Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Rostock => Thema gestartet von: kamaraba am 16. Februar 2007, 19:34:04
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Die Meldung:
Stadtwerke Rostock senken Gaspreise
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=18219
Auszug der Stadtwerke Rostock Pressemitteilung:
Preissenkung/Vertragsanpassung
Aufgrund des neuen Energiewirtschaftsgesetzes und der Gasgrundversorgungsverordnung ist es erforderlich, mit allen Kunden ab einem Jahresverbrauch von 7.000 kWh einen neuen Vertrag zu Sonderkonditionen abzuschließen.
Das Vertragsangebot muss bis spätestens 31.03.2007 unterschrieben zurückgesandt werden.
:?:
Neue Gemeinheit :?: Nötigung :?: Erpressung :?:
Gruss aus der EnBW Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
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Nichts von allem, aber grober Unfug.
Es steht zu hoffen, dass die VZ M-V in einer Pressemitteilung darauf aufmerksam macht, welcher Unfug mit den Kunden getrieben wird.
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Ja, aber den Unfug "müssen" die Kunden der Stadtwerke Rostock
unterschreiben, wenn es nach dieser Pressemitteilung geht.
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@kamaraba,
haben wir schon den 1. April bei den Stadtwerken Rostock????
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moin moin,
das Kündigungsschreiben ist 2x mit faximilisierter "Unterschrift" i.V. von 2 Abteilungsleitern "gezeichnet". Soll das eine ausreichende Schriftform sein, siehe Bremen?
Das "per Gesetz" (wie bei verivox.de genannt) ist irreführend. Nach GasGVV §1(1) gilt für alle nach dem 12.7.2005 abgeschlossenen Verträge. Heist für mich, ältere Verträge bleiben unberührt.
Den (neuen) AGBs habe ich im November wiedersprochen. Damit ist für mich ein Kündigung auf ebend diesen AGBs ja wohl nicht zutreffend.
Da es schon mal "Gefechte" gab, in den neuen AGBs steht unter 12.4
Soweit in diesen AGB nicht im Einzelnen etwas anderes bestimmt ist, gilt für das Vertragsverhältnis die GasGVV vom 26.10.2006.
Im Gasliefervertrag sind diese AGB ein wesendlicher Bestandteil.
Werde mich mal wieder aufraffen und den Stadtwerken eine Ablehnung zusenden. Es lag ja ein frankierter Rückumschlag bei;-))
Mit Gruß vom
Pelikan
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@Pelikan
Zunächst stellt sich die Frage, ob die Altverträge wirksam gekündigt wurden.
Ist dies nicht der Fall, braucht man sich nicht zu rühren, um sich später auf pacta sunt servanda zu berufen.
Denn allein durch ein Angebot kommt auch kein Vertrag zustande, sondern nur dann, wenn man wirksam die Annahme erklärt.
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@pelikan
Das "per Gesetz" steht ja nicht nur auf Verivox, sondern auch in der
Pressemitteilung der Stadtwerke Rostock.
Davon werden sich viele Kunden der Stadtwerke Rostock beeindrucken
lassen und unterschreiben. Allerdings ist nicht zu lesen, was die Stadtwerke
machen, wenn einer den Vertrag nicht unterschreibt....
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
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@Pelikan,
wenn schon, dann muss die Unterschrift original sein. "Maqn muss die Tinte fühlen", sonst ist die Kündigung nicht wirksam.
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Zur Wirksamkeit der Kündigung:
Kündigung des Versorgers: Schnelle Reaktion des Kunden (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4373)
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Zitat:
"Allerdings ist nicht zu lesen, was die Stadtwerke
machen, wenn einer den Vertrag nicht unterschreibt...."
Bei mir im Anschreiben steht sehr deutlich was dann passiert:
...Sollten Sie sich nicht für die günstigen Konditionen unseres Sondervertrages entscheiden, werden Sie von uns als Grundversorger im Rahmen der gesetzlichen Ersatzversorgung weiterhin beliefert. Die Ersatzversorgung erfolgt dann allerdings auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen und Preise für die Versorgung mit Erdgas in Niederdruck. Die gesetzlich vorgeschriebene Ersatzversorgung endet automatisch mit Abschluss eines neuen Erdgasversorgungsvertrages oder spätestens nach Ablauf von 3 Monaten zum 30.06.2007...
