Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Erneuerbare Energie => Thema gestartet von: kulli123 am 24. Februar 2007, 20:50:37
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Hallo Zusammen!
Wir sind ein mittelständiger Hotelbetrieb im Sauerland und betreiben insgesamt 4 BHKWs.
Davon laufen 3 auf Heizöl und eine auf Gas.
Überschüssigen Strom speisen wir ins Stromnetz der RWE zurück.
Seit Dezember berechnet der Stromkonzern für die Einspeisung unseres Stroms insgesamt 73,50 € brutto pro Monat für "Entgelt für Messung" (25,33€) und "Entgelt für Abrechnung" (48,16€). Wir haben noch nie zuvor diese Entgelte berechnet bekommen.
Die Zählerauslese erfolgt bei uns elektronisch via Telefon. Auf Nachfrage beim RWE-Netz wurde mir mitgeteilt, dass das von der Bundesnetzagentur genehmigte Entgelte seien, und somit berechnet werden dürften.
Ich persönlich halte 25,33€ pro Monat für die elektronische Zählerauslese sowie 48,16€ für die Abrechnung, die wahrscheinlich vollautomatisch geschieht, für Überteuert.
Auf Nachfrage beim RWE ob man in Zukunft die Auslese und Abrechnung nur noch 2 mal im Jahr ausführen könne um Kosten zu sparen wurde mir mitgeteilt, das die Entgelte von der Bundesnetzagentur genehmigt seien und ich da nicht drum rum komme. Stimmt diese Aussage?
Wenn man davon ausgeht, das die Abrechnung manuell geschehen würde, und man ca. 5-10 Minuten für die Bearbeitung zu Grunde legt so käme man bei dem Abrechnungsentgelt von 48,16€ auf einen Stundenlohn von 288,96€ bzw. 577,92€.
Das halte ich für eindeutig zu teuer.
Eigentlich soll ja die Stromerzeugung per HKA aus umwelttechnischen Gründen gefördert werden. Wenn wir jetzt jedoch Strom für weniger als 73,50€ brutto pro Monat erzeugen so zahlen wir letztendlich drauf!
Da wir "Großverbraucher" mit einem Energiebedarf von knapp über 100.000 KWh pro Jahr sind berechnet uns das RWE für den Zähler im Keller je Stromrichtung ca. 1.000€ pro Jahr. Das macht für die Stromabnahme und für die Stromeinspeisung ca. 2.000€ im Jahr!!!
Zzgl. des "Entgelts für Abrechnung" unseres eingespeisten Stroms
ca. 600€!
Kann mir jemand helfen und sagen, wie bzw. wo ich mich gegen diese Abrechnungsmethode wehren kann?
Vielen Dank im Voraus!
Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort.
Gruß
kulli123
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http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s1918.pdf
ev. kannst du in dieser Richtung etwas genaueres erfahren.
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@kulli123,
SAie sind "Großabnhemer" bzw. "Großlieferant"
Insofern haben wir hier keine Empfehlungen für einen solchen Fall.
Es kommt in erster Linie doch wohl drauf an, welchen Vertrag man hat und wie der Vertragstext lautet.
Ich empfehle diesen zuerst mal genau zu lesen.
Pauschale Aussagen kann man hier keine geben.
Sollten auch gesetzliche Vorgaben geben, so ist m.E. das RWE verpflichtet, dies auch schriftlich Ihnen mitzuteilen. Ungewönlich ist, dass ab Dez. 2006 diese Kosten vom RWE geltend gemacht werden und nicht zu einem Quartalsanfang (1.10., 1.1., etc.)
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@kulli123
Auch in Einspeiseverträgen kann der Preis nur dann einseitig neu bestimmt werden, wenn dies im Vertrg vereinbart wurde.
Die einseitige Preisbestimmung unterliegt der Billigkeitskontrolle.
Die Genehmigung der Bundesnetzagentur ersetzt den Billigkeitsnachweis ebensowenig wie die Tarifgenehmigung nach BTOElt die Billigkeit des einseitig festgesetzten Stromtarifs belegt.
