Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => Erdgas Kempten-Oberallgäu => Thema gestartet von: Freilich67 am 06. März 2007, 21:23:20
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Da ich in diesem Forum bis jetzt noch keine Beiträge über "meinen" Gasversorger gefunden habe, fange ich hier mal ein neues Thema an.
Mich würde Interessieren ob es im Bereich Kempten & Oberallgäu mehr als einen Gaspreisrebellen ( nämlich mich :mrgreen: ) gibt. Vor allem interessieren mich die bisherigen Erfahrungen meiner eventuell vorhandenen Mitstreiter.
Ich für meinen Teil habe bei der riesigen Preiserhöhung im Jahr 2006 mit dem Musterbrief zu §315 BGB die Preise der EKO für Unbillig erklärt.
Die Reaktion darauf bestand zunächst einmal in einem 3-Seitigen Schreiben darüber wie toll doch die Koppelung des Gas- an den Ölpreis ist.
Nachdem ich darauf antwortete, dass dieses wohl nicht zur Klärung der Billigkeit beiträgt erhielt ich den Vorschlag auf eine grundsätzliche, gerichtliche Klärung der Angelegenheit zu warten.
Darauf habe ich mich zunächst stillschweigend eingelassen.
Heute nun erhielt ich ein Schreiben der EKO worin auf das Urteil des LG München vom 9-6-2006 verwiesen wird. Beigefügt war ein Auszug aus einem Gutachten der RHKP Treuhand, in dem angeblich nachgewiesen wird, dass die Preisanhebung nur eine Weitergabe der gestiegenen Bezugskosten sei.
Ich Denke dass dieses Gutachten gegenstandslos ist, da ich nicht nachvollziehen kann wer die Vorlieferanten sind & inwieweit mein Gasversorger mit diesen verbunden ist.
Außerdem geben die Leute von EKO mir bis zum 19.03. 07 Zeit die von mir ein behaltenen Nachforderungen zu bezahlen. Ich denke das werde ich nicht tun?
Frage: Sollte ich vorsorglich ein Hausverbot aussprechen, da mein Versorger "durch die Blume", unter Berufung auf das Urteil, mit Sperre droht?
Grüße
Reiner.
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Moin freilich67,
ist nur ein Zahlungsziel 19.03.07 angegeben oder wird auch schon von einer Sperre gesprochen?
Wenn eine Sperre schon angedeutet wird, sofort wie hier beschrieben reagieren, ansonsten abwarten!
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@Freilich67,
weisen Sie im Antwortschreiben ebenfalls auf die neuesten Urteile des LG Köln vom 11.1.07 und LG Hannover hin.
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Hallo,
Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort und die Unterstützung.
Zur Frage der Sperrandrohung:
Nein, es wird nicht Konkret mit Sperrung gedroht. Der genaue Wortlaut ist: In der aktuellen Rechtsprechung zum §315 BGB zeichnet sich eine starke Tendenz dahingehend ab, dass das Gasversorgungsunternehmen seine Nachweispflicht dann erfüllt hat, wenn der Nachweis geführt wird, dass nur die gestiegenen Bezugskosten weitergegeben worden sind. Als Beisiel: Beschluss Landgericht München vom 09.06.2006 Au: 30 T 9871/06. Dieser Beschluss gestattet dem Gasversorgungsunternehmen sogar die Einstellung der Versorgung, wenn der Nachweis der Billigkeit geführt wurde.
Des Weiteren wird auf das von einem Wirtschaftsprüfer erstellte Gutachten, welches mir als Kurzzusammenfassung übersandt wurde verwiesen, und behauptet damit sei der Nachweis der Billigkeit erbracht.
Diese Behauptung halte ich schlichtweg für falsch.
Zum Schluss folgt dann noch die Drohung mit Mahngebühren:
Somit müssen wir auf einen vollständigen Ausgleich der Restforderung bestehen. Wir dürfen Sie daher bitten, den Betrag in höhen von ... € bis zum 19. März 2007 auf unser Konto ... zu begleichen.
Bei Bezahlung bis zum vorgenannten Termin verzichten wir auf Mahngebühren und Verzugszinsen.
Nun, soweit ich weis, sind Mahngebühren & Verzugszinsen ohnehin nur bei nicht strittigen Forderungen statthaft. Da Ich aber nach wie vor die Forderung für nicht rechtmäßig halte, glaube ich auch nicht dass die EKO mit Zinsen & Gebühren weit kommen wird.
