Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 18. April 2007, 15:20:53
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[ 41-C-310-05 07-12-2005 ]
Bisher nur die Meldung:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=18951
Der BGH hat demgegenüber im Hinweisbeschluss vom 14.03.2007 thematisiert, dass es auch bei einer Festellungsklage wegen einer Preiserhöhung auf die Gesamtkalkulation ankommen kann.
M.E. keine Billigkeit einer Erhöhung ohne Billigkeit des erhöhten Peises.
Das mit der Berufung angefochtene Urteil erschien von Anfang an nicht haltbar:
http://www.pontepress.de/pdf/200504U9.pdf
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Der Diskussion-Thread zur vorangegangenen AG-Entscheidung findet sich hier:
Amtsgericht Rostock verhandelt am 07.12.2005. (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=2000) (Aufgestöbert im alten Forum)
und hier: Gaspreisurteil AG Rostock- Berufung zugelassen (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=2502)