Ich verstehe darunter:
Entweder ich entscheide mich für den neuen scheinbar günstigeren Vertrag (nach drei Einsprüchen ist dieser für mich natürlich teurer; die Einspruchsdifferenz wird hingenommen) oder ich werde ab dem 30.06.2007 nicht mehr beliefert.
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@Der Rizzi
Vielleicht wenden Sie zukünftig auch einfach § 17 Abs. 1 Satz 3 GasGVV konsequent an und kürzen auf NULL, bis dass die Billigkeit der Grundversorgungstarife auf den konkreten Abnahmefall nachgewiesen ist.
Auf actio folgt reactio.
Viele Verbraucher haben sich bereits darauf eingestellt, diese Geduld vor entsprechenden, weiteren Zahlungen aufzubringen.
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Doch Nötigung?
Was passiert nach dem 30.6.2007?
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
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@kamaraba
Es ändert sich nichts, wenn man einmal davon absieht, dass es dann vielleicht nicht mehr Ersatzbelieferung sondern Grundversorgung heißt. Dazu ist es m.E. nur erforderlich, dass man dem Versorger mitteilt, dass man den Sondervertrag (z.B. wegen unwirksamer Preisklauseln) nicht unterschreibt und dies auch bei keinem anderen Versorger tun möchte. So bleibt nur noch die Grundversorgung übrig. Dazu ist es auch nicht erforderlich, einen (Anfangs)Preis zu akzeptieren.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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Moin,
ich bin auch Kunde bei den Stadtwerken Rostock. Ich habe bisher allen Gaspreiserhöhungen seit dem 01.01.05 wiedersprochen und fahre damit bis jetzt gut. Ich zahle nach wie vor den Preis der bis zum 31.12.04 galt. Bisher haben die Stadtwerke die Kröte geschluckt ohne wirklich irgendwas zu unternehmen. Die Kündigung die nun ins Haus flatterte, schien mir auf den ersten Blick als die finale Reaktion auf alles. Die wollen das ich einen neuen Vertrag unterschreiben muss und damit die hohen Preise akzeptiere. Aber Vorsicht! In meinen Augen ist die Kündigung unwirksam. Folgender Text wird die Stadtwerke in wenigen Tagen erreichen:
Stadtwerke Rostock AG
Postfach 151133
18063 Rostock
Kundennummer: *******
Betreff: Ihr Schreiben vom 14.02.2007 - „Neue Sonderkonditionen – Umstellung des Erdgaslieferverhältnisses“
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich der in Ihrem o.g. Schreiben ausgesprochenen Kündigung des bestehenden Erdgasliefervertrages.
Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt:
Zwischen uns besteht ein Erdgasliefervertrag in dem Sie die Rolle des örtlichen Grundversorgers einnehmen. Zusätzlich gewähren Sie mir einen „Sondergastarif“.
Der §1 Abs. 1 (GasGVV) regelt, dass Sie verpflichtet sind mich mit Erdgas zu beliefern.
Der § 20 Abs. 1 (GasGVV) sagt aus, dass eine Kündigung Ihrerseits nur möglich ist, wenn die Pflicht zur Grundversorgung nicht besteht.
Da alle Bedingungen meinerseits für eine Grundversorgung erfüllt sind, tritt der Fall ein, dass Ihre Kündigung unwirksam ist oder anders ausgedrückt, Sie mir den Vertrag überhaupt nicht kündigen können.
Somit gilt, dass unser bestehender Erdgasliefervertrag weiterhin gültig ist und Sie mich weiterhin zu den Bedingungen des alten Vertrages mit Erdgas zu beliefern haben.
Für eine erneute meinerseitige Zustimmung mir einen neuen Sondergastarif zu gewähren besteht keine Notwendigkeit, da sich an unserem Vertragsverhältnis mit der Unwirksamkeit Ihrer Kündigung nichts ändern wird. Vielmehr noch wäre diese Zustimmung zu Ihrem einseitigen Vorteil, da Sie dann die Billigkeit ihrer in der Vergangenheit durchgeführten Gaspreiserhöhungen möglicherweise nicht mehr nachzuweisen hätten und ich Ihnen dann den Preis zu zahlen hätte den Sie in dem neuen Vertrag mir als Preissenkung verkaufen wollen.