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Soweit ich informiert bin (als PV-Strom-Einspeiser), ist es, wie in jedem Geschäftverhältnis, üblich, dass der Verkäufer die Rechnung erstellt und die kosten dafür trägt.
Nun kann man vereinbaren, dass das EVU die Rechnungserstellung übernimmt, dann steht diesem auch eine Kostenerstattung für die eigentlich von Stromerzeuger zu erbringende "Leistung" der Abrechnung zu.
Die Lösung des Problems überhöhter "Rechnungskosten" besteht darin, einen eigenen Zähler anzuschaffen und die Rechnungserstellung selbst zu übernehmen.
Oft hilft es auch schon, dem EVU damit "zu drohen". Dann geben sie meist sehr schnell klein bei und verzichten auf Rechnungskostenerstattung, denn eine manuelle Bearbeitung der monatlich eingehenden Rechnungen verursacht beim EVU erhoblich höheren Aufwand und somit auch Kosten. Und dagegen kann das EVU dann nichts machen.
EON-Bayern übernimmt bei mir auch die Rechnungserstellung für meine Stromeinspeisung (lustig sind dann negative Rechnungsbeträge). Und eine Kostenerstattung haben sie noch nicht verlangt. Läuft alles automatisch bei denen. Die werden sich hüten, den Vorgang zu verkomplizieren....
ciao,
sh
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wie superhaase ausführte.
Wer liefert misst!
Also auf der Bezugsseite haben sie das Verhandlungsproblem, da die EVUs da meistens recht restistent sind hilft meistens nur wechseln zu einem anderen Versorger und mit dem bessere Bedingungen aushandeln.
Manchmal hilft es wenn der jetztige Versorger bis durch zufall mitbekommt das man wechselt. Vertragskündigung!
Zu der Lieferseite, mit den 4 BHKWs sind sie noch unter 50 KWel?
Dann gelten viele Vereinfachungen des Energierechtes für BHKW.
Auf jeden Fall sollten Sie auf einen eigenen Einspeisezähler bestehen, für 1000 Euro bekommen sie einen Luxuszähler mit allen Schikanen gekauft.
Für 500 € haben Sie aber auch schon Zähler die ihren Ansprüchen dicke genügen werden!
Sie könne sich an folgende Adressen wenden um weitergehende BHKW Infos zu diesen Themen zu finden.
www.bhkw-forum.de
www.bkwk.de/ Der Chef da ist sehr rege, aber man muss für genaue Hilfe Mitglied werden.
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Danke für eure zahlreichen Antworten!
Werde mir jetzt einen eigenen Zähler für den eingespeisten Strom zulegen und jeden Monat eine Rechnung ans RWE schreiben.
Ich werde auch die Heizungsumwälzpumpen in unserem Hotel austauschen und dadurch warscheinlich unter die 100.000 KWh Grenze rutschen.
Der Austausch unserer ca. 20 Heizungsumwälzpumpen sollte etwa eine Stromersparniss von ca. 8000 bis 9000 KWh pro Jahr bringen.
Damit werde ich in Zukunft wieder unter die 100T KWh rutschen und etwa die Zählerpreise vom normalen Haushalt zahlen.
Vielen Dank nochmal an all eure Antworten!
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@kulli123,
so einfach geht das nicht. Der Zähler muss geeicht sein und auch vom Strombeziehr anerkannt sein.
Da gibt es "Anschaltregeln"
Ich empfehle meinen Hinweis nochmals zu überdenken: Verträge lesen !!
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Ich hab schon mit dem RWE gesprochen,
und abgestimmt, welchen Zähler wir benötigen
und was dabei zu beachten ist.
Garnicht so unkompliziert !!!
Werde das aber in den nächsten Wochen in die Wege leiten.
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@kulli123,
ich würde doch gerne mal wissen:
Auf welcher vertraglichen Grundlage berechnet Ihnen jetzt die RWE die "Entgelte Messung" und die "Entgelte Abrechnung"
was sagt der Einspaeisungsvertrag mit der RWE dazu?
