Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => F => Stadt/Versorger => Favorit Fernwärme => Thema gestartet von: der.philosoph am 03. Juli 2007, 20:25:16

Titel: billigkeitseinwand für 2006
Beitrag von: der.philosoph am 03. Juli 2007, 20:25:16
hallo zusammen,

seit einer guten woche arbeite ich an meinem billigkeitseinwand an unseren fernwärmeversorger favorit.beim durchstöbern ist mir viel hilfreiches unter die augen gekommen.
nur habe ich noch keine antwort auf die frage bekommen,ob ich als neukunde von 2005(der vertrag läuft ab 01.08.2005) rückwirkend die billigkeit des gesamtpreises für 2005 rügen kann.und wenn ja welche auswirkung hat das?
kann/muss ich dann meine eigens erstellte abrechnung auf den daten von 2004 basieren lassen?welche ich nicht habe, da meine erste abrechnung zu den grund- und arbeitspreisen von 2005 erfolgte.

einen angenehmen abend wünschend, mit dem wunsch um hilfe verbunden,
verbleibt der.philosoph
Titel: billigkeitseinwand für 2006
Beitrag von: der.philosoph am 04. Juli 2007, 19:51:28
hallo zusammen,

seit einer guten woche arbeite ich an meinem billigkeitseinwand an unseren fernwärmeversorger favorit.beim durchstöbern ist mir viel hilfreiches unter die augen gekommen.
nur habe ich noch keine antwort auf die frage bekommen,ob ich als neukunde von 2005(der vertrag läuft ab 01.08.2005) rückwirkend die billigkeit des gesamtpreises für 2005 rügen kann.und wenn ja welche auswirkung hat das?
kann/muss ich dann meine eigens erstellte abrechnung auf den daten von 2004 basieren lassen?welche ich nicht habe, da meine erste abrechnung zu den grund- und arbeitspreisen von 2005 erfolgte.

einen angenehmen abend wünschend, mit dem wunsch um hilfe verbunden,
verbleibt der.philosoph
Titel: billigkeitseinwand für 2006
Beitrag von: DieAdmin am 04. Juli 2007, 20:05:22
@ der.philosoph,

bitte künftig nicht in 2 Bereichen Beiträge posten und etwas mehr Geduld. Ist doch erst ein Tag die erste Anfrage her
Titel: billigkeitseinwand für 2006
Beitrag von: Cremer am 04. Juli 2007, 21:26:04
@der.philosoph,

aus meinem Empfinden würde ich sagen, dass Sie den Unbilligkeitseinwand erst ab Vertragsbeginn erheben können/sollten.

Damit gelten auch diese Preise ab Vertragsbeginn.

Achtung, Widerspruch gegen die Preishöhe an sich und die Preissteigerung einlegen!
Titel: billigkeitseinwand für 2006
Beitrag von: eislud am 05. Juli 2007, 10:32:49
@der.philosoph

Wenn Sie Sondervertragskunde sind, also nicht grundversorgt werden, was meines Erachtens im Fernwärmebereich sehr wahrscheinlich ist, haben Sie den Anfangspreis vom 01.08.2005 vereinbart und sind regelmäßig an diesen gebunden, wie @Cremer schon geschrieben hat.

Für die anschließenden Preiserhöhungen gibt es normalerweise eine Preisanpassungsklausel, die aber regelmäßig an dem Transparanzgebot § 307 BGB scheitert und deshalb unwirksam ist.    

Hier (http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1703/) noch ein Link zum Musterschreiben an den Gas- / Stromversorger vom Bund der Energieverbraucher, für den Fall dass Sie das Musterschreiben noch nicht kennen. Kleinere Anpassungen, wenn überhaupt, und Sie können ihn auch für Fernwärme verwenden.

Im Musterschreiben des Bundes der Energieverbraucher sind alle notwendigen Aspekte eines Widerspruchs gegen die Preise und Preiserhöhungen enthalten.
 
