Forum des Bundes der Energieverbraucher
Sonstiges => Off-Topic => Thema gestartet von: dieter potthoff am 15. März 2007, 08:16:30
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Sorry, mir ist bewußt das meine Frage nichts mit Energie zu tun hat, aber
es geht mir auch nur um einen kurzen Rat.
Frage:
Ich muss jährlich Friedhofsunterhaltungsgebühren zahlen.
Die Friedhofsverwaltung erhöht in den letzten Jahren jährlich um 5,--€.
Kann man auch gegen solche Gebühren ( Kirche) Widerspruch gemäß §315 BGB einlegen, damit die Kirche mal die Gebührenkalkulation offenlegt.
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& GEBÜHREN können sowieso nur öffentlich-rechtliche/staatliche Stellen erheben- und da gilt imho der BGB-Einwand nicht.
Die F-Gebührensatzung wird i.d.R. vom Gemeinderat beschlossen; Es gilt das Kommunalabgabenrecht.