Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: Dense am 21. Mai 2007, 16:41:51
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Mir ist etwas sehr kurioses passiert.
Nach 5 Jahren hat sich mein Stromversorger gemeldet und möchte von mir 3500 EUR ab rückwirkend ab 01.07.2002 da ich von Ihenn Stroim bezogen habe.
nach dem Stromgesetz kommt ein Vertrag automatisch zustande, wenn der Kunde Strom abnimmt. Das habe ich ja getan, also wird wohl ein Vertrag zustande gekommen sein, oder?
Wie sieht es da mit Verjährungsfristen bei Ansprüchen aus Vertrag aus (3 Jahre), greifen die in meinem Fall?
Trifft das Versorgungsunternehmen im konkreten Fall nicht eine Mitschuld (Sie haben abgelesen aber haben keine Rechnung gestellt) die einen Minderungsanspruch mit sich führt?
Gibt es vielleicht schon Urteile in ähnlich gelagerten Fällen?
Vielleicht weiß ja jemand was. Danke!
Dense...
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@Dense
Bestimmt kann ein Rechtsanwalt vor Ort im konkreten Fall weiterhelfen.
Einfach mal fragen, was der so weiß und was er für seinen Rat verlangt.... :wink:
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Ich dachte ich bekomme hier zuest ein paar Infos bevor ich zum Re`a gehe...
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Original von Dense
Mir ist etwas sehr kurioses passiert.
Nach 5 Jahren hat sich mein Stromversorger gemeldet und möchte von mir 3500 EUR ab rückwirkend ab 01.07.2002 da ich von Ihenn Stroim bezogen habe.
nach dem Stromgesetz kommt ein Vertrag automatisch zustande, wenn der Kunde Strom abnimmt. Das habe ich ja getan, also wird wohl ein Vertrag zustande gekommen sein, oder?
Wie sieht es da mit Verjährungsfristen bei Ansprüchen aus Vertrag aus (3 Jahre), greifen die in meinem Fall?
Trifft das Versorgungsunternehmen im konkreten Fall nicht eine Mitschuld (Sie haben abgelesen aber haben keine Rechnung gestellt) die einen Minderungsanspruch mit sich führt?
Gibt es vielleicht schon Urteile in ähnlich gelagerten Fällen?
Vielleicht weiß ja jemand was. Danke!
Dense...
hallo,
hat das Versorgungsunternehmen regelmäßig abgelesen und trotzdem keine Rechnung geschrieben? Wenn ja greift für einen gewissen Teil der
3500 EUR die Verjährung. Näheres erklärt dir auch die Verbraucherzentrale vor Ort. Oder einfacher einfach mal die AGB lesen!
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Das Versorgungsunternehmen hat regelmäßig abgelesen, aber den Zähler mit \"Leerstand\" vermerkt. Somit ist (trotz der Dkw/h Differenz von Jahr zu Hahr) der Fehler nicht aufgetreten.
Ich durchstöbere schon seit einer Woche Juris und werde einfach nicht fündig. Sowas in der Richtung hat`s irgendwie noch nicht gegeben. Irgendiwe ein Einzelfall in der speziellen Konstellation.
Gruß.. Dense
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hi, Dense,
http://www.justiz.niedersachsen.de/master/C6727192_N5642693_L20_D0_I3749483
Ich würde auch mal mit der Suchfunktion hier im Forum probieren: \"Verjährung; Verwirkung\"
oder in wikipedia;
123recht.ne; recht.de usw.
... Vertragsrecht? Kaufrecht? (leider kenn ich mich so gar nicht damit aus)
Bei einem solch hohen €-Betrag (ist natürlich relativ)
würde ich RA in Anspruch nehmen.
Viel Glück und \'trotz\' dem schönes WE
Stromer
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@Dense,
wie bereits H. Fricke ausführte wäre dies ein Fall für einen Rechtsanwalt
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Erst mal danke frü Eure Hilfe aber leider gelten beim Strom andere Verjährungsfristen... Wäre ja auch zu schön gewesen...
Ich glaube das mit dem RA ist ne gute Idee...
