Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => T => Stadt/Versorger => thüga Energie - Thüga Rheinhessen-Pfalz => Thema gestartet von: otzelot3 am 22. März 2007, 12:14:50

Titel: Thüga will neue verträge machen
Beitrag von: otzelot3 am 22. März 2007, 12:14:50
Hallo Forum!

Bisher habe ich nur die Preise von 2005 Bezahlt.

Nun schickt mir die Thüga Rheinhessen Pfalz Briefe mit neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und einer Preissenkung um 0,48ct/kwH (HA-HA).

Ich vermute mal , dass wenn ich diese unterzeichne ich keine Möglichkeit mehr habe gegen die Gaspreise zu rebellieren oder?

wie soll ich mich verhalten?

Gruss aus der (mal ausnahmsweise nicht) sonnigen Südpfalz
Titel: Thüga will neue verträge machen
Beitrag von: kamaraba am 22. März 2007, 16:27:53
@otzelot3

so isses und weiter wie bisher und wie im Forum bereits lang
und breit beschrieben.
Alten Preis bezahlen und bei der Jahresabrechnung die eigene Rechnung
aufmachen und auch diese bezahlen und den Verbrauch überwachen,
damit es zu keiner Überzahlung kommt und evtl. die Abschläge anpassen.

Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
Titel: Thüga will neue verträge machen
Beitrag von: otzelot3 am 22. März 2007, 16:41:04
hallo! danke für die antwort!
aber was ich noch wissen wollte (sollte, müsste usw....) wäre:

soll ich diesem schreiben in irgendeiner form widersprechen?

BTW: ich bin schon seit 2 Jahren hier mitglied und hab mein login infolge eines totalausfalles meiner PC (hausbrand) nicht mehr gewusst. hab mich dann halt neu angemeldet.

1001 dank!
Titel: Thüga will neue verträge machen
Beitrag von: kamaraba am 22. März 2007, 19:02:35
@otzelot3

Das ist verlorene Zeit. Ohne Ihre Unterschrift kommt kein Vertrag
zustande. Es ist lediglich ein "Angebot". Sie sind nicht verpflichtet
dieses zu unterschreiben.

Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
Titel: Thüga will neue verträge machen
Beitrag von: otzelot3 am 22. März 2007, 19:37:31
gut ! vielen Dank!

Gruß ins nahegelegene Karlsruhe  :)
Titel: Thüga will neue verträge machen
Beitrag von: Cremer am 22. März 2007, 23:38:14
@otzelot3,

wie bereits H. Fricke mehrfach hier im Forum ausführte:

Für eine Vertragsänderung sind immer zwei Parteien notwendig.
Titel: Thüga will neue verträge machen
Beitrag von: otzelot3 am 23. März 2007, 07:13:39
aha! dann dürfen die mich also nicht "automatisch" in einen anderen Tarif eingruppieren. guuuuut  :D

vielen dank nochmals.
Titel: Thüga will neue verträge machen
Beitrag von: Lutz am 23. März 2007, 08:48:50
"Dürfen" dürfen die nicht, werden es aber aller Voraussicht machen. Spätestens mit der nächsten Jahresabrechnung werden Sie feststellen, dass der Versorger Sie in die Grundversorgung umgruppiert hat.
 
Derzeit bieten viele EVUs neue Vertragsangebote an. Aber wie bereits mehrfach gesagt, sind das Angebote, die man nicht annehmen muss.

Einfach bei der nächsten Jahresrechnung die eigene Gegenrechnung, wie bisher, erstellen.
Titel: Thüga will neue verträge machen
Beitrag von: Netznutzer am 23. März 2007, 09:38:06
Seit wann dart bei einem Sondervertrag/Abkommen, keine Seite mehr den Vertrag kündigen?, und um Sonderverträge handelt es sich hier ja allem Anschein nach, sonst wäre keine Annahme durch Unterschrift verlangt. Somit wird doch wohl die Konsequenz aus der Nichtannahme des neuen Vertrags sein, Kündigung des Altvertrags, falls nicht schon durch das neue Vertragsangebot geschehen, und anschl. Eingruppierung in die Grundversorgung.