Gruss eislud
Titel: billigkeitseinwand für 2006
Beitrag von: der.philosoph am 05. Juli 2007, 15:01:04
hallo zusammen ,

erst einmal danke für die antworten.kann ich sondervertragskunde sein wenn von dem fernwärmelieferanten ca.1200 haushalte in unserer strasse beliefert werden?eigentlich doch nicht,da so etwas wie ein anschlusszwang besteht.soll heissen,es gibt keine alternative zur fernwärme.

grüsse aus dem mittlerweile sonnigen hamburg

der.philosoph
Titel: billigkeitseinwand für 2006
Beitrag von: eislud am 05. Juli 2007, 15:25:37
@der.philosoph

Ob Anschlußzwang oder ca. 1200 Haushalte ist meines Erachtens nicht ausschlaggebend.

Aber - Ich hatte die grundlegenden Verordnungen und Gesetze aus dem Umfeld Gas und Strom auf die Fernwärme interpretiert. Nach kurzer Durchsicht der AVBFernwärmeV scheint mir das jedoch nicht ganz angebracht.


Wenn Sie bei Vertragsabschluss einem Preis zugestimmt haben, zum Beispiel, weil der Preis im Vertrag benannt ist, dann sind Sie dem Namen nach Sondervertragskunde.
Erklären Sie doch mal, wie der Vertrag zustandegekommen ist und ob dort Preise enthalten sind und ob eine Preisanpassungsklausel vorhanden ist.

Gruss eislud
Titel: billigkeitseinwand für 2006
Beitrag von: der.philosoph am 05. Juli 2007, 15:49:21
also eine preisanpassungsklausel ist vertraglich festgelegt ja.wie der vertrag zu stande kam ist einfach.er wurde uns zu geschickt und wir haben ihn unterschrieben,da es ja keine andere möglichkeit gab.meines wissens haben wir keinem preis zugestimmt.es gibt ganz normal den arbeits - und den grundpreis.während sich der arbeitspreis im letzten jahr geändert hat, ist der grundpreis gleich geblieben.aber ich schau nachher nochmal nach.
Titel: billigkeitseinwand für 2006
Beitrag von: der.philosoph am 05. Juli 2007, 16:16:51
so!jetzt habe ich mir den vertrag bzw.sein muster hervorgekramt.wir sind mit den rechten und pflichten in den bestehenden vertrag mit unserem vermieter eingetreten.uns wurde aber ein mustervertrag zugeschickt.in dem muster wird preislich gesehen bezug auf den basispreis genommen.

stand:01.01.1968(01.01.1997).

der arbeitspreis wird hier mit 0,6551 cent pro kw/h angegeben.so günstig war das mal????

ok - was heisst das nun für mich?
Titel: billigkeitseinwand für 2006
Beitrag von: eislud am 05. Juli 2007, 18:12:22
@der.philosoph

Ich gehe davon aus, dass Sie einen Vertrag über Fernwärme mit dem Versorger haben und dass hier nichts über den Vermieter läuft.

Ich weiß nicht wirklich welche Art von Vertrag Sie haben. Ich würde immer noch auf einen Sondervertrag tippen, bei dem Sie einen Anfangspreis vereinbart haben, ich weiß es aber nicht.

Nochmal zum Anschlusszwang, den Sie ja bereits erwähnt hatten.
Laut Rechtssprechung ist bei Anschlusszwang meines Erachtens eine Billigkeitsprüfung des Gesamtpreises möglich und das unabhängig davon, ob Sie einen Anfangspreis vereinbart haben oder nicht.
Sie könnten also zukünftig irgendeinen Preis zahlen und um den Nachweis der Billigkeit bitten. Bis dahin wäre dann nichts fällig.


Wie man sieht, bin ich ganz schön am Schwimmen und komme über Tippen und Vermutungen nicht hinaus, weil mir das Thema Fernwärme wirklich nicht geläufig ist. Ich möchte auch deshalb zum Thema nichts weiter schreiben. Vielleicht gibt es hier andere, die sich mit der Materie besser auskennen und die noch einen Rat haben.