Gruß.. Dense
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@Dense
aber bitte schön ein Rechtsanwalt des Faches Energierecht
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@dense: Das Strom nun gänzlich kostenlos ist, ist mir wirklich neu....
Ich glaube mit gesundem Menschenverstand kann dieses jeder nachvollziehen.
Ob hier die Verjährung greift, kann nur ein RA beantworten.
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@dense
Das Versorgungsunternehmen hat regelmäßig abgelesen, aber den Zähler mit \"Leerstand\" vermerkt. Somit ist (trotz der Dkw/h Differenz von Jahr zu Hahr) der Fehler nicht aufgetreten.
D. h. dann wohl, dass Sie Ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind sich beim Versorger anzumelden. Da solche \"Leerstände\" bei vielen Versorgern kein Einzelfall sind braucht es auch einige Zeit bis man herausgefunden hat wer zu dem betreffenden Zeitpunkt Mieter in dem genannten Objekt war. Erst zu diesem Zeitpunkt kann man dann auch eine Rechnung stellen.
Zum Thema der Verjährung: Ohne Rechnung keine Forderung, also auch keine Verjährungsfrist von 3 Jahren.
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@Wasserwage
Selbstredend besteht unabhängig von der Rechnung eine Forderung, nur kann deren Fälligkeit gem. § 27 AVBV vom Zugang einer Rechnung abhängen. Vor Fälligkeit grundsätzlich kein Verjährungsbeginn (ggf. aber Verwirkung). Die Verjährunsgfrist, deren Beinn von der Fälligkeit abhängt, beträgt selbstredend drei Jahre.
§ 27 AVBV gilt nicht für alle Strompreisforderungen (vgl. § 1 AVBV).
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na, da hab ich mir dann wohl ein bisschen verhaspelt. Hätte nicht Forderung, sondern Fälligkeit heissen müssen. Ansonsten trägt ihr Beitrag eher zur Verwirrung des Ratsuchenden bei, würde ich mal behaupten.
Es bleibt aber wie es ist: er muss zahlen.
kleine Nachfrage: was soll die AVBV sein?
Wenn Sie die AVBEltV meinen, dann kann ich es wohl nachvollziehen, weiss aber trotzdem nicht, was mir der letzte Satz sagen soll. Wahrschinlich wollen Sie sagen, das §27 AVBEltV selbstredend nur greift, wenn auch die AVBEltV an sich greift, das scheint mir in diesem Fall aber unstrittig.
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@Wasserwaage
AVBV ist in diesem Fall AVBEltV, kann aber auch mal AVBGasV sein.
Ob dieser Kunde zahlen muss, steht noch nicht fest, weil zunächst das Vorliegen der Voraussetzungen einer etwaigen Verwirkung (§ 242 BGB) oder anderer möglicher Einwendungen und Einreden (etwa § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB) geprüft werden muss. Das sollte ein Rechtsanwalt tun, an den man sich am besten mit dem Problem wendet.
Wenn die Zähler tatsächlich regelmäßig abgelesen wurden, muss dabei auch der Verbrauch festgestellt worden sein, so dass nach § 24 Abs. 1 AVBV auch die Abrechnungen zu erstellen waren. Gegen die entsprechende Verpflichtung könnte der Versorger verstoßen haben, was er sich möglicherweise entgegenhalten lassen muss.
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nach dem Stromgesetz kommt ein Vertrag automatisch zustande, wenn der Kunde Strom abnimmt. Das habe ich ja getan, also wird wohl ein Vertrag zustande gekommen sein, oder?
da dense noch nicht auf die vermutun, dass er es versäumt hat sich beim Versorger anzumelden geantwortet hat, lässt es sich jetzt natürlich nur mutmassen wer was hat oder nicht.
scheint ja aber auch so, dass dense wohl eh zum ra geht. also alles wird gut.
(würd aber glatt ne wette drauf eingehen, dass er zahlen muss)
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Sie oder er , möglicherweise auch es, sollte sich an einen Rechtsanwalt wenden. Geld dafür wird wohl noch da sein, wenn der Strom noch nicht bezahlt wurde.