Dazu müßte es auch ein Preisblatt der RWE geben.
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@Cremer
Neugier in allen Ehren.
Entweder es ist die Höhe des Entgelts im Vertrag geregelt und also vertraglich vereinbart oder es wird mit einem Preisblatt nach Art eines Allgemeinen Tarifs einseitig festgelegt, ist also gerade nicht vertraglich vereinbart.
Somit schließt das eine das andere regelmäßig aus, nicht nur bei Erdgaspreisen. :wink:
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Diese einheitlichen Regelungen, bzw. die daraus abgeleiteten Berechnungsgrundlagen der EVUs, sind leider nicht so klar vormuliert das sie ein Mensch ohne Rechtsstudium verstehen kann.
Daher ist auch Deutschlandweit keine einheitliche Regelung vorhanden, oder die EVUs spielen halt ihre Marktstellung gegenüber den kleinen BHKWs aus.
Inzwischen gibt es auch Angebote für vermiedene Netznutzungskosten von 0,04Ct je eingespeister KWh, ist kein Witz! Natürlich darf man beim Bezug den vollen Preis zahlen.
Eigentlich ist auch geregelt das BHKWs unter 50 KWel. keiner Lastmessung bedürfen, aber wie man sieht wird auch da gepokert, und einige unterschreiben auch aus Unwissenheit solche Verträge. LEIDER!!
Wer sich dazu informieren will einfach mal googlen oder www.bhkw-forum.de und dort suchen nach NNE.
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Inzwischen gibt es auch Angebote für vermiedene Netznutzungskosten von 0,04Ct je eingespeister KWh.
Diese Regelung ist doch klar definiert. Das vermiedenen Entgelt des vorgelagerten Netz wird vermieden. Das ist i.d.R. die Umspannung. Da ist das NN-Entgelt pro kWh relativ gering. Da die NN Entgelte der anderen höheren vorgelagerten Spannungsebenen gewälzt sich ebenfalls darin befinden, verstehe ich Ihr Problem nicht. Die Preise finden sich genehmigt und veröffentlicht in den NN Preisblättern. Ein BHKW Einspeiser weiss also vorher, wie hoch das verm. NN Entgelt sein wird. Viel problematischer sind BHKW Verkäufer, die den Kunden nicht sagen wie sich die Einspeisevergütung zusammensetzt. da wird einfach mal schnell das Quartal des Vorjahres mit dem höchsten Phelix Durschnittspreis gezogen, und dann den Leuten gesagt: 12,3 ct/kWH. Im Folgequartal 2 ct. weniger. Kein Kunde weiss warum. "ns wurde vom Anlagenerbauer gesagt: 12,3 ct"
Wenn man hingegen in der Niederspannung bezieht. zahlt man das volle NN Entgelt. Schliesslich wird ja nichts im Bezug vermieden, der Strom durchläuft sämtl. Spannungsebenen.
Gruß
NN
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@NN
Mancher mag unrealistische Vorstellungen haben.
Zu den vermiedenen NNE:
Wenn der eingespeiste Strom in der untersten Spannungsebene an andere Kunden zu Normalpreis verkauft wird, verdrängt er wohl eine entsprechende Strommenge, die sonst etwa vom Großkraftwerk über alle Spannunsebenen gekommen wäre.
Und wenn nun diese Strommenge zum gleichen Preis wie sonst in den Verkauf geht, würde ich denken, dass gerade nicht nur das Netzentgelt hinter der letzten Umspannung eingespart wurde.....
Vielleicht sollte man noch einmal darüber nachdenken.
Es verhält sich so ähnlich wie mit den realen Aufwendungen für EEG und KWK, wo auch die gleichzeitig verdrängte konventionelle Strommenge nicht unbedingt zutreffen Berücksichtigung findet.
Man verkauft den eingespeisten Strom also so, als sei er über alle Spannungsebenen hinweg geliefert worden, verbunden mit den entsprechenden Kosten (also NNE über alle Spannungsebenen).
