Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => B => Stadt/Versorger => badenova => Thema gestartet von: RR-E-ft am 22. Mai 2007, 12:47:56

Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: RR-E-ft am 22. Mai 2007, 12:47:56
http://www.focus.de/immobilien/energiesparen/gas_aid_56979.html
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: smile am 29. Oktober 2007, 13:21:54
also, falls es anderen wie mir ging:
das mit sammelklage speziell gegen badenova habe ich erst jetzt richtig realisiert.  (offenbar geht bei mir die automat. benachrichtigung nicht!?)
aber vieles bleibt unklar.

aus:
Möglicherweise bald 1.000 Zahlungsklagen (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=7871)  :
Zitat
Bitte Ruhe bewahren.

Anfang November findet ein weiteres Abstimmungstreffen zwischen den Initiatoren diverser Protestbewegungen und der Verbraucherzentrale statt. Dabei wird auch über den aktuellen Stand der Sammelklage gegen die Badenova berichtet werden.

Möglicherweise läuft es für die Badenova ja nicht so gut, wie sie Glauben machen möchte und sie macht deshalb besonderen Druck um noch möglichst viele Rebellen abzuservieren.

P.S.: Warum sind Sie eigentlich Einzelkämpfer? Schliessen Sie sich doch der Sammelklage an. Siehe hier: Protestseite Hobohm:
http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest/

Gruss,
ESG-Rebel

dort findet man einen aufruf u.a. mit dieser info
(von Dezember 2005)
http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest/aufruf.pdf
Zitat
Zweiter Schritt: Sammelklage
Die Kosten des Verfahrens berechnen sich nach der jährlichen Einsparung des einzelnen Klägers, wenn er eine
Tariferhöhung nicht bezahlen muss. Dieser Betrag - beispielsweise 200 € - wird mit 3.5 multipliziert, um den
Streitwert, in dem Falle 700 €, zu bestimmen. Bei einer Sammelklage werden die Streitwerte aller Klagen
zusammengerechnet: 20 Klagen haben einen Wert von 14000 €. Die Kostentabellen sind degressiv, d.h. mit
zunehmendem Streitwert wird das Verhältnis Einzelkosten zu Streitwert kleiner. Sammelklagen sind bei zunehmender
Zahl der Teilnehmer billiger und ungefährlicher. Bei 20 Klägern liegen die theoretischen Kosten bei etwa 200 €, bei 50
Klägern unter 100 €. Dann ist also selbst das hypothetische Risiko eines verlorenen Prozesses geringer als die
jährliche Ersparnis, um die man kämpft ! Das errechenbare Prozessrisiko ist jedoch unrealistisch, weil die
Prozesse mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht verloren werden, d.h. es werden letztendlich keine Kosten
anfallen. Vorläufig belastend ist nur der zu zahlende Vorschuß, bei 20 Klägern etwa 41 € pro Kläger, bei 100
Klägern 26 € pro Kläger, die aufzubringen sind, um das Verfahren in Gang zu setzen.

ob man da jetzt noch einsteigen kann, wie der stand der dinge ist ...
muß ich noch klären.
wäre nett wenn herr Uwe Hobohm hier dazu aktuelle infos geben könnte.

p.s.
sprach gerade mit einem juristen:
die genannten kosten beziehen sich nur auf die 1. instanz.
wenn man selbst auf zahlung verklagt wird, steigen die kosten nochmals, ob und wie in einem solchen fall der beitritt zur sammelklage helfen würde, ist recht unklar, da die infos im web dazu recht dürftig sind.

gruß
smile
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: naja am 01. November 2007, 14:21:56
Hallo smile

Obwohl ich mich nicht der Sammelklage v. Uwe Hobohm u. Co angeschlossen habe, bekomme ich regelmäßig emails über den Stand ihrer Treffs und ihrer weiteren Vorgehensweise. Über die Energieproest-Homepage müsstest du dich auch eintragen können.
Hier der 1.Satz der email:
Sie sind im email-Verteiler \"Energieprotest gegen ueberzogene Gaspreise\". Wenn Sie aus dem Verteiler entfernt werden moechten, bitte eine email an heinzuwe@tiscali.de

Grüsse
naja
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: smile am 03. November 2007, 11:55:40
Zitat
Über die Energieproest-Homepage müsstest du dich auch eintragen können.
Leider nein - jedenfalls habe ich dort nichts dergleichen gefunden.

Habe jetzt mal eine mail geschrieben. Vielleicht geht das.

Gruß
smile
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: pepe am 04. November 2007, 18:51:52
Hallo,

also bis zum 9.11. kann man sich noch der Sammelklage anschließen!!!

Kostenpunkt erst mal 50 €, wenn\'s in die nächste Instanz geht weitere 30 € (Info von Herrn Hobohm).  Hier die entsprechenden Links nochmal:

http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest/Vollmachtsformular.pdf
http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest/vollmacht-begleit.pdf

Das Verfahren hat für die Mahnung der badenova aufschiebende Wirkung.

Wenn man schon so weit gegangen ist (mit Beitragskürzung und Rückzahlung des Versorgers), ist es nur konsequent weiter zu machen - angesichts der Argumentation der badenova sowieso.
- Auch wenn ich weiterhin skeptisch bin gegenüber der deutschen Rechtssprechung. Vielleicht fühlt sich unsere Politik endlich irgendwann mal auch in die Pflicht genommen!
Naja und wenn nicht, hat man zumindest alles versucht.

pepe
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: gasometer am 08. November 2007, 20:50:50
Für alle, die bisher noch zögerten:


Termin für Sammelklage erweitert bis 23.11.07, evtl. noch darüber hinaus.

