Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Dies & Das => Thema gestartet von: Cremer am 27. März 2007, 07:26:13
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@all,
Im neuen Spiegel dieser Woche ist ein Spiegelgespräch mit E.on-Chef Wulf Bernotat auf der Seiten 76 bis79.
O-Ton:
Noch einmal: Ein Verdacht ist kein Beweis, und dass es Klagen gibt, heißt nicht, das wir auch schuldig sind. Außerdem hat sich die Situation seit dem 1. Februar erheblich geändert. Bis dahin gab es im Gasbereich nämlich keine Möglichkeit, seinen Versorger zu wechseln. Mit unserer neuen Marke "E wie Einfach" haben die Kunden nun im gesamten Bundesgebiet eine Alternative zu ihrem örtlichen Gasversorger.
Weiter unten:
mit hat bisher noch niemand erklären können, was das für den Wettbewerf in Europa eigentlich bringen soll. Wenn man sich Länder wie Schweden oder die Niederlande ansieht, die eine solche Trennung haben, sind Preise und Wettbewerbssituation dort auch nicht viel anders als bei uns. Ich sehe den Sinn einer solchen maßnahme nicht.
Ferner ist ein Schaubild eingefügt, der den Gewin (Ebit) 2002 von 4,2 Mrd. € auf 2006 mit 8,2 Mrd. € zeigt.
eine Tabelle zeigt, dass Deutschland den zweitteuersten Strom (18,32) Ct/kWh nach Italien ( 21,08 Ct/kWh) hat.
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eine Tabelle zeigt, dass Deutschland den zweitteuersten Strom (18,32) Ct/kWh nach Italien ( 21,08 Ct/kWh) hat.
Die beliebte Taktik, nichts falsches zu sagen und dennoch zu manipulieren.
Ein solcher Vergleich ist nicht nur sinnlos, sondern als Beleg für angebliche Abzocke schlichtweg unzulässig. Weder E.ON noch irgendein anderer Versorger verdienen an Stromsteuer, EEG-Aufschlag, KWK-Aufschlag, Konzessionsabgabe oder Mehrwertsteuer. Genau dies sind jedoch die eigentlichen Gründe für die deutsche "Spitzenposition".
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da sagt aber folgende Statistik etwas ganz Anderes:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=STAT/06/93&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
da sind die Preise zum 1.2006.
Deutschland figuriert hier hinter Dänemark, Niederlande und Italien an vierter Stelle. Vom unteren Mittelfeld kann keine Rede sein.
Interessant ist zudem, dass in Dänemark, wo die höchsten Preise bezahlt werden (23,62), der Steueranteil bei 57,8 % liegt, in den Niederlanden (20,87) bei 42,2%, in Italien (21,08 ) bei 26,6%, in Deutschland (18,32)aber bei 25%.
Also was den steuerbereinigten Preis angeht, liegt Deutschland hinter Italien noch vor Dänemark und den Niederlanden.
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Vielen Dank für die freundliche Belehrung.
Wenn Sie mir jetzt noch belegen, dass KWK, EEG und derlei Dinge Steuern sind, können wir gern weiterreden.
Meine Güte, ist es denn wirklich zu viel verlangt, sich detailiert mit einer Materie vertraut zu machen, bevor man andere Menschen (zumindest implizit) ernsthafter Delikte beschuldigt?
Wo leben wir denn?? :x
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soso, wenn es nicht den Kram eines Lobbyisten von privaten Energiemonopolisten passt, lügen auch noch die offiziellen Statistiken der EU, in denen ganz klar steht, wie hoch der Steueranteil in den jeweiligen EU-Ländern ist
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Meine Güte, ist es denn wirklich zu viel verlangt, sich detailiert mit einer Materie vertraut zu machen, bevor man andere Menschen (zumindest implizit) ernsthafter Delikte beschuldigt?
Was wir hier anprangern sind nicht die Menschen persönlich! Wir prangern hier ein System an wovon Institutionen (=Unternehmen) asozial profitieren.