Da bleibt ein schöner Rest, wenn tatsächliche und kalkulatorische Kosten sich nicht entsprechen.
Vermieden sind die Netzentgelte, die aus der eigenen Bezugsscheibe rausgeschnitten werden.
Typischerweise finden sich die NNE der letzten Spannunsebene gerade nicht in dieser Bezugscheibe, weil es ja nur eigene Netzkosten für das eigene Netz sind.
Also muss wohl ein Tortenstück über bleiben, nämlich das, welches aus der Bezugsscheibe geschnitten wurde.
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Na klar Herr Fricke,
Sie wissen es wieder besser als die Netzzugangsverordnung, die Netzentgeltverordnung und das EnWG. Zwar ist dort die verm. NN Entgelberechnung klar geregelt, aber egal, mal drüber nachdenken. Viel Spass dabei. Dafür ist mir meine Zeit nun wirklich zu schade. Vielleicht finden Sie dabei ja Ihren Denkfehler.
Gruss
NN
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Hallo Zusammen,
Das Säbelrasseln gegenüber dem RWE hat Wirkung gezeigt!
Wir haben am Freitag eine Gutschrift vom RWE erhalten in der uns
der Rechnungsbetrag für die "Kosten für Abrechnung" und "Kosten für Messung" wieder gutgeschrieben wurden!!!
Wir haben also die kompletten ca. 150 Euro vom RWE zurück bekommen!
Die Gutschrift erfolgte ohne weiteres Kommentar seitens vom RWE.
Wir gehen nun davon aus, das wir auch in Zukunft diese Kosten nicht mehr zahlen müssen.
Vielen Dank nochmal an die Mithilfe des Forums!
Gruß
kulli123
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@kulli123,
mal abwarten ob nicht vielleicht eine Vertragsänderung ins Haus flattert.
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@ Netznutzer,
Siche rhaben sich BHKW Betreiber vorher über die Tarife informiert.
Und den meisten ist auch klar das wir abhängig von der EEX sind.
So blöd wie sie uns darstellen sind wird nun doch nicht.
Aber wenn ihnen nach Jahren auf einmal die NNE von 0,8 Ct auf 0,04 Ct gekürzt werden, ist das leider nicht belegbar.
Ferner wurden damals nach der Umstellung des Netzbetreibers Rechenkünste eingeführt, auf einmal sind die Netzkosten noch unterteils worden es kamen in den Berrchnungen die Umspannungskosten dazu, vorher waren diese nicht zu sehen.
Diese stehen den BHKW Betreibern natürlich nicht zu, so wird der Anteil immer weiter runtergerechnet, warum auch nicht die Lobby ist ja winzig, und schreit ja auch nicht auf.
Es gibt einige Versorger in D die gerechte, nach einem entsprechenden Gutachten, VNNE bezahlen mit knapp an die 2 Ct.
Den so wie Herr Fricke schon ausführte, die kleinen BHKWs vermeiden den Strom in der untersten Ebene, und welch Zufall, genau dort ist der anteil der vermiedenen Kosten bei allen Versorgern am größten.
Nur hat man sich durch das Gesetz prima in Rechenkünsten verschanzt um den "kleinen" so wenig wie möglich vom Kuchen abgeben zu müssen.
Ach noch was, auch wenns im Gesetz so steht.
Welchen Grung könnte es haben das BHKWs die EEX Werte vom Vorquartal bezahlt bekommen?
Schließlich speisen sie ja nicht rückwirkend ein sondern in der Zeit in der die EEX Preise auch gelten.
Ein Schelm wer dabei böses denkt.....
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Zitat: Aber wenn ihnen nach Jahren auf einmal die NNE von 0,8 Ct auf 0,04 Ct gekürzt werden, ist das leider nicht belegbar.
Natürlich sind vNNE belegbar und zwar anhand der NN-Preislisten. Wenn sich der Tarif aufgrund der geänderten, und von allen geforderten Kalkulationsgrundlage verändert hat, liegt das nicht am Netzbetreiber.
Zitat: es kamen in den Berrchnungen die Umspannungskosten
Änderung der Kalkulationsgrundlage aufgrund des neuen EnWG.