Gruss eislud
Titel: billigkeitseinwand für 2006
Beitrag von: der.philosoph am 05. Juli 2007, 18:49:13
@eislud

mit dem vertrag zugeschickt bekommen haben wir ein formular \"übertragung der rechte und pflichten\"
darin steht geschrieben:

ich /wir (der/die mieter) bin/sind damit einverstanden, dass ich/wir in den mit dem unten genannten eigentümer für das o.g. objekt geschlossenen \"anschluss- und versorgungsvertrag für fernwärme\" und in den \"vertrag über die lieferung und abrechnung von wasser\" eintrete(n) und dass alle rechte und pflichten aus diesem vertag - insbesondere die übernahme der kosten für die lieferung und abrechnung von wärme und wasser - vom eigentümer auf mich/uns übergehen.für die kündigung dieses versorgungsverhältnisses durch die mieter gelten die bestimmungen der §§ 32 und 33 der avbfernwärmev.

das ist der einzige \"vertrag\" den wir mit dem fernwärmeversorger haben.

gruss der.philosoph
Titel: billigkeitseinwand für 2006
Beitrag von: ESG-Rebell am 05. Juli 2007, 19:02:14
Zitat
Original von der.philosoph
der arbeitspreis wird hier mit 0,6551 cent pro kw/h angegeben.so günstig war das mal????

Zitat
Original von der.philosoph
das ist der einzige \"vertrag\" den wir mit dem fernwärmeversorger haben.

Sollten Sie - wie hier vermutet - einen gültigen Sondervertrag mit fehlender oder ungültiger Preisanpassungsklausel haben, dann könnte dieser Vertrag wirklich Gold wert sein!

Im schlimmsten Fall hieße das für den Versorger: Lebenslange Lieferung für 0,6551 cent pro kw/h  =)

Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: billigkeitseinwand für 2006
Beitrag von: der.philosoph am 05. Juli 2007, 19:35:50
@esg-rebell

na schönen dank! das wäre doch mal ne neuigkeit. allerdings keine an die ich glaube.
wenn ich das formblatt \"übertragung der rechte und pflichten\" als einziges unterschreibe, muss ich mich dann über die vertragsinhalte kundig machen?es werden in diesem formblatt als vertagsbestandteile

-anschluss- und versorgungsvertrag für fernwärme(muster)
-vertrag über die lieferung und abrechnung von wasser(muster)
-\"ergänzende bedingungen der favorit\"
-avbfernwärmev, ggf. heizkostenverordnung(heizkostenV)    und
-avbwasserv    

aufgeführt.

der versorger hat uns diesen muster -vertrag mitgeschickt in dem auf den basispreis stand:01.01.1968(01.01.1997) bezuggenommen wird.der vertrag wurde von keiner partei unterzeichnet und ist deutlich als m u s t e r gekennzeichnet.weigere mich irgendwie ihn hier komplett abzutippen(gibt es eine andere möglichkeit?), werde es aber wohl morgen in einer ruhigen minute tun.





@cremer

sollte es nicht möglich sein rückwirkend zum september 2004 zu rügen/widersprechen.man könnte ja davon ausgehen, dass der preis bei vertragsabschluss zum 01.08.2005 schon unbillig war(wenn gleich billiger als er es jetzt ist).?.


müde aber gespannte grüsse der.philosoph
Titel: billigkeitseinwand für 2006
Beitrag von: ESG-Rebell am 06. Juli 2007, 10:11:44
Zitat
Original von der.philosoph
@esg-rebell

na schönen dank! das wäre doch mal ne neuigkeit. allerdings keine an die ich glaube.
wenn ich das formblatt \"übertragung der rechte und pflichten\" als einziges unterschreibe, muss ich mich dann über die vertragsinhalte kundig machen?
[...]
weigere mich irgendwie ihn hier komplett abzutippen.
Sie brauchen nicht alle Blätter abzutippen.

In ihrer Lage würde ich mir aber wirklich mal gründlich überlegen, ob ich nicht mal alle Vertragsunterlagen zu einem Anwalt trage, der schonmal was mit Energierecht gemacht hat, die Erstberatungsgebühr investiere,  und ihn prüfen lasse,

Das könnte sich m.E. unter dem Strich wirklich auch finanziell lohnen.

Jedenfalls werden Sie ja nicht (jetzt noch) irgendetwas vorschnell unterschreiben, nicht wahr?

Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: billigkeitseinwand für 2006
Beitrag von: eislud am 06. Juli 2007, 12:23:04
Zu Fernwärme gibt es in diesem (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=28681#post28681) und diesem (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=28746#post28746) Posting noch Informationsmaterial.
Vielleicht mal die beiden Urteile und das Rechtsgutachten studieren.