Ich berufe mich weiterhin auf meine Widersprüche zu Ihren Gaspreiserhöhungen und werde bis Sie mir die Billigkeit Ihrer Gaspreiserhöhungen nachgewiesen haben nur den Preis vor Ihren Preiserhöhungen zahlen.
mfg bla bla bla
***Schreiben ende***
Damit sollte meine Sicht der Dinge erklärt sein. Ganz schön linke Sache von dem Verein. Aber nicht mit mir. :twisted:
Gruß L
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@L938
Das hört sich klug an, ist es aber wohl nicht unbedingt:
§ 36 EnWG iVm. GasGVV gibt nur einen gesetzlichen Anspruch auf Grundversorgung.
Wenn man etwa argumentiert, dass der alte Vertrag wegen § 32 Abs. 7 AVBGasV nicht wirksam gekündigt wurde, so besteht ja der alte Vertrag ungekündigt fort, so dass man deshalb auf die Grundversorgung gar nicht angewiesen ist.....
Ansonsten müsste man wohl von Anfang an auch die Tariffestsetzung für die Grundversorgung als unbillig rügen und sich auf deren Unverbindlichkeit gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB berufen, hiernach entsprechend kürzen....
Und bitte nicht Unbilligkeit der Preiserhöhung, sondern Unbilligkeit der jeweils erhöhten Preise insgesamt, bestehend aus Grund- und Arbeitspreis.
+++Over and out ++++ Ende der Durchsage. +++++
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@L938
Das hört sich klug an, ist es aber wohl nicht unbedingt:
§ 36 EnWG iVm. GasGVV gibt nur einen gesetzlichen Anspruch auf Grundversorgung.
Wenn man etwa argumentiert, dass der alte Vertrag wegen § 32 Abs. 7 AVBGasV nicht wirksam gekündigt wurde, so besteht ja der alte Vertrag ungekündigt fort, so dass man deshalb auf die Grundversorgung gar nicht angewiesen ist.....
Ansonsten müsste man wohl von Anfang an auch die Tariffestsetzung für die Grundversorgung als unbillig rügen und sich auf deren Unverbindlichkeit gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB berufen, hiernach entsprechend kürzen....
Und bitte nicht Unbilligkeit der Preiserhöhung, sondern Unbilligkeit der jeweils erhöhten Preise insgesamt, bestehend aus Grund- und Arbeitspreis.
+++Over and out ++++ Ende der Durchsage. +++++
Ich habe meiner Auffasung nach nicht nur einen Anspruch auf Gasversorgung, die Stadtwerke sind verpflichtet mich zu versorgen und dieses bestehende Vertragsverhältnis zu welchem sie verpflichtet sind es einzuhalten wenn ich alle meine Bedingungen erfüllt habe, dürfen sie nicht durch eine Kündigung unterbrechen. Dann würden sie wie bereits geschrieben gegen §20 ("Pflicht zur Grundversorgung" steht da) verstoßen.
L
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@L938
Die Stadtwerke wollen doch gar keinen Anspruch auf Grundversorgung streitig machen.
Gekündigt werden sollen bisherige Sonderverträge verbunden mit der Alternative, sich entweder für einen neuen Sondervertrag oder aber für die Grundversorgung zu entscheiden und dem Kalkül, dass der Kunde sich für einen neu angebotenen Sondervertrag entscheiden wird und sich dabei auf einen Anfangspreis einigt, den er - wegen der Einigung - dann nicht mehr angreifen kann.
Ein Grundversorgungsvertrag lässt sich natürlich nicht kündigen und wird aber auch gar nicht gekündigt.
Womöglich liegt da ein Missverständnis vor:
Der Versorger ist gesetzlich nicht verpflichtet, einen bestimmten Sondervertrag fortzuführen.
Das muss man alles sehr genau voneinander unterscheiden.
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Ich scan das morgen mal ein und stell es online damit man mal sieht was die Stadtwerke überhaupt geschrieben haben und wir vom gleichen reden. Sie kündigen mir nicht den Sondervertrag sondern das " bestehende Erdgaslieferverhältnis gemäß §20 der bla bla bla... Das ist in meinen Augen mein Grundversorgungsverhältnis.
