Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Flüssiggas => Der Flüssiggas-Tank => Thema gestartet von: northcup am 27. Februar 2007, 13:52:07
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Hallo Leute,
nachdem wir endlich aus unserem Knebelvertrag raus sind (naechstes Jahr koennen wir frei tanken !) stellt sich die Frage nach den 2-jaehrigen Pruef-Fristen fuer den Behaelter. Wer handhabt Ihr das denn ?! Wer ist denn nun eine "befaehigte Person" ehem. Sachkundiger gem. §32 Druckbehaelter-Verordnung. Ich selbst bin Chemiefacharbeiter und haette keine Probleme selbst zu pruefen. Wer erteilt mir die Genehmigung. Muss ich da zum TUeV ?! Wer kann mich mal schlau machen :-)
Vielen Dank und herzliche Gruesse,
Klaus
p.s. es geht nicht um die 5/10 jaehrige Pruefung durch TUeV etc..
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Da gibt es doch sicherlich einen freien Gasanbieter in der Nähe. Reden sie mit diesem. In dessen Firma gibt es sicherlich einen oder zwei Leute, die diese Lizenz zum Prüfen haben. Oft sind es einfach die Fahrer.
Man muss dazu nicht selbst Sachkundiger gem. §32 Druckbehaelter-Verordnung werden.
H. Watzl