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Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => GEW Wilhelmshaven => Thema gestartet von: BuPe am 05. Januar 2005, 21:57:25

Titel: Gaspreiserhöhung der GEW Wilhelmshaven um 6%
Beitrag von: BuPe am 05. Januar 2005, 21:57:25
Hallo!
Unser Energieversorger, die GEW Wilhelmshaven, hat ihre geplante Erhöhung von 9% auf 6% zurücknehmen müssen. Trotzdem habe ich per Musterbrief  Einspruch erhoben. - Als Antwort bekam ich heute die üblichen Textbausteine mit Verweis auf die böse Inflation seit 1985 (angeblich 38% bis heute) und die böse Steuer bei jedoch gleichzeitig zugegebener Erkenntnis, dass die Gaseinkaufspreise in diesem Zeitraum um 3% gesunken seien. Weiter wird behauptet, dass ohne die Steuererhöhungen die Gaspreise heute sogar um 16% niedriger wären. Also das Übliche, der \'schwarze Peter\' wird an die Politik weitergereicht. - Interessant finde ich jedoch den Schlusssatz, der da lautet:
Zitat
\"Unabhängig davon, dass unsere Preise der Billigkeit entsprechen, sind wir zudem der Ansicht, dass wir als lokales Versorgungsunternehmen einer weiteren Nachweispflicht nicht unterliegen.\"

Und das wäre auch schon meine Frage, ist DAS etwa richtig? - Vielen Dank und mfG +++
Titel: Gaspreiserhöhung der GEW Wilhelmshaven um 6%
Beitrag von: RR-E-ft am 06. Januar 2005, 14:46:36
Das Zitat Ihres Versorgers trifft nicht zu.

Man möge Ihnen die Stelle im BGB nachweisen, wonach Ihr Versorger von den Bestimmungen des § 315 BGB suspensiert sei. Die Bestimmung gilt vielmehr für jeden, der einseitig Preise bestimmt.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt