Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => R => Stadt/Versorger => RWE Westfalen Weser Ems (ehemals) => Thema gestartet von: split9167 am 14. Februar 2007, 21:21:00
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Hallo zusammen,
wir haben auch der Preisanpassung der RWE widersprochen und die Abschlagzsahlungen gekürzt.
Nun fordert die RWE den Differenzbetrag nach und verweist auf die allgemeinen Bedingungen (AVBEltV bzw. ACBGasV). :?:
Die RWE kann die Kürzung der vertraglich vereinbarten Entgelte nicht weiter akzeptieren.
Rein vorsorglich weisen Sie darauf hin, dass bei Nichtzahlung entsprechend hohe Nachforderungen auf uns zukommen würden.
Wie soll man sich nun weiter verhalten ? Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrungen ?
FürAntworten bedanken wir uns jetzt schon !!
Gruß Michael
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@split9167,
für neue Leser bitte mal erst alles aus den vergangenen Wochen lesen, kostet 4 Stunden zeit, beantwortet aber auch Fragen.
Insbesondere lesen Sie in den Thread die oberen Postings unter "Wichtig" eingehend.
Nutzen Sie die Suchfunktion und sowohl siehe www.energienetz.de
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split9167
"Die RWE kann die Kürzung der vertraglich vereinbarten Entgelte nicht weiter akzeptieren."
Genau das ist der Punkt.
Entweder Sie haben die aktuellen Preise über einen kürzlich abgeschlossenen Sondervertrag so akzeptiert - dann müssen Sie diese selbstverständlich auch bezahlen.
Oder Sie haben einen "älteren" Sondervertrag. Dann sind die aktuell geforderten Entgelte gerade nicht vertraglich vereinbart, es sei denn, Ihr Vertrag beinhaltet eine wirksame Preisanpassungsklausel, was aber eher unwahrscheinlich ist.
Im letzten Fall werden Sie über die Grundversorgung beliefert, nach der sowieso keine vereinbarten Entgelte vorliegen.
Abschließend sei angemerkt, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass Ihr Versorger das so geschrieben hat, es sei denn, meine erste Anmerkung ist zutreffend.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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Danke für die Antworten,
also das mit den vertraglich vereinbarten Entgelten, ist ein Zitat aus dem Schreiben !
Ich habe keinen Sondervertrag oder ähnliches !
Des Weiteren hab ich mir mal die AVBEltV zur Hand genommen und da war keinerlei Angaben über Preisanpassungen !
Irgendwie passt das vorne und hinten nicht zusammen ?!
Muß ich jetzt noch Stellung zu dem Schreiben nehmen oder einfach ignorieren?!
Gruß Michael
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@split6197
Lassen Sie sich doch einmal eine Kopie der Vereinbarung mit den vereinbarten Preisen übersenden ...
Oft ist Reden silber und Schweigen gold.
In diesem Fall möglicherweise nicht ...
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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Hallo zusammen,
wir haben auch der Preisanpassung der RWE widersprochen und die Abschlagzsahlungen gekürzt.
Nun fordert die RWE den Differenzbetrag nach und verweist auf die allgemeinen Bedingungen (AVBEltV bzw. ACBGasV). :?:
Die RWE kann die Kürzung der vertraglich vereinbarten Entgelte nicht weiter akzeptieren.
Rein vorsorglich weisen Sie darauf hin, dass bei Nichtzahlung entsprechend hohe Nachforderungen auf uns zukommen würden.
Wie soll man sich nun weiter verhalten ? Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrungen ?
FürAntworten bedanken wir uns jetzt schon !!
Gruß Michael
hallo,
so ein Schreiben habe ich auch bekommen!
meine Reaktion
- neues Widerspruchschreiben hingeschickt
- auf Ihre super Plazierung im Preisvergleich hingewiesen
- Hausverbot erteilt (hier in Dorsten ist in einem Streitfall der zu prüfende Zähler nicht mehr bei RWE zu finden) Es geht in dem Prozess nicht um eine Preiskürzung!
PS: das Schreiben von RWE ist nicht handschriftlich unterschrieben!
nix wider von denen gehört !