Ich werde denen jetzt jedenfalls mit verweis auf die in Euren Antworten genannten Urteile antworten, dass ich weiterhin nur meinen alten Abschlag bezahlen werde, und die Erhöhungen nicht anerkenne.
Gruß
Reiner
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Moin Freilich67,
wenn ich mich nicht irre, ist bei dem angeführten Beschluss vom LG München v. 09.06.06 auch nur der Preiserhöhung widersprochen worden und nicht dem Gesamtpreis! Von daher kann in diesem speziellen Fall eine Sperre auch rechtlich i.O. sein.
Deshalb muss auch immer dem Gesamtpreis Widersprochen werden!!!
meines Erachtens handelt es sich bei den hier gezeigten Textbausteinen nicht um eine Sperrandrohung.
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Hallo Freilich67,
auch ich bin vom selben Schreiben betroffen und wir sollten uns mal alle absprechen. Es sind mehrere im Versorgungsbereich der EKO aktiv. Ich kann direkt mit dir Kontakt aufnehmen wenn du mir deine email sendest. Ich bin auch vertreten im Forum.
riedle
PS. eine stellungnahme werde ich auch noch schreiben.
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Hallo Rebellen,
wie freilich67 und RuRo bin auch ich gegen EKO vorgegangen und habe rückwirkend (dank eurer Hilfe und Vorlagen) einen anderen Preis gegenüber dem EKO vertreten und allen Erhöhungen seit Ende 2004 widersprochen mit Schreiben vom Dezember 2006, Einzug widersprochen, eine eigene Abrechnung erstellt und auch eigene,angemessene Abschläge gezahlt.
Jetzt wird gegen uns mit einer Strategie vorgegangen wie bei freilich67. Wir haben eine Frist gesetzt bekommen bis 21.03.2007. Der in dem Schreiben der EKO angesprochene "BESCHLUSS" ist nicht bindend, da es kein Urteil darstellt und nur die gestiegenen Bezugskosten in den Vordergrund stellt aber in keinster Weise wird die Billigkeit der vom EKO verlangten Preise nachgewiesen. Indirekt wird "angedeutet", das dieser BESCHLUSS dem Versorger ein Recht zur Einstellung der Versorgung gewährt, wenn der Nachweis der Billigkeit geführt wurde.
Wie seht Ihr die Sache - vor allem - welche Reaktion ist sinnvoll, da:
1. auf den vollen Ausgleich der Restforderung bestanden wird
2. unter Androhung von Mahngebühren und Verzugszinsen
3.Fristsetzung 21.3.07
Bitte doch dringend um HILFE der Rechtsspezialisten in dem Forum, sende auch gerne das Original direkt per Mail.
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@riedle,
ich habe eine Frist zur Zahlung bis zum 19.3.07 gesetzt bekommen, anderenfalls erfolgt die Einleitung der Sperre :evil:
Mal sehen was passieren wird!! 8)
Ist das eine neue bundesweite Strategie der Versorger ??????? :idea:
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@riedle
Ich habe das Schreiben der EKO gelesen. Ich hoffe nicht, dass diese zitierte Passage euren Unbilligkeitseinwand widergibt:
... gegen unsere vorgenommenen Gaspreiserhöhungen eingelegt ...
Unterstellt, dass sich der Einwand gegen die Gesamthöhe des Verbrauchspreises und die Servicepauschale richtet, kann Folgendes festgestellt werden:
zu 1:
Es gibt keine Forderung, die einen Anspruch auf Begleichung begründen würde. Der Preis insgesamt ist strittig, nichts ist fällig.
Das Schreiben ist das übliche Säbelrasseln des Versorgers – ein netter Versuch ohne jegliche Substanz.
(Anmerkung: Es wird mal wieder auf ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers verwiesen, der sich ausschließlich mit der Preiserhöhung befasst hat und dabei auch nur das bewerten kann, was vom Versorger zur Verfügung gestellt wurde.)
zu 2:
Mangels Fälligkeit gibt es keinen Verzug und keine Grundlage für die Erhebung von Mahngebühren bzw. Verzugszinsen.
zu 3:
Termin verstreichen lassen, entspannt zurücklehnen, abwarten und Tee trinken
Anmerkung:
Wir werden von der Mutti der EKO versorgt, also Erdgas Schwaben direkt. Interessant, dass die EKO-Verbrauchspreise um 0,07 ct/kWh höher liegen, als bei EGS :roll:
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:shock: OOPS !!! :shock:
Ich habe gerade noch mal nachgeschaut und festgestellt:
Bei mir stimmt die Formulierung! :oops:
Ich habe seinerzeit ein Musterschreiben verwendet bei dem die Erhöhungen, nicht aber die Preise für unbillig erklärt werden.