Gruss eislud
Titel: billigkeitseinwand für 2006
Beitrag von: der.philosoph am 06. Juli 2007, 13:09:30
@eislud

vielen dank!bin den postings schon beim ersten durchsuchen des forums auf die schliche gekommen.kenne die inhalte sehr gut(die nächte waren lang).aber vielen dank!!!
Titel: billigkeitseinwand für 2006
Beitrag von: der.philosoph am 06. Juli 2007, 14:10:29
hallo nochmal!

kann mir rein zufällig noch mal jemand auf die frage eine antwort:

kann ich bei vertragsabschluss 01.08.2005 den preisen rückwirkend zum september 2004 widersprechen?

lg der.philosoph
Titel: billigkeitseinwand für 2006
Beitrag von: RR-E-ft am 06. Juli 2007, 15:01:51
Wenn man für einen anderen in einen bereits bestehenden Vertrag durch Übernahme aller Rechte und Pflichten eingetreten ist, so hat man gar keinen neuen Vertrag abgeschlossen.

Es kommt dann darauf an, was bei Abschluss des ursprünglichen Vertrages, in den man eingetreten ist, vereinbart wurde.

Wurde dabei etwa 1968 ein Preis, aber keine wirksame Preisanpassungsklausel vereinbart, dann gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis weiter.

Es ist nur komisch, wenn man in einen bestehenden Vertrag eintritt, Rechte und Pflichten des selben übernimmt, ohne diese Rechte und Pflichten überhaupt zu kennen. So ein Verhalten erscheint doch hoch riskant.

Was, wenn nach dem Vertrag der Abnehmer etwa noch 2 Mio EUR an den Versorger zu zahlen hat? Diese Verpflichtung hätte man dann mit seiner Unterschrift übernommen.

Könnte doch sein. 8o
Titel: billigkeitseinwand für 2006
Beitrag von: der.philosoph am 06. Juli 2007, 15:10:30
@ pr-e-ft

interessante und vor allem ziemlich korrekte sichtweise.wenn mir in dem anschreiben aber ein mustervertrag mitgeschickt wird, gehe ich doch davon aus, dass es sich um eben diesen handelt welchen der versorger mit dem vermieter hat.alles andere wäre doch eine täuschung/betrug oder etwa nicht?

grüsse aus dem wetterwechselhaften hamburg

der.philosoph
Titel: billigkeitseinwand für 2006
Beitrag von: RR-E-ft am 06. Juli 2007, 15:24:57
Man ist doch nicht in die Rechte und Pflichten aus einem Mustervertrag eingetreten, sondern in die Rechte und Pflichten aus einem ganz konkreten, bestehenden Vertragsverhältnis.

Dass man nicht in die Rechte und Pflichten aus einem Vertragsmuster, sondern eines konkreten Vertrages eintritt, ist so offensichtlich, dass man darüber wohl nicht getäuscht werden kann.

Wenn man mit einem Bauträger vor Vertragsabschluss ein Musterhaus besichtigt, geht man ja auch nicht davon aus, dass man in dieses, besichtigte Musterhaus später auch einziehen wird. :rolleyes:


Also sollte man sich schleunigst darum kümmern, zu erfahren, welche Rechte und Pflichten man eigentlich tatsächlich übernommen hat, etwa indem man sich eine Kopie einer bei Vertragsabschluss errichten Vertragsurkunde übersenden lässt. Auf die Überlassung einer solchen bzw. Überlassung des Vermieter- Exemplars im Original hätte man schon vor/ bei Vertragseintritt dringen sollen. Sonst verteilt man Blankoschecks.
Titel: billigkeitseinwand für 2006
Beitrag von: der.philosoph am 06. Juli 2007, 18:00:43
@ pr-e-ft

vielen dank!ich gebe zu sie haben recht!
wir haben jetzt rückwirkend zum sep.04 widersprochen,da der vertag mit dem vermieter zu diesem zeitpunkt bestand.

und ihrem rat werde ich folgen und mir eine kopie des vertrages versorger/vermieter zukommen lassen.

der.philosoph
Titel: billigkeitseinwand für 2006
Beitrag von: der.philosoph am 09. Juli 2007, 16:44:49
@esg rebell oder allgemein


wann ist denn eine preisanpassungsklausel unwirksam und wann nicht?

der.philosoph