Die soziale Marktwirtschaft hatte sich damals verabschiedet, wo die Kinder des Firmengründers ihre Aktienpakete an shareholder veräußerten. Nun sind die Beschäftigten der Unternehmen eben nur dem Gewinnstreben dieser shareholder ausgeliefert.
Beim kleinen Stadtwerk funktioniert diese Sichtweise ebenfalls. Die Stadt/Gemeinde, als Alleineigentümer, hat ein sehr großes Interesse Überschüsse zu erzielen um die finanzielle Belastung des Gesamtgemeindehaushaltes meistern zu können.
Zur Klarstellung:
Die Versorgung der Allgemeinheit mit Grundbedürfnissen hat immer sozial zu erfolgen.
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@ElCattivo
"Immer ruhig mit die jungen Pferde."
Dass die Strompreise für Endverbraucher in Deutschland im europäischen Vergleich steuer- und abgabenbereinigt eine Stellung im oberen Bereich einnehmen, belegen die entsprechenden Untersuchungen der EU- Kommission seit Jahren.
Teilweise haben wir bei einem Durchnschnittshaushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch einschließlich Grundpreis Strompreise über 20 Ct/ kWh (brutto).
Wer möchte, mag versuchen, die Strompreise der Stadtwerke Jena, deren Netzentgelte mit 5,50 Ct/ kWh veröffentlicht sind, zurück zu rechnen.
In den Netzentgelten müsste die KA bereits enthalten sein, weil diese auch für Durchleitungen anfällt und ausschließlich vom NB als Vertragspartener des Konzessionsvertrages zu zahlen ist.
Gemessen an den Großhandelspreisen ergibt sich dabei m. E. eine profitable Lücke.
Mit anderen Worten:
Die Preise lassen sich in erheblichem Maße nicht mit Kosten untersetzen.
Nach der Aussage Bernotats würde das Bundeskartellamt nur ein Verfahren gegen RWE wegen der CO2- Einpreisung führen.
Tatsächlich führen BKartA und EU- Kommission weitere Ermittlungen, auch und gerade gegen E.ON, bei denen bekanntlich ein EU- Siegel ins Rutschen gekommen sein soll.....
Bernotat singt den Song aus der Dreigroschenoper:
„Und der Haifisch ist kein Haifisch, wenn man’s nicht beweisen kann.“
Weil ein Verdacht noch kein Beweis ist, ist die von Glos beabsichtigte Kartellrechtsschärfung notwendig, welche die Beweislast zu Lasten der Energiekonzerne kehrt. :wink:
Dass man E.ON die Netzentgelte um 600 Mio EUR im Jahr zusammengestrichen hat, ist natürlich auch kein Beleg dafür, dass die Energiepreise bisher entsprechend überhöht waren, oder?
Kommt es zur Kartellrechtsschärfung, bekommt auch Bernotat vielleicht den Blues.
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soso, wenn es nicht den Kram eines Lobbyisten von privaten Energiemonopolisten passt, lügen auch noch die offiziellen Statistiken der EU, in denen ganz klar steht, wie hoch der Steueranteil in den jeweiligen EU-Ländern ist
Sagen Sie mal, geht\'s noch?
Ich habe mitnichten die EU der Lüge bezichtigt. Informieren Sie sich gefälligst über den Unterschied zwischen Steuern und Abgaben, wenn Sie bei dieser Thematik mitreden wollen.
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soso, wenn es nicht den Kram eines Lobbyisten von privaten Energiemonopolisten passt, lügen auch noch die offiziellen Statistiken der EU, in denen ganz klar steht, wie hoch der Steueranteil in den jeweiligen EU-Ländern ist
Sagen Sie mal, geht\'s noch?Ich habe mitnichten die EU der Lüge bezichtigt. Informieren Sie sich gefälligst über den Unterschied zwischen Steuern und Abgaben, wenn Sie bei dieser Thematik mitreden wollen.
Herr ElCattivo,
so aber auch nicht!
Und übrigens, warum soll man denn in einer Diskussion einen Unterschied zwischen Steuern und Abgaben ziehen? Beides begründet sich in hoheitlicher "Willkür"! Aber ganz klar von unseren gewählten Abgeordneten völlig legal beschlossen!
