Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => Energieversorgung Inselsberg => Thema gestartet von: DieAdmin am 28. Juni 2007, 23:04:35
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Stromlieferungsvertrag, Angebot vom 22.06.07 EVI-Therm
Hallo @all,
heut haben mich 2 EVI-Kunden unabhängig voneinander informiert, dass sie Post von der EVI erhalten haben und mir die Dokumente zur Verfügung gestellt, um eure geschätzte Meinung zu erfahren:
Beide Kunden sind der Ansicht (wie im Schreiben formuliert) nicht zu dem \"Allgemeinen Tarif\" versorgt zu werden. Und einer ist Gewerbekunde, da kann ich mir das auch nicht vorstellen.
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und beigefügt http://www.evi-energy.de/page.php?page=/evi/strom/preisliste_eigen.html&navid=3 als Preisblatt.
Ich selbst habe keine Post bekommen.
Die Kunden hatte ich darauf hingewiesen, dass die neuen Verordnungen keine Anpassungen erforderlich machen. Auch wenn die EVI in ihrem Anschreiben den Eindruck erweckt.
Und hier mal ein Link Neue GasGVV verpflichtet zu neuen Lieferverträgen??? (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=6164)
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@Evitel2004
Wer schon einen Vertrag hat, der ungekündigt besteht, braucht keinen neuen Vertrag.
Diese Kunden haben bisher schon Sonderverträge. Da stellt sich die Frage, ob in diesen überhaupt ein Recht zur Kündigung durch den Lieferanten vereinbart worden ist. Besteht ein solches vertragliches Kündigungsrecht des Lieferanten nicht, so kann der Vertrag auch nicht ordnungsgemäß gekündigt werden.
Wer nicht unterschreibt, bleibt also in seinem alten ungekündigten Vertrag,
der womöglich keine wirksame Preisänderungsklausel in den AGB enthält.
Vorsorglich sollte man Grund- und Ersatzbelieferungstarif insgesamt als unbillig gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB rügen.
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Hallo Herr Fricke,
vielen Dank für die Hinweise, ich habe diese weitergeleitet.
Ich befürchte, dass im dem Fall auch wieder nicht alles so eindeutig ist, ob nun ein Sondervertrag besteht oder nicht.
@all
Wäre ja nichts neues, dies Kuddelmuddel. Aber wer den unterschreibt, schafft zumindest Klarheit, dann ist man Sondervertragskunde und geschuldet ist dann dieser Anfangspreis. Dasselbe gilt auch, wenn man zu einem \"Mitbewerber\" wechselt.
Schade finde ich, das die VZ nur den Wechsel empfiehlt, und nicht auch hier (wie bei Gas zum Widerspruch gegen die Strompreise aufruft.:
http://www.vzth.de/presse.php?id=398
Wer zur Veranstaltung im Oktober letzten Jahres da war, kann sich vielleicht noch an die Diskussion dazu erinnern.
Dagegen die Pressemitteilung des :bdev: :
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/site__378/content_news_detail__6222/back_cont_id__1130/
Wer jetzt wechselwillig ist, kann auch hier im Forum sich über die anderen Anbieter informieren. In der übergeordneten Kategorie: http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=35 oder danach suchen.
Da nun einige \"Mitbewerber\" einen cent- bzw prozentualen Preisnachlass zum Grundversorgungstarif des Regionalversorger anbietet, sei darauf hingewiesen, das der sowieso der teuerer ist und man meist zu einem niedrigeren Preis bei der EVI eingestuft ist. (\"preisgünstig\" kann man das nicht formulieren)
Aber ab den 01.08.07 steigt dieser nun um 10,9 %. Also sollte man sich auch informieren, wann der andere Anbieter nachzieht.
Und aktuell mal ein Thread von einen Wechselwilligen, der wieder heimkehrt:
Standardtarif Strom (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=6717)
Auch die Senkung der Netzgebühren im August letzten Jahres hat für den EVI-Kunden nichts gebracht. Just war in der Kundenzeitschrift zu lesen, das zu dem Zeitpunkt wieder andere Kosten steigen.
Auch in der Zeitschrift der Stadtwerke Gotha, war dies zulesen.
Ist schon erstaunlich, dass 2 völlig unterschiedliche und unabhängige Kalkulationen zu zahlengleichen Ergebnissen kommen. :D
Und wer die Zeitschrift nicht mehr hat, kann ja mal auf seine Stromabrechnung 2006 schauen.
Hier tauchen neue Posten auf, Beträge einmal so und dann einmal mit \"-\" davor. Also eine Nullrunde diese Senkung.
Ich selbst habe im November letzten Jahres das erste Strom-Widerspruchsschreiben an die EVI geschickt.
