Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Dies & Das => Thema gestartet von: RR-E-ft am 08. Mai 2007, 14:34:45
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Offensichtlich ist nicht das Ownership Unbundling gemeint, sondern nur das Legal Unbundling:
http://www.energate.de/news/88944
Ownership Unbundling bedeutet keine Enteignung.
Enteignet wurden die Großgrundbesitzer in Sachsen Ende der 40er Jahre.