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@L938
Es ist vollkommen klar, dass bestehende (nichtschriftliche) Tarifkundenverträge gem. § 10 Abs. 1 EnWG 1998, die als Grundversorgung gem. § 36 EnWG fortgeführt werden, nicht gekündigt werden können, sondern eine Anpassung an die Bestimmungen der GasGVV allein durch öffentliche Bekanntmachung durch den Versorger zu erfolgen hat.
Diese Verträge sind im Übrigen unverändert fortzuführen. Ein Kündigungsrecht dann und wann, um einen Neuvertrag abzuschließen, besteht für das gesetzlich versorgungspflichtige Unternehmen dabei nicht.
Nur Sonderverträge können demnach gekündigt werden.
Bei Grundversorgungsverträgen einigt man sich schon auch auf keinen Anfangspreis, so dass alle Mühen des Versorgers zum genannten Kalkül von Anfang an ins Leere liefen. So unsinnig wäre bisher kein anderes Unternehmen vorgegangen.
Wenn ich mich recht entsinne, habe ich mit dem Geschäftsführer der Stadtwerke Rostock schon gemeinsam zu Mittag gegessen und es hörte sich nicht so an, als wenn dort die Unvernunft herrschen würde.
Schließlich hat man auch Widerspruchskunden in Frieden gelassen.
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Ich scan das morgen mal ein und stell es online damit man mal sieht was die Stadtwerke überhaupt geschrieben haben und wir vom gleichen reden. Sie kündigen mir nicht den Sondervertrag sondern das " bestehende Erdgaslieferverhältnis gemäß §20 der bla bla bla... Das ist in meinen Augen mein Grundversorgungsverhältnis.
So, Seite 1:
(http://img184.imageshack.us/img184/7271/seite1sa3.th.jpg) (http://img184.imageshack.us/my.php?image=seite1sa3.jpg)
Und Seite 2:
(http://img89.imageshack.us/img89/333/seite2ws1.th.jpg) (http://img89.imageshack.us/my.php?image=seite2ws1.jpg)
Viel Spass beim lesen.
L
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@L938
Das Schreiben ist tatsächlich sehr verwirrend und erscheint rechtlich wenig fundiert. Womöglich verfügen die Stadtwerke nicht über eine energierechtlich gut besetzte Rechtsabteilung.
Die Bestimmungen der GasGVV finden ausweislich § 1 GasGVV auf Sonderverträge keine Anwendung, so dass sich auch nicht aus § 20 GasGVV ergeben kann, dass bisherige Sonderverträge zu kündigen sind.
Es ist davon auszugehen, dass bisher ein Sondervertrag bestand, in dem Vereinbart war, dass die Bestimmungen der AVBGasV als AGB auf diesen Anwendung finden, so dass auch die Schriftform für Kündigungen gem. § 32 Abs. 7 AVBGasV vertraglich vereinbart war.
Fraglich, ob die Kündigung des Sondervertrages deshalb dieser vertraglich vereinbarten Schriftsform entspricht.
Zugleich wurde ein neuer Sondervertrag angeboten, den man durch entsprechende Erklärung annehmen kann, nicht muss.
Wenn der bisherige Sondervertrag wirksam gekündigt sein sollte, und man das Angebot zum Abschluss eines neuen Sondervertrages nicht annimmt, geht es ab dem 01.04.2007 als Haushaltskunde in der Grundversorgung weiter.
Die Grundversorgungstarife lassen sich vorsorglich als unbillig rügen gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB.
Für die Unbilligkeit spricht dabei schon, dass der Versorger für den selben Abnahmefall selbst günstigere Preise mit dem Sondervertrag anbietet.
Einen ähnlichen Fall im Strombereich verhandelt der BGH am 28.02.2007:
Billigkeitskontrolle von Strompreisen (Stand) (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=24676#post24676)
In jedem Falle werden die Stadtwerke Rostock also Haushaltskunden über den 01.04.2007 hinaus mit Erdgas beliefern.
Die Kunden haben es mit dem Unbilligkeitseinwand gem. § 315 Abs. 3 BGB dabei selbst in der Hand, dass sie jedenfalls nicht zur Zahlung unbillig überhöhter Erdgaspreise herangezogen werden können.