EVI Waltershausen (Thüringen) (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=20704#post20704)
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Hallo @all,
Gestern fand ich in meinen Briefkasten gleich 2 Schreiben der EVI. Die Post kam aber nicht direkt von der EVI, sondern wurde eingetütet und versendet vom einen Verteilungsdienst aus Viernau:
Angebote zu einem Strom- und Gaslieferungsvertrag. Die Anschreiben sind ähnlichen Inhaltes wie das Schreiben vom 22.06.2007 das andere Kunden erhielten und beigefügten aktuellen Preisblättern.
Stromliefervertag für \"Wettbewerbsprodukte\" EVI.Privatstrom (I,II,III) und EVI.Gewerbestrom und für Gas: EVIgas_mini1, EVIgas_mini2, EVIgas_maxi1, EVIgas_maxi2 und die \"Pro\"\'s mit einer Laufzeit von 24 Monaten.
Zu unterzeichnen sind die Verträge bis zum 31.07.2007.
Ich selbst hab nie AGB\'s seinerzeit (bei Einzug) erhalten. Auch zwischenzeitlich keine Kündigung. Wenn die gestrigen Schreiben als Kündigung zu verstehen wären, würden die schon aus formellen Gründen nicht wirksam sein:
Kündigung des Versorgers: Schnelle Reaktion des Kunden (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4373)
eine i.V. Unterschrift, aber nicht per Hand, sondern eingescannt, und auch nicht mit vollen Namen.
Da ich aber mich gegen die Strom- und Gaspreise der EVI wehre, wäre das nicht kartellrechtswidrig, dass sie mir androht, mich in die Grundversorgung einzustufen, wenn ich die Verträge nicht unterschreibe?
Pressemitteilung der VZ: http://www.vzth.de/presse.php?id=383 und auch hier: http://www.energienetz.de/index.php?itid=2021
Grüße aus dem sommerlichen Thüringer Wald
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Die Unterbreitung eines neuen Vertragsangebotes ist keine Kündigung des bisherigen Vertrages
Es müsset schon eindeutig hervorgehen, dass der bisherige Vertrag fristgerecht zu einem bestimmten Termin gekündigt wird.
Wer schon einen Vertrag hat, braucht keinen neuen abzuschließen.
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Es müsset schon eindeutig hervorgehen, dass der bisherige Vertrag fristgerecht zu einem bestimmten Termin gekündigt wird.
Diese Info find ich nicht auf den Schreiben.
Hallo @all,
es erreichte mich die Nachricht, das auch Mieter einer Wohnungsgesellschaft solche Briefe (Stromlieferungsvertrag) nun kriegen. Strom wurde immer direkt mit der EVI abgerechnet.
Zusätzlich in den Vertrag ist folgendes geschrieben: (zu den Einstufungen im Preisblatt)
abzgl. des Bonus in Höhe von 0,2 ct/kwh gemäß Rahmenvertrag der Wohnungsgesellschaft
Ich verstehe nicht so ganz, warum diese Kunden nun einen Vertrag unterschreiben sollen, wenn ohnehin mit der Wohnungsgesellschaft ein Rahmenvertrag besteht, in dem Preis/Bonus vereinbart wurde?
Können solche Kunden überhaupt den Stromanbieter wechseln?
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An die EVI-Rebellen:
Da unterschiedliche Empfehlungen an die Gasrebellen als Reaktion auf die Vertragsangebote gegeben werden, möchte ich dazu mal meine Gedanken mitteilen:
Stromanbieter-Wechsel:
Einige Kunden haben mit der EVI mal einen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen, in dem auch vereinbart war, von der EVI den Strom zu nehmen. Wer jetzt den Stromanbieter wechselt, schafft womöglich einen berechtigten Grund, dass die EVI diesen alten Vertrag kündigen darf.
Inwieweit es sich dann noch um eine Änderungskündigung, wie hier http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/archiv/PressemeldArchiv/2006/2006_11_02.php
beschrieben handelt, müsste konkret ein Fachmann beurteilen.
Gasvertrag unterschreiben und einen Vermerk, dass man den Widerspruch aufrecht erhält.
Diejenigen, die diesen Rat folgen, sollten besser nochmal nachfragen, ob nun weiterhin auf den alten Preis gekürzt werden darf.
Bis zur nächsten Abschlagszahlung (Fällig 15.08.2007) sollte man das geklärt haben.
Wer den Vertrag unterschreibt, hat einen Preis vereinbart und wenn dann die EVI Sperrandrohungen verschickt (wegen Kürzungen), sollte sich dass genauer ein Fachmann anschauen, wie man dann die Sperre abwendet. Besser wäre es natürlich vorher fachmännischen Rat einzuholen.
Kann man nur hoffen, dass die EVI keine Probleme hat, ihre Rebellen, je nach ihrer Entscheidung richtig einzustufen und weiterhin gut verwaltet.
Man stelle sich vor, Stromwechsler kriegten evtl, die Sperrandrohungen, weil kein Stromabschlag mehr bezahlt wird, die eigentlich die Unterschreiber (durch Kürzen) kriegen müssten. Und den Unterschreibern wird der gerade abgeschlossene Vertrag gekündigt. 8o
Ich wünsch euch ein schönes WE