Kann man da noch was dran drehen?
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@Freilich67,
die richtige Vorlage des Musterbriefes verwenden und mit Bezug auf den damaligen Widerspruch das Schreiben mit Widerspruch gegen die Preishöhe an sich hinterherschicken.
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:D Alles klar, wird sofort erledigt. :D
Besten dank.
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@riedle,
ich habe eine Frist zur Zahlung bis zum 19.3.07 gesetzt bekommen, anderenfalls erfolgt die Einleitung der Sperre :evil:
Mal sehen was passieren wird!! 8)
Ist das eine neue bundesweite Strategie der Versorger ??????? :idea:
Mir wurde beides für den Januar gesetzt und es ist nichts passiert. Alles Blödsinn und "Säbbelrasseln" wie RuRo treffend bemerkt. Der Weg geht wirklich Richtung Einschüchterung und bin mal gespannt wann der erste von uns vor den Kadi gezogen wird. :wink:
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:D Alles klar, wird sofort erledigt. :D
Besten dank.
Bin sicherheitshalber morgen auch auf dem Weg.....tell you more
Gute Nachts Kollegen! :)
Apropos.. habe weitere Abweichler gewonnen und sensibilisiert, dank Eurer Hilfe, Dank an Ruro, Cremer und die anderen......
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Heute habe ich eine Reaktion auf meinen Erweiterten Protest erhalten.
Darin heist es:
Wir sind der Auffassung, dass wir mit dem Ihnen übersandten Gutachten unsere Nachweispflicht erfüllt haben und sehen daher keine Veranlassung, noch weitere Argumente vorzulegen.
Wir dürfen Sie daher letztmalig bitten den zur Zeit noch offenen Forderungsbetrag in Höhe von ... bis zum 28.03.2007 zu begleichen.
Sollte der Betrag bis zum genannten Termin nicht bei uns eingegangen sein, sehen wir uns leider gezwungen, weitere Schritte einzuleiten.
8) Wow, jetzt hab ich aber Angst 8)
Mal sehen wie die weiteren Schritte aussehen.
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@Freilich67
Ich tipp\' mal auf - Rückwärtsgang :wink:
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:roll: Das denke ich allerdings auch :lol:
Ich hab denen auch geantwortet, dass ich deren Auffassung nicht teile und auf das Urteil von Hannover verwiesen. 8)
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Habe Widerspruch jetzt weg und direkt mit dem Geschäftsführer heute einen kleinen Plausch gehabt. Dabei hat er mir die Frage gestellt, was ich den meine wie der Richter den entscheiden wird, wenn Ihm die EKO offenlegt, das Sie bundesweit die geringsten Kosten haben und dadurch Ihr Gewinn entsprechend ausfällt. Ich habe Ihm gesagt, das er doch alles offenlegen sollte vor Gericht und dann entscheiden lassen sollte. Ihm war aber nicht klar wie der Richter wohl entscheiden wird. Dann kamen zu unseren Gedankenspielen noch folgende Bemerkunegen, die ich sehr interessant fand:
1. die Preise seien so hoch weil ein Drittel aus den Abgaben resultieren.
2. die Preise seien ja gesenkt worden zum 1.1.07
3. die EKO muss agressiv gegen die "Abweichler" vorgehen weil die offenen Forderungen ansonsten verjähren.
4. Interessanteste Aussage war der Hinweis, das bis auf weiteres keine Entscheidung des BGH zu erwarten ist, dies hat er besonders betont, wäre anscheinend auf unbestimmte Zeit verschoben obwohl im März ja da was kommen sollte.
WER WEIS DA WAS DAZU???????? :cry:
Ich habe gesagt, das die Unbilligkeit an sich alles offen hält aber rechtlich ist anscheinend die Forderung von dieser Thematik "Widerspruch gegen die Gaspreise" getrennt. Wer weis von euch was dazu? :shock:
Grüße
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:roll: Das denke ich allerdings auch :lol:
Ich hab denen auch geantwortet, dass ich deren Auffassung nicht teile und auf das Urteil von Hannover verwiesen. 8)
Send mir doch bitte mal die Urteile im Zitat - so wie du sie verwendet hast, danke.
Ich maile dir noch mein Schreiben an EKO!