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moin moin
Wenn ich mich recht entsinne, habe ich mit dem Geschäftsführer der Stadtwerke Rostock schon gemeinsam zu Mittag gegessen
...nun ist endlich klar, warum der Gaspreis in Rostock gestiegen ist;-))
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Warum die bestehenden Verträge gekündigt werden sollen gibt GasGVV §20(1) nicht her. Allein der Verweis darauf zeigt doch, es hat nie irgendwelche Sonderverträge gegeben.
Nach "GasGVV § 1 Anwendungsbereich,"
"Sie gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Versorgungsverträge,"
Und für früher abgeschlossene Verträge dann wohl nicht.
Eine Umstellung der Abrechnungseinteilungen erfordert auch keine neuen Verträge.
Für mich ein (untauglicher) Versuch, den Gasrebellen einen neuen, schlechteren Vertrag unterzuschieben.
Mit mir nicht.
Mit Gruß vom
Pelikan
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@Pelikan
Das Essen hatte jeder selbst bezahlt. :wink:
Vielleicht ist es so, dass die Stadtwerke es selbst schlicht gar nicht besser wissen.
Wer gut informiert ist, sich gut informiert, ist jedenfalls wohl davor gefeit, zur Zahlung unbillig überhöhter Erdgaspreise herangezogen zu werden.
Die Verbraucher gut zu informieren, ist Aufgabe der Leute vor Ort.
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Die Verbraucher gut zu informieren, ist Aufgabe der Leute vor Ort.
Dies auch beim gemeinsamen Essen! :D :D :D :D
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@RR-E-ft
Danke für Deine auführliche und fundierte Einschätzung der Angelegenheit. Mit Deinem Einverständnis werde ich Deine Hinweise noch in mein Schreiben einbauen um auf der sicheren Seite zu sein. Selbstverständlich kann jeder hier auch meinen Wiederspruch für seine Angelegenheit nutzen.
Tatsächlich ist es so das die Stadtwerke von einem meiner Einschätzung nach aufgeblasenem selbstüberschätzten Wasserkopf geführt werden. Kann sich das heutzutage wirklich jemand leisten all seinen Gaskunden die Verträge zu kündigen und zu hoffen das alle zu Ihm zurück rudern? Hätte ich nun nicht diese Wiederspruchsgeschichte mit so viel Mühe bis hierhin durchgezogen hätte ich jetzt den Lieferanten gewechselt.
Gruß L
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@L938
Auf polemische Fragen lässt sich keine Antwort geben.
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Quelle:
http://www.svz.de/nnn/newsnnn/NNNVermischtes/22.02.07/23-16083749/23-16083749.html
Donnerstag, 22. Februar 2007
Stadtwerke senken Erdgas-Preis
Neuen Vertrag bis 1. April ausfüllen / Verbraucherschützer geben grünes Licht
Rostock (Nadine Schuldt) • Die Weltmarktpreise für Energie sinken. Deswegen wird Erdgas auch für Rostocker billiger. 30 000 Kunden der Stadtwerke können davon profitieren – wenn sie denn einen neuen Vertrag unterzeichnen. Post von den Stadtwerken bedeuteten für Rostocker in den vergangenen Jahren nichts Gutes. Strom- und Erdgaspreise wurden fast im jährlichen Turnus angehoben. Doch das Schreiben, das jetzt in 30000 Rostocker Briefkästen flatterte, bringt etwas völlig Neues: eine Kostensenkung.
Die Stadtwerke argumentieren mit den gesunkenen Preisen auf den Energiemärkten und mit gesetzlichen Neuregelungen. „Die Gasgrundversorgungs-Verordnung sowie das Energiewirtschaftsgesetz machen einen neuen Vertrag notwendig“, erklärt Stadtwerke-Sprecher Thomas Schneider. Aber: Nur wer das neue Vertragsangebot der Stadtwerke annimmt, profitiert von den gesunkenen Preisen.
Dabei sollen besonders Kunden mit einem Verbrauch von mehr als 7000 Kilowattstunden die Kosten verringern können. Nach Berechnungen der Stadtwerke würde ein Kleinverbraucher rund 21 Euro und die Bewohner eines Einfamilienhauses bis zu 72 Euro im Vergleich zum Vorjahr einsparen. Wichtig sei, den Vertrag bis Ende März ausgefüllt bei den Stadtwerken einzureichen. „Kunden, die unseren Vertrag nicht annehmen, rutschen ab April automatisch in die dreimonatige Ersatzversorgung“, sagt Schneider. Heißt: Alles bleibt beim Alten.