Zitat: Es gibt einige Versorger in D die gerechte, nach einem entsprechenden Gutachten, VNNE bezahlen mit knapp an die 2 Ct.
Den so wie Herr Fricke schon ausführte, die kleinen BHKWs vermeiden den Strom in der untersten Ebene.
1. Wenn Ihnen nach (irgendeinem) Gutachten weniger gezahlt würde, als in veröffentlichten Preislisten, möchte ich mal Ihre Kommentare sehen.
2. Auch Herr Fricke ist nich unfehlbar, denn gerade in der Niederspannung fallen NN Entgelte für Strom an, der in der NS produziert wird. Vermieden wird der Bezug aus vorgelagerten Ebenen. Deshalb vermeiden die BHKw\'s natürlich nicht die NN in den untersten Ebenen. Falls Sie meinen, dass der Strom, der von den BhKW\'s produziert und vom Betreiber verbraucht wird, NN vermeidet, ist das natürlich richtig, aber schliesslich wurde dafür auch von keiner Seite etwas berechnet.
Zitat: Welchen Grung könnte es haben das BHKWs die EEX Werte vom Vorquartal bezahlt bekommen?
Damit Sie nicht warten müssen, bis der Durchschnittsquartalspreis errechnet ist, sondern direkt nach Quartalsende Ihre Abrechnung erstellen können.
Gruß
NN
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@Netznutzer
Stimmt es etwa nicht, dass in der Regel der eingespiste Strom eine konventionelle Strommenge verdrängt, die vom Großkraftwerk, also über alle Spannungsebenen kommt und deren Verkaufspreis so kalkuliert ist, als ob es sich um eine solche konventionelle Strommenge handelt, die über alle Spannungsebenen lief und deshalb bei all- inclusive- Lieferung auch die gewälzten NNE aller vorgelagerten Spannungsebenen als kalkulatorische Kosten enthält?
Dabei kann man natürlich vortrefflich auf die Verordnungen und und das Gesetz verweisen, wenn man dazu sagt, woher die Entwürfe dazu stammten, die von der parlamentarischen Lobby durchgewinkt wurden.
Wenn ich mich recht entsinne, ging eine Diskussion darum, dass selbst im federführenden BMWi Mitarbeiter von E.ON & Co. die entsprechenden Vorlagen für das Gesetzgebungsverfahren erarbeiteten.
Mitarbeiter von Verbänden der Einspeiser oder der Verbraucher waren zu einer entsprechenden Mitarbeit nicht eingeladen. Diesen wurde auch keine Büros im Ministerium zur Verfügung gestellt.....
Man darf allerdings die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Erstattung vermiedener Netzkosten stellen:
Vermiedene Netzkosten fallen nicht an und können deshalb den Stromkunden auch nicht berechnet werden.
Entsprechende Kosten entstehen überhaupt erst durch die Erstattung vermiedener Netzkosten. Diese Zahlungen bewirken also das Entstehen tatsächlicher Kosten beim Netzbetreiber, die es sonst gar nicht gäbe.
Mit anderen Worten:
Man stelle sich vor, der in der untersten Spannungsebene eingespeiste Strom würde über 50 Prozent des zeitgleichen Bedarfs dort abdecken, so dass überhaupt nur noch für die anderen 50 Prozent die vollen gewälzten NNE über alle vorgelagerten Spannungsebenen dort anfielen.....
Es wäre womöglich geradezu grotesk, die vermiedenen Netzentgelte über eine solche Erstattung dann überhaupt erst entstehen zu lassen, also vermiedene (nicht vorhandene) Netzkosten über eine entsprechende Erstattungsregelung in reale Netzkosten zu verwandeln und überhaupt erst entstehen zu lassen.
Viele meinen, sie hätten das System der vermiedenen Netzkosten verstanden.
Bei genauer Betrachtung bleiben indes wohl einige Fragezeichen.
