Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: RR-E-ft am 19. Februar 2007, 21:44:31
-
Vorbehaltszahler sehen nun endlich den Pferdefuß:
Quelle: http://www.haz.de/hannover/294914.html
Hannover
Gaspreis liegt um 30 Prozent zu hoch
Im Streit um Gaspreise der Stadtwerke Hannover haben Kunden vor Gericht einen Sieg errungen. In einem am Montag verkündeten Urteil, das zunächst nur Auswirkungen für die elf Kläger hat, unterstellt das Landgericht Hannover dem Energieversorger einen um 30 Prozent überhöhten Tarif.
...
Wer nicht konsequent selbst kürzt, wird das Nachsehen haben, da er verbunden mit vorzuschießenden Prozesskosten auf Rückzahlung klagen muss.
Wie schon in Bremen zeigt sich wohl wieder einmal, was man von den lauen Zusagen der Gaswirtschaft von Anfang an erwarten durfte.
-
@ Herrn RA Fricke besonders, und auch all Euch anderen Beantwortern, Hinweisgebern,
Verlinkern für Recht, Profis und auch Laien, die sich Mühe geben :-*
halt all Euch Mitmachern für Gerechtigkeit...
...........(ich kann hier nicht namentlich aufzählen (doch mal winke an RuRo z.B. :-)
thx für wirklich brauchbare Informationen,
Antworten, den links wegen rechtlichem - nicht (nur) rachtliche
(... hab ich mich köstlich deshalb amüsiert...)
jo jo, das gelingt mir grade noch so ;-) \'trotz\'dem Ärgerlichen\' ...
... ich fühle mich nicht mehr so allein !!!!
Gruß Stromer
-
Die schriftliche Urteilsbegründung des LG Hannover bleibt abzuwarten.
Indes scheint sich hier einmal bestätigt zu haben, dass eine Klage eines Kunden auf Feststellung des billigen Preises gar kein Erfolg beschieden sein kann, so wie es bereits umfassend erörtert wurde:
Wann/wie erfolgt gerichtliche Feststellung billiger Preise? (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4506)
Wer also auf die gerichtliche Feststellung eines der Billigkeit entsprechenden Preises wartet, dessen Geduld wird überfordert werden.
Einfacher lässt sich nach Zahlungskürzungen darauf warten, ob man überhaupt verklagt wird und ob das Gericht wegen mangelnder Offenlegung der Kalkulation die Zahlungsklage nicht vollständig als derzeit unbegründet abweist.
-
http://www.energate.de/news/87862