Gruss
riedle
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@riedle
bitte mal hier lesen: :wink:
http://www.forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5837
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1855&postdays=0&postorder=asc&highlight=9871&start=225
Urteilssammlung:
http://forum.energienetz.de/viewforum.php?f=40
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@riedle
zu 1:
Euer Verbrauchspreis liegt bei 5,07 Ct/kWh netto.
Der durchschnittliche Grenzübergangspreis im Jahr 2006 lag bei 2,13 Ct/kWh. Da kommen dann noch Erdgassteuer und Konzessionsabgabe dazu, macht noch mal 0,77 Ct/kWh; ergibt 2,90 Ct/kWh. Weiß der Mann von was er spricht ? – ich bezweifle das
zu 2:
Schön – die Titanic sank auch, allerdings deutlich tiefer. Soll das eine Bauernweisheit werden wie "Nach Regen folgt Sonnenschein". Nicht auszuhalten, wenn, wie angekündigt von der Mutti EGS zum 01.05.07 die Preise nochmals gesenkt werden. Siehe hier: http://www.erdgas-schwaben.de/50/5011,1231,1231,0.php
Spaß beiseite, ich habe mal die Preisentwicklung von Mutti EGS den Importpreisen seit 1999 gegenübergestellt – irgendwie verlaufen die Kurven nicht parallel :wink: Die Kunden werden an der Nase herumgeführt, was aber keine neue Erkenntnis ist.
zu 3:
Ohne Worte
zu 4:
Die Entscheidung ist auf Juni 2007 verschoben. Siehe hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=25598#25598
Was soll da getrennt laufen - allerhöchstens die jeweilige Sichtweise der Dinge. Unbilligkeitseinwand = alles ist strittig, nichts ist fällig, berechtigte Forderungen gibt es schon gar keine, höchstens Wunschdenken
Im Übrigen hätte ich den GF gefragt, was der Richter wohl dazu sagt, dass die EKO nur eine Tochter-GmbH der EGS ist :roll:
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Hallo RuRo,
danke, paßt mal wieder wie die Faust aufs Auge. Hast recht mit der Tochter, dadurch wird die Margensituation ja eigentlich noch deutlicher!
Der Grenzübergangspreis ist interessant, wie sieht es denn da mit der Qualität des Gas aus, meinst du das es sich da lohnt bei den "Betroffenen" mal diesen Punkt zu vergleichen, dadurch werden ja auch noch mal ...ein paar cent verdient!
Ich sende dir noch mein schreiben vom Freitag!
Grüss
riedle
PS: den löwen haben wir schön eins reingewürgt! :P Grüsse an alle Augsburger Fans! :D
Der Allgäuer! 8)
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@riedle
Das wird vergebliche Liebesmüh\' sein - ich warte seit Monaten auf entsprechend angeforderte Protokolle zu den Brennwerten :lol:
Die Statistik gibts übrigens hier:
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=53736.html
und beinhaltet alle Importe aus sämtlichen Himmelsrichtungen.
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Hallo zusammen,
ich habe das besagte Schreiben auch bekommen. Ich denke, das Ganze ist nur zur Einschüchterung gedacht. (Warum sonst der Hinweis auf die Mahngebühren, die jeder rechtlichen Grundlage entbehren?)
Ich habe in meinem Antwortschreiben auch das Urteil vom LG Hannover angeführt (was ja recht verbraucherfreundlich
ausgefallen ist) und werde den Rest gelassen abwarten.
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Hallo Mitstreiter,
endlich der KE/OAL-Thread.
Habe auch das o.a. Schreiben erhalten.
Zum Thema Versorgungssperre musste ich doch antworten:
Weiterhin heisst es in einer Pressemitteilung des Bundeskartellamtes:
Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 02.11.2006
Kartellbehörden von Bund und Ländern: Sperrandrohung und Änderungskündigungen von Energieunternehmen gegenüber Verbrauchern unzulässig
„Drohungen von Energieunternehmen gegenüber Verbrauchern, die unter Berufung auf § 315 BGB Preiserhöhungen nicht bezahlen, ihnen die Strom- oder Gaslieferung einzustellen, stellen einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar und sind kartellrechtlich unzulässig. Gleiches gilt für die um sich greifende Praxis mancher Energieunternehmen, in dieser Situation günstige Sonderverträge mit Verbrauchern zu kündigen und den Kunden in den teureren Grundversorgungstarif herabzustufen. Zu diesem Ergebnis kamen jüngst Bundeskartellamt und Landeskartellbehörden nach einer gemeinsamen Sitzung. Sollten Energieunternehmen sich in Zukunft kartellrechtswidrig verhalten, müssen sie – so der Beschluss des Bund-Länder-Gremiums vom Ende Oktober 2006 mit Verfahren durch die Kartellbehörden rechnen.
