Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: kletuch am 28. Mai 2007, 10:12:15

Titel: Änderung der ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN zum Gasliefervertrag
Beitrag von: kletuch am 28. Mai 2007, 10:12:15
Hallo Mitglieder,
Propan Rheingas ändert zum 01.07.07 den Gasliefervertrag und die Allgemeinen Bedingungen.
In den Allgemeinen neuen Bedingungen steht unter § 1:
DER KUNDE VERPFLICHTET SICH; FLÜSSIGGAS FÜR DIESE LIEFERSTELLE AUSSCHLIESSLICH BEI RHEINGAS ZUBEZIEHEN:

Muß ich dieses so hinnehmen oder kann ich meinen alten Gasliefervertrag zum 30.06.07 kündigen mit der Begründung:

AVBGasV § 32 Abs. 2 vom 21.06.79

vielen Dank
Titel: Änderung der ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN zum Gasliefervertrag
Beitrag von: RR-E-ft am 28. Mai 2007, 16:00:27
@kletuch

Die AVGBGasV galt als Verordnung nur für die leitungsgebundene Gasversorgung gem. § 10 EnWG 1998. Die AVBGasV ist am 08.11.2006 außer Kraft getreten.


Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen1, wonach der Lieferant berechtigt ist, die  Vertragsbedingungen und damit den Inhalt des Vertrages nach Vertragsabschluss einseitig zu ändern, verstößt regelmäßig gegen § 307 BGB und ist deshalb unwirksam.
Titel: Änderung der ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN zum Gasliefervertrag
Beitrag von: kletuch am 28. Mai 2007, 16:53:09
Hallo RR-E-ft

vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Ich bin auch der Meinung das es unwirksam ist.
Auch steht im dem neu gefassten  Allgemeinen Bedingungen nichts von einer Kündigung drin.

Im Änderungvertrag des Gasliefervertrages gibt es jetzt eine Preisgleitklausel  danach wollen Die RHEINGAS GmbH den Arbeitspreis zweimal im Jahr verändern.

Dieser liegt jetzt schon bei 7,59 Cent/KWh brutto

Gruß an alle
Titel: Änderung der ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN zum Gasliefervertrag
Beitrag von: RR-E-ft am 28. Mai 2007, 16:57:16
@kletuch

Einem Änderungsvertrag darf man natürlich nicht zustimmen. Ein Vertrag ist eben keine einseitige Festlegung (Diktat), sondern eben ein zweiseitiger Vertrag, auf dessen Inhalt man sich einigen muss, §§ 145 ff. BGB.
Titel: Änderung der ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN zum Gasliefervertrag
Beitrag von: kletuch am 28. Mai 2007, 17:23:53
vielen Dank für die Aufklärung