Zusammen sind wir stärker.
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: UweHobohm am 08. November 2007, 23:17:08
Die Gasprotestinitiative Südwest http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest/ nimmt noch mindestens bis zum 23.11.07 neue Kläger auf, derzeit sind wir gut 200. Das Verfahren hat aufschiebende Wirkung bzgl. etwaiger Mahnungen. Es kostet pro Kläger etwa 83 Euro wenn wir verlieren sollten, wovon 50 sofort einzuzahlen sind, und natürlich nichts wenn wir gewinnen.
Hinweis: das BGH-Urteil vom 13.6.07 wird von der Badenova als Begründung für Mahnbescheide herangezogen, obwohl der dortige Fall wenig mit unserem gemeinsam hat. Das OLG-Bremen hat danach vor drei Wochen ein Urteil zugunsten der Kläger gefällt (siehe http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=6828&back_cont_id=4043 ).
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: RR-E-ft am 09. November 2007, 01:42:47
@UweHohbohm

Das OLG Bremen hat verhandelt.
Das Urteil soll erst am 16.11.2007 verkündet werden.
Es ist also noch nicht in der Welt.
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: smile am 13. November 2007, 12:14:50
@UweHobohm oder jemand der bescheid weiß

ich möchte gerne genau wissen, was es für mich bedeutet, wenn ich mich jetzt der sammelklage anschließe.

Zitat
Das Verfahren hat aufschiebende Wirkung bzgl. etwaiger Mahnungen
wie entsteht diese aufschiebende Wirkung, wie ist sie juristisch begründet?
antwortet ihr anwalt dann in meinem namen direkt der badenova bezüglich der letzten mahnung?
bis wann muß dafür der beitritt erfolgt sein?
usw.
ein guter \"fahrplan\" für einen jetzigen einstieg ist bestimmt auch für viele andere rebellen von großem interesse.

gruss
smile
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: Johanna am 13. November 2007, 16:02:52
Hallo,
Teilnahme an der Klage
Die Sammelklage nimmt mindestens bis zum 23.11. weitere Klaeger auf, moeglicherweise auch noch kurze Zeit darueber hinaus. Falls Sie Interesse haben, senden Sie bitte die Formulare

http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest/Vollmachtsformular.pdf

http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest/vollmacht-begleit.pdf

Gruss
Jo
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: pepe am 14. November 2007, 16:55:18
Ich habe mich bereits der Sammelklage angeschlossen; auf meine Nachfrage habe ich die Antwort bekommen, daß ich die badenova darüber nicht informieren müsse.
Wahrscheinlich wird der zurückgeforderte Betrag wegen des laufenden Verfahrens nicht fällig, bis also die Punkte der Sammelklage gerichtlich geklärt sind.

Und die Klägerdaten wird die badenova ja erhalten.

Sorry, bin kein Jurist, vielleicht antwortet ja noch ein Experte.

Pepe
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: smile am 17. November 2007, 14:44:06
OLG Bremen, Gaspreis- Urt. v. 16.11.2007, 5 U 42/06 (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=8170)
Zitat
OLG Bremen, Gaspreis- Urt. v. 16.11.2007, 5 U 42/06
Das OLG Bremen hat mit Urteil vom 16.11.2007, Az. 5 U 42/06 die Berufung des Gasversorgers gegen das Gaspreis- Urteil des LG Bremen vom 24.05.2006 (8 O 1065/05) zurückgewiesen. Die Revision wurde zugelassen.

Das Urteil ist hier veröffentlicht:http://oberlandesgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/Urteil_071116.pdf

Das Urteil betrifft Sondervertragskunden von Gasversorgungsunternehmen und ist richtungsweisend.

Preisänderungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen demnach für ihre Wirksamkeit dem Transparenzgebot entsprechen, so dass der Kunde bei Vertragsabschluss anhand der Klausel selbst voraussehen kann, welche weiteren Kosten auf ihn zukommen, und die Berechtigung der Änderungen anhand der Klausel selbst kontrollieren kann. Der weite Spielraum der Billigkeit genügt diesen Anforderungen nicht.

[ gelöscht von Evitel2004: bitte hierlesen, warum: Verlinkung von Medienberichten (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=8109) ]
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: smile am 21. November 2007, 10:48:43
leider war es mir nicht möglich klarheit in sachen sammelklage zu bekommen. offenbar ist niemand in der lage genaue infos zu geben. hier die einzige info die ich bekam (für alle die noch sammelklagen wollen):

Zitat
Die Badenova nimmt Teilnehmer an der Sammelklage aus der Mahnschiene. Wenn Sie also an der Sammelklage teilnehmen, genügt eine Nachricht darüber an die Badenova. - Dr.Uwe Hobohm

ich werde jetzt meinen säumigen betrag zahlen, natürlich unter vorbehalt mit entsprechendem brief. sollten in zukunft höhere urteile günstig für die verbraucher ausfallen, werde ich mir das geld zurückholen.

gruß
smile
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: kamaraba am 21. November 2007, 11:45:30
@smile

Na dann viel Spaß beim zurückholen.  :D
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: smile am 21. November 2007, 12:13:58
@kamaraba
besten dank für die guten wünsche

@Evitel2004
Zitat
[ gelöscht von Evitel2004: bitte hierlesen, warum: Verlinkung von Medienberichten
erlaubnis zur veröffentlichung hier im forum liegt jetzt vor, sowohl von der zeitung wie auch vom autor (Eckhard Stengel).

[edit Evitel2004
Solang ich keine Benachrichtigung von Dr. Peters hierzu bekommen hab, das dem Bund der Energieverbraucher die Erlaubnis vorliegt, ist dies nicht zulässig ]
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: eislud am 21. November 2007, 13:15:51
@smile
Zitat
Die Badenova nimmt Teilnehmer an der Sammelklage aus der Mahnschiene. Wenn Sie also an der Sammelklage teilnehmen, genügt eine Nachricht darüber an die Badenova. - Dr.Uwe Hobohm
So kann es Herr Hobohm meines Erachtens schon nicht formuliert haben. Die Badenova ist schon nicht Kläger. Man sollte sich wohl bei der Gasprotestinitiative Südwest http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest/ melden, wenn man der Sammelklage beitreten möchte.