Bundeskartellamtspräsident Ulf Böge: „Die Berufung auf § 315 BGB ermöglicht den Verbrauchern, sich die Angemessenheit von ihnen auferlegten Energiepreiserhöhungen darlegen zu lassen. Durch Sperrandrohungen oder Änderungskündigungen als Reaktion auf entsprechende Preiswidersprüche verstoßen Energieversorgungsunternehmen, die in aller Regel in ihrem Versorgungsgebiet nach wie vor über faktische Monopolstellungen verfügen, gegen das kartellrechtliche Verbot ausbeutender Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen.“
Ein vom Bundeskartellamt im September eingeleitetes Verfahren gegen einen überregionalen Energieversorger (s. Pressemitteilung vom 25.9.2006) konnte inzwischen zum Abschluss gebracht werden, da der Versorger die technisch-organisatorischen Voraussetzungen verbessert hat, damit solche Drohungen in Zukunft unterbleiben. „
Trotz dieser klaren Aussagen kokettieren Sie in Ihrem Schreiben in bedenklicher Weise mit der Möglichkeit einer Versorgungssperre.
Ich bitte dringend darum dass, Sie auch „ die technisch-organisatorischen Voraussetzungen verbessern“, damit solche Drohungen in Zukunft unterbleiben“
Sollten Sie derartige Drohungen künftig nicht unterlassen, müsste ich den Vorgang, verbunden mit einer Beschwerde an die Landeskartellbehörde wenden
Nur nicht ins Bockshorn jagen lassen.
Ein Urteil wie das aus Hannover oder Kassel müsste doch auch in Kempten zu erwirken sein, wenn der BGH in der Revision über das Karlsruher Urteil wie erwartet urteilt.
Hat hier jemand Interesse an einer Klagegemeinschaft ("Sammelklage":shock:)?
Gruß
Dr. WHO
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Hallo erst mal,
ich freue mich, dass sich hier immer mehr Mitstreiter im Bereich KE/Allgäu melden. :lol:
Das Mit der Sammelklage seh ich so:
Erst mal abwarten wie die weiteren Schritte der lieben EKO aussehen. Aber, wenns darauf ankommt bin ich selbstverständlich dabei. 8)
Allerdings wäre erst einmal eine Frage zu klären:
Kennt jemand einen Anwalt in unserer Ecke, der sich mit sowas auskennt? :idea:
Ich denke, an so eine Sammelklage muss einer ran, der wirklich in der Materie Energie usw erfahren ist, sonnst hats nicht viel wert.
Aber wie gesagt: Nix überstürzen!
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Überstürzen sollte man nichts, andererseits bedenken, dass nach aller Erfahrung jeder Zug irgendwann einmal abgefahren ist....
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Hallo Rebellen,
da ich auch betroffen bin und aufgrund meiner Arbeit einen "Insight" in die Materie habe versuche ich mal, die Kontakte in Richtung "Energie und Recht" voran zu treiben. Mal sehen was unser Verband meint und dann schaue ich mal, wer von meinen Kumpels da im Rechtsbereich in dieser Richtung tätig ist, rein im Voraus. Ich wäre bei einer Sammelklage direkt dabei und habe auch noch 2-3 weitere Interessenten an der Hand. :wink:
Wie wäre es, wenn wir beim ENERGIENETZ mal ne Rundfrage starten, da sollte doch aus den einzelnen Landesteilen genug Hintergrund vorhanden sein und der BdE wird wohl auch in der Lage sein, hier zu unterstützen....
Grüsse
riedle
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Ich habe mal meinen Steuerberater gefragt, der gleichzeitig Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt ist. Er wäre bereit, un ihm würde ich zutrauen, sich in die Materie einzuarbeiten. Bin aber auch anderen Vorschlägen offen.
Gruß
?
PS. Bei dem Wetter macht es Spaß zu heizen, wenn man weniger fürs Gas zahlt als andere
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@Dr. Who,
bitte mal die Threads der vergangen Wochen lesen.
Daraus wird auch ersichtlich, dass nur in der Materie sehr versierte RA\'s in Frage kommen, die sich 100% tig in Energiefragen auskennen.