Ebenfalls ist es uninteressant ob die Steuern der Bund oder doch die Länder oder im Umlageverfahren die Kreise bzw. Kommunen bekommen. Ebenfalls ist es völlig uninteressant ob Abgaben an die Gemeinde fließt oder von dort, ebenfalls wieder im Umlageverfahren, an den Kreis und an wen sonst auch immer geht.
Inwieweit sehen Sie hier Bedarf die Grundlage einer Diskussion genauestens zu erörtern?
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Inwieweit sehen Sie hier Bedarf die Grundlage einer Diskussion genauestens zu erörtern?
Herr Fricke, können Sie\'s bitte erklären? Ich muss mich erst mal wieder sammeln.
Unfassbar, wie hier trivialste Logik mit Füßen getreten wird ...
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@ElCattivo
Der Branchenverband VDEW behauptet seit Jahren eine Steuer- und Abgabenbelastung bei den Strompreisen nahe 40 Prozent und rechnet EEG- und KWKG- Umlagen wie selbstverständlich dazu, obschon dies im eigentlichen Sinne keine Steuern und Abgaben sind, wie der BGH bereits entschieden hatte:
http://www.vdew-bw.de/images/aktuell/Strompeise_Deutschland_2006.pdf
Auch E.ON macht diese Rechnung auf:
http://www.eon-special.com/special/de/7165.jsp
Wäre eine entsprechende Kritik also nicht zuerst an den VDEW und die Konzerne zu richten?
Wenn die Energiekonzerne zunächst die Verbraucher gezielt in die Irre führen, sollte man den Verbrauchern hiernach nicht vorhalten, diese hätten etwas nicht verstanden und seien deshalb von Anfang an wegen vorgeblicher Inkompetenz von der sie selbst und ihre Geldbörse betreffenden Diskussion ausgeschlossen. :wink:
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Inwieweit sehen Sie hier Bedarf die Grundlage einer Diskussion genauestens zu erörtern?
Herr Fricke, können Sie\'s bitte erklären? Ich muss mich erst mal wieder sammeln.
Unfassbar, wie hier trivialste Logik mit Füßen getreten wird ...
Wenn ich Herr Fricke richtig verstehe möchte er dies nicht für Sie tun. Möchten Sie es daher selbst erklären? Wenn es geht auch in verständlicher Sprache/Wortwahl?
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Als Lobbyist ohne stichhaltige Argumente hat man strikt abzulenken, um das Ziel zu erreichen.
Eine Diskussion ist entbehrlich.
Vielleicht sollten Sie Ihre Wortwahl überdenken, ElCattivo, sonst nimmt man Sie gar nicht mehr ernst...
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@Thomas S.
ElCattivo scheint heute etwas hysterisch.
Schließlich gibt es keinerlei Grund noch Anlass, so die Fassung zu verlieren, dass man sich erst wieder sammeln müsste.
Aber mancher ist eben sensibler gestrickt als andere.....
Man sollte es ihm nachsehen.
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Als Lobbyist ohne stichhaltige Argumente hat man strikt abzulenken, um das Ziel zu erreichen.
Könnte es ein besseres Argument geben als Arithmetik?
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Möchten Sie es daher selbst erklären? Wenn es geht auch in verständlicher Sprache/Wortwahl?
Die EU vergleicht hier einen Strompreis incl. Abgaben.
Abgaben sind in jedem Land verschieden.
Tauglichkeit dieser Statistik als Nachweis eventuellen Missbrauchs: Null
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Aber mancher ist eben sensibler gestrickt als andere.....
Ich gestehe: Ignoranz kann mich ab einem gewissen Grad in ungläubiges Staunen versetzen. Nennen Sie\'s Sensibilität oder auch nicht. Egal.
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Wer möchte, mag versuchen, die Strompreise der Stadtwerke Jena, deren Netzentgelte mit 5,50 Ct/ kWh veröffentlicht sind, zurück zu rechnen.
In den Netzentgelten müsste die KA bereits enthalten sein, weil diese auch für Durchleitungen anfällt und ausschließlich vom NB als Vertragspartener des Konzessionsvertrages zu zahlen ist.
