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Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Westfalen Weser => Thema gestartet von: Wollee am 23. Januar 2005, 13:54:38

Titel: Jahresendabrechnung von E.ON WW verlangt den erhöhten Preis
Beitrag von: Wollee am 23. Januar 2005, 13:54:38
Hallo,
die E.ON WW hat mir mit der Jahresendabrechnung den erhöhten Preis berechnet.
Sie verlangen, wenn ich das richtig gerechnet habe, auch für 2005 den erhöhten Preis ( Abschlag ).
Wenn ich jetzt die Nachzahlung für 2004, ich meine die 3 monatige Preiserhöhung und nicht den Mehrverbrauch in 2004, und die erhöhten Abschläge für 2005 bezahle, hat sich doch mein Wiederspruch mit dem Musterschreiben nicht gelohnt.
Meine Frage: wie kontrolliere ich die Jahresendabrechnung richtig und kürze dementsprechend die Nachzahlung und auch die Abschläge für 2005 richtig?


Gruss

Wollee
Titel: Jahresendabrechnung von E.ON WW verlangt den erhöhten Preis
Beitrag von: Sprock am 23. Januar 2005, 16:31:29
Zur Berechnung des neuen Abschlags bzw. zur Überprüfung der Jahresendabrechnung (nach den alten Preisen) haben wir im Internet unter www.gaspreise-runter-owl.de (http://www.gaspreise-runter-owl.de) unter Abrechnungs-Infos Berechnungs- Bögen zum ausdrucken bzw. eine Excel Tabelle veröffentlicht.
Ferner gibt es am 28.01.05 in der AWO in Paderborn eine Veranstaltung zum Thema Jahresendabrechnung.
Motto: Erst informieren, dann zahlen
Titel: Jahresendabrechnung von E.ON WW verlangt den erhöhten Preis
Beitrag von: Kite am 26. Januar 2005, 20:19:51
Hallo,
ich wohne nicht in Paderborn ,deshalb hier meine Frage,auch ich habe von 2004 noch Guthaben.Kann ich ,da ich auch nach §315 BGB schriftlich Widerspruch eingelegt habe,das Guthaben selbst mit der Abschlagszahlung verrechnen oder kann ich nur eine Korrektur vom Versorger selbst verlangen?
Titel: Jahresendabrechnung von E.ON WW verlangt den erhöhten Preis
Beitrag von: Schwalmtaler am 27. Januar 2005, 10:03:34
Hallo Kite,

bei erteilter Einzugsermächtigung verrechnet der Versorger in der Regel von sich aus das Guthaben mit dem 1. Abschlag.

Bei Dauerauftrag würde ich selbst diese Verrechnung vornehmen.

Haben Sie denn auch in 2004 wg. §315 BGB einer Preiserhöhung widersprochen? Dann sollten sie die Abrechnung genau überprüfen, da die meisten Versorger trotzdem die neuen Preise abrechnen. Siehe dazu auch die Anmerkungen zu meinem letzten Thema \"durch Akzeptanz der Jahresrechnung §315 ausgehebelt?\" vom 25.01.05