Schneider weist darauf hin, dass diese sowie die danach einsetzende Grundversorgung wesentlich ungünstigere Konditionen für die Verbraucher bietet und sie höhere Ausgaben hätten.
Selbst die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern findet wenig Kritik an der Preissenkung. „Der Brief ist für viele Erdgas-Kunden unverständlich“, bemängelt Horst-Ulrich Frank, Fachberater für Bauen und Energie. Er erläutert: „In dem angegebenen Vertrag sind nur die Kündigungsmodalitäten geregelt, aber nicht ein Grund genannt.“
Problematisch werde es lediglich bei Verbrauchern mit laufenden Widerspruchsverfahren gegen Preiserhöhungen der vergangenen Jahre. Wenn sie den Vertrag unterzeichnen, dann akzeptieren sie die bisherigen Preiserhöhungen, erklärt Frank.
Anmerkung:
Auch die Preise für Grund- und Ersatzversorgung müssen gegenüber 2007 sinken, weil ja die Bezugskosten gesunken sind.
Auch dort, wo bisher bestehende Verträge etwa durch die Stadtwerke nicht wirksam gekündigt wurden (ggf. Formunwirksamkeit) müssen in den ungekündigt weiter bestehenden Verträgen die Preise gesenkt werden.
Es ist also nicht möglich, die Preissenkung vom Abschluss eines Neuvertrages abhängig zu machen.
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Selbst die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern findet wenig Kritik an der Preissenkung. „Der Brief ist für viele Erdgas-Kunden unverständlich“, bemängelt Horst-Ulrich Frank, Fachberater für Bauen und Energie. Er erläutert: „In dem angegebenen Vertrag sind nur die Kündigungsmodalitäten geregelt, aber nicht ein Grund genannt.“
Ich verstehe da die Verbraucherzentrale nicht :shock:
Der erste Satz passt so garnicht zum Rest der Meldung.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
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Die Altverträge der Stadtwerke Rostock enthalten keine wirksame Preisänderungsbestimmung (a.A. AG Rostock):
AG Rostock, Urt. v. 09.02.2007 Az. 41 C 55/06 (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=24866#post24866)
Der VZ liegt eine Erklärung der Stadtwerke vor, wonach diese davon ausgeht, dass die neu angebotenen Verträge keinen Einfluss auf die bisherigen Widersprüche gegen die Preiserhöhungen haben, man sich im Übrigen nach der zu erwartenden BGH- Entscheidung richten wolle, ob und in welchem Umfange Erdgaspreise der Billigkeitskontrolle unterliegen und wie der Nachweis der Billigkeit zu erbringen ist.
Möglicherweise werden die Stadtwerke Rostock selbst den Text der gegenüber der Verbraucherzentrale abgegbenen Erklärung hier einstellen, um den Kunden diesen Standpunkt zu versichern.
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Quelle:
http://www.mvregio.de/mvr/28248.html
Rostocker Stadtwerke sorgen mit Vertragskündigung für Verunsicherung
27.02.2007: Rostock/MVregio Mit der Kündigung aller Sonderverträge für Heizgas haben die Rostocker Stadtwerke erneut für massive Verunsicherungen bei ihren Kunden gesorgt.
...
MVregio Landesdienst mv/hro
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Solche und ähnliche Meldungen kursieren hier vor Ort täglich durch die Medien. Sie klingen alle gleichlautend, jeder bleibt schön vorsichtig neutral und passt auf das er sich ja nicht zu weit aus dem Fenster lehnt. Mein Widerspruch geht morgen zur Post und werde hier posten wie es weiter läuft. Ich hab mir das am Wochenende nochmal überlegt und ich finde man braucht sich vor der Eminenz Stadtwerke nicht zu verstecken. Mal sehen wie es weiter geht.
Gruß L
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@RR-E-ft
immerhin wurde jetzt alles klargestellt und für Aufklärung gesorgt.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
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moin moin,
bin beim lesen
GasGVV §3(2)
..dass spätestens nach dem Ende der Ersatzversorgung zur Fortsetzung des Gasbezugs der Abschluss eines Bezugsvertrages durch den Kunden erforderlich ist; auf § 2 Abs. 2 ist hinzuweisen.
