Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => Energieversorgung Inselsberg => Thema gestartet von: DieAdmin am 28. Juni 2007, 13:56:23
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Hallo @all,
die EVI veröffentlicht ein neues Preisblatt für die Grund- und Ersatzversorgung:
http://www.evi-energy.de/page.php?page=/evi/strom/grundversorgung01082007.html&navid=5
Bezüglich der Preisänderung kann ich keine Berechnung machen, da ich bisher nach EVIprivatstrom abgerechnet wurde. Und diese noch unverändert dastehen:
http://www.evi-energy.de/page.php?page=/evi/strom/preisliste_eigen.html&navid=3
Muss ich auch für diesen Gesamtpreis (Grund- und Ersatzversorgung) trotzdem die Unbilligkeit einwenden? Denn es könnte ja sein, dass mich die EVI später in den Allgemeinen Tarif mal einstuft?
Schöne Grüße aus Friedrichroda
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Hallo @Evitel2004,
ich würde meinen, dass man nur dort die Unbilligkeit einwendet, wo man auch betroffen ist. Kommt man später in einen anderen Tarif, wendet man dann dort die Unbilligkeit gegen den neuen Tarif ein.
Gruss eislud
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@Eislud,
danke schön für die Antwort. :)
Ich denke mal, das mir die EVI mitteilt, wenn sie mich in die Grund- und Ersatzversorgung einstuft und dem Fall, weiß ich nun, wie ich vorzugehen hab ;).
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In der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen ist zu lesen, dass die Erhöhung bei 10,9 % liegt. 8o
http://www.vzth.de/presse.php?id=398
Der Wegfall der Tarifgenehmigungspflicht wird besonders ausgenutzt in Weimar (+11,6 %), Gera (+11,2% bzw. +13,6%), Greiz (+11 %), Waltershausen (+10,9%) und in Altenburg (+9,9%).
Und zeitgleich mit der Ankündigung unterbreitet die EVI das Vertragsangebot einigen Kunden
Stromlieferungsvertrag, Angebot vom 22.06.07 (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=6728) und wenn die Kunden nicht unterschreiben, fallen sie genau in den Tarif