Mal genau das Preisblatt lesen, und Sie stellen fest, dass die Preise zzgl. KA und KWK sind. Das bedeutet, in den 5,50 ct/ kWh sind sie nicht enthalten. Aber wer so oberflächlich mit Zahlen um sich wirft, von dem kann man natürlich aussagekräftige Rückrechnungen erwaren.
Gruß
NN
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Möchten Sie es daher selbst erklären? Wenn es geht auch in verständlicher Sprache/Wortwahl?
Die EU vergleicht hier einen Strompreis incl. Abgaben.
Abgaben sind in jedem Land verschieden.
Tauglichkeit dieser Statistik als Nachweis eventuellen Missbrauchs: Null
Sie meinen das der Betrag incl. dem Steueranteil von (z. B. für D =) 25% noch um weitere staatl. Abgaben reduziert werden muss?
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Wer möchte, mag versuchen, die Strompreise der Stadtwerke Jena, deren Netzentgelte mit 5,50 Ct/ kWh veröffentlicht sind, zurück zu rechnen.
In den Netzentgelten müsste die KA bereits enthalten sein, weil diese auch für Durchleitungen anfällt und ausschließlich vom NB als Vertragspartener des Konzessionsvertrages zu zahlen ist.
Mal genau das Preisblatt lesen, und Sie stellen fest, dass die Preise zzgl. KA und KWK sind. Das bedeutet, in den 5,50 ct/ kWh sind sie nicht enthalten. Aber wer so oberflächlich mit Zahlen um sich wirft, von dem kann man natürlich aussagekräftige Rückrechnungen erwaren.
Gruß
NN
Ist es vielleicht falscher nur mit dem Betrag zu rechnen, welcher zum Schluss als Gewinnmarge übrig bleibt?
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Möchten Sie es daher selbst erklären? Wenn es geht auch in verständlicher Sprache/Wortwahl?
Die EU vergleicht hier einen Strompreis incl. Abgaben.
Abgaben sind in jedem Land verschieden.
Tauglichkeit dieser Statistik als Nachweis eventuellen Missbrauchs: Null
Sie meinen das der Betrag incl. dem Steueranteil von (z. B. für D =) 25% noch um weitere staatl. Abgaben reduziert werden muss?
Gratuliere, jetzt haben Sie\'s.
Streng genommen handelt es sich bei EEG und KWK natürlich nicht um staatliche Abgaben, sondern um Dinge, die auf staatliche Veranlassung von den EVU einzutreiben und dann an wen auch immer weiterzureichen sind. Ändert aber am Sachverhalt nichts.
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Ist es vielleicht falscher nur mit dem Betrag zu rechnen, welcher zum Schluss als Gewinnmarge übrig bleibt?
Verzeihung, diese Frage verstehe ich nicht. :shock:
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Streng genommen handelt es sich bei EEG und KWK natürlich nicht um staatliche Abgaben, sondern um Dinge, die auf staatliche Veranlassung von den EVU einzutreiben und dann an wen auch immer weiterzureichen sind. Ändert aber am Sachverhalt nichts.
Aufgrund staatl. Veranlassung geht nur per Gesetz.
An wen werden denn diese Abgaben weitergereicht?
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Ist es vielleicht falscher nur mit dem Betrag zu rechnen, welcher zum Schluss als Gewinnmarge übrig bleibt?
Verzeihung, diese Frage verstehe ich nicht. :shock:
In meinen Augen ist die Herangehensweise an das Problem eigentlich egal. Ich bin der Meinung das das Ergebnis alleine schon ausreichend ist, um sich ein Urteil darüber bilden zu können, ob die Energiepreise gerecht (= billig) sind oder nicht.
Es geht hier um die Befriedigung von Grundbedürfnissen. Hieraus Kapital zu schlagen ist, in meinen Augen, absolut asozial, da Abhängigkeiten ausgenutzt werden.
Insoweit bemühe ich mich sehr darum mein kleines eigenes Süppchen zu kochen und dabei mich möglichst unabhängig zu machen, was mich sehr viel Freizeit und manchmal auch Lebensqualität kostet. Leider kann ich hier nur ein kleines bisschen selbst etwas dafür tun. Ich bin und bleibe für immer abhängig vom Strom und vom Gas.