Beim Übergang zur dezentralen Erzeugung müssten eigentlich auch die angeschlossenen Verbraucher durch die vermiedenen NNE innerhalb der Strompreise beim ausgewiesenen Anteil NNE (§ 42 Abs. 6 EnWG) einen Vorteil verspüren. Der gegenläufige Effekt über die EEG- Umlage muss sich an anderer Stelle natürlich auch bemerkbar machen.
Gleichwohl ist es wohl unpräzise beide gegenläufigen Effekte in einen Topf zu werfen, bzw. vermiedene gewälzte NNE nicht auch an die normalen Stromkunden weiterzugeben.
Wenn irgendwo ein Energielandwirt in großem Umfange einspeist, könnte es sein, dass dieser zu bestimmten Zeiten den gesamten Strombedarf im angeschlossenen NS-Netzbereich abdeckt. Das sollte sich eigentlich irgendwie auch auf die regionalen Strompreise auswirken.
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Herr Fricke,
so lange Sie NN-Entgelte, verm. NN-Entgelte, EEg, KWK, All-inclusive-Stromlieferung, Gesetzgebung, E.ON, Großkraftwerkserzeugung und den gesamten anderen Part, den ich hier jetzt nicht noch weiter auflisten will, in einen Topf werfen, den Mixer einschalten, und anschliessend das Resultat hier im Forum ausgiessen, sind Sie, was meine Postings betrifft, ab sofort Alleinunterhalter. Kommentieren und schreiben Sie was Sie wollen. Es macht keinen Sinn, mit Ihnen etwas zu diskutieren, wenn dabei nur so etwas heraus kommt, wie um 20.17 Uhr erstellt. Amüsieren und erfreuen Sie damit andere. Ich werde auf Ihre Antworten künftig nicht mehr eingehen, es macht keinen Sinn.
Gruß
NN
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@Fricke,
Diesen wurde auch keine Büros im Ministerium zur Verfügung gestellt
Es wurden bisher zum Glück noch keine Büros für irgendwelche Verbände zur Verfügung gestellt. :o
Es finden wenn, immer nur gemeinsame Besprechungen statt. :wink:
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@Cremer
Im Ministerium sollen externe Mitarbeiter u.a. aus den Energiekonzernen Büros bezogen haben und an entsprechenden Entwürfen für Gesetzgebungsverfahren mitgewirkt haben, wie die Medien berichteten.
Woher Sie ihre gegenteiligen Gewissheiten schöpfen, ist mir nicht bekannt.
@Netznutzer
Es liegt mir fern, alles in einen Topf zu werfen.
Mein Beitrag bezog sich allein auf die Frage der Netzentgelte, ohne zu rühren, zu schütteln und zu mixen.
Ich meinte lediglich, dass man bei Verweis auf Gesetze und Verordnungen und deren Auslegung ggf. nicht außer Acht lassen darf, wie diese zustande gekommen sind.
Die Arbeit an den Materialien zum Gesetzgebungsverfahren sind dabei regelmäßig bei der Auslegung zu berücksichtigen, so etwa auch die Protokolle und Motive zum BGB. Das ist bei der Arbeit der Juristen eine normale Angelenheit.
Zudem bin ich der Auffassung, das es nicht ausreicht, sich hinter entsprechenden Texten zu verstecken, wenn man deren Zustandekommen nicht berücksichtigt, dass es allemal besser ist, sich selbst Gedanken zu machen über die Rechtslage de lege lata und de lege ferenda.
Gesetzestexte sind immer nur Anschauungen des Augenblicks, bis die Notwendigkeit einer Neuregelung erkannt und im politischen Betrieb durchgesetzt wird.
Man kann natürlich Gesetzestexte auch als in Stein gemeißelte, allzeit gültige Wahrheiten nehmen, wie etwa die Gesetzestafeln, die Moses seinerzeit vom Berg mitgebracht haben soll.
Nur ausgesprochen intelligent erscheint das aufgrund des vorgenannten nicht. Gesetze wollen nie Wahrheiten liefern, sondern sollen einen Ausgleich konfligierender Interessen schaffen.