Solche finden Sie auf den Seiten von www.energienetz.de
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Ich habe mal meinen Steuerberater gefragt, der gleichzeitig Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt ist. Er wäre bereit, un ihm würde ich zutrauen, sich in die Materie einzuarbeiten. Bin aber auch anderen Vorschlägen offen.
Wäre okay, bin auch auf der Suche aber das ist schon mal ein Beginn, wenn wir jemanden haben der die Sache auch vertritt und sich dort einarbeitet, vielleicht ist er auch selber "Gasbezieher" :wink:
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Hallo erst mal,
ich freue mich, dass sich hier immer mehr Mitstreiter im Bereich KE/Allgäu melden. :lol:
Ich habe mal meinen Steuerberater gefragt, der gleichzeitig Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt ist. Er wäre bereit, un ihm würde ich zutrauen, sich in die Materie einzuarbeiten. Bin aber auch anderen Vorschlägen offen.
Gruß
?
PS. Bei dem Wetter macht es Spaß zu heizen, wenn man weniger fürs Gas zahlt als andere
Hallo zusammen,
ich habe das besagte Schreiben auch bekommen. Ich denke, das Ganze ist nur zur Einschüchterung gedacht. (Warum sonst der Hinweis auf die Mahngebühren, die jeder rechtlichen Grundlage entbehren?)
Ich habe in meinem Antwortschreiben auch das Urteil vom LG Hannover angeführt (was ja recht verbraucherfreundlich
ausgefallen ist) und werde den Rest gelassen abwarten.
:twisted: wer hat Post von EKO seit März bekommen - bitte meldet euch!
Geht um eine gemeinsame Absprache, grüsse und schönes Wochenende!
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Ich habe auch Post, das Schreiben mit dem Wink mit Musterklagen und das Stillhaltebakommen, und drei Tage später auch das neue Festpreisangebot.
Es ist natürlich klar, dass EKO jezt etwas machen muss, sonst verjähren die Forderungen. Eine Klage wäre sinnlos, da die wichtigen Urteile des BGH noch fehlen, aber die Klage hemmt die Verjährung. Ich nehme an, dass uns ein Klageverzicht angeboten wird, unter der Voraussetzung, dass wir auf die Einrede der Verjährung der EKO-Forderung verzichten.
Dr. WHO
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Überstürzen sollte man nichts, andererseits bedenken, dass nach aller Erfahrung jeder Zug irgendwann einmal abgefahren ist....
Wir haben wir folgende Problematik wegen der Verjährung der Forderungen der EKO. Was meinen Sie dazu, wäre wichtig:
Ich habe auch Post, das Schreiben mit dem Wink mit Musterklagen und das Stillhaltebakommen, und drei Tage später auch das neue Festpreisangebot.
Es ist natürlich klar, dass EKO jezt etwas machen muss, sonst verjähren die Forderungen. Eine Klage wäre sinnlos, da die wichtigen Urteile des BGH noch fehlen, aber die Klage hemmt die Verjährung. Ich nehme an, dass uns ein Klageverzicht angeboten wird, unter der Voraussetzung, dass wir auf die Einrede der Verjährung der EKO-Forderung verzichten.
Dr. WHO
Sollte man da was machen? Haben Sie einen "Verbindungsmann" oder Kontakt wo sowas auch läuft? Rufe auch andere Betroffenen in Deutschland auf zu einer Reaktion aus Ihren Versorgungsgebieten!!! :shock:
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@Dr. Who,
bitte mal die Threads der vergangen Wochen lesen.
Daraus wird auch ersichtlich, dass nur in der Materie sehr versierte RA\'s in Frage kommen, die sich 100% tig in Energiefragen auskennen.
Solche finden Sie auf den Seiten von www.energienetz.de
Wir haben wir folgende Problematik wegen der Verjährung der Forderungen der EKO. Was meinen Sie dazu, wäre wichtig:
Ich habe auch Post, das Schreiben mit dem Wink mit Musterklagen und das Stillhaltebakommen, und drei Tage später auch das neue Festpreisangebot.
Es ist natürlich klar, dass EKO jezt etwas machen muss, sonst verjähren die Forderungen. Eine Klage wäre sinnlos, da die wichtigen Urteile des BGH noch fehlen, aber die Klage hemmt die Verjährung. Ich nehme an, dass uns ein Klageverzicht angeboten wird, unter der Voraussetzung, dass wir auf die Einrede der Verjährung der EKO-Forderung verzichten.
