Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Bundesweit / Länderübergreifend => Thema gestartet von: Fidel am 25. April 2007, 15:14:59
-
http://www.net-tribune.de/article/250407-149.php
-
Die Mehrerlösabschöpfung muss durch die nachgelagerten Netzbetreiber und Netznutzer (Stromlieferanten/Stromkunden) über §§ 812, 315 BGB erfolgen (vgl. Säcker, RdE 2006, 65 ff.)
Ein Schutz vor einer solchen Abschöpfung ist nicht vorgesehen.