weiß habe, daß die Abschlagshöhe 334 € beträgt und wir den Abschlag schon vor zwei Wochen überwiesen haben, welcher abgebucht ist. Als ich dort einfach nachhake, welche Rechnung dies nun sein soll, weis die Mitarbeiterin nicht Bescheid und lenkt ein, dies wäre eine Fehlbuchung. Ich hake sofort nach und verlange eine Bestätigung dieser Aussage in schriftlicher Form. Dann geht ein seltsamer Zirkus von künstlich erzeugten Mißverständnissen los, der sich wegen einer Telefonbockade fast einen ganzen Tag hinzieht. Zum Schluß bekomme ich meine Bestätigung, jedoch erkenne ich in meinem Kundenkonto, das mir so zufällig zu Augen kommt, sehr seltsame Buchungsvorgänge, die überhaupt nicht stattfinden konnten. Was tun?
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Update Status Pfalzgas GmbH 10.09.2007
Von der Pfalzgas GmbH gibt es bisher keine weiteren Anschreiben. Alles ruhig. Sobald es neue Ereignisse gibt, werde ich dies hier zeitnah dokumentieren.
Viele Gruesse aus der Pfalz
ManfredD
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Hallo,
ich habe ebenfalls schon seit einiger Zeit genau diese zitierten Schreiben mit exaktem Inhalt und ebengleicher Datumsangabe erhalten.
Am 2.10. bekam ich nun eine Terminladung für das Amtsgericht Landau für den 15.11.2007 datiert auf den 26.9.07.
Mein Ansprechpartner waren bislang immer die Verbraucherzentralen und heute führte ich nun ein ziemlich langes Telefonat mit einem ihrer Vertragsanwälte, der mir auch vom Bund der Energieverbraucher erzählte. So stieß ich auf diese Seite.
Der Anwalt machte mir jedoch nicht allzuviel Hoffnung, da bei mir Mangels Kapital und fehlender Rechtsschutzversicherung keine Möglichkeit zur Ausfechtung des Rechtstreites besteht und mir ein \"Sofortiges Anerkenntnis\" empfohlen, um wenigstens nicht auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben.
Ich würde jetzt gerne wissen, ob es bereits andere Klagen gibt, die von Pfalzgas eingeleitet wurden und was von anderen Beklagten unternommen wurde.
Vielleicht gibt es die Möglichkeit sich zu einer \"Sammelbeklagtengesellschaft \" zusammenzuschließen, um die finanziellen Risiken möglichst gering zu halten. Ich kenne mich im deutschen Rechtsdschungel leider gar nicht aus.
Der Rechtsanwalt hat mir eine Menge Tipps gegeben und auch einiges zu einem möglichen Prozess gesagt. Wenn jemand Interesse hat, können wir uns hier gern austauschen.
Ich jedenfalls bin sehr frustriert, dass die Rechtssprechung wieder mal von der Abhängigkeit von Kapital bestimmt wird, aber so ist wohl...
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@nicolinator
Tarifkunde oder Sonderabkommen? (http://www.pfalzgas.de/visavi/download-pdf/preise_01102007.pdf)
Für Bedürftige gibt es abhängig von den Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung Prozesskostenhilfe, so dass grundsätzlich jeder seinen Streit ausfechten kann.
Der Bund der Energieverbraucher hatte zudem einen sog. Prozesskostenfond aufgelegt, der verklagte Kunden unterstützt. Es kann niemand etwas dafür, wenn Sie sich an diesem nicht beteiligt hatten.
Wenn die Klage erst am 02.10.2007 zugestellt wurde, ist noch etwas Zeit für die Verteidigungsanzeige und um sich auf eine Verteidigung zu präparieren, die Klageerwiderung zu fertigen. Ungewöhnlich ist es, wenn zugleich mit der Klage die Ladung zum Termin zugestellt worden sein sollte. Vielleicht ist ein Kollege aus der Anwaltsliste des Bundes der Energieverbraucher bereit, die Verteidigung zu übernehmen und hat Zeit, den Termin wahrzunehmen und den Strauß zu fechten...
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Ich bin Tarifkunde.
Natürlich würde ich mich sehr freuen und es mir sehr helfen, wenn sich entsprechende Fachleute mit meinem Fall (und wahrscheinlich dem 100er anderer)beschäftigen könnten.
Teilen Sie mir einfach mit, was ich tun soll.
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@nicolinator
bisher gab es keinen weiteren Schriftverkehr mit Pfalzgas.
Bin gespannt, ob ich auch demnaechst \'Post\' bekomme. Da ich allerdings eine Rechtschutzversicherung habe, die mich unterstuetzt, sind meine Voraussetzungen etwas besser. Sobald sich ein neuer Status ergibt, melde ich mich.
Gruss aus der Pfalz
ManfredD
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Ich habe mich auch privat noch ein wenig umgehört, aber insgesamt keine wirklich befriedigende Antwort bezüglich meiner Möglichkeiten bekommen.
Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass ich ein sofortiges Anerkenntnis mit Verwahrung gegen die Kosten geben werde, um wenigstens nicht auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben. Somit hat dann die Pfalzgas erreicht, was sie wollte (abzüglich hoffentlich der Gerichtskosten) und die Zivilcourage war nutzlos. Geld ist eben Macht.
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@nicolinator
Und was ist nun bei Dir abgelaufen? Vorläufige Anerkenntnis oder Verhandlung?
W. Abgezok