Es nützt meines Erachtens gar nichts, wenn Du eine Erlaubnis zur Veröffentlichung hast. Diese Erlaubnis muß dem Bund der Energieverbraucher vorliegen, denn er könnte gegebenenfalls für eine Copyright-Verletzung haftbar gemacht werden.

Gruss eislud
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: ESG-Rebell am 21. November 2007, 16:29:10
Zitat
Original von eislud
@smile
Zitat
Die Badenova nimmt Teilnehmer an der Sammelklage aus der Mahnschiene. Wenn Sie also an der Sammelklage teilnehmen, genügt eine Nachricht darüber an die Badenova. - Dr.Uwe Hobohm
So kann es Herr Hobohm meines Erachtens schon nicht formuliert haben. Die Badenova ist schon nicht Kläger.
Die Badenova ist nicht Kläger sondern Beklagte - dies stimmt zwar.

Aber die Badenova erfährt ja nur nach einem Schriftsatzwechsel regulär davon, dass sich die Zusammensetzung der Klägerseite (also Zu-/Abgang von Kunden) geändert hat. Sofern neu teilnehmende Kunden keine unverzügliche Mitteilung an die Badenova vornehmen, hat diese doch keinen Anlass, von eventuellen Mahnungen Abstand zu nehmen.

Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: eislud am 21. November 2007, 16:43:32
@ESG-Rebell
Du hast völlig recht, ich hatte es fälschlichweise darauf bezogen, was man tun muß, um an der Sammelklage teilzunehmen. Danke für die Korrektur.
Gruss eislud
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: Johanna am 22. November 2007, 12:06:21
@smile

Hallo,
bin auch einer von 1000 !! die das Schreiben von Badenova erhalten haben.

Erst am 6.11. habe ich mich  an der Sammelklage zu beteiligt.

Der Badenova habe ich dies schriftlich mitgeteilt.

Den Forderungsbetrag würde ich - auch nicht unter Vorbehalt - an die Badenova überweisen.

Gruss
Jo
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: RR-E-ft am 22. November 2007, 15:39:28
@Smile

Zahlung unter Vorbehalt ist dämlich.
Erst recht, wenn man sich einer Sammelklage anschließt.

Man muss dann nämlich im Zweifel nochmals auf Rückzahlung klagen, auch wenn die Feststellungsklage Erfolg hat. Eine Feststellungsklage kann sogar wegen der Vorrangigkeit der Leistungsklage auf Rückzahlung unzulässig sein. Das ist dann der Fall, wenn die Feststellungsklage nur einen abgeschlossenen Zeitraum betrifft, in dem vollständig - wenn auch unter Vorbehalt gezahlt - wurde, und die Wirkung der Feststellungsklage nicht auch in die Zukunft reicht.

Vorbehaltszahlung ist also vollkommen töricht, zumal selbst dann, wenn eine Feststellungsklage verloren geht, der Lieferant bei Rechnungskürzung selbst auf Zahlung klagen müsste.

Wenn man sich von einer Vorbehaltszahlung verspricht, dass man damit Gerichtskosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung spart, ist das schon deshalb dämlich, weil bei einer Zahlungsklage des Lieferanten nur der offene Rechnungsbetrag Streitgegenstand ist und den Gegenstandswert wie auch die Prozesskosten bestimmt.

Bei einer negativen Feststellungsklage richtet sich hingegen der Gegenstandswert nach dem 3,5 fachen eines zu zahlenden Jahresbetrages (§ 9 ZPO).

Für die Feststellungsklage sind also die Prozesskosten eigentlich höher. Zudem muss man als Kläger einen Teil der Prozesskosten (nämlich die Gerichtskosten und zumindest die Kosten des eigenen Anwalts) vorschießen.

Wird man selbst verklagt, muss man nur die Anwaltskosten für die Tätigkeit des eigenen Anwalts vorschießen.

Der Lieferant muss die Gerichtskosten und die Kosten seines Anwalts vorschießen und hat einen Kostenerstattungsanspruch hinsichtlich dieser Kosten nur, wenn er in dem Zahlungsklagerverfahren obsiegt.

Unterliegt er, hat er auch die Anwaltskosten des verklagten Kunden zu erstatten.

Aus den verschiedensten Gründen ist es deshalb selten dämlich, bestrittene Forderungen unter Vorbehalt zu zahlen, erst recht, wenn man selbst eine Feststellungsklage wegen der Unwirksamkeit von Preiserhöhungen erhebt.

So dämlich sollte niemand sein.

Immerhin wurden die Nachteile von Vorbehaltszahlungen hier so oft besprochen, dass es völlig unverständlich ist, wie sich Verbraucher immer noch darauf einlassen können.
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: Macinally am 22. November 2007, 16:09:50
... das ist wohl an Deutlichkeit nicht zu überbieten und auch niemals falsch zu verstehen( PUNKT)   :D

Wer meint, immernoch unter Vorbehalt zahlen zu müssen oder zu wollen soll  später aber bitte nicht rumheulen.....



PS: Es ist jedesmal ein echter Genuss die Beiträge eines Hr. Fricke zu lesen....

Gruß
Mac
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: smile am 23. November 2007, 21:58:46
auf der anderen seite finde ich es dämlich, dass eine \"sammelklagen-aktion\" nicht in der lage ist, klare infos rüberzubringen.
da nutzen auch keine späten und dämlichen belehrungen eines forengottes.

