Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => H => Stadt/Versorger => HanseWerk => Thema gestartet von: stromer am 18. Januar 2005, 17:58:32
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Moin
Mit dem Musterschreiben von gaspreise-runter.de habe ich die Einzugsermächtigung zum Jahreswechsel gekündigt und als Einschreiben abgesendet. Bislang habe ich keine Antwort erhalten (wegen der Schwemme von Schreiben? ). Zeitgleich habe ich einen Dauerauftrag erteilt mit errechnetem alten Preis plus 2%. Anfang Januar musste ich auf meinem Kontoauszug feststellen, dass nicht nur zum Fälligkeitsdatum mein Dauerauftrag abgebucht war, sondern auch die Einzugsermächtigung. Von meiner Bank ließ ich stornieren. Vor 2 Tagen bekam ich Post von der E.On Hanse lautend:
„Sie haben uns ermächtigt die Rechnungsbeträge von Ihrem Konto abzubuchen. Entgegen unseren Erwartungen wurde die letzte Lastschrift von Ihrem Geldinstitut nicht eingelöst. Es steht daher noch ein Betrag von ----€ zur Zahlung offen. Wir werden den Betrag in den nächsten Tagen von Ihrem Konto abbuchen.“ (!)
Der Betrag setzt sich wie folgt zusammmen: Differenz zwischen der von der E.On erhobenen Abschlagzahlung und meinem Dauerauftrag plus Rückstattungskosten 3,82€ plus Mahngebühren 3€. Wie oben schon geschrieben wird der Betrag in den nächsten Tagen von meinem Konto abgebucht. Die Kündigung der Einzugsermächtigung wurde also bislang ignoriert. Ich habe im Forum noch keine ähnliche Situation gelesen, weiß aber von Leidensgefährten.
Viele Grüsse
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Den von E.on Hanse zu Unrecht abgebuchten Betrag lassen Sie einfach zurückbuchen.
Mahnkosten, Rücklastspesen etc. pp. dürfen nicht verlangt werden.
Das Kundenkonto muss bereichtigt werden.
Kündigen Sie die Einzugsermächtigung auch gegenüber der Bank, damit E.on Hanse zukünftig Ihr Konto nicht mehr unbefugt belasten kann.
Die bisherigen Erfahrungen sind die, dass das Unternehmen schlicht überfordert ist.
Das entsprechende Backoffice schickt, wo möglich nur noch \"Zwischenmitteilungen\" per E-Mail.
Allein bis zu dieser Zwischenmitteilung dauert es oft zwei Wochen.
Die Kunden werden auf die Zukunft vetröstet, erhalten jedoch keine weitere Nachricht.
Offensichtlich kommt man nicht mehr nach, die Änderungen in der EDV der Debitorenbuchhaltung zu vermerken.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt