Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Fernwärme => Thema gestartet von: HG24 am 17. April 2007, 14:38:36
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Hallo,
der Fernwärmeversorger hatte die Aufhebung des Versorgungsvertrages angeboten. Der Kunde sollte den gewünschten Beendigungszeitpunkt angeben. Das hat der Kunde gemacht und erfreut sich nun im 4ten Jahr über eine Pelletsheizung mit solarer Unterstützung. Der Fernwärmeversorger wollte dann aber nach einiger Zeit den Vertrag weiterlaufen lassen, da der Kunde die vom Versorger formulierte Aufhebungsvereinbarung (war wohl inakzeptabel) nicht unterschreiben wollte. Änderungswünsche des Kunden wurden abgelehnt.
Der Versorger schickt seither immer wieder Jahres-Rechnungen (erst mit geschätzen Verbräuchen, zunehmend aber nur mit Grundgebühren), wobei mittlerweile die Rechnungen aus 2003 verjährt sein dürften.
Gibt es Handlungsbedarf für den Kunden?
Vielen Dank,
HG
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@HG24
Ob es Handlungsbedarf gibt, möge der betroffene Kunde sich durch einen Anwalt erklären lassen, wobei § 32 AVBFernwärmeV, soweit nach § 1 der VO einschlägig, Berücksichtigung finden sollte.
Dafür bieten Rechtsanwälte ihre Dienstleistung an.
Auf die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes sei hingewiesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rberg/gesamt.pdf