@macinally
aber immerhin konnten wir wenigstens dir eine freude machen, das ist doch schon mal was.
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: RR-E-ft am 24. November 2007, 00:53:33
@Smile

Ihr Beitrag mit der Zahlungsabsicht ist vom 21.11.2007, mein Beitrag vom 22.11.2007.

Spät haben Sie sich wohl  ggf. mit dem Thema \"Sammelklage\" und mit dem gesamten Drumherum befasst, das hier an verschiedensten Stellen umfassend dargestellt ist.

Beim Trittbrettfahren lauern eben auch Gefahren.

Eine davon kann sein, dass eine Feststellungsklage nach bereits erfolgter Zahlung unzulässig ist und deshalb kostenpflichtig abgewiesen wird. Das hätte sich dann aber richtig gelohnt.  :rolleyes:

Warum sollen Ihnen eigentlich andere alle Informationen voraus- und hinterhertragen?
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: gasometer am 24. November 2007, 10:13:21
@Smile
Zitat
Original von smile
auf der anderen seite finde ich es dämlich, dass eine \"sammelklagen-aktion\" nicht in der lage ist, klare infos rüberzubringen.
da nutzen auch keine späten und dämlichen belehrungen eines forengottes.

Seit 12.02.06 gehören Sie diesem Forum an und haben keine Infos zu der Sammelklage gefunden?

Wir haben uns im November 2006 über \"gasprotest im Südwesten\" schlau gelesen (genügend Infos) und gehören seitdem zu den Sammelklägern.
Haben bisher keine Mahnungen oder Sperrandrohungen seitens der Badenova erhalten, im Gegenteil, wir erhielten neue Überweisungsscheine mit dem von UNS GEKÜRZTEN BETRAG für die Abschlagszahlungen.


@RR-E-ft

stimmen Ihnen voll zu.

ohne Fahrkarte kommt man halt nicht IN
den Zug.
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: smile am 24. November 2007, 21:11:04
wie schön, auf einmal ist ja richtig was los hier!

@Foren Gott  RR-E-ft  
Zitat
Ihr Beitrag mit der Zahlungsabsicht ist vom 21.11.2007, mein Beitrag vom 22.11.2007. (14:39)
tja, da haben wir uns um ein paar stunden verpasst. nachmittags arbeite ich außer haus, vormittags checkte ich nochmal den thread. nichts neues. also habe ich überwiesen.


Zitat
Spät haben Sie sich wohl ggf. mit dem Thema \"Sammelklage\" und mit dem gesamten Drumherum befasst, das hier an verschiedensten Stellen umfassend dargestellt ist.
...
Warum sollen Ihnen eigentlich andere alle Informationen voraus- und hinterhertragen

\"verschiedensten Stellen\"
das forum hat ca. 35000 beiträge! auch eine weitere suche nach \"umfassenden darstellungen\" zur sammelklage badenova brachte keine neuen inhalte.
deshalb bat ich hier mehrmals um genaue infos, auch herrn Uwe Hobohm direkt per mail. es gab wenige rückmeldungen dazu, aber offenbar wissen selbst SammelklagenTeilehmer wenig genaues.
ich wäre gottfroh gewesen, wenn mir mal ein paar links zu diesen \"verschiedensten Stellen\" genannt worden wären. bis jetzt tote hose. was das allerdings mit \"alle Informationen voraus- und hinterhertragen\" zu tun hat, ist mir schleierhaft.

Zitat
Beim Trittbrettfahren lauern eben auch Gefahren.
nun, bevor ich eine fahrkarte kaufe und in einen zug steige, würde ich gerne wissen wohin er fährt, welche rechte und pflichten ich habe, bekomme ich nur einen stehplatz, gibt es regelmäßige durchsagen usw. wenn dieser \"fahrplan\" nicht zugänglich ist, dann doch lieber trittbrettfahren oder gar nicht fahren.

Zitat
Eine davon kann sein, dass eine Feststellungsklage nach bereits erfolgter Zahlung unzulässig ist und deshalb kostenpflichtig abgewiesen wird. Das hätte sich dann aber richtig gelohnt.
das mag sein, aber diese juristischen feinheiten zu \"abgeschlossenen Zeitraum...\" sind für mich neu und mir nicht gerade eingängig.
wir werden sehen.

Zitat
Immerhin wurden die Nachteile von Vorbehaltszahlungen hier so oft besprochen, dass es völlig unverständlich ist, wie sich Verbraucher immer noch darauf einlassen können.
 
die Verstehensfrage zur \"Zahlung unter Vorbehalt\" (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=6979) beantworteten sie dazu so:

Zitat
Wenn Sie sich mit dem Gedanken einer Rückforderungsklage hinsichtlich rechtsgrundlos geleisteter Zahlungen tragen, dann wenden Sie sich deshalb doch bitte an einen Rechtsanwalt. Der wird die entsprechenden Fragen dabei klären, um die Erfolgsaussichten einer entsprechenden Klage zu prüfen. Hierüber wird er Sie dabei umfassend informieren.
Möglicherweise bietet auch die Volkshochschule vor Ort Kurse zum Allgemeinen Vertragsrecht an.
 
das war am 26.07.2007, auch wenig aufschlußreich und von nachteilen war nicht die rede. auch war hier die \"Zahlung unter Vorbehalt\" noch nicht dämlich. vermutlich hat vor allem aber der VHS-hinweis ähnliche zynische bedeutung.
manchmal sollte man sich lieber erst mal an die eigene nase fassen.


