Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Dies & Das => Thema gestartet von: RR-E-ft am 22. Mai 2007, 15:58:18
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http://www.faz.net/s/Rub8D05117E1AC946F5BB438374CCC294CC/Doc~E22DD286F668A4FF9B740731EF7B8D614~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Gerade waren die hohen Wasserpreise ins Gerede gekommen, die auch den kommunalen Busverkehr flüssig halten:
http://www.giessener-anzeiger.de/sixcms/detail.php?id=2771125&template=d_artikel_import&_adtag=localnews&_zeitungstitel=1133842&_dpa=
Könnten bei einer offenen Auschreibung der Buslinien nicht also vielleicht die Strom-, Gas- und Wasserkunden der Stadtwerke eine Entlastung erfahren?
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Könnten bei einer offenen Auschreibung der Buslinien nicht also vielleicht die Strom-, Gas- und Wasserkunden der Stadtwerke eine Entlastung erfahren?
Alternativ könnte auch die Strom-, Gas- und Wasserrechnung als Busfahrschein akzeptiert werden. :wink:
Wer zahlt darf wenigsten mitfahren - wenn er denn möchte.
Spass beiseite, die diversen Quersubventionierungen mit dem Geld der Energiekunden ist nicht Ordnung. Da ist mein Rechtsempfinden gewaltig gestört. Wo leben wir denn?
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@nomos
Rechnungskürzer haben mit den Rechnungen nur Anspruch auf Kurzstrecke. :lol:
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@nomos
Rechnungskürzer haben mit den Rechnungen nur Anspruch auf Kurzstrecke. :lol:
@RR-E-ft
Gerne, je kürzer je besser. :D