Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: Goerch am 12. Juni 2007, 11:14:03
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Hallo,
seit 2004 habe ich bei jede Gaspreiserhöhung für unbillig erklärt und auch die entsprechende Rechnungen abgelehnt. Bis jetzt habe ich noch nix nachbezahlt.
Nur nach der letzten Erhöhung habe ich versäumt die Unbilligkeit zu erklären. Nun ist die Abrechnung bereits im Haus. Kann ich da noch was retten?
Welcher Preis gilt den jetzt für mich?
Versorger ist die EWE.
Vielen Dank im Voraus!!
Goerch
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Ich würde umgehend der Abrechnung widersprechen und mich dabei auch auf die alten Widersprüche wegen Erklärung der Unbilligkeit der Preise beziehen.
Wenn dem ursprünglichen Preis bereits als \"unbillig\" widersprochen war, ist imho ein Widerspruch gegen die Erhöhung von sowieso schon \"unbilligen\" Preisen nicht unbedingt erforderlich. (ist aber jetzt meine persönliche Einschätzung, kann es nicht mit irgendwelchen Paragraphen belegen).
Alsor auf jeden Fall jetzt der aktuellen Abrechnung widersprechen, sich auf die alten Widersprüche beziehen und eigene Gegenrechnung aufmachen.
VG
Regina
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@Goerch,
es ist noch nicht zu spät
schriftlich widersprechen mit Hinweis auf den ursprünglichen Widerspüruch und eigene Jahresrechnungen erstellen
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@Goerch
Immer den jeweils erhöhten Preis ingsesamt, bestehend aus Grund- und Arbeitspreis als unbillig gem. § 315 Abs. 3 BGB rügen und nicht allein die Erhöhung.
Zudem sollte man betreiten, dass überhaupt ein Recht zu einseitigen Preisfestlegungen bei Vertragsabschluss wirksam vereinbart wurde, §§ 305 Abs. 2, 307 BGB, so dass es auf die Billigkeit gar nicht ankommt.
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Hallo,
vielen Dank für die Ratschläge.
Ich werde erstmal der Rechnung widersprechen.
Goerch