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Aufgrund staatl. Veranlassung geht nur per Gesetz.
Was Sie nicht sagen. Wofür wohl das G in EEG steht? :roll:
An wen werden denn diese Abgaben weitergereicht?
An diejenigen Mitbürger bzw. Unternehmen, die Strom (EEG) bzw. Strom & Wärme (KWKG) nach Definition des jeweiligen Gesetzes erzeugen, beide gern nachzulesen hier: http://bundesrecht.juris.de/index.html
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In meinen Augen ist die Herangehensweise an das Problem eigentlich egal. Ich bin der Meinung das das Ergebnis alleine schon ausreichend ist, um sich ein Urteil darüber bilden zu können, ob die Energiepreise gerecht (= billig) sind oder nicht.
Das "Ergebnis" ist wie schon gesagt verfälscht und deshalb gerade nicht geeignet, Urteile bzgl. der Billigkeit abzuleiten.
Übrigens habe ich das Gefühl, dass Sie unter billig etwas anderes verstehen als es der gemeine Jurist tut.
Es geht hier um die Befriedigung von Grundbedürfnissen. Hieraus Kapital zu schlagen ist, in meinen Augen, absolut asozial, da Abhängigkeiten ausgenutzt werden.
Haben Sie das mal Ihrem Bäcker erzählt?
Insoweit bemühe ich mich sehr darum mein kleines eigenes Süppchen zu kochen und dabei mich möglichst unabhängig zu machen, was mich sehr viel Freizeit und manchmal auch Lebensqualität kostet.
Ihr gutes Recht. Das unterscheidet Sie immerhin von den meisten anderen Meckerern.
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@ElCattivo
Nichts gegen Sensibilität im Umgang mit anderen Diskussionsteilnehmern.
Eine solche vermisst man nur allzuoft. Dann sollte man auch nicht selbst die Mimose spielen bzw. sich wie eine Diva gerieren.
@Netznutzer
Vielen Dank für den Hinweis.
Sie haben vollkommen recht.
KA und KWK- Umlage werden bei den Netzentgelten der Stadtwerke Jena gesondert ausgewiesen:
http://stadtwerke-jena.de/fileadmin/stadtwerke-jena.de/Netzbetrieb/Netzbetrieb_Strom/NB-S_Preisblaetter/NBS_Pb5_KA-KWKG.pdf
Nun kann es mit der Rückrechnung ja so schwer nicht mehr sein.
Beim Jahresverbrauch von 3.500 kWh beträgt der Kilowattstundenpreis (unter Berücksichtigung von Grund- und Arbeitspreis) bereits 18,68 Ct/ kWh (netto) bzw. 22,23 Ct/kWh (brutto).
http://stadtwerke-jena.de/fileadmin/stadtwerke-jena.de/Preise/Strom/S_Pb_PK_20070101.pdf
Damit entspricht wohl der hiesige Nettopreis (ohne Mehrwertsteuer) den andernorts geforderten Bruttopreisen, oder?
Vom Nettoarbeitspreis (AT) in Höhe von 16,96 Ct/ kWh entfallen 5,50 Ct/ kWh auf den Arbeitspreis der Netznutzung, 0,289 Ct/ kWh auf die KWKG- Umlage und 1,99 Ct/ kWh auf die KA.
Demnach verbleiben noch 9,18 Ct/ kWh für Strombeschaffung, Stromsteuer, EEG- Umlage und Vertriebsmarge.
EEG- Umlage ca. 0,70 Ct/ kWh und Stromsteuer in Höhe von 2,05 Ct/ kWh lassen sich noch in Abzug bringen.
Dann bleiben für Strombeschaffung und Marge des Vertriebs immer noch 6,43 Ct/ kWh (netto) übrig.
Vom Nettogrundpreis (AT) in Höhe von 60,30 EUR/ Jahr entfallen 20,00 EUR auf den Grundpreis der Netznutzung, 11,47 EUR auf die Abrechnung und 11,59 EUR auf die Messung.
17,24 EUR/ Jahr (netto) bleiben für den Vertrieb weiter übrig.
