Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke München => Thema gestartet von: Mona am 05. März 2007, 21:15:30

Titel: Beschluß LG München vom 09.06.2006?
Beitrag von: Mona am 05. März 2007, 21:15:30
Das dieser Beschluß die Billigkeit des Gaspreises nicht festgestellt hat, weiß ich. Was hat dieser Beschluß dann ausgesagt?
Die Stadtwerkekundin muß den Rückstand zahlen??
Oder die Stadtwerke darf das Gas sperren bzw. mit der Sperre drohen.

Ich meine eher letzteres. Wobei dieser Beschluß ja dann durch die neue Verordnung des Bundesrates im September 2006 wieder hinfällig wurde?
Dort wurde ja beschlossen, das der Gaslieferant den Gashahn nicht abdrehen darf, wenn wegen § 315 der Preis gekürzt wurde.

Sehe ich das so richtig? Versuche nämlich gerade mal wieder meinem Versorger zu antworten...

LG Mona