Zitat
gasometer: Wir haben uns im November 2006 über \"gasprotest im Südwesten\" schlau gelesen (genügend Infos) und gehören seitdem zu den Sammelklägern.
diese \"gasprotest im Südwesten\"-seite (http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest/) gibt auch nicht viel her, schon gar nicht für späteinsteiger.
\"(genügend Infos)\": wem das reicht, bitte schön - mir jedenfalls nicht.
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: RR-E-ft am 24. November 2007, 21:58:58
@smile

Dass das Geld überwiesen wurde, bekümmert mich selbst rein gar nicht. Jeder kann mit seinem Geld grundsätzlich nach Belieben verfahren. Ob und wann wer sein Haus verlässt, ist mir eigentlich auch egal.  Als kleinen Trost kann man nur auf den Weg mitgeben, dass das gezahlte Geld ja nicht wirklich weg ist. Das haben jetzt bloß andere.

Seit Herbst 2004 wird dauernd darauf hingewiesen, dass man nach den entsprechenden Einreden die erhöhten Preise nicht zahlen soll. (http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2004/10/16/a0336&type=98)

Eine Rückforderungs- Leistungsklage ist etwas anderes als eine negative Feststellungsklage. Die Zulässigkeit der einen kann zur Unzulässigkeit der anderen führen (Vorrangigkeit).

Das kann freilich nicht wissen, wer keine entsprechende Ausbildung absolviert hat. Den Rat vom Sommer, sich tunlichst an einen Rechtsanwalt zu wenden und sich umfassend beraten zu lassen, wurde offensichtlich auch nicht beherzigt, obschon er sehr ernst gemeint war.

Trittbrettfahren gehört wegen seiner Gefährlichkeit verboten und ist es auch - vollkommen zu Recht. Typen, die sich überall nur dranhängen und dann noch motzen, geben insgesamt eine unerfreuliche Erscheinung ab. Bleibt zu hoffen, dass Sie das Riechorgan in den Griff bekommen haben.  ;)
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: gasometer am 26. November 2007, 08:27:25
@smile

Unter \"Gasprotest in Südwesten\" erhält man sehr wohl eine ganze Menge Infos. Man muss sich nur die Mühe machen, den Text hinter den blau geschriebenen Wörtern zu lesen. Dann weiss man ob eine Teilnahme an der Sammelklage Sinn macht oder nicht.
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: fizzz am 03. Dezember 2007, 22:50:59
Hallo zusammen,

Auf meinen Widerspruch zur Abrechnung 11/2007 habe ich noch keine Reaktion der Badenova erhalten.....

gibts was neues von der Sammelklage bzw der Reaktion von BADENOVA.?
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: gasometer am 04. Dezember 2007, 07:52:14
@fizz

im Moment nichts Neues zu vermelden
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: bienenblues am 16. Dezember 2007, 23:13:35
Hi,

hätte gerne mal den Status zur Sammelklage.

Kann man sich noch anschliessen?

Wo?

Grüsse,
BB
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: gasometer am 18. Dezember 2007, 13:02:40
Hallo Bienenblues

hatte schon mal hier angefragt (09.11.07), ob die Badenova Ihnen die Differez aus der Jahresrechnung auf IHR GIROKONTO überwiesen hat, oder nur Ihrem Kundenkonto bei denen. Würde mich immer noch interessieren.

Zur Sammelklage denke ich nicht, dass man sich da noch dranhängen kann.
Hier wurde aber oft genug auf die Termine hingewiesen.

Gruss Gasometer
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: fizzz am 18. Dezember 2007, 20:15:47
@gasometer:
letztes Jahr hat mir die BADENOVA meine Forderung aus zuviel bezahlten Abschlägen auf mein Girokonto zurücküberwiesen. Dieses Jahr allerdings nicht, weil sie sich ja im Recht sehen und dies mit dieser erkauften TURBO-Wirtschaftsprüfer-Bescheinigung belegen wollen. (*G*) Stattdessen fordern sie natürlich alle Beträge und Forderungen zurück.

@bienenblues: bei Ihnen?
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: bienenblues am 18. Dezember 2007, 22:55:19
@gasometer & & fizz,

Badenova hat ohne meine Zustimmung für den Abrechnungszeitraum 2006/2007 von meinem Konto Geld abgebucht. Badenova hat von mir lediglich eine begrenzte Abbuchungsermächtigung und diese hat Badenova ohne meine Zustimmung deutlich überschritten. Aber, dieser Vorgehensweise werde ich nicht zustimmen. Die damit zuviel abgebuchten Beiträge werde ich auf die Monate 2007/2008 anpassen.

gruss,
BB
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: elmex am 19. Dezember 2007, 08:37:56
Zitat
Original von bienenblues

Badenova hat ohne meine Zustimmung für den Abrechnungszeitraum 2006/2007 von meinem Konto Geld abgebucht. Badenova hat von mir lediglich eine begrenzte Abbuchungsermächtigung und diese hat Badenova ohne meine Zustimmung deutlich überschritten. Aber, dieser Vorgehensweise werde ich nicht zustimmen. Die damit zuviel abgebuchten Beiträge werde ich auf die Monate 2007/2008 anpassen.



Sie sollten die unberechtigte Abbuchung rückgängig machen. Das geschieht ganz einfach durch Widerruf bei der Bank innerhalb von 6 Wochen (sog. Einzugsermächtigungsverfahren).

Eine Aufrechnung zwischen verschiedenen Abrechnungsperioden ist problematisch (vgl. § 17 Abs. 3 Strom-/GasGVV)
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: ESG-Rebell am 19. Dezember 2007, 08:45:52
Zitat
Original von elmex
Sie sollten die unberechtigte Abbuchung rückgängig machen. Das geschieht ganz einfach durch Widerruf bei der Bank innerhalb von 6 Wochen
Sogar innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungsabschluss für das Quartal!

Das ergibt dann maximal 4 1/2 Monate Zeit nach der Abbuchung!

Das wissen bzw. erzählen auch etliche Bankangestellte nicht korrekt.

Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: gasometer am 19. Dezember 2007, 11:22:19
@fizzz

auch wir hatten aus zuviel bezahlten Abschlagszahlungen von der Badenova
eine Überweisung auf unser Girokonto erhalten, einfach deshalb weil wir 1/3 weniger Gas verbraucht haben. Resultiert Ihre Gutschrift aus weniger Verbrauch oder aus Kürzung der Beträge?




@bienenblues

Einziehungsermächtigung bei Badenova sofort widerrufen, Beträge dann selber überweisen. Haben wir auch gemacht und erhielten dann Überweisungsbelege
von Badenova, vorgedruckt mit von UNS GEKÜRZTEN ABSCHLAGSBETRÃGEN.

Gruss Gasometer
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: eislud am 19. Dezember 2007, 15:32:23
Vielfach kann eine Lastschrift in Form einer Einzugsermächtigung noch viel länger rückgebucht werden als 6 Wochen.
Guckst Du hier: Was ist diese ominöse 6-Wochen Frist für Kontoinhaber bei Rückgaben wegen Widerspruch? (http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html#frist)

Gruss eislud
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: fizzz am 19. Dezember 2007, 20:15:34
@gasomater:
die Gutschrift erfolgte aus weniger Verbrauch und aus Kürzung der Beiträge.

Ich habe per Fax meine Antwort auf das Schreiben der Badenova zum Thema BGH-Urteil von 06/2007 und Wirtschaftsprüfer geschickt. Mal sehn, was die antworten...hat jemand da schon was erhalten?
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: RR-E-ft am 19. Dezember 2007, 20:23:47
@fizzz

Wenn das Sendeprotokoll  O.K. anzeigte, dann wird man das Fax da (bei der Badenova) wohl schon erhalten haben.
Und hoffentlich hat die Antwort auf dieses Fax nicht etwa ein anderer Kunde des Unternehmens bekommen. Also einfach getrost abwarten.

Kinder vor Weihnachten sind schon kribbelig wegen der Bescherung. Manche Energieverbraucher noch mehr... ;)

Was hat das eigentlich noch mit der eingereichten Sammelklage gegen Badenova zu tun? :rolleyes:
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: fizzz am 19. Dezember 2007, 20:31:34
sorry, eigentlich bewege man sich im falschen Forenthema....
mit Sammelklage hat das natürlich nix zu tun (nur im entfernten Sinne)

....ja kribbelig sind nicht nur die kids, diese Vorweihnachtszeit hat doch für große und kleine Energieverbraucher einige spannende Momente :-)
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: bienenblues am 21. Dezember 2007, 22:21:26
hi @fizzz, @gasometer, @eislud & @RR-Fe-ft,

trotz falschem Thread hier danke ich euch für eure info.

Gibt es etwas neues von der Sammelklage?


Danke! & Schöne Weihnachten,
bb
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: gasometer am 22. Dezember 2007, 09:38:09
Hallo bienenblues,

ja, es gibt was neues, gerade heute morgen Schreiben unseres Anwaltes  (Sammelkläger) erhalten.
Bin mir aber nicht sicher was man hier veröffentlichen darf. Warte erst mal ab ob Herr Hobohm etwas hier mitteilt.

Gruss Gasometer
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: bienenblues am 22. Dezember 2007, 13:07:18
@Gasometer,

Bin mir aber nicht sicher was man hier veröffentlichen darf. Warte erst mal ab ob Herr Hobohm etwas hier mitteilt.


Versteht sich, ist ok,
bb
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: gasometer am 23. Dezember 2007, 12:54:56
Sammelklage Badenoiva

neue Nachrichten:

Mittlerweile haben sich noch etliche der Sammelklage angeschlossen.

Bis Ende Januar 08 werden wieder neue Mitstreiter aufgenommen.

Also, für alle die nicht mehr weiter wissen, schliesst euch an.

Je mehr wir sind, desto grösser der Druck auf die Badenova.

Schaut hier auf der Seite 1 unter UWE HOBOHM (8.11.07), im ersten Link Formular , im zweiten Beiblatt .

Gruss Gasometer
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: fizzz am 04. Februar 2008, 21:53:54
Hallo bienenblues ,
was gibts neues, die BADENOVA droht jetzt mit gerichtl. Schritten, ich solle doch bezahlen.
Sie verweisen auf ein weiteres Urteil LG Freiburg vom 08.November 2007, wo eine Berufungsklage zurückgewiesen wurde:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beklagte (Badenova)nicht dazu verpflichtet wäre die Preiskallkulation offenzulegen, wenn es nur die gestiegenen Bezugskosten weitergibt. Diese Steigerungen werden durch das Gutachten von E+Y belegt. Das Amtsgericht hatte 2006 erkannt, dass die Preiserhöhung zum 01.01.2006 wirksam sei, da die Preiserhöhung der Billigkeit gemäß $315 abs.3BGB entspricht.

Jetzt ist guter Rat teuer, zahlen oder verklagen lassen......Viele haben geschrieben, dass die BADENOVA das nicht machen würde...hat sie das nicht? oder haben alle klein beigegeben und gezahlt/rückgezahlt?

@ U.Hobohm: was macht die Klage?
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: bienenblues am 05. Februar 2008, 11:30:43
Hallo,

das gleiche Schreiben habe ich nun auch erhalten!

Gerichtl. Schritte werden nun offen angedroht - mit extrem kurzer Frist bis zum 15.02.08.

Wer hat damit Erfahrung?


BB
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: gasometer am 05. Februar 2008, 18:55:33
Schaut doch nochmal unter PROTESTGRUPPEN und dann unter GASPROTEST IM SÜDWESTEN.
Vielleicht hilft das weiter.

