Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ENTEGA => Thema gestartet von: ann_yara am 21. Februar 2007, 13:53:51
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Ich bin in Sachen Strom und Gas beim selben Anbieter Entega
Gas:
Ich habe vor 1,5 Jahren Widerspruch wegen Unbilligkeit eingelegt und bin auch bei der letzten Abrechnung (Nachzahlung 200 EURO) dabei geblieben, sprich: Habe diese nicht bezahlt.
Mein errechneter reduz. monatl. Abschlag wurde mittlerweile akzeptiert.
Strom:
Seit Mitte Januar erhalte ich Mahnung nebst Mahngebühren für angeblich nicht gezahlten Abschlag Strom Januar 2007.
Nach langem Debakel und erst nachdem ich letzte Woche einen kopierten Kontoauszug hingeschickt habe, folgende Reaktion:
Anruf der Entega auf meinem Anrufbeantworter. "Der Abschlag Januar 07 wurde für offene Gasrechnung verwendet".
Da fällt mir nichts mehr dazu ein, zumal ich die richtige Vertragsnummer für Strom angegeben habe und der Betrag auch dem Strom-Abschlag entspricht
Muss ich jetzt schon wieder reagieren ???
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Wie man sich gegen die falsche, wohl unzulässige Verrechnung zur Wehr setzt, ist hinlänglich beschrieben.
Gab es eine Verechnungsbestimmung bei der Zahlung, ist eine anderweitige Verrechnung unzulässig.
Ggf. Kartellbehörde einschalten.
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Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bemühen Sie diese und gehen bei Kostenübernahme zu einem Anwalt. Das ungesetzliche Treiben der Versorger muß für selbige teuer werden.
Gruß
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@ann_yara,
Sie sollten dem Versorger schreiebn für was man diesen Abschlag getätigt hat.
Zahlen Sie künftig den Abschlag Gas und Angabe auf dem Überweisungsträger "Abschlag Gas für März" und den Abschlag Strom mit der Angabe "Abschlag Strom für März"
Beim Online-banking kann man unter terminisierte Überweisung dies für das ganze Jahr einstellen.
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ann_yara,
informieren Sie sich bitte hier zur Möglichkeit des Unbilligkeitseinwandes auch bzgl. Strom:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5356
Dann wäre nämlich nichts mehr zu verrechnen! :D :D
Rebellische Grüße
taxman
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Ich bin in Sachen Strom und Gas beim selben Anbieter Entega
Gas:
Ich habe vor 1,5 Jahren Widerspruch wegen Unbilligkeit eingelegt und bin auch bei der letzten Abrechnung (Nachzahlung 200 EURO) dabei geblieben, sprich: Habe diese nicht bezahlt.
Mein errechneter reduz. monatl. Abschlag wurde mittlerweile akzeptiert.
Strom:
Seit Mitte Januar erhalte ich Mahnung nebst Mahngebühren für angeblich nicht gezahlten Abschlag Strom Januar 2007.
Nach langem Debakel und erst nachdem ich letzte Woche einen kopierten Kontoauszug hingeschickt habe, folgende Reaktion:
Anruf der Entega auf meinem Anrufbeantworter. "Der Abschlag Januar 07 wurde für offene Gasrechnung verwendet".
Da fällt mir nichts mehr dazu ein, zumal ich die richtige Vertragsnummer für Strom angegeben habe und der Betrag auch dem Strom-Abschlag entspricht
Muss ich jetzt schon wieder reagieren ???
hallo,
wie hier mehrfach beschrieben vorgehen und
- auf einer Internetseite veröffendlichen incl. Dokumente
- Leserbrief in der örtlichen Presse
- Stromanbeiter wechseln wenn möglich
ich hab seit es die Stomanbeiter wechselmöglichkeit gibt wie folgt ohne Probleme gewechselt.
- von RWE nach
- > Yello
- > Stadtwerke Düsseldorf
- > Felexstrom