GasGVV §2(2)
..Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Gas aus dem Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird, über das der Grundversorger die Grundversorgung durchführt..
da aber keine Anerkennung der AGBs erfolgt und der vorgegebene Preis als unbillig erachtet wird...was ändert sich dann?
@Karamba
in Berlin spielen sie DSDS, sprich "Deutschland sucht das Supergesetz" und vergessen die Jury, die sitzt in Karlsruhe...und drückt sich immer SEHR vornehm aus. Leider fehlt der ZuschauerTED.
Mit Gruß vom
Pelikan
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Quelle: http://www.mvregio.de/mvr/33063.html
Neue Verträge und Tarife bei der Gasversorgung - Preissenkungen nur in Verbindung mit neuem Vertrag?
16.04.2007: Rostock/MVregio Zahlreiche Kunden erhalten derzeit Post von ihrem Gasversorger. Der Grund: Nach langer Zeit ständiger Preiserhöhungen soll es mit den Preisen nun nach unten gehen.
...
MVregio Landesdienst mv/hro
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http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=18951
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moin moin,
die Stadtwerke versenden nun Schreiben mit :
\"..wir bedaueren, dass Sie unser Vertragsangebot nicht angenommen haben und teilen Ihnen, rückwirkend zum 1.4.07, die Belieferung mit Erdgas als Ersatzversorgung mit...\"
Dumm nur, dem Kündigungsschreiben vom Februar fehlt eine originale Unterschrift. Somit besteht der alte Vertrag weiter und warum soll ich dann einen neuen mit schlechteren Konditionen abschliessen?
Mit den eingescannten Unterschriften könnte man \"richtig gute\" Anschreiben verfassen, das rechtliche mal beseite gelassen.
Meine Frage: Da ich die AGBs der Stadtwerke nicht anerkenne, wie soll denn nach den 3 Monaten Ersatzversorgung ein Vertrag zustande kommen?
Mit Gruß vom
Pelikan
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Hallo ich habe auch so ein Schreiben bekommen. Ich bin jetzt in die Grundversorgung der Stadtwerke Rostock gefallen. Obwohl ich Widerspruch gegen alle Erhöhungen und die Kündigung des Sondervertrages eingelegt habe. Darauf wurde bislang nicht reagiert. Wie soll ich mich jetzt verhalten ? HAT jEMAND EINEN GUTEN RAT?
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@Wuschel
War denn im Sondervertrag überhaupt ein Recht zur Vertragskündigung für die Stadtwerke wirksam vereinbart worden (vgl. BGH, Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06)?
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Das schreibt unsere Ostseezeitung heute:
Erfolg für Stadtwerke (http://img257.imageshack.us/my.php?image=ozheutebb6.jpg)
Gruß P. X(
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@L938
Wenn man wüsste, warum die an dem Verfahren beteiligten Verbraucher überhaupt meinen, dass § 315 BGB zur Anwendung kommt, falls es in dem Vertrag schon gar keinen wirksamen Preisänderungsvorbehalt gibt. Schließlich hatte das Landgericht Rostock entsprechende Klauseln für unwirksam erklärt..... Der weite Spielraum der Billigkeit genügt nach der BGH- Rechtsprechung dabei auch nicht.
Hatten die Verbraucher die gestiegenen Bezugskosten bestritten?
Hatten die Verbraucher mit Nichtwissen bestritten, dass etwaig gestiegene Bezugskosten nicht durch Kostensenkungen an anderer Stelle vollständig ausgeglichen wurden?
Darauf, wie sich die beteiligten Verbraucher in einem Prozess aufstellen, hat man selbst keinen Einfluss. Deshalb schafft auch ein negatives Urteil keine Bindungswirkung für andere Verbraucher....
Man darf sich nicht darauf verlassen, dass andere Verbraucher statt einem selbst einen Prozess vortrefflich führen.
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Original von RR-E-ft
@L938
Wenn man wüsste, warum die an dem Verfahren beteiligten Verbraucher überhaupt meinen, dass § 315 BGB zur Anwendung kommt, falls es in dem Vertrag schon gar keinen wirksamen Preisänderungsvorbehalt gibt. Schließlich hatte das Landgericht Rostock entsprechende Klauseln für unwirksam erklärt..... Der weite Spielraum der Billigkeit genügt nach der BGH- Rechtsprechung dabei auch nicht.