Messung und Abrechnung sind bereits mit den NNE abgegolten.
Wofür der Rest sein muss, weiß man nicht so recht (Vielleicht Kulturabgabe).
Bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh betrifft dies ca. 0,5 Ct/ kWh.
Für Strombeschaffung und Vertriebsmarge bleiben also 6,93 Ct/ kWh (netto) übrig. Meines Erachtens deutlich zuviel.
In Jena kostet beim Abnahmefall 3.500 kWh/ a die Kilowattstunde ohne Mehrwertsteuer derzeit 18,68 Ct/ kWh.
Laut VDEW betrug für diesen Abnahmefall der Strompreis 2006 "lediglich" 16,78 Ct/ kWh (netto) = 19,46 Ct/ kWh - 2,68 Ct/kWh:
http://www.vdew-bw.de/images/aktuell/Strompeise_Deutschland_2006.pdf
Und nun lässt mich der Verdacht nicht los, dass wir hier 1,9 Ct/ kWh (netto) mehr bezahlen als der Durchschnitt nach VDEW.
Im VDEW Standardabnahmefall 3.500 kWh/ a entspricht dies einem Jahresbetrag von 66,50 EUR (netto) oder 79 EUR (brutto).
Warum????
Die Preise kalkuliert E.ON.
http://stadtwerke-jena.de/startseite/unternehmen/aktuell/presse/pressemitteilungen/singleanzeige/hash/63060453a9/article/bundesnetzagentur-kuerzt-strom-netzentgelte-der-stadtwerke-jena-poessneck//news-archive/1175020855.html
Wer hat nun eine Erklärung für diese üppigen Preise?
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[...]
In meinen Augen ist die Herangehensweise an das Problem eigentlich egal. Ich bin der Meinung das das Ergebnis alleine schon ausreichend ist, um sich ein Urteil darüber bilden zu können, ob die Energiepreise gerecht (= billig) sind oder nicht.
Es geht hier um die Befriedigung von Grundbedürfnissen. Hieraus Kapital zu schlagen ist, in meinen Augen, absolut asozial, da Abhängigkeiten ausgenutzt werden.
Genau so sehe ich es auch.
Deshalb ist die Diskussion mit den hier agierenden Lobbyisten auch völlig unergiebig. Diese können (dürfen) diese Sichtweise nicht annehmen, sei sie auch noch so richtig, einfach, geradlinig und AUFRICHTIG! :roll:
2011: "Neueste Meldung aus dem ticker: Demnächst sollen neben Strom und Gas an der EEX auch Brot und Brötchen an eben diesem "Handelsplatz" feilgeboten werden, um einen gesamtdeutschen Einheitspreis zu ermitteln." Sagen sie es Ihrem Bäcker! 8)
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Für Strombeschaffung und Vertriebsmarge bleiben also 6,93 Ct/ kWh (netto) übrig. Meines Erachtens deutlich zuviel.
So so, Ihres Erachtens ...
Dann werden wir doch mal konkret:
Grundlaststrom kostet für jedermann ersichtlich in der Beschaffung ca. 5,5 ct/kWh, im vergangenen Jahr (Lieferung in 2007) auch schon mal > 6 ct/kWh.
Spitzenlaststrom kostet für jedermann in der Beschaffung ersichtlich ca. 7,9 ct/kWh, im vergangenen Jahr (Lieferung in 2007) auch schon mal > 8,7 ct/kWh.
Es steht außer Frage, dass der Preis für eine typische Stadtlast irgendwo zwischen den Preisen für Grund- und Spitzenlast liegen muss.
Folglich frage ich mich, woraus Sie ableiten, dass der von Ihnen ermittelte Wert überteuert ist.
Und da rede ich jetzt noch gar nicht von diversen Risikoaufschlägen für Krditrisiko, Mengenänderungsrisiko, Preisänderungsrisiko nach Hedge am Großhandelsmarkt verbleibender offener Restpositionen etc.
Und ja, natürlich wird auch ein EVU (wie jedes andere Unternehmen) bestrebt sein, eine gewisse Rendite zu erwirtschaften. Wie hoch die in unserem Beispiel noch sein kann, haben wir uns ja nun sehr schön hergeleitet.