Dr. WHO
Sollte man da was machen? Haben Sie einen "Verbindungsmann" oder Kontakt wo sowas auch läuft? Rufe auch andere Betroffenen in Deutschland auf zu einer Reaktion aus Ihren Versorgungsgebieten!!! :shock:
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Ich vertrete nach wie vor die Ansicht, dass man sich nicht einschüchtern lassen sollte. Ich denke dass die Beiträge zum Thema Musterprozess, wie sie hier im Forum unter der Rubrik Grundsatzfragen zu finden sind, immer noch den aktuellen Stand der Dinge darstellen.
pirx
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Ich vertrete nach wie vor die Ansicht, dass man sich nicht einschüchtern lassen sollte. Ich denke dass die Beiträge zum Thema Musterprozess, wie sie hier im Forum unter der Rubrik Grundsatzfragen zu finden sind, immer noch den aktuellen Stand der Dinge darstellen.
pirx
Das bedeutet doch letztlich, dass wir uns verklagen lassen sollten, denn dies lese ich da heraus! Oder? :?
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Es will sicher keiner etwas überstürzen. Aber aus der Natur der Sache heraus muss EKO klagen, um die Forderungen nicht verjähren zu lassen.
Es stellt sich also jetzt die Frage:
Auf die Verjährung verzichten oder sich darauf verlassen dass EKO eine gerichtliche Auseinandersetzung scheut ???:?: :?:
Der Handlungszwang von EKO hängt sicherlich davon ab, wieviele von uns "Zecken" die jetzt im Pelz haben. :?: :?:
Ich habe selber noch keine Meinung dazu, bis ich das Stillhalteabkommen gelesen habe.
Es sollte aber auch jeder hier vorbereitet sein, wenn morgen eine Klage von EKO im Briefkasten liegt.
Ich habe schon für diesen Fall disponiert und werde das Ding durchziehen-Mitstreiter für diesen Fall sind herzlich willkommen.
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@Dr. Who,
Die Verjährung wird unterbrochen, sofern der Versorger eine Mahnung schickt.
Trotzdem kein Blutdruck und darauf warten, dass der Versorger klagen wird.
Falsch ist, den Versorger verklagen zu wollen "um damit eine Lösung zu erreichen". (Typisch deutsch)
Die Lösung heißt dann "Verlorener Prozess"
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@Cremer
Woher nehmen Sie die Weisheit, dass eine Mahnung die Verjährung unterbricht?
Wenn es sich um einen Fall der Billigkeitskontrolle handelt wird die Forderung im Falle der Unbilligkeit nicht vor gerichtlicher Bestimmung gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB fällig, kann mithin auch nicht verjähren (kein Verjährungsbeginn vor Fälligkeit).
Auch Ihre zweite These lässt sich nicht halten:
Wie die LG Bremen, LG Berlin, LG Dresden, LG Essen gezeigt haben, kann es sehr sinnvoll sein, gemeinsam zu klagen, um mit weit geminderten Kostenrisiko eine gerichtliche Klärung (auch für die Zukunft) herbeizuführen.
Typisch deutsch ist ggf. eher, anderen vorschreiben zu wollen, was diese zu tun haben. :wink:
Am Bad Kreuznacher Wesen soll die Welt genesen. :D
Das alles hat mit dem Blutdruck nichts zu tun.
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@Fricke,
sehe ich anders laut Aussage des Geschäftsführers
Man erhält die Mahnung mit dem Text "Rechnung/Forderung" und dem Betrag xy €
Damit will der Versorger doch die Verjährungsfrist aufhalten, so auch die Aussage von dem Geschäftsführer.
Kann auch richtig sein, dass man gemeinssam klagt, damit das Risaiko gering bleibt.
Nur Dr,. Who hat nur von sich gesprochen zu klagen und dann steht er recht alleine da mit wenig Aussicht auf Erfolg.
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@Cremer
Seit wann entscheidet denn die Ansicht eines Geschäftsführers darüber, ob eine Mahnung die Verjährung unterbricht?
Entweder man kennt die Rechtslage oder man kennt sie nicht und enthält sich deshalb tunlichst jedweder Äußerung.
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Hallo liebe allgäuer Mitstreiter.
Wer hat wie ich Post von EKO bekommen?
Ich denke wir sollten jetzt die weitere Stratregie abstimmen.
Gruß
?
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hallo doctore,
was stand drin? vielleicht ne PN an mich senden, wir diskutieren, das vielleicht dann in dem Kreis der 5, die sich getroffen haben.