Gruß

NN
Titel: Thüga will neue verträge machen
Beitrag von: otzelot3 am 23. März 2007, 10:32:04
hmmm...... dann habe ich diesen infobrief mit der vertragsänderung/kundigung was auch immer, schlichtweg nicht erhalten und somit auch nicht stillschweigend zugestimmt. seit meinem umzug ins nachbarhaus läuft hier eh so einiges schief was post angeht ;)
Titel: Thüga will neue verträge machen
Beitrag von: Cremer am 23. März 2007, 12:49:45
@Netznutzer,

da muss man mal in die AGB\'s bzw. "zusätzlichen Vertragsbestimmungen" (sofern es diese gibt) reinschauen. :wink:

Bei mir steht in den "Zusätzlichen Vertrgasbedingungen" unter § 11: :shock:

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der beiderseitigen schriftlichen Anerkenntnis :mrgreen:  :mrgreen:  :mrgreen:
Titel: Thüga will neue verträge machen
Beitrag von: Netznutzer am 23. März 2007, 18:40:00
@cremer

Genau, Änderungen/Ergänzungen bedürfen dies. Eine Kündigung natürlich nicht. Stellen Sie sich vor, Sie wollen den Vertrag kündigen, z.B. wg Auszug o.ä., und der Lieferasnt widerspricht und besteht auf Einhaltung... .

Gruß

NN
Titel: Thüga will neue verträge machen
Beitrag von: RR-E-ft am 23. März 2007, 20:09:03
@Cremer
@Netznutzer

Bei der Frage kommt es ganz entscheidend auf den konkreten Fall an.

Schickt der Versorger ohne den bisherigen Vertrag zu kündigen ein neues Angebot, so kommt durch das Schweigen des Kunden hierauf kein neuer Vertrag zustande, weil Schweigen nicht als Annahme gilt.

Wurde der Altvertrag indes wirksam gekündigt und man nimmt kein neues Angebot zu einem Sondervertrag an, so wird wohl nach Vertragsbeendigung zunächst für drei Monate in die Ersatzbelieferung greifen.

Ob nach der Kündigung eines Sondervertrages durch den Versorger und den weiteren Bezug des Kunden ein neuer Grundversorgungsvertrag zustande kommt, ist fraglich.

Das dürfte jedenfalls dann nicht gelten, wenn die Kündigung darauf abzielt, einen höheren Sondervertragskundenpreis unterhalb des Grundversorgungstarifes abzuschließen.

Es kann sehr viel dagegen sprechen (vgl. nur OLG München, NJW-RR 1999, 421).

Mit dieser Frage befasst sich der BGH aktuell in dem Strompreisverfahren unter dem Aktenzeichen VIII ZR 144/06, in dem eine Entscheidung erwartet wird, wohl Zurückverweisung an das LG Potsdam.

In ganz engen Grenzen ist es vorstellbar, dass im bisherigen Vertrag eine Klausel enthalten ist, dass der Lieferant die Bedingungen ändern kann und das Schweigen des Kunden als Zustimmung zur Änderung gilt, wenn er nicht innerhalb einer Frist widerspricht und er auf die besondere Bedeutung der Frist gesondert hingewiesen wird und ihm zudem ein Sonderkündigungsrecht gewährt wird. Das muss sich indes so schon im bisherigen Vertrag vereinbart finden und selbst dann kann einiges gegen eine solche Klausel sprechen.

Indes könnte ein solches Sonderkündigungsrecht bisher oft noch leer laufen.

Jedenfalls darf ein Monopolist nicht derart agieren, dass er nur einzelnen Kunden den bisherigen Vertrag kündigt, weil dies unter vielerlei Gesichtspunkten gegen das Gleichbehandlungs- und Diskrimnierungsverbot verstoßen kann.

Wer schon einmal verheiratet war, weiß, dass es - jedenfalls hierzulande-  möglich ist, auch solch eine Verbindung wieder aufzulösen.

