Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => B => Stadt/Versorger => BEW Bocholt => Thema gestartet von: Ansgar am 20. Januar 2005, 23:07:11

Titel: Annerkennung der erhöhten Gaspreise durch Fristversäumis?
Beitrag von: Ansgar am 20. Januar 2005, 23:07:11
Hallo,

unser Energieversorger hat zum 01. November 2004 und zum 01. Januar 2005 die Preise erhöht. Eine entsprechende Meldung stand nur in der Tageszeitung. Die Abrechnung für Dezember 2004 habe ich noch nicht erhalten.

Ich habe bereits im November und nochmal im Dezember beide Preisehöhungen mit den bekannten Musterschreiben zurückgewiesen. Jedoch antwortet mir mein Energieversorger jetzt, daß §315 nicht zum tragen käme und ich eh die zweiwöchige Frist zur Kündigung meines Vertrags (nach öffentlicher Bekanntgabe in der Tageszeitung, die ich nicht lese) versäumt hätte und somit die Gaspreiserhöhung anerkannt hätte.

Auch schreibt der Versorger, daß §315 nicht zwangsläufig eine Ofenlegung vor Gericht nach sich zieht.

Was ist von diesem Gehabe zu halten?

Grüße,
Ansgar
Titel: Annerkennung der erhöhten Gaspreise durch Fristversäumis?
Beitrag von: rlc am 21. Januar 2005, 22:41:01
Nichts ist davon zu halten. Schauen sie sich auch ältere Beiträge im Forum an, dann werden sie detaillierte Antworten finden. Alles schon dagewesen.  Es bleibt beim Widerspruch nach §315 BGB.
Titel: Annerkennung der erhöhten Gaspreise durch Fristversäumis?
Beitrag von: Ansgar am 31. Januar 2005, 21:33:29
Vielen Dank - hatte es mir bereits gedacht! Habe alles so gemacht, wie im Forum und Netz beschriebn. Bin mal gespannt auf die Antwort...

Ansgar
Titel: Annerkennung der erhöhten Gaspreise durch Fristversäumis?
Beitrag von: Cremer am 31. Januar 2005, 23:23:23
Hallo Ansgar,

so ähnlich haben auch die Stadtwerke Bad Kreuznach geantwortet. Ich hätte ja auch mit zweiwöchiger Frist die Gastarife kündigen können.

Siehe ausführlichen Beitrag \"Stadtwerke Kreuznach kündigen mir den Energieclub\", Schreiben der Stadtwerke vom 27.1.05 und meine Antwort vom 30.1.05