Gruss Gasometer
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: naja am 20. Februar 2008, 19:28:51
Hallo


Am 31.Januar 08 habe ich mich der Sammelklage angeschlossen. Mit Vollmacht, Begleitschreiben u. 50,00 Euro Anzahlung.
Aber, ich habe bis heute keine Bestätigung bekommen. Ist das so üblich?

Grüße naja
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: naja am 13. März 2008, 16:33:16
Hallo

Ich habe die letzten Tage eine Bestätigung von Badenova bekommen, dass ich der Sammelklage beigetreten bin. Aber von der \"Sammelklage\"
(RA Fien+Hobohm) selber habe ich nichts gehört.
Des mit der Sammelklage zieht sich ja schon sehr lange hin. Im Mai 2007 sollte doch die Klage fertig eingereicht worden sein?
Man hört ja gar nichts mehr.
Weiss jemand etwas Neues?

Grüße von naja
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: taxman am 13. März 2008, 19:37:26
Zitat
Original von najaWeiss jemand etwas Neues?

Ja, das gute Dinge Zeit brauchen! Die Sache ist auf dem Weg! Eventuell wenden Sie sich per PN oder E-mail an einen Mitstreiter!

Ich denke das es wenig sinnvoll ist, hier im Forum ständig darüber zu diskutieren und Details/Sachstände nachzufragen! Eventuell ist doch eine gerichtsverwertbare Aussage dabei, was alle ärgern würde!
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: RR-E-ft am 30. Juli 2008, 18:59:17
Sammelklage vor dem LG Freiburg verhandelt (http://www.baden-online.de/news/artikel.phtml?db=news_lokales&table=artikel_politik&id=3779)

Pressemitteilung des LG Freiburg (http://www.lgfreiburg.de/servlet/PB/menu/1222435/index.html?ROOT=1160273)
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: fizzz am 23. Dezember 2008, 23:52:05
Urteil ist verschoben:

Hier die Pressemitteilung des LG Freiburg:  Pressemitteilung  (http://www.lgfreiburg.de/servlet/PB/menu/1231934/index.html?ROOT=1160273)


\"\"
Keine Entscheidung im Streit um Gaspreise

Datum:  23.12.2008

Kurzbeschreibung:  

Die 14. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg hat heute in dem Verfahren von 272 Klägern gegen das Gasversorgungsunternehmen Badenova noch kein Urteil gefällt, sondern Fortsetzungstermin auf den 25. März 2009 anberaumt, weil der Rechtsstreit noch nicht entscheidungsreif ist.

Allerdings geht die Kammer nach derzeitiger Bewertung davon aus , dass die in Frage stehenden Gaspreiserhöhungen einer Billigkeitskontrolle im Sinn von § 315 BGB standhalten. Insbesondere sind - entgegen der Ansicht der Kläger - bei dieser Prüfung weder die anfänglich vereinbarten Gaspreise noch frühere Preiserhöhungen zu berücksichtigen. Dies hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 19.11.2008 nochmals ausdrücklich betont. Zur Bekämpfung missbräuchlich über-höhter Energiepreise steht das kartellrechtliche Instrumentarium des § 29 GWB zur Verfügung. Soweit Preiserhöhungen als solche auf ihre Billigkeit hin zu überprüfen sind, erscheint es zulässig, gestiegene Bezugskosten an die Kunden weiterzugeben.

Eine Entscheidung war aber deshalb noch nicht  möglich, weil - jedenfalls nach der Behauptung der Kläger - ein Teil von ihnen mit dem beklagten Gasversorger Sonderverträge geschlossen hat. Anders als bei allgemeinen Tarifverträgen gilt dann nicht § 4 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden, eine Bestimmung, die eine einseitige Preisanpassungsmöglichkeit durch den Gasversorger vorsieht. Maßgebend für solche Sonderkundenverträge sind vielmehr die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ihrerseits Preisanpassungsklauseln enthalten. In einer aktuellen Entscheidung vom 17.12.2008 hat der Bundesgerichtshof eine solche Klausel für unwirksam  erklärt.

Aus diesem Grund ist in dem weiteren Verfahren aufzuklären, welche der Kläger  Sonderverträge mit der Beklagten eingegangen sind und welche Klauseln bzgl. Preisanpassungen vereinbart wurden.

\"\"
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: ESG-Rebell am 30. Dezember 2008, 12:52:55
Zitat
Original von fizzz
Eine Entscheidung war aber deshalb noch nicht  möglich, weil - jedenfalls nach der Behauptung der Kläger - ein Teil von ihnen mit dem beklagten Gasversorger Sonderverträge geschlossen hat.

Aus diesem Grund ist in dem weiteren Verfahren aufzuklären, welche der Kläger  Sonderverträge mit der Beklagten eingegangen sind und welche Klauseln bzgl. Preisanpassungen vereinbart wurden.
Warum diese grundlegende Frage erst zum jetzigen Zeitpunkt geklärt wird, sofern der entsprechende Klägervortrag schon frühzeitig erfolgt sein sollte, kann ich mir überhaupt nicht erklären.

Man kann sich auch lange darüber streiten, ob der Lack nun seidenmatt oder glänzend werden soll. Die Frage, ob das Stahlblech überhaupt lackiert oder doch nur gebürstet werden soll, kann man ja zum Schluss klären. ;)

Die methodische Vorgehensweise von Anwälten und Gerichten verursacht bei mir nicht selten heftiges Stirnrunzeln. ;)

Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: Black am 30. Dezember 2008, 14:51:15
Zitat
Original von fizzz
Allerdings geht die Kammer nach derzeitiger Bewertung davon aus , dass die in Frage stehenden Gaspreiserhöhungen einer Billigkeitskontrolle im Sinn von § 315 BGB standhalten.