Habe noch nichts erhalten,
grüsse
riedle 8)
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Schaut mal bitte Eure PN an. Anscheinend gibt es keine email mehr beim Eingang von neuen PM. Riedle und pirx haben post von mir.
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Hallo liebe Kollegen,
auch ich habe mich gegen EKO gewehrt. Hierzu fand ich in der Vergangenheit viel wichtige Infos in diesem Forum.
Ich würde gerne mich mit Mitstreitern persönlich austauschen wollen, und habe mich hierzu registriert.
Da dieses Forum sicherlich auch von EKO beobachtet wird, möchte ich hier nicht meine Adresse oder Telefonnummer vermerken.
Wie habe ich die Möglichkeit mit Euch in Kontakt zu treten.
Herzlichen Dank
Eheleute
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Sorry, habe es länger nicht im FORUM kontrolliert aber was Dr. Who sagte scheint zu stimmen - die Nachrichten werden nicht mehr an die Emailadressen weitergeleitet. :evil:
Trotzdem nehmen wir jetzt die Gelegenheit wahr und treffen uns kurzfristig, Nachrichten sind schon unterwegs...... :]
Komme mir vor wie bei Harry Potter, der Rat der FÜNF wird wieder aktiviert.
Grüsse
riedle 8)
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Hallo Freilich67,
melde dich bitte mal bei mir, gibt interessante Neuigkeiten, wir wollen Dich auf den Stand von heute bringen. Haben länger nichts gehört, noch dabei???? :rolleyes:
gruss
riedle ;)
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Auch alle anderen EKO-Kunden sind ausdrücklich aufgefordert, sich zur Absprache der weiteren Maßnahmen zu melden.
Stand der Dinge:
Wie andere Versorger auch, drängt EKO unter Verweis auf das BGH-Urteil vom Juli unter Verweis auf ein Wirtschaftsprüfer-Gutachten zur Zahlung, da ja nur Preiserhöhungen weitergegeben werden. Wir halten dagegen.
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Hallo,
ich bin als Gasbezieher der Erdgas Kempten neu in diesem Forum, und habe meinen Gaspreis auf den Stand 2004 auf Basis Billigkeitsnachweises \"eingefroren\". Meine Frage in Bezug auf den letzten Beitrag von Dr. Who: Gibt es denn eine organisierte Interessengemeinschaft zum Versorger Erdgas Kempten, die ausserhalb dieses Forums kontaktiert werden kann und wo Infos ausgetauscht werden?
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Hallo an alle,
leider war ich aus persönlichen Gründen einige Zeit abwesend.
Auch ich habe nun einen netten Brief von EKO mit Zahlungsaufforderung & Anwaltsdrohung bekommen.
:D Buh, jetzt hab ich aber Angst :D
Na ich werd jedenfalls nicht kleinbeigeben. Was wär denn das für ne Rebellion, wo man schon beim kleinsten \"Buh\" der Gegenseite einknickt.
Lass sie mal machen die Jungs.
Wäre aber nett wenn mich mal jemand über die Ergebnisse des letzten Treffens updaten könnte.
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Hallo Beinkleid.
Herzlich Willkommen.
Zu deiner Frage: Wir sind lose organisiert, bitte melde dich für die weiteren Details doch per pn.
(Knopf links unter dem Beitrag= persönliche Nachricht an den jeweiligen Beitragsersteller)
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Servaaaaaassss,
ist bereits geschehen, wir halten dich auf dem laufenden. Zur Zeit sind wir ca 189.687 Mitglieder, es kommen täglich neue hinzu..... :]
Wir werden dann alle die Stadt stürmen und neue Tarife ausrufen!!!!! :D
Grüsse
riedle :P
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Hallo Dr. Who,
ich habe Ihnen am 4.11. eine PN geschickt. Haben Sie die bekommen?
Weitere oben wurde erwähnt, dass die PN teilweise nicht weitergeleitet werden.
Meine Emailadresse ist beinkleid @ online.de
Bitte um Nachricht. Danke.
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Inwieweit man per Email über Eingegangene PN\'s benachrichtigt werden möchte, muss jeder User sich selbst einstellen.
Fragen zum Handling des Forums bitte dort stellen bzw auch nach möglichen Antwort suchen:
http://forum.bdev.de/board.php?boardid=3
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@Beinkleid
Ich habe Ihre pn bekommen und auch am 4.11. geantwortet. Lt. meinem Cockpit haben Sie meine Antwort-pn noch nicht gelesen !?