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@ElCattivo
Und ja, natürlich wird auch ein EVU (wie jedes andere Unternehmen) bestrebt sein, eine gewisse Rendite zu erwirtschaften. Wie hoch die in unserem Beispiel noch sein kann, haben wir uns ja nun sehr schön hergeleitet.
Sie bringen mich noch dazu, für die Stadtwerke eine Straßensammlung zu veranstalten. :oops:
Jedoch haben diese das Stromhandelsgeschäft, also den gesamten Vertrieb bekanntermaßen bereits in 2000 an E.ON abgegeben.
Soweit ersichtlich, war das Stromgeschäft für E.ON immer noch lohnend.
Wie sich die Gewinne der TEAG Thüringer Energie seit 1994 in Folge entwickelt haben, kann man im Forum nachlesen.
Die Zahlen für E.ON sind auch hinlänglich bekannt.
Die Stadtwerke selbst stellen für die Strompreise zutreffend auf die Entwicklung der Stromerzeugungskosten ab.
Man könnte also fragen, was E.ON die entsprechende Stromerzeugung kostet. Wegen des das gesamte Energiewirtschaftsrecht beherrschenden Grundsatzes der Preisgünstigkeit müsste sich für den Konzern immer die Frage stellen, ob er den Strom selbst erzeugt oder anderweitig beschafft, je nachdem, was gerade preisgünstiger ist.
Diese Frage stellt sich gerade nicht umgekehrt, wovon Sie jedoch ausgehen.
Der die Stromerzeugungskosten übersteigende Betrag wird nach dem "Gelderhaltungssatz der Energiewirtschaft" wohl als Rendite im Konzern verbleiben, wobei es egal sein dürfte, an welcher Stelle im Konzern.
Vielleicht vertiefen Sie Ihre Überlegungen nochmals in diese Richtung:
E.ON war überhaupt nicht gezwungen, Strom zu teuren Großhandelspreisen zu beschaffen, weil man selbst über Stromerzeugungskapazitäten verfügt und also diese nutzen kann.
Um es vorweg zu nehmen:
Niemand erwartet, dass E.ON den Strom verschenkt.
Es wird lediglich erwartet, dass sich die Rendite an der gesetzlichen Verpflichtung des § 1 Abs. 1 EnWG orientiert.
Um keinen falschen Eindruck aufkommen zu lassen:
Die Netzentgelte der Stadtwerke sind auch keine aufwandsgleichen Kosten, sondern enthalten auch schon eine auskömmliche Marge.
Wenn Sie etwaig der Meinung sein sollten, die Strompreise gäben Veranlassung, für E.ON Straßensammlungen zu veranstalten, können Sie diese Auffassung natürlich in der Öffentlichkeit mit der gebotenen Ernsthaftigkeit vertreten.
Schlussendlich bleibt zu bedenken, dass andere Versorger Strom auch im Großhandel beschaffen müssen und deutlich niedrigere Strompreise haben.
Möglicherweise auch für Sie ein Anhaltspunkt:
Stadtwerke Jena Bezugspreis Netzverlustenergie: 3,39 Cent/kWh
Das gibt einen Anhalt über die Prognostizierbarkeit des Verbrauches.
Wie hoch würden Sie nach alldem die "gewisse Rendite" des E.ON- Konzerns einschätzen. :wink:
Werden Sie dabei getrost konkret.
Gemeiner Jurist, der ich bin, stelle ich die Frage nach der Billigkeit.
Andere gemeine Juristen, nämlich Richter am Landgericht Gera und Amtsgericht Jena, verlangen den Billigkeitsnachweis, die Kammer für Handelssachen am LG Gera bekanntermaßen durch belastbare Offenlegung der Preiskalkulation. So gemein sind die Juristen hier. Die haben ganz sicher ein Verständnis davon, was der Billigkeit entspricht.
Verstockt wie wir sind, wollen wir nicht begreifen, dass die Rendite der Energiekonzerne um so geringer ist, um so höher die Großhandelspreise getrieben werden.