Das wird dann wohl eher nix werden...
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: reblaus am 26. Juni 2009, 12:24:34
Kläger im Gasstreit können Geld erwarten (http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/wirtschaft/klaeger-im-gasstreit-koennen-geld-erwarten)
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: tangocharly am 26. Juni 2009, 14:49:30
Zitat
Kläger im Gasstreit können Geld erwarten

Na, da hamm\' wa se\' doch erwischt, die Schlingel. Denen geht\'s doch nur um\'s Zocken und nicht um die Billigkeit der Gaspreise.

Alles klar, auf der Dora Doria ...
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: ESG-Rebell am 26. Juni 2009, 20:44:30
Zitat
Original von reblaus
Kläger im Gasstreit können Geld erwarten (http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/wirtschaft/klaeger-im-gasstreit-koennen-geld-erwarten)
In Aussicht steht ein Vergleich zwischen der Badenova und den Klägern.
Wenn es dazu kommt, dann wird folglich kein Urteil gegen die Badenova ergehen.

Fraglich, ob diese anderen Kunden mit identischen Verträgen auf Verlangen dann ohne erneuten Prozess Ausgleichszahlungen leisten wird.

Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: reblaus am 27. Juni 2009, 17:57:27
@ESG-Rebell
Die Badenova dürfte zwischenzeitlich alle Widerspruchskunden gerichtlich belangt haben.

Da es sich bei der Badenova um einen Zusammenschluss von zahlreichen kleineren Energieversorgern handelt, der 2001 vorgenommen wurde, dürften eine Vielzahl unterschiedlicher Verträge verwendet werden.
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: RR-E-ft am 07. Juli 2009, 14:39:21
LG Freiburg schlägt Vergleich vor (http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/wirtschaft/gericht-empfiehlt-vergleich-zwischen-badenova-und-gaskunden--16834622.html)
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: RR-E-ft am 21. August 2009, 15:06:36
Kläger lehnen Vergleichsvorschlag ab (http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/wirtschaft/klaeger-lehnen-vergleich-mit-badenova-ab--18583436.html)
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: reblaus am 21. August 2009, 15:16:16
Die Welt der Rechtsprechung hat sich halt weiter gedreht. Da wird der Richter Oswald seine Meinung auch noch anpassen müssen.
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Oktober 2009, 18:23:32
Es soll ein gerichtliches Sachverständigengutachten eingeholt werden. (http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/wirtschaft/gutachten-soll-streit-klaeren--21432846.html)
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: reblaus am 05. November 2009, 10:55:57
Das wird jetzt für die Badenova sehr böse ausgehen.
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: ESG-Rebell am 08. November 2009, 15:06:58
Zitat
Original von reblaus
Das wird jetzt für die Badenova sehr böse ausgehen.
Woraus ersehen Sie das denn?
Welche zusätzlichen Informationen liegen Ihnen vor?

Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: Sammelklage gegen Badenova- Gaspreise eingereicht
Beitrag von: reblaus am 08. November 2009, 15:42:01
Schon das an die Protestkunden verschickte WP-Testat weist einen groben Fehler auf. In dem Testat wurden die Preiserhöhungen vom 1.01.2004 bis 1.01.2007 mit den angeblichen Bezugskostensteigerungen des gleichen Zeitraums verglichen. Dabei wurde eine Bezugskostensteigerung zum 1.01.2004 mit eingerechnet, die zum gleichen Tag in Kraft getretene Preissenkung jedoch \"vergessen\". Die Kostensteigerung wurde jedoch schon durch diese Preiserhöhung konsumiert.

Das Testat berücksichtigt auch nur die nominalen Preiserhöhungen, die sich aus der vereinbarten Formel berechnen. Die tatsächlichen Kostensteigerungen sind jedoch deutlich geringer, da die Badenova mit der Vorlieferantin Gasversorgung Süddeutschland Rabatte ausgehandelt hat. Liegt dieser Rabatt z. B. bei 10% schlägt eine nominale Kostensteigerung von 0,1 Cent/kWh nur zu 0,09 Cent/kWh auf die tatsächlichen Kosten durch.

Aus der GuV von 2004 bis 2007 lässt sich errechnen, dass ab 2006 die Preiserhöhungen für Privatkunden weit stärker ausfallen, als die Preiserhöhungen für die Industriekunden. Aus der unterschiedlichen Entwicklung der Kosten von leichtem und schwerem Heizöl lässt sich das nicht erklären. Zwar ist leichtes Heizöl in dem Zeitraum um ca. 80 % und schweres Heizöl nur um ca. 60% gestiegen, da jedoch der Rohstoffanteil bei den Industriekunden insgesamt höher ist, schlägt eine Kostensteigerung beim Rohstoff auch stärker auf den Gesamtpreis durch.

Ursache dieses Phänomens ist, dass die Badenova mit einsetzendem Wettbewerb im Industriebereich, ihre Kostensteigerungen nur noch auf die Privatkunden umgelegt hat, und die Preise für die Industriekunden preisstabil gehalten hat.

Es lässt sich aus der GuV auch erkennen, dass die behaupteten Preissteigerungen überhaupt nicht zu entsprechenden Kostensteigerungen geführt haben. Der einsetzende Wettbewerb um Industriekunden hat nämlich auch dazu geführt, dass die GVS beim Industriegas auf die Ölpreisbindung verzichtet hat. Zu diesem Schritt wäre die GVS wohl nicht bereit gewesen, wenn die Badenova nicht in so großem Umfang Gas für die Belieferung von Privatverbrauchern abnehmen würde. Man hat somit keine Preiserhöhung für die Gesamtmenge vereinbart, sondern die gesamte Preiserhöhung willkürlich auf das Kommunalgas abgewälzt. Es ist wenig wahrscheinlich, dass der Badenova die Topkonditionen für die Industriekunden auch eingeräumt worden wäre, wenn sie ihr Kommunalgas aus anderen Quellen bezogen hätte.