Forum des Bundes der Energieverbraucher

Zuhause => Bauen & Renovieren => Thema gestartet von: Tauberspatz am 12. Juni 2007, 07:28:35

Titel: Anschlusskosten Strom
Beitrag von: Tauberspatz am 12. Juni 2007, 07:28:35
Hallo
wir bauen bei Rothenburg ob der Tauber ein EFH und haben nun von der
N-ergie ein Angebot bekommen für den Strom Anschlussbeitrag i.H. von
3300.- euro incl.12m Anschlussleitung . Ist das nicht etwas hoch ? habe leider keine Vergleiche. Welchen Anbieter könnte man in dieser Region noch befragen, FÜW.... ? oder ist das bereits die N-ergie.
gruß tauberspatz
Titel: Anschlusskosten Strom
Beitrag von: Cremer am 12. Juni 2007, 07:36:21
@Tauberspatz,

Dieses Thema gehört eigentlich nicht hier hin.

Ich verschiebe mal dorthin:
http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=27

Es geht bei Ihnen um Hausanschlusskosten und nicht um Energiepreisprotest.

Aber:
Jeder Versorger hat \"Ergänzende Bestimmungen\", worin solche Hausanschlüsse geregelt sind. Da stehen die Preissätze drin bzw. werden vom Versorger bestimmt.
Titel: Anschlusskosten Strom
Beitrag von: berndh am 13. Juni 2007, 08:44:15
Ist in dem Bereich leider so das die Jungs mal wieder Monopolisten sind.
Und immer dran denken, du bezahlst zwar aber gehören tut es dir trotzdem nicht  :(

Wie Tauberspatz schon schrieb, die Unterlagen deines EVUs anfordern und genaustens durchlesen,
evtl. gibts ja noch ein Schlupfloch zur Fremdvergabe, wobei das nicht unbedingt billiger werden muss.
Der Versorger buddelt ja meistens auch nicht selber sondern beauftrag entsprechend auch nur die entsprechenden Firmen.

Good Luck!
Titel: Anschlusskosten Strom
Beitrag von: Sukram am 13. Juni 2007, 14:12:17
Soviel ich weiß, gibt\'s für sowas AGBs / Anschlussbedingungen, in denen dioe Preise aufgeführt sind.

12 m Graben kann je nach Gelände schon teuer sein- im Gehweg z.B. bis 150,-/m...
Titel: Anschlusskosten Strom
Beitrag von: RR-E-ft am 13. Juni 2007, 22:45:49
Hausanschlusskosten und Baukostenzuschuss  unterliegen § 315 BGB, wenn man den Preis nicht vereinbart, weil man diesen von Anfang an als zu hoch beanstandet und den Billigkeitsnachweis fordert.

In der NAV ist eine Billigkeitskontrolle vorgesehen.

Bitte Suche- Funktion nutzen.

Es gab einen E.On edis- Kunden mit exakt dem gleichen Problem.

Wurde alles haarklein erklärt.