Schließlich haben wir selbst einen Kopf zum eigenständigen Denken mit auf den Weg bekommen.
Möglicherweise hatten Sie mich also missverstanden, wenn ich die entsprechenden Regelungen mit grundsätzlichen Überlegungen in Frage gestellt habe.
Natürlich haben sich die beteiligten Gesetzesunterworfenen bis zur Neuregelung an Recht und Gesetz zu halten. Das schließt eine Kritik an den bestehenden Regelungen indes nicht aus, ebensowenig wie die Möglichkeit, sich selbst Gedanken zu machen.
Wer aus Sicht eines Stromkunden kein Paradox darin sehen kann oder möchte, dass gerade "vermiedene Netzkosten" als reale Kosten überhaupt erst dadurch entstehen, dass sie erstattet werden, ein entsprechender Erstattungsanspruch besteht, der wundert sich vielleicht auch sonst im Leben ggf. zu wenig, weil er die Welt als ihm unabänderlich gegeben hinnimmt: So steht es geschrieben und so ist es. :wink:
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@fricke,
in meinen bisherigen 13 Jahren Berufsleben in einem Landesinnenministerium ist mir bisher ein solcher Fall noch nicht bekannt geworden, auch nicht von anderen Landesministerien, dass Mitarbeiter aus Energiekonzern Büros zur Verfügung gestellt bekommen hatten, um am Gesetzesgebungsverfahren mitzuwirken.
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@Cremer
So etwas gibt es dann wohl nur im Bundeswirtschaftsministerium.
Da müssen Sie mal hin. :wink:
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Lieber Netznutzer.
Zitat: Aber wenn ihnen nach Jahren auf einmal die NNE von 0,8 Ct auf 0,04 Ct gekürzt werden, ist das leider nicht belegbar.
Natürlich sind vNNE belegbar und zwar anhand der NN-Preislisten. Wenn sich der Tarif aufgrund der geänderten, und von allen geforderten Kalkulationsgrundlage verändert hat, liegt das nicht am Netzbetreiber.
Klar sind die dort belegbar, sonst würden es die netzbetreiber ja auch nicht machen, aber wenn man sich die einzelnen Teile genau ansieht sind alle Kosten plötzlich gefallen auf die irgendein BHKW Betreiber anspruch stellen könnte. Sämtliche anderen Kostenstellen sind dementsprechend gestiegen.
Zitat: Welchen Grung könnte es haben das BHKWs die EEX Werte vom Vorquartal bezahlt bekommen?
Damit Sie nicht warten müssen, bis der Durchschnittsquartalspreis errechnet ist, sondern direkt nach Quartalsende Ihre Abrechnung erstellen können.
Oh man, bis jetzt hat es in 99% der Fälle nur 1-2 Tage gedauert bis der offizielle Wert auf der Webseite gestanden hat. So lange kann man ohne Probleme warten, die Vergütung der EVUs dauert da viel länger.
Und die Eigenberechnung dauert nur einen Mausklick, und bisher hat die nur einmal um 0,001 Euro abgewichen.
Einseitige Ausnutzung von Marktmacht hat immer irgendwann ein Problem, auch wenn es meistens lannge braucht bis es alle merken.
Das beste Beispiel dafür sind die momentanen Einsprüche nach BGB §315.
Früher undenkbar heute Standart.
Aber wie es immer sein mag, Sie sehen ja anscheined nur die aktuellen Gesetzestexte ohne deren Historie oder der Möglichkeit diese auch wieder in vernünftige Bahnen zu ändern. Fehler egal ob als Gesetz geschrieben oder nicht bleiben immer noch Fehler!
Zu einer vernünftigen Disskussion sind Sie ja anscheinend nicht bereit, wenn ich ihre Einlassungen zu den Antworten von RR-E-ft lese.
Lieber direkt jede Blöße vermeiden.
Auch ne Taktik....
Da kann ich nur sarkatisch sagen
Jawoll mein Netznutzer,
befehle wir folgen (Hackenknall)
Ich finds zum Kotzen (Tschuldigung an alle unbeteiligten Leser)