Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EMS - Energieversorgung Münchberg-Schwarzenbach/Saale => Thema gestartet von: stephan57 am 14. Juni 2007, 15:37:09
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ich habe von meine Versorger EMS Münchberg die 2.Mahnung erhalten mit der Aufforderung die nach §315 gekürzten Abschlagszahlungen von 2006 bis zum 25.6.07 zubezahlen.Gleichzeitig behält sich die EMS vor die Versorgung einzustellen.Nach dem neuen Gerichtsurteil von gestern kenne ich mich nun nicht mehr aus.Soll ich es jetzt auf einen Mahnbescheid ankommen lassen oder nicht.Ich habe seit 2005 jeder Tariferhöhung und Senkung widersprochen.
Danke für euere Hilfe.
MfG
STEPHAN
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hallo,
- eine Sperrandrohung ist rechtswiedrig, such mal hier im Forum!
- Vorgehensweise hier auf der Homepage
Mahnungen an sich
- das BGH hat entschieden das der Gaspreis als ganzes nciht geprüft werden kann die einzelne Erhöhung sehr wohl.