Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Dies & Das => Thema gestartet von: RR-E-ft am 04. Juli 2007, 18:48:53
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Stadtwerke klagen wegen Millionenschaden (http://www.focus.de/finanzen/banken/deutsche-bank-kunden_aid_64325.html)
Würzburg contra Deutsche Bank (http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,492229,00.html)
Muss die Bank vor Gericht Zahlen offen legen, weil die Stadtwerke es verlangen? (http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,492229-2,00.html)
In Hagen gar 50 Mio EUR Verlust (http://www.br-online.de/bayern-heute/artikel/0703/19-wvv/index.xml)
\"Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.\"
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\"Fiasko in Würzburg\" (http://www.zeit.de/online/2007/29/querdax-wuerzburg-stadtwerke)
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Da sind schon große Banken pleite gegangen und da haben sich schon viele verspekuliert z.B.:
Der Fluch der Derivate
(http://images.zeit.de/text/2005/51/G-AHBR)
... und in der Perspektive des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank sind die Stadtwerke-Verluste ja immer noch Peanuts.
Ich denke, die Verträge und die Dokumentation der Aufklärung wird die Deutsche Bank wohl wasserdicht gemacht haben.
Und wieder ein Grund mehr, die Preise zu erhöhen; Umlage auf die Verbraucher wie gehabt. X(
Oder wird da im gegebenen Fall die Kommunalaufsicht tätig und die Verantwortlichen zur Kasse gebeten?
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@nomos
Zur Kasse beten .... ;)
Sollten Verwantwortlichen schuldhaft gehandelt haben und regresspflichtig sein, hilft dies nicht weiter, wenn die Verantwortlichen selbst nicht über soviel Geld verfügen und auch keine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.
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Original von RR-E-ft
@nomos
Zur Kasse beten .... ;)
Sollten Verwantwortlichen schuldhaft gehandelt haben und regresspflichtig sein, hilft dies nicht weiter, wenn die Verantwortlichen selbst nicht über soviel Geld verfügen und auch keine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.
@RR-E-ft
Wer sich so versucht mit Derviaten vor Risiken abzusichern, der sollte wenigsten eine ausreichende D&O-VERSICHERUNG (http://www.manager-magazin.de/unternehmen/mittelstand/0,2828,333971-3,00.html)
abgeschlossen haben. ;)
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Stuttgarter Zeitung: Stadtwerke aus Baden-Württemberg offensichtlich nicht dabei (http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1460870?template=artikel_bildlinks_stz_druck)
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jeder privatmensch haftet persoenlich fuer seine untaten...
ich finde das ist auch gut so
das soll auch fuer die manager und politiker so sein...
wir sehen ueberall wo das hinfuehrt wenn dem nicht so ist...
nach mir die sintflut (suendflut)...
X(
DAS KAPITAL
frueher brutal national
heute fatal global
wir brauchen andere politiker!
STOPPT IHRE HANDLANGER
INWO (http://inwo.de/)
die seite der initiative für natürliche wirtschaftsordnung
:]
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Nach seiner Auffassung haben insgesamt 200 Kommunen und 500 Mittelständler Verluste wegen riskanter Zinsswap-Geschäfte angehäuft (http://www.n-tv.de/941803.html?310320081444)
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@kamaraba, es ist unglaublich, da ist überall die schützende Hand über den kommunalen Wirtschaftunternehmen sichtbar, egal welcher Sachverhalt!
Gibt es wieder eine Sonderbehandlung für kommunale Wirtschaftsunternehmen? In anderen Fällen will man aber die Gleichbehandlung (unbegrenzte Gewinne). Die anfänglichen Gewinne hat man auch hier \"klaglos\" mitgenommen. Anderen Unternehmen wird dieser besonderen Schutz nicht zugestanden.
Neben den Würzburger Stadtwerken haben in B-W auch die Stadtwerke Pforzheim, der Abwasserzweckverband Ravensburg und die Ulmer Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft Millionen der Ausfallrisiken realisieren müssen.
Wird da jetzt gerichtlich dokumentiert, dass \"Privaten\" doch mehr Kompetenz zukommt?Laut Stuttgarter Zeiung von heute (Seite 11) - auszugsweise und verkürzt- :
Das Urteil überrascht. Bei der Zeugenvernehmung hat der Sachbearbeiter den Eindruck hinterlassen, sich über die Risiken bewusst gewesen zu sein. Im Verkaufsprospekt ist der spekulative Charkter zweifelsfrei aufgezeigt.
Die Mitschuld hängt nach Ansicht des Gerichts mit dem besonderen Status des Kunden zusammen. Man hätte diesem Kunden eine solche Zinswette nicht anbieten dürfen und falls doch, dann hätte weitaus stärker auf alle möglichen Risiken aufmerksam gemacht werden müssen als bei einem Verkauf an einen nomalen Investor, so der Tenor des Urteils.
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Focus (http://www.focus.de/finanzen/boerse/rechtstreit-hagen-verliert-deutsche-bank-gewinnt_aid_318385.html)
Landgericht Wuppertal Presseinformation (http://www.lg-wuppertal.nrw.de/presse/pressmit/08-07-16%20Hagen-DtBank.pdf)
PS:
Bemerkenswert ist die Unterscheidung des Gerichts zwischen der Stadt und der Beteiligungs-GmbH, handelt es sich doch bei der GIV um eine 100%ige Tochtergesellschaft. Die Stadt und die Tochter sollten sowohl über die Gesellschafterversammlung als auch über die Vertreter im Aufsichtsrat über derartige Geschäfte gegenseitig voll informiert sein. Alles andere wäre nicht in Ordnung. Ich vermute stark, dass es sich hier gar um zustimmungspflichtige Geschäfte gehandelt hat.
Die Differenzierung ist so kaum nachvollziehbar. Entweder oder?