Für Vertragsverhältnisse gilt nur ganz ausnahmesweise etwas anderes, so dass Sonderverträge grundsätzlich form- und fristgerecht gekündigt werden können, wobei derjenige der kündigt den Zugang seiner einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung nachzuweisen hat.
Titel: Thüga will neue verträge machen
Beitrag von: Cremer am 23. März 2007, 21:55:24
@Netznutzer,

im nachfolgenden § 12 der Bedingungen der SW KH steht, dass der Vertag aufgehoben wird, wenn der Kunde auszieht
 :mrgreen:
Titel: Thüga will neue verträge machen
Beitrag von: Zeus am 03. August 2007, 09:46:17
Auf ihrer Wirtschaftseite meldet die heutige \" Die Rheinpfalz\" , dass  laut Thüga Rheinhessen- Pfalz, 70% derer rund 70000 Sondervertragskunden bereits das neue Sondervertragsangebot angenommen hätten. Die restlichen 20% wolle man nochmals anschreiben. Diejenige die nicht per Unterschrift wechseln wollen, sollen ab 1.Oktober in die Grundversorgung eingestuft werden.
Titel: Thüga will neue verträge machen
Beitrag von: Cremer am 03. August 2007, 12:49:44
@Zeus,

da so doch wohl was vo  Thüga suggeriert werden, oder?
Titel: Thüga will neue verträge machen
Beitrag von: Zeus am 03. August 2007, 14:22:59
@ Cremer

 Voll Ihrer Meinung. Sehen Sie sich nur die Bedingungen an. Schön auch der Hinweis im Artikel, dass man in Konkurenz zu bundesweit anbietenden Versorger stehe. Vergessen zu sagen : z.B. zu E.wie Einfach 100% Tochter von E.ON, und das man selbst auch eine 100% Tochter von E.ON sei.
Titel: Thüga will neue verträge machen
Beitrag von: otzelot3 am 07. August 2007, 21:59:24
Hallo!

Thüga hat heute folgendes geschickt zusammen mit einem neuen vertrag:

........blablabla.....
nach den gesetzlichen vorgaben sind diese neuen grundversorgungsbedingungen in die erdgaslieferverträge miteinzubeziehen.um dieser verpflichtung nachzukommen , kündigen wir den mit ihnen abgeschlossenen erdgasliefervertrag auf basis der bisherigen allgemeinen versorgungsbedingungen (AVBGasV) vom 21.6.1979 zum 30.9.2007.

daher empfehlen sie mir den abschluss des beiliegenden vertrages.
wenn ich den nicht annehme , werden sie mich ab dem 1.10. mit dem (teureren) heizgastarif beliefern......

Wat nu??
Titel: Thüga will neue verträge machen
Beitrag von: Cremer am 08. August 2007, 08:01:17
@otzelot3,

es war bereits mehrfach gesagt worden.

Die Versorger sollten die neuen GasGVV und StromGVV als Ergänzung der Verträge umsetzen und nicht durch Kündigung und Neuabschluß eines Vertrages.
Titel: Thüga will neue verträge machen
Beitrag von: otzelot3 am 08. August 2007, 09:44:34
@cremer:
Danke für die info. das habe ich leider nicht mitbekommen. gibt es einen link zum nachlesen? was bedeutet diese kündigung für mich? einfach weiter die eigene rechnung aufmachen und den preis von 2005 bezahlen?

1000 dank!
Titel: Thüga will neue verträge machen
Beitrag von: stefan_0503 am 08. August 2007, 13:18:06
Wie sollte man sich den jetzt verhalten, einfach nicht reagieren?
Titel: Thüga will neue verträge machen
Beitrag von: otzelot3 am 13. August 2007, 09:39:43
Ich hab mal folgendes verfasst:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widersprechen wir Ihrer Änderungskündigung.
Die Versorger haben die neuen GasGVV als Ergänzung der Verträge umzusetzen und nicht durch Kündigung und Neuabschluß eines Vertrages.

Mit freundlichen Grüßen


Reicht das?

ein Link zum entsprechenden thread wäre hilfreich. hab mir schon den wolf gesucht aber nichts gefunden.
Danke!!!!