Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Bundesweit / Länderübergreifend => Thema gestartet von: RR-E-ft am 13. März 2007, 17:10:00
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http://www.abendblatt.de/daten/2007/03/13/705451.html
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http://www.abendblatt.de/daten/2007/03/13/705451.html
Frage an die Experten
wie soll ich mich verhalten?
mein Stromwerdegang
- RWE
- Yello (1 Jahr)
- Stadtwerke Düsseldorf (1 Jahr)
- Flexstrom (2 Jahre)
da ich kaum die Rechnung bei Flexstrom kürzen kann. habe ich daran gedacht meinen Sicherungszuschlag von 2% beim Gas BGB Einspruch
mit verweis auf die Ermitlungen nicht mehr zu zahlen.
was soll ich tun?
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@bjo
habe ich daran gedacht meinen Sicherungszuschlag von 2% beim Gas BGB Einspruch
mit verweis auf die Ermitlungen nicht mehr zu zahlen.
was soll ich tun?
Welche Möglichkeiten bei Erdgaspreisen bestehen, ist umfangreich im Forum beschrieben.
Man sollte es lesen. :wink:
Zudem sollte man den richtigen Teil des Forums für seine Frage benutzen.
Weiter sollte man dort versuchen, sich verständlich auszudrücken. :wink:
Man sollte sich auf jeden Fall folgendes merken:
Unter Berufung auf § 315 BGB lassen sich nur einseitig festgelegte Energiepreise kürzen, soweit man diese als unbillig rügt und sich auf deren Unverbindlichkeit gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB beruft.