Hatten die Verbraucher die gestiegenen Bezugskosten bestritten?
Hatten die Verbraucher mit Nichtwissen bestritten, dass etwaig gestiegene Bezugskosten nicht durch Kostensenkungen an anderer Stelle vollständig ausgeglichen wurden?
Darauf, wie sich die beteiligten Verbraucher in einem Prozess aufstellen, hat man selbst keinen Einfluss. Deshalb schafft auch ein negatives Urteil keine Bindungswirkung für andere Verbraucher....
Man darf sich nicht darauf verlassen, dass andere Verbraucher statt einem selbst einen Prozess vortrefflich führen.
Das sind die Texte für die man einen Anwalt braucht um sie lesen zu können. ;)
Ich kann bis \"Wenn man wüsste\" folgen.
Könntest Du das bitte nochmal für den Normalbürger übersetzen?
Sorry nicht böse sein. =)
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@L938
Das Landgericht hatte festgestellt, dass Preisanpassungsklauseln in den AGB der Stadtwerke unwirksam sind. Dies zu Grunde gelegt, ist das Unternehmen in diesen Fällen überhaupt nicht berechtigt, die Preise einseitig anzupassen, auch nicht nach billigem Ermessen. Eine Billigkeitskontrolle findet deshalb nicht statt.
Wenn Verbraucher in Verkennung der Rechtslage meinten, der Versorger sei zur einseitigen Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen berechtigt, und nur diese Leistungsbestimmung vor Gericht als unbillig gerügt haben und dann noch den Fehler gemacht haben, die gestiegenen Beschaffungskosten nicht zu bestreiten und zudem nicht mit Nichtwissen zu bestreiten, dass etwaig gestiegene Beschaffungskosten durch Kostensenkungen an anderer Stelle vollständig ausgeglichen wurden, dann kann man dem Gericht später nicht zum Vorwurf machen, dass es- ebsno wie im Heilbronner Fall - nur eine eingeschränkte Überprüfung gibt.
Ein darauf ergehendes Urteil hindert einen selbst nicht, sich im eigenen Prozess vollkommen anders aufzustellen. Es ist deshalb für andere Verbraucher nicht bindend. Mag also sein, dass in dem Verfahren, über welches in der Presse berichtet wurde, die Verbraucher den Prozess vor dem Landgericht verlieren. Das liegt dann aber möglicherweise an ihrem eigenen Prozessverhalten, weil sie die vollkommen falschen Fragen zur gerichtlichen Entscheidung gestellt haben.
Wenn es zum eigenen Prozess kommt, können ganz andere Fragen eine Rolle spielen, nämlich dann, wenn man schon das Recht zu einseitigen Preisänderungen bestreitet.
Bei weiteren Verständnisschwierigkeiten bitte ggf. einen Dolmetscher Jura- Deutsch konsultieren. ;)
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@RR-E-ft
Besten Dank für die schnelle Aufklärung bzw Erklärung. Ich werd mal ein Auge draufhaben was da demnächst rauskommt.
Das die Stadtwerke mit Ihren Einnahmen nicht mehr Gewinn machen halte ich für ein nicht unbedingt löbliches outing. Schließlich dachte jeder die scheffeln damit unendlich viel Gewinn ab und keiner darf es wissen. Man bekommt fast Mitleid. Genauso blöd finde ich, daß Sie Ihre Preise jetzt offenlegen statt noch ein wenig an der Preisschraube zu drehen und den paar Rebellierern das zu geben was sie wollen. **************.
Gruß P.
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@L938
Jedwede Auseinadersetzung sollte immer sachlich bleiben.
Ihr Beitrag wird dem nicht gerecht.
Ob etwa der in die Preise einkalkulierte Gewinn schon zu hoch war, hatte wohl das LG Rostock auch nicht zu prüfen.... Die Stadtwerke sollen nur die Änderungen ihrer Bezugskosten offen gelegt haben, nicht aber ihre Preiskalkulation....
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Ich spiegele hier nur meine persönliche Meinung wieder. Das soll für niemanden ein Anlass zur Auseinandersetzung sein. Wenn man aus seinen Einnahmen nicht viel Gewinn zieht, sollte man das ändern oder für sich behalten. Ich gehe mal davon aus das wir nun irgendwann nachzahlen dürfen aber sportlich gesehen sind wir die Sieger.