Schon sind wir beim Kern der gesamten Diskussion.
Siehe auch hier:
http://www.stromtip.de/News/20423/E.ON-wehrt-sich-gegen-Verbraucherschuetzer.html
Diese Aussage halten wir aus genannten Gründen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung für vollkommen krude:
Zum anderen haben sich auch die Preise für Rohstoffe zur Stromerzeugung im gleichen Maß verteuert. Der Gewinnanteil pro Kilowattstunde sei sichtbar gesunken, so der E.ON-Chef.
Wir haben nämlich die Botschaft OneE.ON verinnerlicht und wissen also, dass das Ganze zählt:
http://www.equitystory.com/Download/Companies/E-ON/Annual%20Reports/DE0007614406-JA-2005-EQ-D-00.pdf
Sehen Sie es etwa anders?
Womöglich hatte es der E.ON- Chef selbst schon wieder vergessen.
Wahrheit und Klarheit, Fairness, Kundenzufriedenheit.....
Der Versorger hat die Billigkeit der einseitig festgelegten Strompreise zu beweisen.
SPIEGEL- Leser haben in dieser Woche von einem promovierten Juristen aus der Energiewirtschaft gelernt:
"Ein Verdacht ist kein Beweis"
Das gilt auch für die Billigkeit der Strompreise. :D
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In meinen Augen ist die Herangehensweise an das Problem eigentlich egal. Ich bin der Meinung das das Ergebnis alleine schon ausreichend ist, um sich ein Urteil darüber bilden zu können, ob die Energiepreise gerecht (= billig) sind oder nicht.
Das "Ergebnis" ist wie schon gesagt verfälscht und deshalb gerade nicht geeignet, Urteile bzgl. der Billigkeit abzuleiten.
Übrigens habe ich das Gefühl, dass Sie unter billig etwas anderes verstehen als es der gemeine Jurist tut.
Keine Angst, ich bin kein Befürworter der "geiz-ist-geil-Mentalität". Mir geht es einfach darum Transparenz zu erhalten!
Es geht hier um die Befriedigung von Grundbedürfnissen. Hieraus Kapital zu schlagen ist, in meinen Augen, absolut asozial, da Abhängigkeiten ausgenutzt werden.
Haben Sie das mal Ihrem Bäcker erzählt?
Ich denke das enorme Gewinne aus der Erbringung von Grundbedürfnissen einfach schamlos sind. Meine Bäcker, welche ich als Buchhalter betreue, verdienen leider nicht so viel. In diesem Marktsegment habe ich inzwischen auch die Möglichkeit beim Supermarkt Brotprodukte supergünstig zu erwerben. Es besteht ein gnadenloser Wettbewerb.
Insoweit bemühe ich mich sehr darum mein kleines eigenes Süppchen zu kochen und dabei mich möglichst unabhängig zu machen, was mich sehr viel Freizeit und manchmal auch Lebensqualität kostet.
Ihr gutes Recht. Das unterscheidet Sie immerhin von den meisten anderen Meckerern.
Schade das Sie uns als Meckerer bezeichnen. In meinen Augen nehmen wir nur unsere gesetzlich verankerten Grundrechte war. Die Politik fordert immer mehr den mündigen Bürger. Nichts anderes machen wir. Wenn wir diese Rechté nicht hätten, könnten wir es ja auch nicht wahrnehmen. Insoweit hatte der Gesetzgeber hier ein besonderes Schutzbedürfnis des einzelnen Bürgers gesehen. Warum denn nur?
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@ElCattivo
Sie haben selbst schon verstanden, was der gemeine Jurist unter billig versteht, oder?
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=756&file=dl_mg_1163494755.pdf
http://www.ritter-gross.de/pdf/LG%20Hannover%2021%20O%2088-06_v_19-02-07.pdf
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=838&file=dl_mg_1174136560.pdf
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@ElCattivo
Ich glaube, die Stadtwerke- Strompreise waren bisher erwiesenermaßen unbillig:
Die Strompreise müssen um ca. 0,77 Cent/ kWh (netto) abgesenkt werden:
http://www.jenatv.de/index.php?main=nachrichten&lf=detail&id=1175257838