Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => V => Stadt/Versorger => Vattenfall Berlin => Thema gestartet von: anig am 03. April 2007, 09:22:26

Titel: preisbestimmung
Beitrag von: anig am 03. April 2007, 09:22:26
vattenfall behauptet, dass nach der preisgenehmigung durch den senat die preiserhöhung nach billigem ermessen erfolgt sei, weil die preisgenehmigung nach ständiger rechtsprechung ein gewichtiges indiz darstelle für die billigkeit - hier berlin klassik. vattenfall verneint einen anspruch auf kürzung der preise und eine erläuterung der kalkulation.
vattenfall rechnet dementsprechen gekürzte ratenzahlung nicht als ratenzahlung an, ignoriert sie trotz ausdrücklichere bestimmung als solche und verrechnet die zahlungen mit einer alten, auflaufenden forderung, die seit langem zwischen uns umstritten ist. aber vattenfall verspricht nunmehr nachdrücklich die sofortige einstellung der stromversorgung.
Titel: preisbestimmung
Beitrag von: kamaraba am 03. April 2007, 10:38:27
@anig

Alles hier im Forum schon mehrfach "durchgekaut"
Siehe hier: Unbilligkeitseinwand für Neueinsteiger
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4664

und vielleicht mal nach Vattenfall suchen.

Zitat
vattenfall behauptet, dass nach der preisgenehmigung durch den senat die preiserhöhung nach billigem ermessen erfolgt sei, weil die preisgenehmigung nach ständiger rechtsprechung ein gewichtiges indiz darstelle

Ein "gewichtiges Indiz" ist kein Beweis und mir ist keine solche "ständige
Rechtsprechung" nicht bekannt.
Also nicht klein kriegen lassen und Widerspruch wie beschrieben einlegen.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
Titel: preisbestimmung
Beitrag von: jroettges am 03. April 2007, 11:21:32
@anig
Es geht hier ja offenbar um den Bezug von Strom. Warum kein Wechsel zu einem anderen Anbieter?
Titel: preisbestimmung
Beitrag von: Cremer am 03. April 2007, 13:48:18
@jroettges,

das ist aber grundsätzlich nicht die Frage, wenn bereits Widerspruch eingelegt wurde.


Zitat
vattenfall rechnet dementsprechen gekürzte ratenzahlung nicht als ratenzahlung an, ignoriert sie trotz ausdrücklichere bestimmung als solche und verrechnet die zahlungen mit einer alten, auflaufenden forderung, die seit langem zwischen uns umstritten ist


Wenn nicht, dann kann man wechseln
Titel: preisbestimmung
Beitrag von: anig am 05. April 2007, 06:20:01
danke. zwei wesentliche fehler sind mir inzwischen klar. abgesehen davon, dass ich nicht schnell genug gehandelt hatte, hatte ich mich vor allen dingen vorab zu wenig in eure seiten vertieft.
eins ist allerdings offensichtlich - berlin klassik bleibt prüfbar.